/727^ Pnbl. '(Das »usschließenSe. Privilegium für Philipp Girard - betreffend.)-' ' ' - - . ì - ^ - Seine käiserl. kinigl. -Majestät haben dem Philipp Girard auf die von ihm erfundene Flachs-Spinnmaschine ein ausschließendes Privilegium auf zehn Jahre für den ganzen Umfang der österreichischen Monarchie, mit AnS- schlnße des Königreichs 'Hinigàrii, des Großsürsteinhums S iebenbürgen, und ' deS Lombardisch - Vàitianischen Kö nigreichs zn ertheilen geruht. . Die viesfällige allerhöchste VerleihungS
: es sei UnS von Philipp Girard vorgestellt worden, er hab« mit vielem Aufwande von Zeit, Mühe und Kosten eine Flachs- Spinnmaschine erfunden, und sei bereit, die Ersindnng zum großen-Vortheil der Fabriken, Gewerbe und des Publikums in Unsern Erb- staaten auszuführen > wenn Wir ihm zum Bau Nnv Ver kauf dieser Flachs - SpiuNmaschine Unsern allerhöchsten Schutzbund ein ausschließendes Privilegium auf mehrere nach eiitander folgende Jahre bewilligen wollen. Da'Wir UnS jederzeit bereit sindeir lassen
, nützliche Erfindungen zn unterstützen; fo haben Wir^UnS bewogen gefunden, dein allernnterthanigstcN Gesuche des Philipp Girard gnädigst zn willigen, und ihm zum Baue, und Verkaufe der von ihm erfundenen Flachs- Spinnmaschine ein ausschließen des Privilegium für ihn ,' seine'Erben nnd Ecsstonare auf zehn von heute an laufende nach einander folgende Jahre, und auf den ganzcn Umfang Unserer Monarchie mit Aus schluß deS Königreichs, Hungärn, deS-Großfürstenthums Siebenbürgen, nnd deS.Lmiibardifch
ge halten, oder vielmehr al§ nie ertheilt angesehen werdeir lo!l^» Viertens: daß, wenn^Philipp Girard dieses Privilegium - binnen Jahr und Tag von heute an Nicht in Ausübung bringen , oder während des zehnjährigen Zeitraumes ein ganzes Jahr uànntzt lassen würde,' dasselbe? für-erlk schen zn achten sey. ' . . - Wohingegen, wenn diese ihm hiermit auferlegten B«- dingungen nnd Pflichten in Erfüllung'gebracht'werden » so soll er, seine Erben, nnd CessiSNare sich nicht nur dic- seS ihm allergnädigst
ertheilten Privilegiums z» erfleucn haben, >ondern 3Lir verordnen zugleich, daß während zehn Jahren außer ihm sich jedermann enthalten soll, seine Er- suidung ini Wesentlichen nnchzliahinen^ stlchc FlachSspimiì lnaschine zu bauen, zu verfertigen oder zu verkaufen, odà 'sich von dem Auslande bringen zn lassen , nnd'zwar iii Verlust des betreleneii. Materials , uud hiezn gebe.iuchteir LSàtjeltgS, welches alles ganz zum Nutzen deS Philipp Girard verfallen folli.- Wie denn auch der llebertrerer die ses