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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 269 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
7 ì'- IK-'t f'Vr- ifT-U. » > /-<■-:' a/-'-V r:, . — 528 — § 18. H. Tirol. § 18. Quellen und Bearbeitungen. Bibliographische Hilfs- mittel: Unter.ki.rcher< Tirolisch-vorarlbergische Bibliographie, fortlaufend, in: BeilageDi Nene Tiroler Stimmen 189ö—1901, später in:FMGTV.^) — Largaiolli, Bibliografia del Trentino (1475—1903), 2. edizione, Trento 1904. — Zàndouati und andere Autoren, Bolletino bibliografico trentino, fortlaufend, in: A. A. A.**) seit 1901. Über die Rechtsquellen im allgemeinen

vgl.: Rapp, Über das vaterländische Statutenwesen, in: Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkunde und Kunst von Tirol und Vorarlberg, 3., 5. und 8. Bd. — v. Luschin, Österreichische Reichsgeschichte, S. 29f., 144f., 345f., 351s. — Hasenöhrl, Beiträge zur Geschichte der Rechtsbildung und der Rechtsquellen in den österreichischen Alpenländern bis zur Rezeption des römischen Rechtes, hg. von Luschin, in: AÖG. XCIII. Band, S. 258f., 275 f., 303, 339f., 341 f. 1. Gesetze und Weistümer

und in der sogenannten Lombarda vor 1100 systematisch verarbeitet wurde (hg. von Bluhme in Leges IV, 607s.). Im Nordwesten des heutigen Tirol, soweit Alamannen hier vor- Händen waren, besonders aber in Vorarlberg galten die leges Alaman- norum aus der Regierungszeit des Herzogs Lantfried (wahrscheinlich 717—719), hg. von Lehmann in Mon. Germ., Leguni Sectio I, tomusV, pars 1 (Quartformat). Im übrigen Tirol bis zum Lech im Nordwesten und zur Etsch im Süden galt die lexJßa,m\variorum (s. oberi S. 7 und 222). Jene lex

aber auch im östlichen Rätien, dem heutigen Tirol, angewendet worden. Hg. hat sie Z e um er in lion. Germ., Leges V, 289 f.*) b. Landesgesetze im weiteren Sinne. Ein Landsriedensgesetz ist das von 1229, dessen Einhaltung von Bischof Heinrich III. von Brixen, dessen Kapitel, dem Grafen Albert III. von Tirol und den Ministerialen der Kirche Brixen auf drei Jahre beschworen wurde; das Gebiet, für welches der Landfriede galt, erstreckte sich von der Neuenbnrger (Lienzer) Klause bis an die Grenzen des Bistums Trient

und in nöidlicher Rich- tung bis zum See bei Mittewald (zwischen Brixen und dem Brenner). Gedruckt in: Sinnacher, Beyträge zur Geschichte der bischöflichen KUche Gäben und Brixen, IV, 218. Spärlich war bis gegen Ende des 15. Jahrh. die landesherrliche Spezialgesetzgebung. Zu erwähnen ist das Gesetz vom 25. April 1312, welches König Heinrich von Böhmen, Graf von Tirol, mit seinem Rate und seinen Dienstleuten (Ministerialen) in Betreff des Übersiebnens der schädlichen Leute nach Gefangennahme erließ. Gedruckt

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 325 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
des Berg- und Forstregales in diesen Gerichten mußte der Erzbischof von Salzburg mit dem Landesfürsten von Tirol teilen. Wegen dieses Verhältnisses haben die tirolischen Landesfürsten sich geweigert, die Stellung der Erzbischöse imZillertal als landeshoheitlich .anzuerkennen, wiewohl sie letztere nicht minder hartnäckig beanspruchten^) Dasselbe gilt betreffs des dem Salzburger Erzstift gehörigen Gerichtes' Windisch-Matrei, welches weiter südöstlich zwischen den seit 1500 tirolischen Gerichten Virgen

und Kals eingekeilt lag und bezüglich der Hochgerichts- barkeit dem seit derselben Zeit tirolisch gewordenen Landgerichte Liazz unterstand,'') Jiti Südosten grenzte Tirol seit 1600 an die Grasschaft Cadore, welche die Herren von Camino im Friaul bis zu ihrem Aussterben im Mannes- ' stamme (1335) als Lehen des Patriarchates Aquilcja besaßen, worauf sie . letzterem heimfiel; 1420 kam sie infolge Eroberung der Patriarchatslande 'Mi die Republik Venedig. Lange Grenzstreitigkeiten herrschten

