Standpunkte aus betrachtet, sei der Ko- mitöantrag zu empfehlen. Es sei wohl zu erwägen, daß im Falle der Nichtvervollständigung auch die andern Fakultäten aufgelassen werden könnten, und dann würde sich der Schaden gewiß grell genug zeigen. Zudem müsse man der Regierung den guten Willen zeigen, es werde sich dieselbe, wenn einmal die Staatsfinanzen sich günstiger, gestalten, auch leichter zu Beiträgen verstehen. Er weist auf den Staatsminister hin, wel cher die Vervollständigung unvollständiger
Hochschulen im Abgeordnetenhause als im Sinne der Regierung erklärt habe, und bemerkt, wie sehr es andern Städten (Salzburg, Graz) um vollständige Hochschulen zu thun sei. Auch der Landtag werde es mißfällig aufnehmen, wenn die Stadt sich sträubt, Geldmittel zu gewähren, die doch gewiß materiellen Vortheil ziehe. Er wünsche, daß die Stadtgemeinde soviel als möglich beitrage. Dr. v. Ottenthal ist damit im Prinzip einver standen; aber der Landtag soll zuerst sprechen. Dem wird gegenübergestellt
, daß der Landtag ebenso sagen könnte, er wolle zuerst die Regierung hören. Fried. Wilhelm will, , man müsse dem Landtag und der Regierung zeigen, daß es der Stadt Ernst ist; er empfiehlt besonders das Anerbieten von Lokalitäten. Dr. Rapp behauptet, aus dem Schreiben des Lan desausschusses gehe das Bestreben desselben deutlich genug hervor, beizusteuern, die Stadt riskire dabei gewiß nichts. Hierauf wird der erste Komitöantrag angenommen. Zum zweiten stellt Dr. v. Ottenthal das Amendement: der Jahresbeitrag