Kirche regeln. Was sind äußere, was innere Rechtsverhältnisse der Kirche? Die innern und äußern Rechtsverhältnisse der Kirche sind jene, welche der Staat dafür erklärt: so lautet die Antwort der Regierung in dem Gesetzentwurfe, diese Meinung äußerte die Mehrheit des Ausschusses. „Die Regierung behauptet in ihrem Motivenbericht, daß die heutige politische Auf fassung keine andere Souveräuetät anerkenne, als jene des Staates. Ich könnte wohl fragen, wo und von wem dieses umfassende Recht dem Staate
zugetheilt wurde. Die Kirche verlangt keine Souveränetät im Staate, sie verlangt nur Freiheit und Selbstständigkeit auf ihrem Gebiete. Allein der Kirche Freiheit und Selbstständigkeit auf ihrem eigenen Gebiete gleichzeitig Mer dem Staate das unbedingte Recht zutheilen, dieses Gebiet lediglich nach seinem Ermessen und nach seiner wechselnden Ansicht zu begrenzen, das ist ein so ecclatanter Widerspruch, daß zu dessen Ersichtlichmachung es nur der einfachen Nebeneinanderstellung der beiden Sätze bedarf
. (Bravo! rechts.) Von einer Selbstständigkeit der Kirche in Besorgung und Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten, welche durch die Staatsgrundgesetze gewähr leistet ist, kann nicht mehr die Rede sein, wenn es von der Laune des Staates abhängt, ob er der Kirche überhaupt noch eine innere Angelegenheit zugestehen will, wenn die Kirche von einem Tage zum anderen nicht sicher ist, daß das Gebiet, welches sie heute noch ihr Eigen nennt, auch noch morgen das ihre sein werde, wenn der Staat auf jedem Schritte
ihr ein Halt zurufen darf, weil es seiner Ansicht entspricht, abermals ein Stück ihres inneren Gebietes sich zu annec- tiren. Die Kirche kann sich nicht der Gefahr aussetzen, daß bei jedem Regierungswechsel oder bei jeder Aenderung der Parlaments-Majo- rität die katholische Kirche, vielleicht die ganze Verfassung, die Ein richtungen, ja theilweise selbst ihre Lehre einer Aenderung unterzogen werde. Sollte darüber, daß dies beabsichtigt werde, noch ein Zweifel obwalten, so braucht man sich nur gegenwärtig
zu halten, was in Bezug auf dis altkatholische Kirche in Preußen vorgeht, und doch kann die katholische Kirche nur Eine und keine andere sein, als sie es bisher in Oesterreich war.' (Graf Hohenwart in seiner Rede bei der ersten Generaldebatte.) Ueber die Ursachen, warum die liberale Partei diese Gesetzesvorlagen einbrachte, äußert sich Msgr. Greuter in seiner bei der ersten Generaldebatte gehaltenen Rede. „Es ist richtig, sagt er, man will auch auf das religiöse Gebiet den Streit hinüber tragen