Protokoll betreffend die Uebergabe der Etschregulirungs-Section I/a Eisackmündung-Gmund : vollzogen zu Bozen am 13. und 14. November 1893
p des -Hauses Nr. 77 nebst Garten in der Gemeinde Lei fers, und die Erwerbung x des untersten Stückes des Grützner Leegsdammes zu erwähnen. Die Grunder- - Werbung erfolgte durchwegs im Wege des gerichtlichen Ediktalverfahrens; somit | % sind die Gründe lastenfrei, soweit nicht ausdrücklich in den ivasserrechtlichen Ver- » handluiigs-Protocolleu oder später besondere Nechtseiiiräuimmgeu erfolgt sind, f- . Im Einzelnen wird Folgendes bemerkt: , -- Die Etfchdämme sind theils freies Fondseigenthum
Nr. 1134 abwärts bis zum Beginne des Gutes Piglon, P.-Nr. 988/ die Gemeinde Auer, von dort abwärts bis zum Eilde dieses Gutsbesttzes ■ P.-Nr. 383 der Besitzer von Piglon, derzeit Dr. Silvio Biest in gleicher Weise berHtigt. à. Das. Grasbezugsrecht ist selbstverständlich mit Schonung der Grasnarbe auszuüben, und ist, im Interesse einer möglichst raschen Berufung, der Etsch- , regulirung das Recht gewahrt, zu bestimmen, wann das Blähen zulässig sei. Die Viehweide ani Damme ist verboten. Zur Abhütung
des Gemeinde- Weideviehes bei der Dammstrecke längs der Auerer Autheile, P.-Nr. 1254—1145/., der '.Gemeinde Auer war laut Einlösnngsprotocolles dort am landseitigen Damm- fuffe ein Zallu herzustellen, und während der Bauzeit von der Etschregulirung zu .. erhalten. Nachdem die Bauzeit abgelauseu, trifft die Abhütung des Viehes nun mehr-ausschließlich die Weideberechtigten, ì '' Iäume'befinden sich derzeit lediglich in der landseitigen Dammböschung des ; 0 rechten Etschdammes zwischen Schrenkhof
, welches mit den Gruildeinlösungsacten der Gemeinde P satten als Beilage 7 des Hanpteinlösungs-Protocolles verfacht wurde, ist die frühere Beschaffenheit der Fahrbahn, die 2.50 m breit war, constatirt. Am linken Etschnfer von der Sectionsgrenze abwärts bis zur großen Rampe zwischen P.-Nr. 718 und 709, Gemeinde Pfatten, wird von den Anrainern die