Seite 4 Tiroler Voltsblatt 14. Juni 1911 Schwurgericht. Totschlag. Wie wir bereits in letzter Nummer meldeten, Wurde der 22 jährige Bäckergehilfe Johann Schmitt in Eppan, welcher dem Bauer Alois Werth auf Berg mit einem Stilet einen Stich versetzte, das daraus dessen Tod erfolgte, zu drei Jahren schweren Kerker verurteilt. Wir bringen heute einen Auszug aus der Anklageschrift. Dieselbe besagt: Zu einer freiwillig übernommenen Obliegenheit des beim Bäckermeister Anton Purtauf in Eppan
weiter. Da er auf dem Heimwege gegen ^11 Uhr vormittags wieder beim Hause des Werth vorbei mußte, schnitt er sich zur allfälligen Verteidigung gegen einen neuerlichen Angriff seitens jenes Hundes eine Gerte ab und versetzte dem Hunde, als dieser ihn abermals mit den Zähnen an der Hose erfaßte, einen Schlag, so daß der Hund winselnd ins Haus zurücklief. Da kam aber sein Eigentümer Alois Werth heraus, ging dem Schmitt ein kleines Stück weit nach, holte ihn ein, erfaßte ihn am Rockärmel und stellte ihn ob der Mißhandlung
seines Tieres zur Rede. Schmitt erzählte den Sachverhalt, er klärte, er lasse sich vom Hunde nicht beißen, erhielt aber sofort von Werth eine Ohrfeige, so daß ihm die Mütze vom Kopfe flog und die Pfeife aus dem Munde zu Boden fiel. Schmitt bückte sich und hob die Kappe auf, erhielt aber einen zweiten Schlag ins Gesicht, so daß er abermals die Mütze verlor. Auch diesmal hob er, ohne sich um die Pfeife zu kümmern, seine Kopsbedeckung auf, zog aber sofort im Zorn und in der Aufregung über diefe Behandlung
sein Taschenmesser, öffnete die Klinge, versetzte dem bloß mit Hose, Hemd und vorne offen gelassenen W?.ste bekleideten Werth einen Stich in die Brust und ergriff sodann die Flucht. Werth war noch im Stande, einen Stein vom Boden aufzuheben und ihn den Schmitt nachzu- schleudern, dann aber wankte er und wurde von seiner Frau, welche die Szene mitangesehen hatte und ihm nachgegangen war, ins Haus geführt, wo er aber sofort zu Boden sank und nach etwa 20 Minuten verschied. Beim etwa eine Viertelstunde dauernden
Absicht, jedoch in anderer feindlicher Absicht derart gehan- delt zu haben, daß daraus am gleichen Tage der Tod des Werth erfolgte?' Nach viertelstündiger Beratung der Geschwornen Verkündete deren Obmann die einstimmige Bejahung der Schuldfrage. Das Urteil lautete damr aus drei Jahre schwere« Kerker mit vierteljährlichem Fasttag und Dunkelarrest am 26. April jeden Jahres. Gin Freispruch. Dienstag nachmittags fand die Verhandlung deS 25 jährigen Bauernsohnes Josef Jnnerhoser aus Rlfftan statt