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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 52 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
Auf Mißverständnis und Übertreibung beruht z. B. die Behauptung, dass in Oesterreich „durchschnittlich jede Stunde ein Bauer zu Grund geht'. Man übersieht bei solchen Schwarz malereien, dass es sich bei Dreiviertel der Realexecntionen nicht um Bauerngüter, sondern theils um städtische oder gewerbliche Liegenschaften, theils um kleine Parcellen handelt, deren Wert weniger als 500 fl. beträgt. Man mag ja anch solche Bagatell- Executionen bedauern, doch für die Lage des eigentlichen Bauern standes

in der selbstbewussten kraftstrotzenden Manier des naiven Noturburstlien behandelt. Die Schrift ist lesenswert für Jeden, der sich für die seltsamen Blüten interessiert, die aus einem mit christlich-socialen Phrasen reich gedüngten Nährboden emporsprießen. Grund und Boden ist „Lehen', der Grundbesitz ein „Amt', die Erfüllung der Pflichten dieses Amtes „darf infolge dessen nicht durch Lasten irgend welcher Art verkümmert werden'. Wenn diese Lehre zur Herrschaft gelangt, dann sind nicht nur die Hypotheken

, sondern auch die Steuern, Gemcindeumlagen, Servituten:c. -abzuschaffen. Weichs fährt fort: „Daher war auch die Behandlung von Grund And Boden als Waare wie irgend ein bewegliches Gut, ihre Freigabe zur Verschuldung und Verpfändung naturwidrig und widerstieß gegen ein Gesetz der Natur, das durch ein positives Gesctz niemals aufge hoben werden kann. Darum musste auch ein positives Gesetz, welches die Berkehrung der Natur bewirkte und ein Sittengesetz aufhob, die heutige Verelendung und Verlumpung des Bauernstandes

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Books
Category:
Economy
Year:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Page 320 of 499
Author: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Buchh. Tyrolia
Physical description: VI, 487 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Location mark: 793
Intern ID: 182333
er brachte nämlich in der Agrardebatte ein Minori- tätsvotum ein, durch welches bezüglich der Vnschul- bungtzfragH beantragt wurde: „Die hohe Regierung wird aufgesordert, ehestens agrarrechtliche Maßnahmen zu treffen, um a) zunächst die weitere Hypothekar verschuldung von Grund und Boden zu verhindern und !>) die anzustrebende Unverschuldbarkeit des selben seinerzeit zu verwirklichen/' Für diesen Antrag waren in namentlicher Ab stimmung 13, gegen ihn 28 Stimmen. Antrag und Debatte

hatten aber den Erfolg, dass die Verschul dungsfrage in Tirol nicht mehr von der Tagesord nung verschwunden ist. — Auf dem Bruneckec Agrar tag Wr das Eisak- und Pustertal) bildete sie den einen Gegenstand der Verhandlungen. Auf Grund eines vom Verfasser erstatteten Referates wurde nach wiederholten Borberatungen folgender Beschluss 'gefaßt: „1. Der I. Tiroler Agrartag erkennt in der immer wachsenden Bodenoerschuldung die eigentliche Ursache der bäuerlichen Nothlage. 2. Soll daher dem Bauer gründlich

und für die Dauer geholfen werden, so muss dieses Uebel bei der immer treibenden Wurzel erfasst und die selbe herausgerissen werden. 3. Diese Wurzel ist ^ im letzten Grunde keine andere, als die hypothekarische Verschuldbarkeit von Grund und Boden.' Dies wird sodann kurz begründet, worauf es heißt: „5. Ter Agrartag erkennt deshalb die einzige Rettung des Bauernstandes darin, dass