Schwarze Rienztal Auronzo zugesprochen wurde. Diese Grenzlinie fand aber bei den Toblacheru nur zum geringsten Teile 'Anerkennung, weil sie sich dadurch in bisher unbestrittenen Besitztiteln beeinträchtigt glaubten. . Erst der Grenzregulierungsvertrag, den Kaiserin Maria Theresia 1753 mit Venedig schloß, legte die Grenze auf die Wasserscheide der Talsysteme, ■ fest, wobei das ganze Schwarze Rienztal mit dm drei Zinnen Tirol zu- gesprochen wurde. Auch im südwestlich anstoßenden Grenzabschnitt herrschte

lange Streit zwischen der 1515 zu Tirol geschlagenen Gemeinde Ampezzo (Hayden) und der Venedig unterworsenen Gemeinde S. Vito di Cadore. . ,'(S. Beit im Cadober). Obwohl hier ì>ie Streitigkeiten durch wiederholte Markungsverträge während des 14. und 15. Jahrh.'s bereinigt worden waren, erneuten sie sich doch immer wieder besonders bezüglich des Monte Giau (nordwestlich von S. Vito). Die Ampezzaner beriefen sich daraus, daß das Tal des Giaubaches sich nach Norden gegen ihr Gebiet öffne, nach Süden

Geschlossenheit auf, war aber doch im Norden (im Etfch- lande und Nonsberg), Osten (im Fleimstal und Suganatal) und seit Kaiser Maximilians Zeit auch im Süden (an der untern Etsch und am Gardasee) vielfach von landesf. Gebieten, den sog. „Wälscken Confimeli ' umgeben. Der Tiroler Landesfürst und die Tiroler Landschaft stimmten in der An- ficht überein, daß die „Bistümer Brixen und Trient vermöge uralten Herkommens in der Grafschaft Tirol begriffen' feie».**'') Dem Bistum Chur und dem Bündnerlande gegenüber

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 505 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
- 1002 - §18 und Breitenwang sowie vom Kloster Stams Fischrechte am Heitenwanger- und Plansee. Im 16. Jahrh. wurde nur mehr den Bauern der Gerichte Landeck, Laudegg, Nauders, Schlünders, Kastelbell und der Gerichts- gemeinde Glurns das Recht freien Fischfangs aus Gnaden und auf Wohl- gefallen des Landesfürsten zugestanden, doch mußten dafür als Aner- kennung des Regals besondere Abgaben auf Schloß Tirol entrichtet wer- den.?) Die Talmarkgemeinde Fleims hatte 1314 von Bischof Hein rich III

nach dem Marktpreise zu versorgen, worauf der Bifchof das Verbot widerrief.**) Besondere Fischereiordnungen enthielten polizeiliche Vorschriften zum Schutze der Binnenfischerei, so schon die älteste Fischereiordnung von un- gefähr 1450 für den Jurisdiktionsbereich des Landeshauptmannes und Burggrafen zu Tirol,***) ferner die Fischereiordnungen K. Maximilians für Hall von 1501 f) und die für die Innescherei von 1515, endlich die all gemeine Fischereiordnung Eh. Ferdinands II. vom 31. Jan. 1575, die der Eh. Klaudia

