nicht identisch sind mit den in den Kaufsurkunden von 1336 und 1340 abgeführ ten Höfen. Außerdem wurden diese 38 Höfe von einem eigenen Urbaramte Vintl- Pfunders verwaltet, während laut O. Stolz etliche andere dem Hofamte Bruneck unter standen 158 ). Folgende Höfe sind im Urbar von 1400 aufgezählt l59 ): Niedervintl: Brücklechner, Unterhuber, Oberhuber, Solern, Speckhof (Specker), Orthammer, ferner die abgekommenen Höfe Ladestatt, Zwifollenhof, ze Pühel, Nokh, Ueberbachgut. W e i t e n t a 1 : Ortner
, Untersteiner, Stegerhof, Berger, Raindler Pfunders: Untersteiner, Obersteiner, Bergmeister, Jutter, Letter, Dörfer, Graf, Grössling, Gail, Samer, Kalcher, Wieser, Weglechner, Part, Moser, Spitaler, Lechner, Hofer, Oberhofer, Pichler, ferner die abgekommenen Höfe Leitenhof, Klapfgut. Zusammengezählt betrugen die grundherrschaftlichen Besitzungen des Hochstiftes Brixen um 1400 im späteren Gericht Niedervintl 72 Höfe. Zum Vergleich mit 1400 war das Hoch stift laut Maria-Theresianischem-Kataster von 1780
im Besitze von 73 grundherrschaftlich belasteten Höfen, wovon 50 vom Hofamte Brixen und 23 vom Hofamte Bruneck verwal tet wurden 160 ). Um 1400 dürfte laut erwähnter Feststellung die grundherrschaftliche Ent wicklung des Hochstiftes Brixen im Gericht Niedervintl abgeschlossen gewesen sein. Hier muß darauf hingewiesen werden, daß bei genauester Überprüfung der Verfachbü cher, die für das Gericht Niedervintl erhalten sind, ein geschlossener Einblick in die Ent wicklung der Grundherrschaften des Gerichtes