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Books
Category:
Economy
Year:
1904
Verschuldungsfreiheit oder Schuldenfreiheit? : der Krebsschaden des ländlichen Grundbesitzes und das Heilmittel dagegen
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Page 405 of 499
Author: Schöpfer, Aemilian / von Aemilian Schöpfer
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Buchh. Tyrolia
Physical description: VI, 487 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Grundeigentum ; s.Hypothek
Location mark: 793
Intern ID: 182333
— 394 — Endlich können wir noch in einem Punkte Grab» msmr nicht beistimmen, ES hinkt nämlich der Ver- gleich de« zahlungsunfähigen Landwittes mit .jedem anderen fallite» Unternehmer' (a. a. O., S. 129.). Wir legen weniger Gervicht darauf, dasS z. B. dem fallite» Handwerker da» nothwendige Werkzeug be- lassen wird, und darum gewiss auch dem Bauer der -vr Ausübung feines Beruse» nothwendige Grund und Boden belasten werden konnte- der Hauptunter schied liegt in dem wiederholt betonten socialen

Cha rakter des Grund und Bodeni. Dieser eigenartige Charakter fordert eine eigenartige rechtlich« BeHand, lung nicht zu unberechiigten Gunsten einer einzelnen Classe sondern im Interesse des wichtigsten Stande» und der Gesellschaft selber. Durch diese Sonder stellung des Grundbesitzes wird kein Gläubiger wider- rechtlich geschädigt und kein Grundbesitzer wider- rechtlich bevorzugt. Wenn im einzelnen Falle ein Gläubiger zu Schaden oder der Schuldner zu unge» bührlichem Vortheil kommt

, so ist nicht das Gesetz, welches den Hos von der Exekution auSschlieht, son dern der Geldgeber selbst Schuld, der trotz dieses Gefetze» das Geld geliehen hat. Solche Fäll« werden àr gewiss Ausnahmen sein. Zudem ist die Ge setzgebung ja in der Lage, den sociale« Charakter des Grund und Bodens nicht bloh gegen Privat gläubig e r des jeweiligen Besitzers, sondern auch gegen diesen selbst durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungs-Grenze : ein Gutachten für den Tiroler Landtag
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Page 128 of 224
Author: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Carl v. Grabmayr
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. des Tiroler Landesausschusses
Physical description: VII, 215 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900<br/>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: II A-37.212
Intern ID: 550385
ist unverträglich mit der Natur von Grund und Boden, unverträglich mit dem Landwirtschaftsbetriebe, der ein darauf verwendetes Capital nur in Rentenform zu reprodu- cieren vermag. Daraus ergibt sich die Forderung: die land wirtschaftliche Hypothek muss unkündbar sein; den Inhalt der hypothekarischen Verpflichtung hat nur die Leistung einer Rente zu bilden. Aber auch eine Belastung des Grundbesitzes mit Ewigren t en ist zu verwerfen, weil sonst bei stetig wiederkehrendem Creditbedarf eine Rentenüberschuldung

eintritt, die schließlich dieselben verderb lichen Folgen, wie eine Capitalüberschuldung herbeiführt. Somit bleibt als einzig passende Form hypothekarischer Verschuldung die Amortisationsrente, durch deren Entrichtung der Grund besitz nach einer gewissen Zeit von der übernommenen Hypo- thekarschuld befreit wird. ') Ein hervorragender Anhänger der Creditreform, Professor S e ring, sagt: „Wenn der Bauer seine Creditgeschäfte unter polizeiliche Controle stellen muss, so bedingt dies eine Überwachung

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungsgrenze : zugleich eine Besprechung des unter diesem Titel erschienenen Gutachtens des Abgeordneten Karl Grabmayr
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Page 8 of 52
Author: Falser, Stephan / St. von Falser
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Vereinsbuchhandl.
Physical description: 51 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen.1900
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: I 109.677
Intern ID: 323127
dürfen. 3. Braucht der Bauer Geld, so muss er sich solches ! entweder als Current'geld, wenn nöthig unter Bürgschaft ! oder Faustpfand verschaffen, oder er muss sich an die ì Landeshypothekenbank wenden, die mit 1. Jänner 1901 ! als Landesanstalt in's Leben tritt. Wse MM allein, im Nothfalle auch die Raiffeisencassen, dürfen Nnftig einen ! Bauernhof belehnen. > ^ 4. Die Hypothekenbank ist statutenmäßig nur inner- ! halb der Grenze 'der Pupillarsicherheit berechtiget, Dar- z ! lehen auf Grund

