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Newspapers & Magazines
Meraner Zeitung
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Page 1 of 10
Date: 07.10.1892
Physical description: 10
und Bestrafung des Angeklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften auf Grund des Wahl- sprucheS der Geschworenen Zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann, 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, evangelisch, verehelicht, Redacteur der „Meraner Zeitung' und Schrift steller,' wird von der Anklage wegen Vergehens der Be leidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinue deS Z 3V3 St.-G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Elgenschast als Redacteur der periodischen

Druckschrift .Meraner Zeitung' durch- Berfaffmlg, absichtliche Beförderung zur Drucklegung. Veröffentlichung und Verbreitung der in dem in der Nr 229 der „Meraner Zeitung' vom 8 October 1891 unter den» Titel »Dörflich's Slillleben' gebrachten Artikel vorkommende», mit .Die dortigen Bauern sind' beginnenden und mit „Cere monien werth sind' endenden Stelle In dieser Druckschrift Gebräuche und Einrichtungen der katholischen, mithin einer im Staate gesetzlich anerkannten Kirche verspottete und herab zuwürdigen

unter der Auischrist „Dörfliches Stillleben' In Nr. 248 vom 30. October 1891 der „Meraner Zeitung' zur Drucklegung und Welterverbreitung beförderte und dadurch den Curaten Anton Huber in Riffian in einer Druckschrist durch die nur auf ihn passende Bezeichnung als Curaten von Riffian fälschlich ei»er bestimmten unehrenhafieii oder solche» nn sittlichen Handlung beschuldigte, welche denselben in der öffentlichen Meinung verächilich zu machen oder herabzusetzen geeignet ist; -ä II. daß er durch seinen Vertreter

St-G. und unter Anwendung der iZZ 2KV Ut. I> und 2KL St.-G. zum Arreste in der Dauer von drei Wochen verschärft mit einmaliger Einzelhaft durch 24 Stunden, sowie zur Tragnng der Kosten des Sirakv'rfabrenS und Vollzuges, soweit sie nibt die voui öffentlichen Ankläger iiicriminirte Handlung betreffen, verurtheilt. Gleichzeitig wird die siir die periodische Druckschrift „Meraner Zeitung' erlegte Cliiitioii im Betrage von 6« sl. zu Gunsten des Arnienio-ides der Sladtlemeinde Meran sür verfallen erklärt nnd das Verbot

der Weüerverbreitung der Nc. 248 vom 3t>. October I8i>1 der „Meraner Zeitung' ausgesprochen. Endlich w'rd auf Grund des vom Vertreter des Privat anklägers gestellten Antrages im Sinne des H 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage »ach eingetretener Rechtskraft in den Tagesbiättern und zwar in der „Meraner Zeitung' und im „Bnrggräfler' auf Kosten des Vernnhellten veröffentlicht werden. K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen, am 23 September >892. Der Schwnrgerichls-Pcäsldeiit Koeps m. p. Der Prolokollsiihrer

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