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Newspapers & Magazines
Der Tiroler / Der Landsmann
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Page 14 of 16
Date: 09.03.1912
Physical description: 16
, Neubau. Einfamilienhaus, gefluk aussichtsreiche Lage, mit 1518in* Grund, 45.000 L Rr. 2. Villi in Bozen. Neubau, Einfamilienhaus, gesuadi, aussichtsreiche Lage, mit 743 w- Grund, 4L.M Nr- 3. Villa in Bozen. Neubau. Einfamilienhaus, gesuM. aussichtsreiche Lage, mit 546 w» «rund, S4.i.WL. Nr. 4. Wohn- rwd Geschäftshaus in Bozen, 2 LZd». ? Woh 'ungen. Ganen und Hofraum, T. Nr. 5. >illa in Meian in sehr schöner Lage, samt km- plener Inneneinrichtung. Ganen ?c., 105 lXX> L. Nr. IL. Villa in SsiS. Neubau

, samt Inneneinrichtung üüi 2lUV Ii.- Grund. !-0.000 X. Nr. !Ä. Haus in Bozen, in der Nähe der Bürgersälc, »u 475 Klafter Grund. Nr. 14. Haus in St. Michael-Eppan mit Stöcklgsdäude, M jedes Gewerbe, auch Obsrhandel, geeignet, SS W« L Nr. 16. Weingut mir Äaus, Stadl, Stall sür 12.0» X verkaufen, eventuell zu verpachten. Nr. 17. Hotel in Deursch-Südtirol mit Speisesaal, großes Reslaurationsgarien, 24 Fremdenzimmern, voMadlZ eingerichtet, samt Wäsche und Silber, mit anschue- ßenden, sehr großen

dazugehörenden Baugründen, ganz hypothekenfrei, 11V.0Ä X. Nr. 18. Villa in Seis-Kastelruth, Neubau, in schöner Wohnungen mit je S Zimmern, Küche. B-u, Zubehör, Grund zirka ILM 35-5lX> lv.. Nr. 1!>. Villa in Seis-Kastelruth in schöner Lage, Em' familicnhaus mit 8 Zimmern, A Kammem, WH«. Bad ?c., auck als Pension geeignet, Grund z»rN 1<X>5 m-, ijl.üv^) X. Nr. 20. Großes Geschäftshaus in Bozen, zentral geltM mit sehr großen Lokalitäten zu verkaufen. Nr. 21. Geschäftshaus in Bozen, zentral gelegen

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Newspapers & Magazines
Bozner Tagblatt
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Page 3 of 4
Date: 16.09.1943
Physical description: 4
Geschistszeiren einzu halten haben: Deutsche entdeckten die älteste Schrift Eine Grammatik entsteht auf Grund alter Inschriften Lebensmittel Geichäfte 8-12 und 14.30- 18.30 Uhr. Mi!.!)- und Brot-Geschäfte W7»12 und 15.30-19 Uhr an Werktagen, von 7 bis 11 Uhr an Sonn- u. Feiertagen. Hleischhänereien 7-12 und 15-19 Uhr. Die übrigen Geschäfte von ?/»9-12' und von 14.30-18 Uhr. karkosselausgabe Das Pro». Amt für Bewirtschaftung von Obst und Gnnüse lUPAPO) teilt mit: In den nächsten Tagen gelangen Kartoffel

von ihnen erfunden wor den! Dgs waren übrigens von Haus aus keineswegs ^Schriftzsichen' entsprechend unseren heutigen Buchstaben, wie man an Hand dein babylonischen Keilschrstj früher verinutete. Die Sumerer haben ursprünglich kqntige Höllen mit der Kgnte voran Jn Top gedrückt und so keis- färmige Vertiefungen geschaffen. Aus derortigen „Strichen' setzten sie einfache Bilder zusnmiuen: einen Menschen, einen Fuß, ein Haus, einen Stier, und reihten die Bilder zu Sätzen aneinander. Man hat auf Grund der Uruk

Gedanken oder die ge- lb.!-cht''' Marte von den Lippen und aus den Gesten gbznlesen vermögen. Schließ lich ist das ganze Gedankenlesen nichts anderes, als ein.Muskellesen, realisiert auf Grund der feinen Reaktionen, die man aus unwillkürlichen Bewegungen abzutasten. abzulefen Imstande war. Macht der Gewohnheit Der zerstreute Professor lall jetzt der Vergangenheit angehdrem Aber es gibt - unter den Mathematikern immer noch Leute, die nicht ganz auf dieser Welt leben und denen man deshalb den Titel

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Newspapers & Magazines
Der Burggräfler
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Page 10 of 16
Date: 03.04.1915
Physical description: 16
folgender Bedingungen gestattet. 2. (Anmeldung.) Jeder Viehbesitzcr, welcher beabsichtigt, ein Rind zu verkaufen, hat dies acht Tage vorher bei der Ge meindevorstehung zu melden und dort über das Tier anzugeben: Standort, Geschlecht und beiläu figes Alter, Kennzeichen, Zustand (trächtig, seit wann?, abgekalbt, wann?, Mastvieh?) und beiläu figen Preis und Grund des Verkaufes. 3. (Begut achtung.) Der Gemeindevorsteher hat einen oder mehrere gewissenhafte und sachkundige Männer als Beiräte zu bestimmen

, welche die zum Verkauf an- gemeldctcn Rinder auf Grund der Anmeldung, wenn nötig auch eines Augenscheines, begutachten und be stimmen, ob dieselben ohne Schaden für die weitere Zucht, die Approvisionierung und Milchwirtschaft im Bezirke abgegeben werden können. Der Beirat schreibt ein Gutachten kurz in das Anmeldeverzeich nis ein. 4. (Viehpässe.) Der Gemeindevorsteher darf Viehpässe für Orte außerhalb des Bezirkes nur für solche Tiere ausstcllen, gegen deren Aus fuhr der Beirat keinen Einwand erhebt. 5. (Märkte

.) Für Märkte außerhalb des Bezirkes gilt Punkt 4. Für solche im Bezirke kann der Viehpaß ausgestellt werden, doch muß im Viehpaß ausdrücklich vermerkt werden, daß derselbe nur zum Verkaufe innerhalb des Bezirkes berechtigt, wenn der Beirat der Aus fuhr widerraten hat. 6. (Strafen). Uebcrtretungcn dieser aus Grund der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854R.-G.-Bl. Nr. 96 erlassenen Vor schrift werden nach der Ministerialverordnung vom 30. September 1857 R.-G.-Bl. Nr. 198 mit 2 bis 200 Kronen

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