war als jenes, das in den Steuerlisten der letzten beiden Jahre eingetragen war. soll es nicht ver säumen, das Ansuchen zeitgerecht einzubrin gen. Die oft gehörte Einwendimg- »es Hilst doch nichts', ist nicht stichhältig, d«nn die Er fahrung zeigt, daß die Steuerämter auf Grund der einge brachten Ansuchen die Ein- kommensverhältnisse unter Zuziehung der Partei sachlich u. seit kurzem sogar mit merk lichem Wcchlwollen überprüfen, dos meist auch wirklich gerechtfertigt ist, wenn man die hohen, in früheren guten Jahren beinesfenen
wird als die ansuchende Partei. Ost bildet der Umstand, daß ein Konkurrent geringer besteuert wird, den einzigen Grund für die Einbringung eines Steuerermäßigungsansuchens durch einen Ge schäftsmann. Ein solches Ansuchen hat aber gewiß nicht den gewünschten Erfolg, die Steuer des Ansuchenden l»erabzubringen, sondern bewirkt höchstens, daß der Konkurrent mi seiner Steuer entsprechend l-inanfgesejzt wird, was wieder bei künftigen Steusrrevisio- nen, die gewöhnlich die Geschäftsleute des selben Zweiges unrfasfen
, auf alle anderen zurückwirkt. Durch derartige Hirrweise auf andere, angeblich geringer besteuerte Kalkf leute, erreicht man erfahrungsgemäß meist nur «in Hinaufschrauben der Steuer für die ganze betreffende Branche. Als Begründung des Ansuchens genügt es vollkommen. auf den oerniinderten Umsatz, inangelnden Fremden verkehr'. Einschränkung in der Zahl der An- gestcllten oder auf ähnliche Umstände hinzu« weifen, aus denen sich Schlüsse auf eine Der- ringorling des Gewinnes ziehen lassen. So bald dann auf Grund des Ansuchens