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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
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Page 13 of 16
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: 15 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Subject heading: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Location mark: III 268.222
Intern ID: 495438
welche für Übertretungen in Eemeindewäldern gezahlt werden müssen. Von nun an darf aus Heim- und Eemeindewäldern ohne Erlaubnis frei Holz an andere Einzelbauern oder Nachbar schaften des Gerichts verkauft werden. Die Hoch wälder Plang-Pitscheid, Armentara, Care und Stores bleiben den Bauern weiter als Reserve, bei Mangel in Heim- und Eemeindewäldern weist chnen der Waldmeister daraus Holz zu. Falls Badia (Abtei) oder andere Gemeinden zu wenig Heim- und Eemeindewälder haben, dürfen

sie einen kleinen Teil der Hochwälder Care und Armentara als Eemeindewald abtrennen. Den Corvarern wird der Hochwald Frataplana als Eemeindewald gänzlich überlassen. Diese höchst wichtige Überlassung von Hochwäldern, die sehr gegen den Willen des Stiftes nur unter dem Druck der Regierung ausbedungen worden sein wird, erklärt auch zum Teil die Holzarmut von Sonnenburg im 18. Jahrhundert. Das Stift wahrt sich das Vorkaufsrecht, wenn Gerichts untertanen Holz verkaufen wollen und dieses sich leicht

auf dem Eaderbach tristen lägt '»). Die übrigen Bestimmungen sind zum Teil allgemein typisch für Forstordnungen dieser Zeit^). Ich erwähne nur das Hauptsäch liche. Immer wieder wird gemahnt, das junge Holz zü schonen, das tote oder minder wertige Holz zu verwenden und nicht ver faulen zu lassen. Die „Äßtig, Wintwürff, Wipfl, Schwanten' sollen genommen wer den 5S ). Die Schutzwaldungen, welche vor Lawinen und Muren schützen, sollen geschont werden. Der Wald Brussa, der die Kirche von S. Vigilio, das Eerichtshaus

mit dem Archiv und verschiedene Euter beschützt, wird eigens genannt. Der Wald soll vor Schaden durch Ziegen und vor allem vor Waldbränden bewahrt werden. Die „Khnospenmacher' dür fen das Holz von jungen Lärchen für ihre Hausindustrie nur von auswärts beziehen, in der zweiten Waldordnung ist es allerdings erlaubt, dafür Föhrenholz aus den eigenen Wäldern zu nehmen Zum Schluß ist die genaue Geldstrafe für jedes Vergehen an gegeben. 56) V. 1, 2, 3. s. 6. 7. 57) Über den Inhalt und die Gliederung der deutschen

Forstordnungen vgl. Bernhardt, 1. Bd. S. 116, 236 f., vgl. auch meine Arbeit „Aus der Forstgeschichte von Osttirol' (Anm. 2). 58) Hschr. 3629, 1769, P. 3. 8, 9. 13. Hschr. 3636, 1719, P. 4, 8. 9, vgl. auch F. XIH, 1562. hier be fiehlt noch die Abtissin, das minderwertige Holz durch Verbrennen zu verräumen. 59) Hschr. 3629, 1769, P. 16, 11, 12, 14. Hschr. 3636, 1719, P. 16, 11, 12, 14. Vgl. auch Bern hardt, 2. Bd. S. 75. Sonnenburg hatte von jeher sein eigenes Forst personal gehabt. In den Jahr hunderten

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
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Page 5 of 16
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: 15 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Subject heading: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Location mark: III 268.222
Intern ID: 495438
in denen hoch-, haim uno gemeinswaroungen'. Der Punkt: „üuncta poenalia,, umfaßt auch Strafen in Forstsachen 7 ). In Marebbe unterscheiden wir in der Neu zeit deutlich vier Gruppen von Wäldern, wie es rlar aus den Archivalten zu ersehen ist. Die Hoch- und Schwarzwälder waren Eigentum des Frauenftiftes, dieses verfügte frei über alles Holz in diesen Wäldern. Dann die „G m a i n' w ä l d e r. Der Um fang dieser Wälder war sehr verschieden. Eine ganze große Gemeinde konnte mit allen ihren Frartionen

