Uebelstand abgehol- sen, den wir Jahr für Jahr mit der Wiederkehr der Touristenzeit beklagen mußten und dem natur historischen Konservatorenkolleg der beiden Provin zen Bolzano und Trento, gebührt ausrichtiger Dank und Anerkennung sür sein Eintreten zum Schlitze der alpinen Flora. Mögen die Maßnahmen der Präsektur vollen Widerhall finden im Gewissen der Bergwanderer und Besucher unserer Höhen und sie zur Schonung unserer prächtigen Alpen- lora, die bisher von ungezügeltem Sammeleiser und nicht selten
gedeihen und die Personen, die vom Besitzer zum Pflücken bezw. Sammeln ermächtigt werden. Art. 4. Das Sammeln von aescsnitzten Pflan zen mit oder ohne Wurzeln zu Lehr- oder wissen schaftlichen Zwecken ist mit Zustimmung des Be lkers gestattet, wenn es von Personen geschieht, die im Besitze der besonderen Lizenz des naturlMvri- schen Museums der Venezia Tridentina in Trento sind. Art. 5. Diese Vorschriften haben keinen Bezug aus Pslanzen, die in Gärten und Pflanzungen ge zogen
werden. Wenn solche in Handel gebracht »Ver den, müssen sie mit einem vom Gartenbesitzer aus gestellten Herkunstzeugnis versehen sein. A r t. 6. Die besondere Lizenz (Art. 4> muß beim naturhistorisclien Musei,m der Venezia Tridentina in Trento anzufordern und im Gesuche sind Vvr- und Zunahme, Aufenthaltsort, Geburtsjahr, Be schäftigung und -Beruf des Ansuchenden, sowie der eventuelle Wissenschaftszweig, mit dem er l>e faßt, anzugeben. Jeder Sammler hat die Lizenz bei seinen Erlur sivnen mit sich zu führen und auf Verlangen
. Karabinieri und alle beeideten Auslichtsorgane, die Lebensmittelpolizei einbegrif fen. betraut. Ferner haben die Mitarbeiter des »aturhiftori- schen Museums in Trento, die mit einer besvnderen, von der Präsektur ausgestellten Tessera versehen sind, das Recht der Kontrolle. Art. 8. Sammler, die ohne Lizenz betrossen werden, versallen Geldstrasen von zu bis 50 Lire. Die beauftragten Kontrollorgane haben eine dies bezügliches Protokoll an den Podestà der lietressen- den Gemeinde einzusenden .Verkäufer
von Pslanzen oder Pjlanzenteilen der geschützte» Arten, versal len im Kontraventionssalle Geldstrasen von IUl) bis Lire? die Pslanzen werden sequestriert. Von jedem Strassalle erstattet der Podestà der betressen- den Gemeinde dem naturhistorischen Museum von Trento Bericht. A r t, 9. Vorliegende Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Foglio Annunzio Legali der Präsektur in Kraft. Wegen fahrlässiger Tötung und Übertretung des Straßengesetzes hatte sich gestern im hiesigen Tribunal