des besagten LändholzeS in den Jahren 1878—1889 netto 24839, der Zehent daher 2483 Meterklafter, eS erhält also der Bozener Kaufmann» welcher sein Zehentholz an die Stadtge meinde Meran Jahr für Jahr verkauft, durchschnitt lich den Betrag von 217? fl. von derselben aus bezahlt.**) Die Passeyrer würden aber diese bedeutende Summe in ihren Taschen behalten können, wenn sie in der Lage wären, das Holz in n e r h(a l b Saltaus auszuländen und von dort (loco Passeyr) zu ver- ') Die einschlägigen Urkunden
sind- a) der Freiheitsbrief Herzog Leopold'- von Oesterreich, Gras von Tirol, vom 5. In» 1308 an seine GerichtSherrschast Passeyr mit der Stelle: „Item wölltchrv Holzmayr ein Tristholz durch den Partschetl aus den Gericht treibt, der sol den Gericht gebunden sein, einhundert gemeine» Holz zu einer Ehrung zu geben darumb daß Ihn da» Gericht schirmb nach alter Gewohnheit, d) der Erlaß des Erzherzog- Ferdinand an den Herrn Degan Fuchs vom 14. Februar 1678. c) das Stockurbar für 1740 und 1741, wornach da- Gericht
sich vor Alters obligtrt habe, der Stadt jährlich gewisse NX) Kloster Holz auf dem Paffeierflusse herauSzutristen und vor der Stadt zu lenden; und wornach durch!» die Holzordnung vom 21. Aug. 1889 bestimmt wurde: „Was „nun herausgetrieben oder getrist wirdet, gibt in da» „Kellerambt ohne Ausnahme und WIderred den zehnten „Theilt und hat LaSAmt das Wahl, solchen herauSzuuehmben.' d. die Erkenntnisse deS OberlandeSgertchtS Innsbruck vom 1t. Juli 1982 Z. 1723 und des obersten Gerichtshofes vom 9. Jänner 1683
21$).— Zusammen 2483 9 20,123.08 Sonach sind die Durchschnittszahlen: 207 Meterklaster, fl. 10.50 Einheüryretr. 2177 fl. Erlö». de» ZehentS. Obiger Einheitspreis ist nur als beiläufiger zu verstehen, da im Zehentholz auch etwas minderwerthige», sog. AuSwurs- holz inbegrisfen ist, dessen Preis um einen oder mehrere Gulden geringer ist, als jener untadeligen' Holze».