. Da diesem Gerichte unbekannt ist, od und welchen Personen ans seine Verlassenschaft ein Erbrecht zusteht, so werden hiemi't alle jene, welche hierauf Ansprüche au« waS immer für einem Grunde zu machen gedenken, er innert , ihr Erbrecht binnen einem Jahre um so gewisser bei diesem Gerichte als AbhandlungS - Instanz anzumel den, und sich gehörig auszuweisen, als widrigenfalls diese Verlassenschast mit dem aufgestellten Kurator und den sich allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze würde verhandelt
nächsten L«rwandten wird «r dvh «r aufgefordert, binnen Jahresfrist bei diesem 5. k. Landgericht« so gewiß zu «rfch«inrn, oder von seinem Le ben und Aufenthalt« Nachricht zu geben, al« widrigen- fall« zurTodeS -Erklärung geschritten, und sein unbedeu tend«« Vermögen den gesetzlichen Erben eingeantwortet werden würde. K. K. Landgericht Schwatz, den 3. Mai 1837. Schiestl, Landrichtet. 2 Edikt. Die beiden Brüder Joseph Bartholomä und Jo hann Georg Blattner au« der dießgerichtlichen Gemeinde Schwarzenberg
Amtsstunden «inge sehen werden können. K. K. Landgericht Karneid zu Botzen, den L8. April 1837; Stakner, Landrichter. 2 Edikt. Vom k. k. Landgerichte Moniafvn wird hiedurch be kannt gemacht: ES haben die Erben der Maria Viktoria Durig, ge- ehelichl gewesenen Adrian Neyer, von TschaggunS, un ter gemeinschastlicher Vertretung deS Benedikt Stam pfer, gegen dir seit einigen Jahren unbekannt wo abwe senden Miterden Johann Nepomuck und Johann Bene dikt Durig, Franz Joseph« Sohne von dort, um frei willige