, daß wenigstens die schroffsten Gegensätze, die scheinbar unversöhnlichsten Härten gemildert, bis zu einem gewissen Grade abgeschliffen, beseitigt werden könn ten, ohne daß das Ansehen der Kirche und die Autorität des Staates hiedurch Einbuße erlitten? Ein Abgeordneter hat den Vorschlag gemacht, die Ehe- rechtsreform im Einvernehmen mit der Kirche anzubahnen. Versuchen wir einmal, diese Möglichkeit im .folgenden näher ins Auge zu fassen. Dabei soll von vorn herein eingeräumt werden, daß als Hauptgrundsatz
zu gelten hätte, alles zu vermeiden, was geeignet erschiene, bas religiöse Empfinden zu verletzen. Daher weder Ne gierung noch Einschränkung des Glaubens an den sakra mentalen Charakter der Ehe, wie ja auch das geltende deutsche Recht das religiös-sittliche Moment dieser Insti tution nicht berührt. Jedem mag es unberwmmen bleiben, m dieser Hinsicht dem Gebot der Kirche zu ge horchen. Er soll aber auch dem Staate geben, was des «taates ist: Demnach außer der dem Belieben der Par teien anheimgestellten
kirchlichen Trauung ein staat licher Beurkundungsakt. Letzterer ist schon des halb notwendig, um den: iw Vundesverfassungsgesetze ausdrücklich normierten Grundsätze der Gleichstellung aller gesetzlich anerkannten Konfessionen gerecht zu wer den. Dieser Einsicht wird sich die Kirche wohl nicht ver schließen. Denn sonst müßte sie ja das Recht 5er staat lichen Gesetzgebung in Ehesachen überhaupt bestreiten, was heute höchstens mehr pro koro intemo geschieht. Bor allem soll dieTrcnuung der Ehe
Norm unlösbaren Bandes herbeizuführen, oder ein anderes schweres Verbrechen begangen. Kann dem schuldlosen Teil füglich zugemutet werden, weiterhin mit einem gösellschaft- lrch versehmteü. gebrandmarkten Uebeltäter in engster seelischer und körperlicher Gemeinschaft zu leben? Das würde ja geradezu ein Sakrlleg an dem von Gott ein gesetzten Sakrament bedeuten. Die Kirche erkennt heute aber auch für solche Fälle keinen Ausweg an. Unerbittlich kündet das Dogma: „Nur durch den Tod.. während der Staat
derzeit als völlig unzulängliche Abhilfe lediglich die „Scheidung von Tisch und Bett" gewährt. Letztere ist das gefährlichste Experiment. Denn indem sie einerseits durch die faktische Trennung die ethisch-religiöse Mis der Gemeinschaft beseitigt, läßt sie anderseits die Ae dem Bande nach fortbestehen und schasst hiedurch die -Möglichkeit gegenseitiger Schikanen und Anfeindungen. Diese unzulängliche Weiterschleppung einer in Wahrheit wngst zerrütteten Ehe sollte auch die Kirche, als dem sakra mentalen