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Title A - Z
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Books
Category:
Economy
Year:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Page 138 of 499
Author: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Buchh. Tyrolia
Physical description: VI, 487 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Location mark: 793
Intern ID: 182333
Trund und Bodens. Die Schuldenlast ist bereits W einer ungeheuren socialen Gefahr herangewachsen sie muss darum beseitigt werden — eine neue èrundentlastung ist nothwcndig geworden —, ks muss aber auch die Quelle des Unheils verstopft, àie Verschuldbarkeit von Grund und Boden muss ab- geschafft und die Unverschuldbarkeit eingeführt werden. Von der Ablösung der hypothekarischen ^rundlasten wird später, bei Behandlung der fünften àmd sechsten Frage, die Rede sein. Hier müssen wir die Lehre

von der Unverschuldbarkeit des Grund und Rodens im Sinne Vogelsangs und seiner Schule sprechen. b) Rentenschuld und Unverschuldbarkeit. Aas man unter Unverschuldbarkeit von Grund ^ VW Boden Zu verstehen hat, ist im Worte selber ! Gütlich gesagt: Die hypothekarische Belastung ^öer die Verpfändung von Grund und Boden 'vll gesetzlich ausgeschlossen sein. Eine derartige ^ Bestimmung hat nach Vogelsang, wie es selbstverständlich ist, in unmittelbarem Zusammen- , àng nut der Ablösung der Hypothetarschulden zu er- wlgen

. .Mà man bei Ablösung der feudalen Grund- .àsten hxy, Wiedereinführen neuer gesetzlich vorgebeugt ^ so müsste eS natürlich auch bei dieser Ablösung ! ^chHen.') Bei beiden Reformen denkt Vogelsang ! ^Nächst àen bäuerlichen Grundbesitz, weil Bauernstand für den Staat die größte Bedeutung ^ èind auch am nieisten gefährdet ist; bei ihm ist , .^Reform gm dringendsten geboten. Grilndbelastung und -Entlastung. Eine socmlpolitische ' Aien S.

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Books
Category:
Economy
Year:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Page 321 of 499
Author: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Buchh. Tyrolia
Physical description: VI, 487 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Location mark: 793
Intern ID: 182333
— AW — ^ a) durch gesetzliche und Verwalluugsinahregeln die , weitere Verschuldung von Grund und Boden ' aufgehalten wird; ! b) die allmähliche Entlastung des bäuerlichen Grund- ' ; befitzes unier vorläufiger Feststellung ein« ' 1 Verschuldungsgrenze angebahnt und durchgeführt 1 wird; ' ! e) Grund und Boden gesetzlich als unverschuldbar ^ erklärt wird.' ^ Auch auf dem österreichischen Katholiken-'l tag zu Salzburg im Jahre lb96 hatte der Ber-- 1 fasser das erste Referat über die Agrarfrage

. Er ' nahm dabei wieder den Standpunkt Vogelfangs ein. Das Bestreben, die zu Gunsten der Un ver schuld bar keit beantragte Resolution abzulehnen, beziehungs weise abzuschwächen, führte in der socialen^ Geettvn zu einer eingehenden Debatte, mit dem Ergebnis, dafs in der Section mit großer Mehrheit und dann in der beschlusssassendeu Plenarversammlung ohne Widerspruch folgende Resolution angenommen wurde:/ „Als Ziele der Reform des Rechtes auf Grund und Boden find zu bezeichnen: die Entlastung des BodenS

von den daraus lastenden Schulden und die A»f- Hebung deS Hypothekarpfandrechtes auf Ärund v»d Boden.' Ii. Me HttschMvvgsMMP. a) Für die B e r s ch » l d u n g s g r e n z e. Ist nach dem Gesagten die Unverschuldbartmt von Grund und Boden noch weit entfernt, die «r- dumme Anerkennung zu finden, so ist dennoch in der Bttschuldungssrage ein Woher Fortschritt zum Vesser«

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungsgrenze : zugleich eine Besprechung des unter diesem Titel erschienenen Gutachtens des Abgeordneten Karl Grabmayr
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Page 18 of 52
Author: Falser, Stephan / St. von Falser
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Vereinsbuchhandl.
Physical description: 51 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen.1900
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: I 109.677
Intern ID: 323127
° t Liegenschaften des Schuldners zu stellen. Ein solcher Antrag bewirkt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bewilligung gegeben sind und letztere erfolgt ist, dass das Befriedigungs recht des Personalgläubigers im Range der Ueberreichung des Antrages im öffentlichen Buche (Grund- und Verfachbuch) zur Eintragung kommt, welches Befriedungsrecht der Gläubiger in ein wirkliches Pfandrecht auf Grund und Boden umwandeln kann, wenn er die begonnene Execution nicht fortsetzen will G 208