Wirtschaftsverfassung des Vintschgaues 110 f. Fischereibuch XV f. Stolz im AöG. CVII, 616. **) v. Sartori in: ZFTB. 111/36, S. 49. ***) inseriert in der Ordnung des furstl. Schlosses Tirol von 1505 (T. W. IVA, ? f.). f) Straganz, Hall i. T. I, 407 s. ff) Fischereibuch, S. XXVI. Dasselbe bezieht sich auf Tirol und Görz und wurde 1504 auf Geheiß K. Maximilians von Hohenleiter, dem Verfasser des Jagdbnches, auf Grund des ihm vom k. Fischmeister Fritz beschafften Materials zusammengestellt. Es beschreibt die Fischwässer

, auch das Fifchereipolizeigefetz für Tirol vom 4. April 1886, wiesen das Fischereirecht in künstlichen Wasseransammlungen den Besitzern dieser Anlagen, in natürlichen Gewässern dem Lande zu. Die politische Landes- stelle hat die fließenden Gewässer in Fischerei-Reviere zu-zerlegen, wo die Eigenreviere (Wasserstrecke mit nur einer Fischereiberechtigung) zu klein sind, die Einzelfischereiberechtigungen als Pachtreviere zufammenzu- legen.***) Das landesfürstliche Neubruchs- (Rodungs-) Regal. Über das Neubruchsrecht des einzelnen

Allmendgenossen s. oben S. 41. Dasselbe wurde infolge Verdichtung der Siedlungen, als Wildland nicht mehr in Fülle vorhanden war, Beschränkungen durch die Gesamtheit der Allmendgenossen unterworfen. Schon 1230 schenkten Bischof Heinrich von Brixen und fein Bogt Graf Albert von Tirol dem Kloster Neustift die von dessen Leuten angelegten Neubrüche mit Zustimmung der Allmendgenossen. Um aus- gedehnte Waldrodung besonders im Interesse des steigenden Holzverbrauches der Bergwerke hintanzuhalten, machte

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 590 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der antisiskalischen Praxis der Justizkollegien errichtete die Kaiserin im Anschluß an die Resolution vom 30. Jan. 1751, kraft deren die Ent- scheidung aller publica contentiosa in letzter Instanz aus den Justizsenat des Direktoriums überzugehen hatte, in den einzelnen Ländern und auch in Tirol sog. „consessus delegati in causis summi Principis et commissorum', die für alle actiones fiscales, wobei das Interesse *) Veröffentlichungen der Kommission sür neuere Geschichte Österreichs 18. Die österreichische

des militaris mixti (Heereslasten-, Einquartierung- und Verpsiegvagswesen), des vàrikuììovale (Kontrolle der ständischen Steuerverwaltung), des camerale und des Schutben« Wesens. § 18 - 1173 - summi Principis et aerarii in quovis modo subversiret,*) in erster Instanz zuständig, aber den Repräsentationen untergeordnet sein sollten.*'') In Tirol war zweite Instanz über dem consessusbas collegium revisorium, welches aus dem Repräsentations-Präsidenten und vier Räten (je zwei aus der Revisionsstelle

und der Repräsentation) zusammengesetzt war. 1763 erhielten die Repräsentationen den Titel „Landesgubernien'***) und schlössen die Revisionsstellen der nieder-, inner- und oberösterreichi- schen Ländergruppe als Justizsenate in sich. In Tirol bekam die Regierung jetzt auch die causa« summi Principis et commissorum und die publico- politica minora (polizeiliche Besugnisse verschiedenster Art). Die Kommer- zialsachen erhielt überall der dem Gubernium untergeordnete „Conrmer- zialeonseß'. Das Präsidium des Guberniums

erhielt in Osterreich ob der Enns, Böhmen und Mähren der Borsitzende der Stände (Oberst- burggras in Böhmen, Landeshauptmann in den anderen), in Tirol wurde 1774 die Würde des Landeshauptmannes mit der des Gubernialpräsidenten vereinigt. Ein von Maria Theresia ernannter Kommissär sür die wel- schen Consinen hatte die Oberaufsicht über alle ls. Beamten in diesem Gebiete zu führen und die verlorenen Regalien wieder hereinzubringen. In den Jahren 1747—1756 errichtete Maria Theresia lf. „Kreisämter