einen solchen Wald nutzen, aber auch kleine Weiler konnten ihren „Emain'wald haben. Die Heimwälder (Heimholzer) waren Sondereigen eines Hof besitzers oder standen ihm wenigstens zur Sondernutzung frei. Das gesamte Holz in einem Heimwald gehörte nur diesem Bauern. Schtietzlich waren Wälder Bestandteile von Sonnenburgischen Z i n s g ü t e r n, ein be stimmter Teil des Holzes mutzte an das Stift gezinst werden. Aus den letztgenannten drei 6) Wopfner S. 46/17. 7) Sb. Sta. Fasz. I, Pos. 8, Die Definition

der Forfthoheit durch die zeitgenössischen Juristen des 17. u. 18. Jahrh. vgl. bei Aug. Bernhardt, Eesch. d. Waldeigentums, der Waldwirtschaft und Forstwissenschaft in Deutschland (3 Bde., 1872 f.), 1. Bd., S. 225. Wälderarten nahm der Bauer das Bau- und Brennholz für den eigenen Bedarf. An dem Holz in den Eemeindewäldern hatten auch die Seelsorger einen gewissen Anteil °). In den Enneberger Tälern brauchte der Bauer von jeher als Zubuße zu seinen kärg lichen Einnahmen aus Ackerbau und Vieh zucht

auch Einkünfte aus den Waldungen °). Genügten die Gemeinde-, Heim- und Zins- güterwälder für den Bedarf der Bauern an Brenn- und Bauholz nicht, das sie für eigene Gebäude, Zäune, auch zur Wegverbesserung brauchten, so mußten die Bauern an das Kloster ein Bittgesuch richten, um für ihren Hof sich aus den Hochwäldern Holz holen zu dürfen. Die extensive Wirtschaft in den Wäldern zwang die Bauern, besonders oft um Bauholz anzusuchen. Solche Bitten wurden höchst selten abschlägig bejchieden

. Etwas anderes war es, wenn der Bauer Holz zum Verkauf, vor allem über das Enneberger Gericht hinaus, schlagen wollte. Hier wirkte sich die Forstaussicht aus, welche ein wesentlicher Bestandteil des Forstregals war. Sobald ein Bauer in einer von den vier Wäldergruppen Holz zum Verkauf schlagen wollte, brauchte er dazu unbedingt die Erlaubnis der Abtissin 8 11 Das war eine volkswirtschaftlich notwendige Maßnahme'). Nach den Beständen dieser waldreichen Täler an oer Grenze der waldarmen „terrà ferma' Venedigs herrschte stets

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
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Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: 15 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Subject heading: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Location mark: III 268.222
Intern ID: 495438
wendet wurden, kamen nur Holzkohlen für diese Werke in Betracht 22 ). Die Werke be nötigten nun große Mengen von Holz kohlen, die Pächter mußten sich auch an die Sonnenburger Äbtissin wenden und sie schlossen mit ihr wie die Holzhändler Verträge ab. Das Frauenstift überließ nun Teile seiner Hochwälder zur Aushackung, wenn möglich sollte niedergefallenes Holz, Wipfel und Äste zum Brennen verwendet werden, welche natürlich zu geringerem Preis ver kauft werden. Die Kohlenmeiler wurden gleich in der Nähe

des ausgehackten Waldes angelegt; eine ständige Bedingung der Ver träge war, daß die Meiler nur an ungefähr lichen Orten, ohne Schaden anstiften zu können, sein durften 2 °). Für das Schlagen von Bäumen mußte der Äbtissin das Stockgeld oder Stockrecht gezahlt werden. Die Untertanen, welche mit Bewilligung Holz für eigenen Bedarf oder zum Verkauf schlugen, mußten fast immer bloß das Stockgeld zahlen. Bei Verträgen mit Holzhändlern und Eisenwerkpächtern war es nur ein Teil des Holzpreises. Die Höhe