dennoch für ein gewährtes Darlehen die verlangte pfandrechtliche Deckung sich verschaffen können, wenn er folgendes Verfahren ein schlägt: Durch sofort vollstreckbaren Notariatsact oder durch zum Scheine durchgeführte Klageführung bei Ge richt verschafft sich der Gläubiger einen Executionstitel, beantragt auf Grund desselben den Zwangsverkauf des Anwesens, steht dann vor Ausschreibung der Versteigerung vom Verkaufsantrage ab und lässt sich ein Pfandrecht für feine vollstreckbare Forderung im Range

des zurück gezogenen Berkaufsantrages in das Grund- oder Verfach buch eintragen. Jetzt is t er tr otz der la ndesaesetzlich ausgesprochenen Verschuldungsgrenze kraft rMV^tzWtt^.Bestimmungen Pf Wdgläubiczer des SMMers' geworden, was für ihn immerhin erne' mW unwesentliche Verbesserung seines Forderungsrechtes bedeutet, da er mit Wahrscheinlichkeit hoffen kann, bei einem allfälligen Zwangsverkaufe im Meistbot Deckung zu finden. .

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 43 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Triebs zu suchen. Wesentlich verschärft wird die Wirkung dieser Momente durch die allgemein verbreitete Neigung zur Über schätzung der Bodenwerte, die bei dem Erwerb von Grund und Boden zur Bewilligung ganz unverhältnismäßiger Preise ver leitet, und somit, wenn der Grunderwerb nicht gegen bar, son dern zu einem großen Theile auf Credit erfolgt, die Lage des Grundbesitzers schon beim Beginne seiner Wirtschaft höchst kritisch gestaltet. Führen schon diese Momente dazu, dass der Landwirtschafts

berufenen Erben. Da die Natur der Dinge in den meisten Fällen die Naturaltheilung des Jmmobiliarnach- lasses verbietet, so wird der Uebernehmer, Zumal wenn die Rachlasstheilung auf Grund eines übermäßigen Verkehrswertes erfolgt, mit so hohen Erbhypotheken belastet, dass er von An fang an mit den größten Schwierigkeiten kämpfen muss und sich nur bei besonderer Gnnst der Verhältnisse aus dem lähmen den Druck übermäßiger Verschuldung zu einer gesicherten Existenz emporringt. Abgesehen vom Erbgang fördert

das geltende Grund pfandrecht nach doppelter Richtung das stetige Wachsthum der Hypothekar last. Zwischen der absoluten Verschuldungs freiheit und der üblichen Bodenüberschätzung besteht eine innige Wechselwirkung, indem die Möglichkeit, Grund und Boden gegen ganz geringe Anzahlung unter Verpfändung des Kaufobjects für den Kaufschillingsrest zu erwerben, die Boden preise durch Heranziehung einer großen Anzahl'unbemittelter landhungriger Bewerber hinauftreibt, während sich auf der anderen Seite

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Books
Category:
Economy
Year:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Page 116 of 499
Author: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Buchh. Tyrolia
Physical description: VI, 487 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Location mark: 793
Intern ID: 182333
- wü - welches auf Erwerbung des Rohproductes oerwendet wurde, wieder herei», und kann eine darauf aufge nommene Schuld getilgt iverden. Grund und Boden ^süllt aber feine wirtschaftliche Aufgabe in ganz öderer Weise, nicht dadurch, dass er zu etwas an- àerein umgestaltet wird, wie das Rohproduct, und àarun! auch nicht dadurch, dass er dem Consum verbrauch) Zugeführt wird, wie die verschiedenen àzeugnisse der Natur und der Arbeit, sondern da- àurch^ dass er, immerfort bleibend, jährliche Früchte

ààgt. Grund und Boden erfüllt also seine wirt- 'Haftliche Aufgabe durch Hervorbringung einer jähr- - ^ch wiederkehrenden Rente und hat darum wirtschafilicheln Eriverbsstandpunkte aus nicht sondern Rentenwert. In dieser Hinsicht hat , RodbertuS rechts) Damit soll aber nicht gesagt sein, daß Grund Boden Zi u r zn it Re n t e u n d n ichtauch mit Spital abgeschätzt werden kann. Alles, was ^ ^^ÜußcrZich kann mit Capital bewertet und da- auch nut Capital beschafft, erworben

werden. ° ^ ^^um ist die II»ficht des RodbertuS, dass Grund - ^ Boden überhaupt, und nicht bloß in der à ^ Aehiiliches, wenngleich nicht in demselben Grade, gilt ^ auch von den Pràmionsiniktel», von Maschinen und Achtungen, von Werkstätten, Fabriken und ^ Auch das in 'diesen steckende Capital wird nicht in der bch umgesetzt, wie das Capital beim Rohstoff durch Bemr- àei den Berbrauchsartikeln durch Berkauf. Auch G ^àions,uittel werfen eigentlich nur einen jährlichen Ertrag Vilich so groß