auch die Geschäste der Kreishaupt- leute mehr und mehr an, sie übten die Polizei in umfassendem Maße, auch die Aufsicht über die Steuer- und politische Verwaltung der Städte ihres Bezirkes wurde ihnen übertragen. In Steiermark hatte Maria The- resia die Kreisämter schon 1748 eingesührt, hier hatte sich die Einteilung des Landes in „Viertel' schon seit der Regierung K. Friedrichs III. ein- gebürgert.f) Für die mit Resolution vom 14. Juni 1754 in Tirol einge- *) Hieher gehörten Gefällsstrafsachen

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 291 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 572 - <&. 150 f. Bespr. von Wrctschko in: ZSStRG. XXIII, 234 f. — v. S ar t or i ° M o n te cr o c e, Beiträge zur österreichischen Reichs- und Rechtsgeschichte II. Geschichte des landschaftlichen Steuerwesens in Tirol. Bon K. Maximilian. I. bis Maria Theresia. Innsbruck 1902. Bespr. von Dopsch in: GGA. 1993, S. 210 f. — Frh. v. Myrba ch, Zur Sieuergeschichte Tirols, in: Finanzarchiv XIX, 2. Bd., S. 93 f. — tzuber, Studien über die finanziellen Verhältnisse Österreichs unter Ferdinand

I., in: MJÖGF. IV. Erg.-Band. — Kiem, Die Harnisch- oder Wassensteuer in Gries bei Bozen 1473 und 1489, in: ZFTV. XXIII, 211 f. — Reich, JJ antico dazio di Riva, in: Trid. VI. —Se garizzi, Bricciche Trentine V. Per il dazio di Rovereto, in: Trid. VII. — Kovaö, Zur Geschichte der päpstlichen Stenern in der Diözese Trient, in: FMGTV. VIII. — Kogler, Seelenrecht nud Pönfall in Salzburg und Tirol, in: Festschrift Heinrich Brunner zum 70. Geburtstage dargebracht, Weimar • 1910, S. 175 f. Kriegswesen: Erben

. von Wretschko in: ZSStRG., Kanon., Abt. II, 477 s. — tzübn >er, Die Brizmer Diözesansynoden bis zur Reformation, in: Deutsche Geschichtsblätter XV. • Entstehung und Anwachsen des Landes; Begrün dung der Landeshoheit und der Oberhoheit über die reichsfür st lichen Bistümer Brixen, Trient und Teile des Bis tum es £T;ur.*) Die Völkerschaften (civitates) der Ostschweiz und des größten Teiles von Tirol wurden von den Römern unter dem Namen der Raeti zusammengefaßt? dieselben hatten aber bereits eine ältere

, 58), so neigte man spater Zu der Ansicht, dah die Räter dem Stamme der Veneto-Fllhrìer angehört ha- .ben und durch das Pustertal nach Tirol eingewandert seien. Vgl. Friedr. Stolz, Die Urbevölkerung Tirols, 2. Aufl., Innsbruck 1892,'(3. 45f. Der selbe in: ZFTV. XLVIII, 151 f., 167 f., L, 468. Ihm schlössen sich an Walde (s. oben S. 550), v. Scala, Umrisse der ältesten Geschichte Euro- pas, Innsbruck 1908, S: 8, 28, und O. M e n g h i n, Zur Urgeschichte des § 18. — 573 - die Tridentini im Etschtale

vor; wahrscheinlich gründeten sie die Stadt Tneut.***) Wohl durch zur Zeit der Galliereinfälle in Italien (im 4. Jahrh. v. Chr.) ver- sprengte Scharen erhielt Südtirol auch etruSkische^Besiedlung; ihre äußersten Vorposten scheinen bis ins Silltal vorgedrungen 'zu sein.f) Dagegen sind die Spuren ke ltischer Niederl assung in^Nor dtirol flerigjL. und wenig sicher; fest steht nur, daß keltische Völker im Nordeu (Viu- deliker) und Nordwesten von Tirol ihre Herrschaft aufgerichtet haben; Cambodinium (Kempten

