- I »uS Nikoletti, uno deS Johann Peter und Stephan, Söhn» deö Johann Nikoletti, welche sich schon den Stu rjen widmen oder dazu Anlag- und Neigung zeigten. Die Bewerber haben bei diesem Landgerichte bis zum 2». Dezember d. I. ihre Gesuch^ zu überreichen, de nen die Zeugnisse der beiden letzten «einestcr,- ein Zeug niß über ihren Vermögcnsstand, der Tausschein, der Blat tern- oder Impfschein, und die Nachweisung terAbstam- mung von den obigen Personen mittelst förmlichen Siammbaumes beizulegen
sind. K- K. Landgericht Welschmetz, den 9g. Nov. 1340. Ilill. alis. v. Attlinoyr, Adjunkt. 2 Edikt. Johann Klieber von Wildermiemingen hat als kön. baicr. Soldat den russischen Feldzug initgemacht, und ist fiitvem vermißt worden. Derselbe wird auf Ansuchen seiner Erben hiemit auf gefordert, binnen Jahresfrist bei diesem Landgerichte zu erscheinen, oder das Gericht von seinem Leben und Auf enthalt um so gewisser in Kenntniß zu setzen, als er sonst auf weiteres Ansuchen todt erklärt, und sein Permögen den gesetzlichen
? werden alle jene, welche gegen diese Verlassenschafl einen Anspruch machen, biemit aufgefor dert, ihre Forderungen bis inklusive 1. Februar x. I. 1341 um so gewisser beim unterzeichneten Landgerichte anzumelden und gehörig nachzuweisen, als ihnen widri genfalls an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Be zahlung der angemeldeten Forderungen erschöpft wird, kein weiterer Anspruch zusteht, als in so ferne ihnen ein Pfandrecht gebührt. Zugleich wird bemerkt, daß die Verlassenschafl in Büchern und Fährnissen besteht, und zur AuStragüNg
dieser VerlassenschaftSsache auf den 4. Februar k. I; !34l, Vormittag 9 Uhr , Tagsatzung i» daiger Ländgeri'chlS- kanzlei bestimmt ist, wozu die sich meldenden Gläubiger in eigener Person oder durch einen legal Bevollmächtig ten zu erscheinen hiemit vorgeladen werden. K. K. Land - und Kriminal - Untersuchungs - Gericht Bruneck, den 23 Nov. 1340. Paisckeider, Adjunki. 3 E d i k l. Vom k. k. Landgerichte Neumarkt wird hiemit be kannt gemacht, daß alle jene» welche an die Verlassen- schast des am 4. d. M. zu Auer, verstorbenen Nikolaus
Pernthaller, Metzgers, Forderungen zu stellen haben, die selben bei der am 22. Dezember d. I. 9 Uhr Früh beini daigen Landgerichte angeordneten Tagsatzung, oder bis zu derselben schriftlich bei diesem Landgerichte anmelden unv darihun sollen, widrigen? denjenigen Gläubigern, welche sich binnen der bestimmten Zeitfrist nicht gemeldet hoben, nach H. 314 des bürgert. Gesetzbuches an obige Verlassenschafl, wenn sie durch die Bezahlung der^nge- meldeicn Forverungen erschöpft worden ist, kein weiterer Anspruch