9 kr , und ebenso ist es mit den Speisen. Dabei muß aber bemerkt werden, daß Speisen und Getränke von gleicher Güte sind wie in den Lokalitäten des Hotels selbst. Es läßt sich erwarten, daß dieses Unternehmen, die wie schon er wähnt nicht im geringsten abgenommene Zug- Kraft dieses Hotels nur noch vermehren wird. Es ist gar nicht nothwendig, daß die Herren Hotelbesitzer nur auf sich und ihre Ränzlein und auf die Gäste gar nicht schauen. — Schlanders, 17. Jänner. (Orig.-Corr.) Der Brand in Laatsch. Am Donners
durch Abtra gung der Holzdächer entgegen zu arbeiten und auf diese Weise den Brand trotz des heftigen Windes, welcher die Feuerfunken nach allen Richtungen hintrieb, so daß Niemand wußte, wo es wieder zu brennen anfangen werde, thun lichst zu localisiren. Den Anstrengungen der zur Hilfeleistung herbeigeeilten Feuerwehren ge lang es in der That, circa um 11 Uhr Vor mittags des Feuers wenigstens insoweit Herr zu werden, daß die Gefahr, daß das verheerende Element bisher verschont gebliebene Objekte
, brachte man gar nichts aus und mußten die Bewohner derselben, um we nigstens das Leben zu retten, halb angekleidet aus dem brennenden Hause fliehen. Der Scha den, der durch diesen Brand verursacht wurde, wird mit circa 38000 fl. angegeben und steht dieser Schadensziffer nur die geringe Versiche rungssumme von 10.000 fl. gegenüber. Das Elend, das durch diesen Brand über die Be wohner der Ortschaft Laatsch hereingebrochen ist, ist ein großes. 18 Häuser sind total nie dergebrannt, 23 Familien mitten
die Entstehungsursache des Brandes noch nicht auf geklärt. Während die einen meinen, der Brand ei in der Mühle, ohne daß eine Nachlässigkeit oder ein Verschulden vorliegt, durch das Mah len entstanden, glauben wiederum Andere, daß das Feuer durch verbrecherische Hand gelegt worden sei. Welche Ansicht die richtige ist, wer den die vom Gerichte diesbezüglich eingeleiteten Erhebungen zu entscheiden haben. Liegt ein Verbrechen vor, so wird das Gericht den Ver brecher, der so viel Elend verursacht, der wohl verdienten