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 578 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
- und Rustikal-Ordinaristeuer, wie sie Trient und Bozen, den reichsten Ge meinden, zugemutet wurde.**) In dem seit dem Pariser Vertrag vom 28. Febr. 1810 zum Königreich Italien gehörenden Südtirol wurde die nach der österreichischen Peräquierung erhobene Grundsteuer per Termin aus mehr als das Vierfache erhöht.***) Von K. Franz, der durch den ge- Heimen Vertrag mit K. Maximilian Joses vom 3. Juni 1314 Tirol zurück- erhalten hatte, ist nur noch seine Mitteilung an den Gouverneur und Landes- Hauptmann

von Tirol, Friedrich Grafen von Wilczek, bekannt, daß an die Stände von Tirol bei dem nächsten Ausschuß-Kongreß, der auf den 17. April 1826 einberufen wird, ein Postulat von 542.987 fl. für die Jahre 1824/25 und 1825/26 gestellt werden wird.f) Mit Patent vom 6. Juni 1759 führte Maria Theresia die Erbschafts- st euer, also eine Vermögensverkehrsteuer für ihre Erbländer ein, die nicht nur bei der Erbfolge, sondern auch bei allen unentgeltlichen Vermögens- erwerbungen unter Lebenden und von Todes wegen

eintrat und 10% des Wertes des Nachlasses oder der Schenkung betrug. Erbportionen unier 500 fl. (später nur unter 100 fl.), Legate unter 100 fl., alle Übertragungen zwischen Eltern und Kindern und an piae causae waren ganz, solche zwischen Ehegatten zu s / 3 frei. Geistliche hatten bei Erlangung einer Pfründe 3% des kapitalisierten Einkommens ein für allemal als Äquivalent zu entrichten, ft) Dieses Patent galt kurze Zeit auch für Tirol und Vorarlberg, in geänderter Form wurde es 1. Dez. 1785

in diesen Ländern wieder ein- geführt, aber mit Hofdekret vom 16. Dez. 1791 die Geltung desselben hierzulande sistiert.fff) Im österreichischen Stempel- und Taxgesetz vom 27. Jan. 1840 wurden alle Abgaben vom Rechtsleben, auch die Erbsteuer, soweit sie in den Staatssäkel einzufließen hatten,- zu einer einheitlichen Stempelabgabe verschmolzen. Diefes Gesetz galt in allen österreichischen Ländern, also auch in Tirol und Vorarlberg. Indirekte Steuern. Verbrauchsteuern. Auch unter K. Josef I. und K. Karl

für sie wesentliches Requisit dieser Steuer ist, und da die Entrichtung mittelst des Stempels wegen seiner Anwendung auch auf andere Abgaben für sie nicht charakteristisch ist, wird sie als „Schriftsteuer' bezeichnet. In Tirol wurde die Stempelpapierabgabe schon 1687 eingesührt, obgleich die Landschaft dessen Abschaffung bei ihren Steuerbewilligungen zur Bedingung machte. Aber schon 1693 wurde das Stempelpapier all- gemein aufgehoben und wieder der Papieraufschlag eingeführt. Seit 1716 wurde die Stempelabgabe

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 270 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
keinen Bescheid gäbe, sich aus- hilssweise an die Tiroler Landesordnung halten solle. Vgl. Rapp a. a. O. V, S. 95, A. 79, S. 129, und Kogler, Beiträge zur Stadtrechts- geschichte Kufsteins, 22 s. Hieher gehören auch die Freibriese der Landesfürsten für die Landstände. Die Reihe derselben eröffnet der Freibrief des Markgrafen Ludwig von Brandenburg, Grafen von Tirol, von 1342 Januar 28, München, über sein eidliches Gelöbnis, alle Tiroler bei ihren hergebrachten Rechten zu belassen. Gedruckt in: Schwind

und Dopsch, Ausgewählte Urkunden usw., S. 179f., N. 96.**) Neue Begnadungen enthält der Freibrief der Herzoge Leopolds IV. und Friedrichs IV. von 1406 Febr. 24, Innsbruck, in: Schwind und Dopsch a. a. O., S. 297, N. 158. Es folgen Bestättbriefe; der Herzog Ernsts von 1415 Juli 10, Innsbruck, gedruckt in: I. A Freih. von Brandis, Die Geschichte der Landes- Hauptleute von Tirol, S. 178; der Bestättbries Herzog Friedrichs IV. von 1417 Januar 28, Brixen, ebenda, S. 189. Herzog Mbrecht V., dem ein großer Teil

