mit den nöthigen Belegen anzubringen widrigenfalls die Verlassenschaft, für welche inzwischen Herr Johann Nieder hier als Verlaßkurator bestellt wird, mit jenen, die sich werden erbSerklärt und ihren Erbrechtstitel ausgewiesen haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Ver lassenschaft aber, oder wenn sich Niemand anmeldet, die ganze Verlassenschast vom Staate als erbloS ein gezogen würde. K. !. st.-d Bezirksgericht Innsbruck am 27. März 1835. 200 Der k. k. Landesgerichtsrath
, und ihnen eingeantwortet. der nicht ange tretene Theil der Verlasscnschast ober, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Verlassenschast vom Staate als erblos eingezogen würde und den sich allfällig später meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalten bleiben, als sie durch Ver jährung nicht erloschen wären. K. k. Bezirksgericht Ried am 27. Februar 1895. 401 Der k. k. Bezirksrichter: Hueber. 2 Erben-VorrufungS-Edikt. N. 521 Von dem k. k. Bezirksgerichte Ried werden die gesetz lichen Erben
der am 15. November 1834 verstorbenen Anna Katharina Hammerle, eheliche Tochter des Jakob Hammerle und der Rosa Wallnöser von Kauns, 74 Jahre alt, ledige Gutsbesitzerin dort, aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melden und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigens die Ver lassenschast mit jenen, die sich e:bserklärt haben, ver handelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil