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Alpenländer-Bote
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Page 12 of 20
Date: 17.11.1935
Physical description: 20
dem Militär auch die übrige Exekutive für ihre Ausbildung exerziert. — Am 6. November starb nach langer, schwerer, mit großer Geduld ertragener Krankheit im 64. Lebensjahre Philipp Frick, Oberleh rer i. R. Frick wurde am 23. Juni 1872 in Röthis gebo ren, besuchte dortselbst die zweiklossige Volksschule und trat 1887 in die Lehrerbildungsanstalt in Innsbruck ein, legte im Jahre 1891 die Reife- und 1894 die Lehrbefähi gungsprüfung an derfeloen Anstalt ab. Gleich als Abi turient erhielt er im September 1891

eine provisorische Lehrerstelle in Innsbruck (St. Nikolaus). Nach einigen Jahren trat er jedoch von seinem Posten zurück und lebte in seiner Heimatsgemeinde als Privatmann. Spä ter übernahm er die Buchbalterstelle un Kalkwerk Göt- zis, dessen damaliger Besitzer sein Vetter war. Nach achtjähriger Unterbrechung trat der nun Verstorbene wieder in den Schuldienst ein und wirkte als Schullei ter an der einklasiigen Schule in Dreßlen (Alber schwende), als Lehrer an der zweiklasiigen Volksschule in Hohenweiler und seit

Familienbild mir erlauben. Die Aufnahme hiezu wurde vor zwölf Jahren gemacht, wir sind bereits ein Drittel- jahrhundert verheiratet und stehen im sechzigsten Le bensjahr und haben vom Jahre 1910—1936, wo das letzte aus der Volksschule entlassen wurde, zwölf Kin der, acht Jahre, und eines, welches mit dreizehn Jahren starb, sieben Jahre in die Schule geschickt. Es machte daher auf uns und gewiß auch auf manche Be kannte einen eigentümlichen Eindruck, als wir auf ein mal von einer Kinderschar von drei Jahren

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Brixener Chronik
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Page 4 of 8
Date: 12.08.1911
Physical description: 8
zur Besetzung. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf und Heimatscheine, wie mit dem Zeugnisse über die an einer österreichischen Mittelschule abgelegte Reife prüfung und dem Nachweise der bisherigen dienst lichen Verwendung und der Kenntnis beider Landes sprachen belegten Gesuche bis längstens Ende August (eventuell im Wege der vorgesetzten Behörde) an den LandeSausschuß zu richten. vie.Mholilche Volksschule' (Fachblatt für Lehre» und Katecheten) erscheint diesmal wegen Beginn der großen Ferien

. — Plauderei über Standes- und Berussfragen. — Aus Vorarlberg: DaS Lob. — Die Schule eine Arbeitsschule, Kon ferenzvortrag von Konrad Eberle, Schulleiter in Oberlangenegg. — Reifeprüfung im Lehrerseminar in Feldkirch. — Mitteilungen. — Heitere Ecke. — Büchertisch. — Briefkasten. — Die „Katholische Volksschule' kostet samt Zustellung ganzjährig Kr. 4, halbjährig Kr. 2. Bestellungen richte man an die Verwaltung der „Katholischen Volksschule' in Brixen a. E., Weißenturmgasse 1. wsrlevschllle Sei

' lertiarschlvettera in voien. Die Leitung dieser Schule ersucht unS um Auf nahme folgender Zeilen: Die Privatschule für Mädchen (Marienschule) besteht aus einer fünf- klassigen allgemeinen. Volksschule, aus einer drei- klassigen Bürgerschule und aus einer einklassigen Fortbildungsschule. — In die erste Klasse Bürger schule werden solche Mädchen aufgenommen, welche SamStag. 12. August 1911. - ' ' den Nachweis erbringen, daß sie däS Lehrziel einer fünfklafstgen Volksschule vollständig erreicht haben, ferner Kinder

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Der Bote für Tirol
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Page 5 of 8
Date: 17.05.1883
Physical description: 8
also in Oesterreich die acht jährige Schulpflicht, und die Novelle hat, wie siH aus den weiteren Darlegungen ergeben wird, dieses maßgebende Princip nicht nur nicht angetastet, sondern befestigt und gesichert. Der zweite Absatz des §21 lautet im alten Volksschulgefetze: „Der Abtritt aus der Schule darf 'kber ntir erfolgen, wMn ine'Schüler''die für die Volksschule vorge schriebenen nothwendigsten Kenntnisse, als: Lesen. Schreiben und . Pechnen besitzen.' Genau so bis auf! ein. Wort lautet der zweite Absatz

des Z 21 auch 'im neuen Volköschulgesttze'/ Das eitle Wort aber ist: „Religion'! Das neue Gesetz bezeichnet nämlich als „die für die Volksschule vorgeschriebenen nothnjentjjgsten Kenntnisse': „Religion, Lesen, Schrei- bey! Wd^ Rechnen.' Das bedarf wohl keiner Recht fertigung. Im Z 3 setzt das alte Völksschulgesetz unter den Lehrgegenstanden die „Religion^ obenan; anderste Stelle.-' Im H aber zählt dasselbe be setz die Religion nicht zu den „vorgeschriebenen noth wendigsten Kenntnissen'. Das ist zweifellos ein Fehler

, Das n?ue Volkischulgesetz hat da also eine ganz selbstverständliche Cörrectur vorgenommen. Der dritte und letzte Absatz des 'Z öl lautet'im alten Volksschülgesetz'e': ,^Äm Schlüsse d^s Schuljahres kann Sck/llievn, - welche das 14. Lebensjahr zwar noch nicht zurückgelegt hahen, dasselbe-aber im'nächsten halben Jahre vollenden, und welche die Gegenstände der Volksschule vollständig inne haben, aus erheb lichen Gründen von der Bezirksschulaufsicht'die Ent lassung bewilligt werden.' Wort für Wort so lautet auch der letzte

der Volksschule über einen siebenjährigen Schulbesuch überhaupt nicht hinaus gebracht. In den verschiedensten Theilen des Reiches wurde der Schulbesuch im 7. und 3. Jahre bis auf zwei Stunden wöchentlich herabgedrückt und zwar auf dem VerordnungLwege. Im vorigen Jahre waren Schullsefuchs-Etleichterungen gewährt worden, in Böhmen 40.000, in Mähren 19.000, in Nieder österreich 10.000, in Steiermark 3000 Kindern im 13. und 14. Lebensjahre. In Preußen und ändern deutschen Staaten ist die 3jährige Schulpflicht

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