Tirols verpfändet war, bestätigte die Landessteiheiten 1419 Februar 22, Wien. A. a. O. 195. Ein Schadlosbrief Herzog Friedrichs IV. der Steuer halben ist gegeben 1439 April 18, Innsbruck. A. a. O. 217. Bestättbriefe der Landesfreiheiten stellten überdies noch *) Wörz, Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, Innsbruck, 1834, I, 13. _ • **) Vgl, Kaiser Ludwigs Bestätigung obigen Freibriefes vom selben Dalum in: Huber, Geschichte der Bereinigung

, S. 19 u. 20. Das handschristliche sowie das bereits edierte Material befindet sich angeführt und benutzt in: Freih. v. Brandis a. a. O. 412, 442, 454, 456, 468, 469, 477, 483; Jäger, a. a. 0. II. Bandes 1. und 2. Teil; in: von Sartori-Monte- croce, Beiträge zur österreichischen Reichs- und Rechtsgeschichte. II. Ge- schichte des landschaftliche» Steuerwesens in Tirol von K. Maximilian I. bis Maria Theresia; in: Ferdinand Hirn, Geschichte der Tiroler Land- tage von 1518 bis 1526 und in: Wopfner, Der Innsbruck» Landtag

im Verzeichnis der Landesfreiheiten von 1502 bei Rapp, ß. a. D. V, 179. ® e ' Söger, Geschichte der landständischen Verfassung Tirols 11/2, J4o. **■) ®er älteste erhaltene Abschied ist der des Landtages zu Bozen vom 8. Januar 1420, gedruckt bei Rapp, a. a. O. III, 136f. so Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg, herausgegeben von dem Verwaltungsausschusse desselben, III. Folge seit 1852. 34*

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1874
¬Die¬ Denkschrift der Abgeordneten aus dem italienischen Theile der Provinz Tirol : vom historischen, staatsrechtlichen und ökonomischen Standpunkte beleuchtet
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Page 43 of 64
Author: Jäger, Albert / [Albert Jäger]
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 64 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Trentino ; s.Politik ; z.Geschichte 1870
Location mark: II 105.230
Intern ID: 272554
solche von der Landschaft bewilligt würden, wie bisher, gelei stet werden. Der Bischof oder sein Hauptmann zu Persen soll die Unterthamn daselbst zu dieser Leistung verhalten, zu welcher sie gleich den , andern Unterthamn der Grasschaft Tirol verpflichtet seien. Die Appellationen, die bisher in letzter Instanz an die Grafen von Tirol oder deren Regiment zu Innsbruck gingen, sollen fortan in derselben Instanz an den Bischof zu Trient gehen. Der jeweilige Stiftshauptmann, der die Herrschaft

Persen verwalten wird, soll dem Grasen von Tirol schwören und demselben in gleicher Weise ver pflichtet sein, wie es andere Pfleger und Hauptleute des Stif tes Trient vermöge der zwischen den Grafen von Tirol und den Bischöfen von Trient aufgerichteten Vertrüge zu thun pflegen. Die Bergwerke, die jetzt im Stifte Trient vorhan den sind, oder künftig entdeckt werden dürften, sollen in Zu kunft beide Fürsten zu gleichen Theilen genießen; dasselbe habe auch bei den Bergwerken in der Herrschaft Pusen

vom 24. Juli 1777 statt. Die Lan desfürstin von Tirol, Maria Theresia, überließ dem Stifte Trient das Gericht Kastell in Fleims, wogegen der Bischof von Trient an die landesfürstliche Regierung von Tirol den Markt Tramin und die Herrschaft Levico abtrat. — Wir haben also das selbstständige Trentino weder an der Usch, noch im Nons- und Sulzthale, noch auch in Fleims oder