, S. 129. 27) Bernhardt, 1. Bd. S. 179, 2. Bd. S. 70. 28) F. XIII, 1617. 1. Zänner 1619, 3. Nov. 1639, 1655, abgesehen vom Holzpreis war die ständige Gebühr für Anlegung eines Kohlenmeilers: 1 E. 43 Kr. zuführen waren, wurde es niedriger be rechnet. Das Stockgeld galt meistens als Einheit für eine „Musel' 22 ). Die Unter tanen baten manchmal vergebens, Holz „stockhfrey' schlagen zu dürfen, also ohne Stockgeld bezahlen zu müssen. Das Stock recht wurde aber öfters wesentlich er mäßigt

2 °). Das zum Verkauf bestimmte Holz wurde an den landesfürstlichen Zollstätten verzollt. Zu Dobbiaco saß früher der „obriste Einnehmer', der der Vorgesetzte der Zöllner in weitem Umkreis war, also der Einnehmer im Ennebergischen, selbst desjenigen in Eröden 22 ). Das Holz, das aus dem Grün wald über Braies ins Pustertal geführt wurde, wurde vom Toblacher Einnehmer ver zollt. Mitte des 16. Jahrhunderts wurde unter heftigem Widerstand der Bevölkerung ein Einnehmerposten zu Stern errichtet 22 ). 29) In Marebbe schlug

lärchene Museln ... 8 Kr., kleine lärchene Museln ... 6 oder 4 Kr„ große sichtene Museln ... 12 Kr., mittlere fichtene Museln... 6 Kr., kleine fichtene Museln ... 3 Kr., vgl. F. XIII, 1618, 1635, 19. Dezember 1689; von jeder bewilligten Hun dertzahl von Museln durften 2 Prozent mehr gehackt werden, man mutzte aber auch dafür das Stockgeld zahlen. Auf Einzelheiten in den Holz preisen, welche je nach der Zeit, nach Gewandtheit des Händlers, nach der Entfernung des Waldes äußerst schwankten

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
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Page 12 of 16
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: 15 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Subject heading: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Location mark: III 268.222
Intern ID: 495438
Zu Ende des 17. Jahrhunderts und besonders im 18. Jahrhundert mußte aber Sonnenburg in großem Matzstabe Holz einkaufen, jetzt mußte das Stift mit seinen Eerichtsunter- tanen Verträge schließen, um von diesen Holz zu erhalten. Wenn früher manchmal nur Hunderte von Stämmen verkauft wurden, wurde jetzt z. B. einem Untertanen nicht er laubt, 10 Lärchen zu verkaufen, weil das Stift sie selbst brauchte und kaufen wollte. Es wurde aus Heimhölzern und Gemeinde wäldern gekauft, auch Bauern aus brix

- nerifchen Gerichten erscheinen als Ver käufer 52 ). In einem Inventar-Entwurf von 1766 steht unter den ständigen jährlichen Ausgaben des Stiftes: „Das in den Kloster gebrauchende Holz, anerwegen dieses das Sonnenburgische Stift durch baares Geld an sich erhandeln und auf den Ennenberger Bach, Eader genannt, heraustreiben lassen muß ... 400 G.' 6S ). Das beleuchtet die Tatsache, wie arm das Stift im 18. Jahrhundert an Holz eigentum geworden war und wie es großen teils seinen Bedarf durch Holzeinkaus

. In der Ein leitung betont die Äbtissin ausdrücklich, daß die Erneuerung der Waldordnung wegen der großen Vergeudung von Holz notwendig ge worden sei. Ich hebe vor allem die für Marebbe be sonderen Punkte hervor. Wichtig ist in der ersten Waldordnung die Be stimmung, daß den Untertanen, also wohl besonders den Bauern von Pleiken, Marebbe und S. Vigilio das Rauhtal überlassen wird, dessen Waldbestände bisher größtenteils als Hochwald gegolten hatten; dort dürfen sie von nun an ohne Bewilligung Holz, in erster

