aus dem Gebiet der Volksschule. 11. Streiflichter auf Randglossen. Wenn der gütige Leser nunmehr im Klaren ist, was es mit dem Verdammungs-Urtheile gegen den Verfasser der »Ansichten über das Verhältniß von Staat und Kirche zur Volksschule für eine Bewandtniß habe, so ist es ihm vielleicht nicht uninteressant zu hören, was für gegentheilige Ansichten in den »Rand glossen' der Tiroler-Stimmen niedergelegt sind. In Bezug auf Entwurf und Durchführung des Lehrplanes äußern sie sich (Nr. 137) in erfreulicher
, welcher den Ort, wo, die Zeit, wann er diese Absichten ausgesprochen hat, nicht nennt, er klären wir die den Bischöfen zugemuthete Prätension als eine tendenziöse Fiktion, um auf Grund derselben die Bischöfe vein Spotte und Gelächter und ihre zur Leitung der Volksschule bestellten Organe maßlosen Hieben preiszugeben.« ^ Antwort: In den »Ansichten' ist nirgends gesagt, daß jene verkehrten Behauptungen von einem Bischöfe ausgesprochen wurden; es müßten denn die Tiroler- Stimmen aus Adelung oder-Grimm
zwischen der Statthalterei und *1 Ansichlen zc. Seite s. Ansichten ic. Seite 0. ***) Ansichten ic. Seite l2—l8. dem Ministerium in die Mitte gestellt, die Erlässe dieser weltlichen Behörden den Ordinariaten und die Schulberichts «Erledigungen der Ordinariate diesen weltlichen Behörden übermittelt, etwa in Zwistigkeiten bei Schulbauten ein motivirtes Gutachten ausarbeitet u. dergl. — kurz einen Ccntral-Bureau-Beamten, der für äußere Schulangelegenheiten amtirt, ohne auf den innern Gang der Volksschule eine regere Aufmerk
samkeit hinzuwenden, der höchstens hie und da bei Prüfungen und andern feierlichen Anlässen als Ehren gast stch einfindet. Dos wäre beiläuflg das Ver, hältniß, in welchem weiland der geistliche Gubernial« Rath zur Volksschule gestanden ist, ehe die Regierung, die Lücke fühlend, Schulräthe angestellt hat. Auf diese Auffassung hin deutet die Bemerkung in den Randglossen (Nr. 137), daß Kirche und Staat, schon lange vor dem Erscheinen des Konkordates (also vor der Anstellung von Schulräthen
möglichst bald herbeiwünsche, wie er in an dern Kronländern ohne Hinderniß besteht, auch bei uns bestanden hat und dermalen nur zufällig nicht besteht, so geschieht dies keineswegs aus Unbedacht, sondern aus stichhaltigen praktischen Gründen, die ausführlich und deutlich in den „Ansichten' *) nieder gelegt sind, wofür aber die Tiroler-Stimmen in den Randglossen freilich keinen Platz finden. Soll ein Schulrath als Volksschul - Inspektor der Volksschule aufhelfen, so darf er nicht ein Schulrath außer