Säulenmenge, die Strecke ober die Strecken, oder auch die. Eisen bahnstationen, in. welchem Jemand Lieferungen zu übernehmen wünscht und der Stückpreis in österreichi scher Währung anzugeben sind, wollen bei der ge fertigten k. k. Post-Direktion bis 12. November 1888 eingereicht werden. In den Offerten ist die in dieser Kundmachung auf geführte Strcckeneintheilung genau einzuhalten, die Eisenbahnstationen, auf welche die einzelnen Parthien geliefert werden, wollen genau anzugeben und behält
sich die gefertigte k. k. Post- und Telegraphcn-Direction vor, Offerte, welche dieser Eintheilung nicht entsprechen, zurückzuweisen. In jedem Offerte sind Datum und Geschäftszahl dieser Kundmachung anzuführen, das im Offert ge machte Anbot ist für den Offerenten sogleich, für die k. k. Telegraphen-Anstalt aber erst und zwar ohne daß letztere an die Termine des Z 862 a. b. G. B. gebunden ist, nach ersolgter Genehmigung seitens des hohen k- k. Handels-Ministeriums verbindlich. Es können auch Offerte auf imprägnirte
Säulen mit den oben angtgebenen Dimensionen eingebracht werden, nur muß der Offerent das JmprägnirungS- Versahren und die Jmprägnirungs-Flüssigkeiten in dem Offerte angeben und sich verpflichten, zu gestatten, daß die Jmprägnirungs-Mainpulation am Werkplatze von einem Telegraphen-Organe der gefertigten k- k. Post- und Telegraphen-Direktion überwacht werde. Jedem Offerte ist eine Caution im, Betrage von zehn Perzent des für die angebotenen Sänlen entfal lenden Werthes entweder in Barem
der gefertigten k. k. Post- nnd Telegraphen-Direktion sind, bleiben unberücksichtiget, ebenso Nachtrags-Offerte, mögen sie unter, was immer, sür Vorwände eingebracht werden. Innsbruck, 18. Oktober 1888. K. K. Post- und Telegraphen-Direktion. ! ; Niederer.