sind sie gezwungen, die Geschäfte solchen Be amten zu übertragen, die nach ver Sachlage nicht zu den vorzüglichen gehören können, so wie dies schon die Kathegvrisirung nach Diätenktussen nachweiset, in der der Amisrath den bisherigen Adjunkten gleichgestellt ist. Der Gemeinterath ist nicht in der Lage, sie gehörig zu besolden. Beamte, die im Staatsdienste siehe», wer den schwerlich zur Gemeinde übergehen, und überhaupt haben diese Beamten keine Aussicht für die Zukunft, sie sind beschränkt
aus das, was ihnen die Gemeinde bieten kann; ihre ganze Zukunft ist damit abgeschlossen. Es ist zwar dem Amtöraihe die Aussicht gestellt, daß er, wenn er vorzügliche Diensie leistet, in Staats dienste übertreten kann, das ,st aber eine^sehr schwache Aussicht, die selten in Erjüllung gehen wird. Diese Beamten können unmöglich vaö Vertrauen der Bevölkerung in demselben Grave haben, wie jene der Regierung. Die Bevölkerung ist gewohnt, in den letz- teren die Vertreter des Gesetzes zu sehen, hat vor diesen eine gewisse Scheu
, daß eine Erspa rung, eine Vereinfachung der Geschäfte erzielt werden könnte, daß daS Gemeind-leben dadurch rege gemacht werden könnte, so muß ich mir erlauben zu bemerken, daß, so lange der GeschästSzng nicht eine andere Ein richtung bekömmt, eine Erleichterung und Vermindersing, der Geschäfte nicht eintreten kann. Eine Vereinfachung kann bei den jetzigen Bezirks ämtern eben so gut eintreten wie in dem neuen Bezirks- gemeinde-Amte. Man werse allen den unnützen Ballast von Schrei bereien über Bord
. sen, werden dem Gemeindeleben entfremdet; sie werden sich als Beamte und Nichter geriren, ihre ganze Thä tigkeit, ihr Ich wird aufgehen in AdministrationSge- schästen. Sie werden nicht in der Gemeinde, sondern über der Gemeinde stehen und diese beherrschen. Eine Ersparung in der richtigen Auffassung wird nicht stalthaben. Die FinanzauSweise über Einnahmen und Ausgaben bilden nur den Haushalt im engsten Sinne; st« sind nur buchhalterische Rechnungslegungen. Der eigentliche Haushalt besteht
aber in der Gebah- rung des National-Vermögens, in den Einnahmen und Ausgaben der Bevölkerung. Wenn also wirklich in den veröffentlichten StaatSauSweisen eine Post aus den Aus gaben deS Staates Verschwindet oder vermindert wird und eS steht dieser Post nicht eine Entlastung der Be5 völkerung entgegen, so ist das nur eine RechnungSsormel und eine wirkliche Vermehrung der Steuer, denn die Gemeinde oder die Bevölkerung bezahlt nicht allein die Kosten deS frühern aufgelösten Organismus, sondern sie trägt