als bürgerlich todt erklärt, und deren Vermögen mit dem Kurator und den sich ausweisenden Erben auf weiteres Anlangen nach GesetzeSvorfchrift verhandelt werden würde. K. K. Landgericht Kastelruth, den IS. Mai 1S46. Gurschler, Landrichter. Gerber', Adjunkt. 2 V o r l a d u n g s - E d i k t. Nr. 1195 Vom k. k. Landgerichte Jmst als AbhandlungSin» stanz des am S7. v.M. zuBrennbichl verstorbenen AloiS Mayr wird auf Ansuchen des Verlagkurators Joseph Mayr derBruder und gesetzliche Erbe des Verstorbenen
zu haben glauben, zur Anmeldung und Darthuung derselben bei diesem Gerichte binnen Jahres frist mit dem Bemerken aufgefordert, daß den Gläubi gern, welche sich binnen der bestimmten Zeitfrist nicht angemeldet haben, an dieVerlossenschaft, wennsie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft werden sollte, kein weiterer Anspruch mehr zustehe, als in so ferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. K. K. Landgericht Jmst, den 22. Mai 1646. Gerstgrasser, Landrichter. Praxmarer, Konz^-Prakt. 2 Tod
es-Erklärung'S-Edikt. Nr. 954 Vom k. k. Landgerichte Kastelrulh wird der mit dießgerichtlichem Edikte vom 19. Dezember 1844, Zahl 21S9, binnknJahreöfrist vorgeladene Leonhard Urthaler, Hausterhändler, von PufelS gebürtig, über fruchtlos ab gelaufenen Termin hikinit bürgerlich todt erklärt, und wird dessen Rücklaßvermögen mit den sich ausweisenden gesetzlichen Erben nach GesetzeSvorschrift verhandelt werden. , K. K. Landgericht Kastelrulh, den 13. Mai 1846. Gurschler, Landrichter. Gerber, Adjunkt. 2 Edikt
versteigert werden. K. K. Landgericht Sonnenburg. Wilten, den L6. Mai.1846. ' . K. Schandi, Landrichter. . ^ Metz, Adjunkt^ T Edikt, Nr. 186J Vom k. k. Landgerichte zu Klausen wirk hiemit b«, rannt gemacht, daß auf Exekutions-Anfuchen des Anton Senfter als Bevollmächtigter der Hr. v. Putzer'fch,» Kindervormundschaft in Botzen, wider Anton Pluuger, Bradrrmüller in Layenried, wegen einer SchuldSforde- rung per 592 fl. 3 kr. R. W. mit vier Prozent Zinsen seit Lichtmeß 1843, und 20 fl. 6 kr. Unkosten
Nachtbeile eine in diesem Bezirke wohn hafte Person zu benennen, welcher die gerichtlichen.Ver ordnungen zuzustellen sind. Die Wedingnisse und die aus den zu versteigernden Realitäten hastenden Lasten werden bei der Versteigerung bekannt gemacht, und können bis dahin Während den ge wöhnlichen AmiSstunden dahier eingesehen werden. K. K. Landgericht Klausen, den 20. Mai 1846. Hirn, Landrichter. ^ Niescher, Adjunkt. 2 Versteig.erungö-Edikt. Nr. 2702 Vom k. k. Landgerichte zu Kältern wird hiemit be kannt