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Title A - Z
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Books
Category:
Economy
Year:
1874
Statuten der tirolisch-vorarlberg'schen Gebäude-Brandversicherung vom Jahre 1864 : mit Rücksicht auf die vom hohen Landtage im Jahre 1873 beschlossenen und vom hohen k. k. Ministerium genehmigten Abänderungen
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Page 6 of 26
Place: Innsbruck
Publisher: Dr. der Vereins-Buchdruckerei
Physical description: 25 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Gebäude ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1864 ; f.Quelle<br />g.Vorarlberg ; s.Gebäude ; s.Feuerversicherung ; z.Geschichte 1864 ; f.Quelle
Location mark: III 104.395
Intern ID: 143451
, welchen dasselbe mit Rücksicht auf den besseren oder schlechteren Bestand an sich, insbesondere der ver brennbaren Theile demselben, abgesehen von der Baustelle, der vortheilhaften Lage und der da mit verbundenen Gerechtigkeiten gewöhnlich und ortsüblich hat. Einen geringeren Wert als' den wahren bei der Versicherung anzugeben, steht jedem Versicherungswerber frei; doch wird in diesem Falle die Vergütung des wirklichen Schadens auch nur bis zu dieser geringern Wertsangabe geleistet. ! Werden mehrere Gebäude

, welche nicht unter einem und demselben Dache stehen, sohin j nicht als zusammengehörig anzusehen sind, zugleich zur Versicherung gebracht, so ist der Wert ? eines jeden abgesondert anzugeben. Auch steht es jedem frei, die verschiedenen Haupttheile eines Gebäudes einzeln ein- , zuschätzen. — Bei Kirchen sind die Thürme abgesondert von dem übrigen Kirchengebäude , sowie die , im §. 7 aufgeführten Gegenstände als Bestandtheile besonders in Anschlag zu bringen. Der Anschlag kann von den Theilnehmern von Jahr zu Jahr erhöht, oder herab

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