gegen Pupillarsicherheit.KM Zur schnelleren Erreichung dieses Zieles dienel/ einige ! ^ andere Borschristen, welche nicht nothwendig aus obigen ! > grundsätzlichen Bestimmungen fließen, aber in sehr wirk- - samer, fast möchte man sagen, unfehlbarer Weise dem gleichen Zwecke dienen. Es sind dies die folgenden: ! 5. Reben einem Darlehen der Hypothekenbank darf keinerlei andere Pfandforderung bestehen; dass andere Gläubiger kein neues Darlehen auf Grund und Boden gewähren dürfen, haben wir schon unter Ziffer 2 gesagt; ! aber auch ältere

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungsgrenze : zugleich eine Besprechung des unter diesem Titel erschienenen Gutachtens des Abgeordneten Karl Grabmayr
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Page 11 of 52
Author: Falser, Stephan / St. von Falser
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Vereinsbuchhandl.
Physical description: 51 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen.1900
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: I 109.677
Intern ID: 323127
Grabmayr ist nun mit der Grundlage dieser Schätzung durchaus nicht einverstanden. Er hat gewiss Recht, wenn er behauptet und durch Vergleiche mit andern Ländern nach weist, dass in Tirol Grund und Boden überzahlt wird. Grabmayr will den Schätzungswert eines Bauernhofes ausschließlich nach dem Ertrage desselben berechnen. Er führt auf Seite 114 aus einer statistischen Be arbeitung der im Jahre 1891 in ganz Oesterreich vor gekommenen Executionskäufe an, dass der Katastralwert einer Liegenschaft

zum erzielten Meistbot in Tirol wie ^1 sich verhält, während im ganzen Staate dieses . ' Verhältnis bloß 1 : 2'7 betrage, mit anderen Worten, - ' ^ wenn ein Anwesen z. B. in Böhmen mit 10.000 X ^ exekutiv gekauft werde, erziele ein Anwesen in Tirol mit ; gleichem Katastralreinertrag einen Preis von beiläufig / 15.200 IL. Die Überzahlung von Grund und Boden in Tirol ist ohne weiteres zuzugeben, ebenso auch, dass durch' zu hoch gestellte Schätzungen bei Abhandlungen oder elterlichen Gutsübergaben der neue

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Books
Category:
Law, Politics , Economy
Year:
1900
Bodenentschuldung und Verschuldungsgrenze : zugleich eine Besprechung des unter diesem Titel erschienenen Gutachtens des Abgeordneten Karl Grabmayr
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Page 38 of 52
Author: Falser, Stephan / St. von Falser
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Vereinsbuchhandl.
Physical description: 51 S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Tiroler Stimmen.1900
Subject heading: g.Tirol;s.Bauer;s.Schulden;z.Geschichte 1900 ; <br>g.Tirol;s.Hypothekarkredit;s.Reform;z.Geschichte 1900
Location mark: I 109.677
Intern ID: 323127
konnten zur gänzlichen oder theilweisen Befriedigung der Geschwister oder sonstiger Miterben des jungen Bauern verwendet werden. Die thatsächliche EntWickelung kam aber erheblich anders. Es scheint, dass die Abtrennung von Grund stücken, welche vom Erblasser gekaust und mit dem Hofe bewirtschaftet wurden, den Anschauungen des Volkes nicht so entsprach, wie die ungeschmälerte Erhaltung des väter lichen Besitzstandes in einer Hand. Ist ja jedermann, namentlich in Zeiten mäßigen und gediegenen

nicht die richtige Mittels ^ straße zwischen der Anordnung des Gesetzes, den neuen ' Besitzer so einzusetzen, dass er auf dem Gute wohl be stehen könne, und den Rücksichten, welche zu Gunsten der Miterben ins Gewicht fielen, und zwar umsoweniger, ! als niemand sür diese letzteren das Wort führte, ja sie ! selbst die Abfindung mit einzelnen walzenden Grund stücken gar nicht oder wenigstens höchst selten in An regung brachten. ! Höhere wirtschaftspolitische Gesichtspunkte kamen bei den Abhandtungsgerichten

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