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Books
Category:
Economy
Year:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Page 406 of 499
Author: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Buchh. Tyrolia
Physical description: VI, 487 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Location mark: 793
Intern ID: 182333
V. Gapttet. Wir gehen zu den zwei Fragen über, die sich auf die Entschuldung von Grund und Boden beziehen. Diese Fragen lauten: 1. HS eine gesetzliche Kitt schränkung der Jer- schukdöarkeit vsv Grund und Moden mit ßrfotg durchgeführt Werde» könne, ohne dass zugseich eine ßutschutdungsaction eivgekeitet Wird, nud 2. Welche Gesichtspunkte Sei einer solchen Est- schutdungsaction festzuhalten seiea, damit sie sßm Aerftsß gege» SesteHende Aecht« und sßne schäd- kiche Wückwirkung

gegen de» Aauernstand selbst ftch VsUzieße« KS««e. Zur Antwort auf die erste dieser Fragen be handeln wir die Notwendigkeit einer neuen Grund- . Entlastung, zur Antwort aus die zweite Frage werben wir versuchen, die Grundzüge derselben darzuthun. I. Me Yothwendiglìeit àer Mne» Hrnndenttastung. a) Entschuldung und Verschuldungsgrenze. Wir beginnen damit, den Sinn der Frage fest zustellen und die Beziehungen zwischen Berschuldungs- Wmze und Entschuldung darzuthun. Im Voraus gehenden wurde gezeigt, dass

die Verschuldungsfreiheit zur Überschuldung von Grund und Boden geführt 24»

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 49 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
den Beweis erbringen, dass man vor dem Einbruch des bösen Liberalismus Grund und Boden nicht gekauft und verkaust hat. Wenn, wie all bekannt, das Gegentheil der Fall war, wenn man vor 1789, 1848 oder 1868 Grund und Boden ganz so wie heute gegen einen bezahlten oder creditierten Geldpreis erwerben konnte und erworben hat, so ist damit der Widersinn der Behauptung, das liberale Recht habe deu Boden zur „Ware' gemacht, für ein normales Verständnis erwiesen. Freilich bleibt noch immer, mag der Boden

jedoch die in Bayern und Hessen mit dem „Stammgüter-System' gemachten legislativen Experimente zu so kläglichen Ergebnissen führten'), haben sich die Verehrer dieser Methode, den Boden der hässlichen Warenqualität zu entledigen, arg gelichtet und haben sich nieist zur zahmeren ') In Bayern wurden auf Grund des Gesetzes vom 22. Februar 1855 im ganzen drei Erbgüter errichtet, die jedoch nicht dem bäuerlichen Besitz zugehörten. Ein ähnliches Gesetz in Hessen vom 11. September 1858 kam überhaupt nie

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 52 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Auf Mißverständnis und Übertreibung beruht z. B. die Behauptung, dass in Oesterreich „durchschnittlich jede Stunde ein Bauer zu Grund geht'. Man übersieht bei solchen Schwarz malereien, dass es sich bei Dreiviertel der Realexecntionen nicht um Bauerngüter, sondern theils um städtische oder gewerbliche Liegenschaften, theils um kleine Parcellen handelt, deren Wert weniger als 500 fl. beträgt. Man mag ja anch solche Bagatell- Executionen bedauern, doch für die Lage des eigentlichen Bauern standes

in der selbstbewussten kraftstrotzenden Manier des naiven Noturburstlien behandelt. Die Schrift ist lesenswert für Jeden, der sich für die seltsamen Blüten interessiert, die aus einem mit christlich-socialen Phrasen reich gedüngten Nährboden emporsprießen. Grund und Boden ist „Lehen', der Grundbesitz ein „Amt', die Erfüllung der Pflichten dieses Amtes „darf infolge dessen nicht durch Lasten irgend welcher Art verkümmert werden'. Wenn diese Lehre zur Herrschaft gelangt, dann sind nicht nur die Hypotheken

, sondern auch die Steuern, Gemcindeumlagen, Servituten:c. -abzuschaffen. Weichs fährt fort: „Daher war auch die Behandlung von Grund And Boden als Waare wie irgend ein bewegliches Gut, ihre Freigabe zur Verschuldung und Verpfändung naturwidrig und widerstieß gegen ein Gesetz der Natur, das durch ein positives Gesctz niemals aufge hoben werden kann. Darum musste auch ein positives Gesetz, welches die Berkehrung der Natur bewirkte und ein Sittengesetz aufhob, die heutige Verelendung und Verlumpung des Bauernstandes

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