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
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Page 6 of 16
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: 15 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Subject heading: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Location mark: III 268.222
Intern ID: 495438
ein Bauer, der ohne Bewilligung Holz ge hackt hatte, das Unglück, 'gerade ertappt zu werden, während er auf seinem Wagen das Holz fortführte, so wurde ihm auch das Zug vieh gepfändet 33 ). Diese allgemeine Erörterung war not wendig, bevor ich in die Einzelheiten eingehe. Diese strenge Scheidung in vier Gruppen von Wäldern setzte eine genaue Abmar kung voraus. Sonnenburg,das das alleinige Recht der Erundbodenmarkung innehatte, sorgte zu wenig dafür. Die Wälder waren von einander ganz ungenügend

abgegrenzt. Das führte zu Übergriffen, welche gerade wegen der schlechten Ausmarkung nicht ge straft werden konnten. Wie oft mußte die Äbtissin die Strafe mildern oder erlassen, wenn z. B. ein Bauer nur aus Heimwäldern Holz verkaufen durfte, aber in einen Hoch wald übergegriffen hatte, weil, wie der Akt bekennen mutz, der Hochwald nicht aus gemerkt fei 33 ). 1674 verlangt der Enne- berger Richter dringend, daß die Hochwälder strenge abgegrenzt werden, um ihren Bestand besser erhalten

zu können Bezeichnender weise erlaubt manchmal Sonnenburg, unter der Bedingung aus Heimwäldern und Zins gütern Holz zu verkaufen, daß dieses an keinem strittigen Orte geschlagen werde. Wenn es unentschieden war, ob ein Wald Heim- oder Eemeindewald sei, ob ein anderes Mal ein Forst Gemeinde- oder Hochwald sei, mutzten lange Verhandlungen mit Zeugen aussagen der ältesten Männer durchgeführt werden 35 ). Die Schwierigkeiten wuchsen, . 12) Der wichtige Faszikel XIII des Sonnen- burger Stiftsarchivs bot für diese Arbeit

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1933
Forstgeschichte des Enneberger Tales : vom 16. bis zum 19. Jahrhundert
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Page 14 of 16
Author: Kramer, Hans / von Hans Kramer
Place: Bolzano
Publisher: Vogelweider
Physical description: 15 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Schlern ;14,3; In Fraktur
Subject heading: g.Enneberg <Tal>;s.Forstwirtschaft;z.Geschichte 1500-1800
Location mark: III 268.222
Intern ID: 495438
den Kaufleuten die Rechnung vorlegen, die Geldsummen für das ausgeführte Holz, zum Teil das Stock geld, auch das Geld für die Holzkohlen empfangen. Sie beide müssen mit den Zöll nern verhandeln, sie hatten auch manchmal in einem Prozeß zu tun. Sie hatten als Bevollmächtigte der Abtissin fast sämtliche Angelegenheiten der Holzausfuhr in der Hand, Die Herren legten der Äbtissin dann Rechnungen über sämtliche Auslagen vor, die sie bei diesen Kommissionen gehabt hatten. Die Richter übernahmen aber auch Aufträge

, die eigentlich Aufgabe des Waldmeisters ge wesen wären. So übernahmen Hosrichter und Richter die Ausmarkung eines Wald stückes, dessen Holz verkauft werden sollte; nicht selten wurde der Ennebergische Richter in einen Wald geschickt, um nach dem Rechten zu sehen °°). Der Waldmeister darf nur mit Wißen und Erlaubnis des Richters Wald stücke zum Schlagen anweisen. In der Wald- ordnung ist dem gesamten Forstpersonal eine monatliche Waldvisitation und ein Bericht an den Richter darüber vorgeschrieben. Das wurde

freilich nicht eingehalten «°). Auch sonst ist manchmal zu bemerken, daß die Zugel einer straffen Regierungsgewalt den Händen der Abrisftnnen zu enrgieitrn begannen. Die Zinsyolzer gingen unregel mäßig und nicht voUstanoig ein. Nicht um- jonji legte das Stift in der ersten Halste des 18. Jahrhunderts Listen über ein halbes Jahrzehnt (die Zinsholzer scheinen nicht immer pünktlich gegeben worden zu sein) an, in denen aufgeschrieben wurde, was die ein zelnen Bauern eigentlich an Holz zinsen mußten

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