: „In Oesterreich droht ob dem Berliner Frieden nun noch ein Verfassungsconflict anSzubrechen. Wie schon telegraphisch gemeldet, wurde ein von Dr. Herbst im BUdgetauSschusse der österr. Delegation gestellter An trag -- -^. .Tagesordnung gegenüber der RegierungS- vor^ .' vetrefsend die Bewilligung-eines Nachtrags- ! . ü em für 1873 bewilligten außerordentlichen ^ ^ ^n Sechzig-Millionen-Gulden, mit 14 gegen r» >stimi' ' angenommen. Wie man aus den hieran sich kn5? j^'iiven Aeußerungen des Grafen Andrassy
, Von denen wir die Hauptstellen in der Morgenaus gabe wiedergeben, ersieht, liegt in der That hier ein in aller Stille und mit aller Kraft vorbereiteter ge waltiger Stoß gegen den Vertreter der äußeren Politik Oesterreichs vor. Die NerfafsungSpartei scheint in ihrer. Mehrheit hinter Dr. Herbst auch in diesem Kampf zu flehen, es handelt sich um ernste Borgänge. Aber bei welchem Anlaß nnd unter welchen Aus fichten! Beginnen wir mit letzteren. Nehmen wir an, Dr. Herbst's Wille geschähe, Oesterreich verwerfe
nach träglich den Berliner Frieden und derselbe würde damit auch sonst in Europa nichtig. Hat sich Herr Dr. Herbst etwa schon vorgestellt, was das für Oester reich bedeuten würde? Oder haben wir es hier nicht wiederum mit jenen Stürmern zu thun, die nur kühn vorgehen, weil sie wissen, daß sie eben so sicher zu rückgehen werden? Hat Dr. Herbst hier nicht das selbe gethan, was bei uns gelegentlich auch besorgt wird? Weltbewegende Worte! Und wollte man den Mann beim Worte fassen, es wäre zu seinem eigenen
Entsetzen! —^ Aber auch abgesehen davon, daß der Berliner Frieden nicht durch Dr. Herbst umgeworfen werden darf, kann unseres Erachten« das rechtlich gar nicht geschehen. Denn Dr. Herbst sagt es deut lich: er verweigert nicht blos die Indemnität für die .Verausgabung der 30 Millionen, sondern auch die Anerkennung des Berliner Vertrages. Er hält ihn für „unzweifelhaft nicht gültig, so lange der Reichs rath seine Zustimmung nicht ertheilt hat.' Wir von unserem Standpuncte aus erlauben uns dennoch
deS Dr. Herbst nicht genau genug auf sein Ziel gerichtet. UeberaU, zumal in Monarchien, pflegt aber der Monarch nach Außen ein voller Vertreter seines Staa-eö zu sein, und schwerlich wird sogar Dr. Herbst leugnen, daß der Kaiser befugt war, den Berliner Frieden zu schließen, einschließlich der in Art. 25 übernommenen Verpflichtung, Bosnien und Herzegowina zu occupiren und zu verwalten. Wenn nach dem Gesetz vom 21. December 1867 8 11a. der Reichsrath seine Genehmigung zu solcher Belastung zu ertheilen