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Der Bote für Tirol
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Page 18 of 20
Date: 09.03.1848
Physical description: 20
unter diesen B e d i n g n i ss e n! 1. Wird sich über den Bestboth die Ratifikation ausdrücklich vorbehalten. 2. Jeder Lizitant hat vor dem Anböthe ein dem zehnten Theile deS AuSrufSpreiscS gleichkommendes Vadium zu erlegen oder über die Befähigung hiezu sich legal auszuweisen. 2. Der Bauübernehmer hat für dieZGüte und Rich tigkeil dieser Arbeiten durch ein volles Jahr, vom Tage der Kollaudirung an, zu haften, und deshalb eine zehn- prozentige Kaution bei diesem k. k. Landgerichte zu hinterlegen. 4. Die nähere Beschreibung dieser vorzunehmenden Äauten, deren

VorauSmaß und Plan, können bei diesem Landgerichte zu den gewöhnlichen Amtöstunden beliebig eingesehen werden. 5. Die Zeit, binnen welcher diese Bauarbeiter» voll ständig beendiget seyn sollen, wird auf zwei Monate, wenn es immer die Jahreszeit zuläßt, nach erfolgter und bekannt gegebener Ratifikation des Mindestbotheö festgesetzt. u. Auch hat der Bauübernrhliier die Stempel, gebühi en zux Anfertigung des Bauvertrages und Stern« p-lung des dießfälligen Bauplanes, BorauSmageS und der Baubeschreibung

aus Eigenem zu bestreiken. 7. Endlich werden auch schriftliche Offerte zugelas sen. Diese müssen aber mit dem vorgeschriebenen Reu gelde belegt, und bis längstens der Versteigerungsstunde beim Landgerichte überreicht seyn. Das Offert hat von Außtn vie Bezeichnung? «Offert zur Uebernahme der Baut«» an dem Mltautr Waff^rkaNale« z« enthalt«»; «» muß d«r aag«d»!d«ne Mindeftaadoth mit Worten ««»gedrückt, bestimmt gestellt, und vom Vffere»»«« s«i,, Nam». Ehaeakter und Wohnort selbst geschrieben und zugleich

. Der Eigenthümer wird aufgefordert sich über das Eigenthum des gefundenen Geldes und deS RingeS bin nen Jahresfrist.anher anzuweisen, alS widrigenfalls die- se.ö binnen Jahresfrist nicht geschehen sollte, nach H. 392 deS bürgerlichen Gesetzbuches vorgegangen werden würde. K. K. Land- und Kriminal-UntersuchungS-Gericht Brixen, den 23. Febr. 134S. Leiter, Landrichter. 3 Edikt. Nr. 115 Vom k. k. Landgerichte Ried wird hiemit bekannt gemacht, daß man vie ledige Anna Maria Netzer von' TösenS ungeachtet

deS am 19. Dezember 18Z7 erreichten Großjährigkeitöalterö aus gesetzlichen Gründen auf un bestimmte Zeit unter der Vormundschaft ihres Bruders Joseph Metz» zu TösenS zu belassen betunden habe, daher dieselbe noch fernerS einer Minderjährigen gleich zu achten ist. K. K. Landgericht Ried, den 2t. Febr. 1843. Vonbun, Landrichter. Zerzer, Aktuar. 3 Edikt. Nr. 506 Vom k. k. Landgerichte zu Klausen wird hiemit bekannt gemacht, daß man über gepflogene Erhebungen den 84 Jahre alten Georg Profanier, gewesenen Tischler

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