sich doch auch wieder die Frage, ob bei der Rückständigkeit der Abessinier der Titel eines Kaisers von Aethiopien wohl würdig erachtet werden würde, mit der Krone von Italien in Ver bindung gebracht und vom uralten euro päischen Fürstenhause der Savoyer getragen zu werden. Man darf sich ehrlich darüber freuen, daß derartige Zweifel, wenn sie an maßgeblicher Stelle in Rom überhaupt bestanden haben sollten, nicht die Oberhand behielten und den guten Gründen für die Annahme des äthio pischen Kaisertitels durch Seine Majestät
anderen Glanz verleihen wird, als es jemals hatte, so wird Abessinien durch Italien auch aus seiner jahr hundertealten Verlotterung emporgefllhrt werden können zu einer würdigen Stellung im Kreise der Völker. Um die weiteren Gründe zu streifen, welche für die Annahme des Titels eines Kaisers von Aethiopien durch den König sprachen, so ist nichr einzufehen. warum eine solche ausgeschlossen werden sollte, wenn z. B. der König von England, Schottland und Nord irland den Titel eine» Kaisers von Indien tragt
. Die Gebiete und Völker, die zum Kaisertum Aethiopien gehörten, sind unter die volle und uneingeschränkte Souveränität Italiens gestellt. Zweitens. Der Titel Kaiser von Aethiopien wird vom König vom Italien für sich und für seine Nachfolger angenommen. Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der gesamten Wehrmacht des Staates in Afrika und in Italien! Schwarzhemden! Italiener und Italienerinnen! Das Volk Italiens hak das Imperium mit seinem Blute geschaffen. Ls wird es mit seiner Arbeit befruchten
ein königliches Dekret-Gesetz, welches die volle und uneinge schränkte Souverenität Italiens über die Ge biete und Völker, die zum Kaiserreich Aethio pien gehörten verkündet und dem König von Italien und dessen Nachfolgern den Titel eines Kaisers von Aethiopien verleiht. Der Ministerrat genehmigte ferner auf Vorschlag, des Regierungschefs und Kolonialministers' einen Dekretentwurf, welcher die Ernennung! des Marschalls Pietro Badoglio zum General-' gouverneur von Aethiopien mit dem Titel' Vizekönig betrifft
der Vorsorge, nach Anhörung des Großen Rates des Faschismus haben Wir auf Vorschlag des Regierungschefs und Ersten Staatsminifters verordnet und ordnen an: Artikel 1. Die Gebiete und Völker, welche zum Kaiserreich Aethiopien gehörten, werden der vollen und ungekellten Souverenität des Königreiches Italien unterstellt. Der Titel eines Kaisers von Aethiopien wird vom König von Italien für sich und für seine' Nachfolger angenommen. Artikel 2. Aethiopien wird regiert und ver treten