Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
als Generalvikar des Fleimstales, nur eine Tochter Antonia hinterlassend. Die . Bischöfe von Trient fuhren fort, die ihres Besitzes entsetzten Castelbarker mit ihren verlorenen Kastellen und Jurisdiktionen zu belehnen, fff) Auch Bonifacio und Tommasino, die Söhne Aldrighettos, des Stamme. Vaters der Linie von Castelnuovo, Castellano und Castelcorno, trugen 1363 ihre Besitzungen gleich Aldrighetto von Gresta und Marcabruno von ' 'Beseno Herzog Rudolf IV. zu Lehen auf. Bonifacio sowie die'Söhne seines. . schon
vor 1396 verstorbenen Bruders Tommasino, Nicolo und Guglielmo ' ; ' und deren Neffe Antonio, empfingen nochmals eine Belehnung, wahr- ' *) 'Jäger,- Äst. Vsssg. H/2, 106—133. Perjni in: S.-Marco' II, 10f. *♦).geeiltt, a. a. O. Bischof Johann von Trient belehnte 14K8^ mit )deck- . Kästelt Pietra Balthasar von Lichtenstein. 1482 wurde Kastell Pietra an Anton de . . /CabaNS (Roß) aus Verona verkauft, dieser veräußerte es an die Gesellschaft Baum- garten, von welcher m 1502 König Maximilian kaufte
fiel von Venedig ab und anerkannte Herzog Friedrich IV. als Lehensherrn ihrer Söhne Tomaso und Giovanni,^) Letzterer vertrug sich aber wieder mit der Republik gleich seinen Sippegenossen von Gresta und rettete dadurch seinen Besitz. 1453 wurde er durch Bischof Georg von Trient mit den ■Lehen belehnt, welche Alovisio (Alvise), Sohn Aldrighettos von Lizzana, aufgesagt hatte, doch blieb diese Belehnung wirkungslos, weil alle diese Lehen im Besitze Venedigs waren.***) Hiegegm weigerte sich Giovanni
, jene Güter,, welche sein Großvater Tommasino Herzog Rudolf zu Lehen auf- getragen hatte, vom Domkapitel Trient, welches die Lehensherrlichkeit über dieselben beanspruchte,, zu Lehen zu nehmen, weshalb Bischof Georg II. dieselben und außerdem noch Romi-j-) für heimgefallen erklärte und Giovanni gefangen nehmen ließ; die Schlösser Castelnuovo und Castellano verlieh er . den Exekutoren der Strafsentenz, den Brüdern Georg und Peter Grafen von Lodron, Castelcorno und Nomi zog er ein (1456). Ulrich Freiherr
von,Brandis, der zweite Gemahl der Witwe Giovannis Praxedis ff), machte jedoch die Rechtsansprüche ihrer Svhne Giorgio und Matteo auf die ent zogenen Lehen geltend, und Herzog Sigmund entschied den Rechtsstreit, indem er denen von Lodron die Zahlung von 16.000 fl. rhein. für die beiden - Schlösser Castelnuovo und Castellano auferlegte (1479). Auch gegen Bischof Johann IV. von Trient erhoben die Söhne Giovannis Klage wegen der - ihnen entzogenen Kastelle Castelcorno und Nomi und erlangten 1484