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Volksblatt
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Page 3 of 8
Date: 24.03.1899
Physical description: 8
wird ein „Ungenannter' bestreiten, dessen wohlthätige Hand schon manche em pfunden haben. Schwurgerichts-Bei Handlungen. Vll. Hauptverhandlung. Brandlegung. Die 55jährige Wäscherin und Taglöhnerin Crescentia Jung aus Burgeis in Vinstgau ist der Brandlegung angeklagt. Sie hat durch längere Zeit mit einem 65jährigen Hutmacher, Paul Thöny im gemeinsamen Haushalte gelebt, und als derselbe, wie sie durch von ihr aufgefangene Briefe erfuhr, eine andere freite, wurde sie ob dieser Untreue so aufgeregt, dass es zu argen

Scenen kam und Thöny sich entschloss, seiner bisherigen Zuhälterin die Thüre zu weisen. Jung unternahm nun mehrmals den Versuch, Tqöny zur Wiederaufnahme des Zusammenlebens mit ihr zu be stimmen, und als alle diese Versuche erfolglos blieben, entschloss sie sich an ihm zu rächen. Weihe verlieren könnte.' (Kunstsr. 1885. S. 54.) — ! Auch in Marling und anderwärts bestand früher der Aberglaube, dass die große Glockt. springe, wenn sie als Todtenglocke geläutet werde. Es hat sich jedoch im letzten

gelegt zu haben, dass dadurch leichtmöglicher Weise ein Brand entstünde, fiel sofort auf die Jung, und auch im Laufe der Verhöre schien eine Reihe von Verdachts momenten für die Schuld der ob des Verbrechens der der Brandlegung angeklagten Crescentia Jung zu sprechen. Doch konnten sich die Geschworenen nicht die Ueberzeugung verschaffen, dass wirklich die Angeklagte die Thäterin sei und fällten ein freisprechendes Verdict, nach welchem die Angeklagte sosort auf freien Fuß gesetzt wurde. VUl

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