Walser wird am kommen den März bei der Schlanderser Sparkasse den Wechsel einzu lösen haben. Wie groß sein effektiver Schade sein wird, kann er heute noch nicht angeben. , . ^ ^ Vertheidiger Herr Dr. Hub e r beantragt die Verneh mung der Mutter Schmidts, da dieser immer behauptet, diese hätte ihm gesagt, er solle noch die Unterschrift Walsers bei setzen. Der Gerichtshof gibt dem Antrage statt, und so wird Frau Ww. Schmidt auf morgen vorgeladen. Der Zeuge Candidus Thalmann, Sattlermeister in Meran
, bekundet, er sei dem Schmidt für 4000 Kronen Bürge gestanden, weil er die Unterschrift der Frau Schmidts, einer Bürgerstochter aus wohlhabendem Hause, auf dem Wechsel gesehen habe. Daß die Unterschrift gefälscht war, erkannte er nicht. Es liegen zunächst drei, auch mit dem Namen der Frau Klara Schmidt gezeichnete Wechsel vor; die genannte Frau erklärt indeß, nur zwei wirklich unterschrieben zu haben. Der Angeklagte Schmidt meint mit seltener Ruhe: „Das hab' ich ja schon w der Voruntersuchung gesagt
- und Vorschuß kasse ein Wechselblanquet zugesandt, das sie unterfertigt zu rücksandte. Dieser Wechsel also ist echt. S Da Schmidt behauptet, die anderen Wechsel habe seine Frau in der Kanzlei der Kasse selbst unterfertigt, beantragt Vertheidiger Dr. Huber, den Kassebeamten Nagel e eben falls vorzuladen, um diese Sache klar zu stellen. Der Gerichts« Hof gibt diesem Antrag Folge. Der nächste Zeuge, Herr Karl Huber, Vicebürgermek ster von Meran und Kassier der dortigen Spar- und Vorschuß« kasse, deponirt
über die Fälschung des Prolongationswechsels per 30.000 Kronen vom September 1901, den Schmidt mik der gefälschten Unterschrift seines Schwiegervaters, Herrn Anton Plant, eingereicht hatte. Herr Bettmesser, Prokurist der Firma Plant, wie Herr Anton Plant selbst, erklärten^ daß letzterer diesen Wechsel nicht unterschrieben habe. Die falsche Unterschrift war das Werk Schmidts, die Sache wurde aber, wie schon mitgetheilt, außergerichtlich beigelegt. Der Sachverständige im Schreibfache, Herr Prof. Math. Schreiber
, deponirt, daß die erstvorgelegten drei Wechs^ Unterschriften des Namens der Frau Klara Schmidt mit der Feder förmlich „gemalt' seien, nicht einfach hingeschrieben! Sie tragen aber alle drei so übereinstimmende Merkmale, daß es feststeht, daß sie alle von ein und derselben Hand sind. Auch der 1000-Kronen-Wechsel ist gefälscht. Die Frau hat von illen keinen unterschrieben; ob dies gerade der Angeklagte ge than hat, vermöge er nicht positiv zu behaupten. In ganz gleichem Sinne äußert sich Herr Direktor