flossenen Monats vor dem dortigen Bezirksgerichte zur Verhandlung. Als Angeklagte erschienen die Oberin der barmherzige» Schwester» im Armenhause zu St. Martin, Athanasia Plö:er, und deren Gehilfin, die barm herzige Schwester Ursula Göchter, gegen welche die Beschuldigung erhoben wurde, daß sie die 73jährige Gertraud Oettl, Witwe Gufler, vom 12. Mai Nach mittags bis 15. Mai Morgens, mithin 2 Tage und drei Nächte hindurch, iu ein Lokal eingesperrt hielten, in dem sich kein Nachtlager befand
, so daß die alte fußleidende Person ans einem Stuhle sitzeud die Nächte zubringen mußte, was zur Folge hatte, daß sich ihr Fuß- leiden verschlimmerte. Die Veranlassung zu dieser grausa men Behandlung der Gufler war, daß dieselbe ohne Er laubniß der barmherzigen Schwestern zum Mitterwirthe iu St. Martin gegangen war, um dort einen Kaffee zu trinken, der ihr von ihrem Sohne Johann dort an geschafft und bezahlt worden war; auch hatte sie sich schon früher gegen die Hausordnung vergangen und war gegeu
die Mitbewohner des Armeuhauses belei digend aufgetreten, weßhalb seitens des Gemeinde- sekrelärs Ambros Prünster ihre Absperrung in ein rückwärts gelegenes Lokal, in dem sich außer dem Stuhle nur noch zwei Kisten nud eiuige Scheit Holz befanden, angeordnet wurde. Allerdings wußte Prünster nicht, daß i» diesem Lokale sich kein Bett befand und dachte derselbe, daß die barmherzigen Schwestern die Gufler zur Nachtszeit in ihr gewöhnliches Schlafzimmer herüberführen würden. Während der ganzen Zeit
der Uebertretnng gegen die köiperliche Sicherheit nach K 131 des St.-G. sür erbracht, weil aus dem ganzen Vorgänge erhellt, daß die barmherzigen Schwestern einsehen mußte», daß aus solcher Behandlung, die, wie sich bei der Haupt- verhandlung ergab, im Armen Hause zn St. Martin keine Seltenheit ist, eine Gefahr sür die Gesundheit der Gufler herbeigeführt oder ver größert werden kouute uud verurtheilte die Oberin Athanasia Plörer und die Schwester Ursula Göchter unter Anwendung des H 266 St.-G. zu einer Geld