-Aöendsperre und auf den Inventar- Verkauf werden wir, wenn nicht Ordnung geschaffen wird, das nächstemal zurückkommen. Ne Ryder des ErZhsrzsgs Aust. Eine Interpellation im Abgeordnetenhaus^ Die Abgeordneten Dr. Hetlinger und Genossen richteten in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom Donnerstag den 29. Jänner an den Justizminister wegen der Kinder des Erzherzogs Ernst nachstehende Interpellation: Durch die Presse hört man seit einiger Zeit von dem verzweifelten Kampfe, den eine eheliche Tochter
des Erzherzogs Ernst, die Majorswitwe Klo- tilde von Simicz, um ihre Anerkennung und ihr Erbrecht führt. Diesem Streite liegen folgende Tat sachen zugrunde: Erzherzog Ernst, Bruder des Erz herzogs Rainer, hat im Jahre 1857 eine Bürgerliche, die Advokatenswitwe Skublic, unter dem Namen Ba ronin Wallburg geheiratet. Die Kinder ließ Erzher zog Ernst als Wallburg taufen und als ehelich ein tragen, der Taufakt ist bezüglich zweier Kinder, Hein rich und Laura, in den Matriken zu St. Karl in Wien ersichtlich
. Als Taufpaten erscheinen Erzherzog Wilhelm und Erzherzog Heinrich. Der Taufschein der Frau Klothilde v. Simicz wurde auf hohen Antrag vom Primas von Ungarn, Erzbischof Kardinal Si mon, ausgestellt und unterfertigt. Baronin v. Wall burg starb im Jahre 1865, bis dahin haben sie und der Erzherzog Ernst die Kinder gemeinsam erzogen. Nach den: Tode der Hermine Wallburg führte vom Jahre 1865 bis 1873 Erzherzog Ernst persönlich die Erziehung seiner Kinder. Vormünder der Kinder waren seine Sekretäre, dies beweist
der Vormund schaftsakt Wallöurg des Bezirksgerichtes Margareten, wo der Vormund v. Skal, Sekretär des Erzherzogs Ernst, folgende lakonische Depositionen zu Protokoll gab: „Die Wallburgs, mögen sie von wem immer er zeugt sein, sind eheliche Kinder." Erzherzog Ernst hat nicht nur die Erziehung geleitet, sondern die Kinder auch fürstlich gehalten. Sie wohnten bei ihm auf sei nem Schlosse Schönkirchen und er mietete ihnen die Grillenvilla in Mödling. Die Mädchen wurden im Jahre 1868 zu den englischen Fräulein
nach St. Pöl ten gegeben und dort in die Aristokratenkammer ein geweiht. Im Jahre 1873 wurde Erzherzog Ernst infolge der angeblich schlechten Wirtschaftsführung vom Erz herzog Rainer gezwungen, einen Vertrag mit ihm einzugeben, demzufolge Erzherzog Rainer dessen Schulden von fünf Millionen Kronen übernahm, wogegen sich Erzherzog Ernst verpflichten mußte, auf I den größten Teil seiner Apanage zeitlebens zu ver Seite 6 1 zichter. und alle ihm eveutuÄl noch in Zukunft an- ' fallenden Erbschaften