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1996
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1996.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 21 of 213
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 226 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 15., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1996
Intern ID: 192459
1720 1740-1780 1780-1790 1790-1792 1797 Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeutende Sonderrechte. Denn die darin enthaltenen Grundsätze banden Tirol viel enger an die Monarchie und nahmen ihm vor allem den eigenen Landesfürsten. Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichischen Länder, und es galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Monarchie. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740-1780

) errichtete in Tirol ein Gubernium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegensatz zu den früheren Landesfürsten hat die Kaiserin die alten Landesfreiheiten nicht mehr bestätigt und keine Huldigung von seiten der Landstände entgegengenommen. Dies bedeutete einen gewaltigen Abstrich der alten Tiroler Freiheiten und Selbständigkeiten (Herrlichkeiten). Trotzdem verstand es die Kaiserin, sich in diesem Lande die Sympathien zu be wahren. Auch in den Reformen

auf den übrigen Gebieten (Recht, Wirtschaft und Kultur) hatte sie ein gutes Gespür für das Erträgliche. Joseph II. (1780-1790) ging das Feingespürseiner Mutter vollkommen ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol kei ne Gegenliebe. Die weitere Mißachtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschaltung der Landstände und vor allem seine reformerischen Eingriffe ins religiöse Leben des Landes (Aufhebung von Klöstern, Sperrung von Kirchen usw.), nicht zuletzt

auch sein Toleranzpatent, wel ches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790-1792) sofort einen Landtag einberufen. Diese hauptsächlich von konservativen Kräften geleitete Landesversammlung wollte die Zustände vor 1740 wiederherstellen. In vielem gab Leopold II. nach, vor allem bestätigte er wieder die al ten Rechte und Freiheiten, anerkannte er die Landstände

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1980
Südtirol-Handbuch.- Stand: September 1980.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 20 of 141
Author: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 150 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 3., verb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1980
Intern ID: 192453
1669 1703 1720 1740—80 1780—90 1790—92 1669 wurde in Innsbruck die Landesuniversi tät gegründet. Der Spanische Erbfolgeknieg griff auf Tiroler Bo den über. Bei dieser Gelegenheit bewährte sich die Wehrorganisation des Landes. Ein Angriff des baye rischen Kurfürsten wurde vom Landesaufgebot zu- rückgewiesen, an der Pontlatzer Brücke erlitten die Bayern eine vernichtende Niederlage (1703). Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeutende

Sonderrechte. Denn die darin enthalte nen Grundsätze banden Tirol viel enger an die Monarchie und nahmen ihm vor allem den eigenen Landesfürsten. Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichischen Länder und es galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Monarchie. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740—1780) errichtete in Tirol ein Guber nium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegen satz zu den früheren Landesfürsten

ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol keine Gegenliebe. Die weitere Miß achtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschal tung der Landstände und vor allem seine ref-ormeri- schen Eingriffe ins religiöse Leben des Landes, nicht zuletzt auch sein Toleranzpatent, welches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1998
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1998.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 22 of 218
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 230 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 17., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1998
Intern ID: 192457
1720 1740-1780 1780-1790 1790-1792 1797 Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeutende Sonderrechte. Denn die darin enthaltenen Grundsätze banden Tirol viel enger an die Monarchie und nahmen ihm vor allem den eigenen Landesfürsten. Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichischen Länder, und es galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Monarchie. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740-1780

) errichtete in Tirol ein Gubernium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegensatz zu den früheren Landesfürsten hat die Kaiserin die alten Landesfreiheiten nicht mehr bestätigt und keine Huldigung von seiten der Landstände entgegengenommen. Dies bedeutete einen gewaltigen Abstrich der alten Tiroler Freiheiten und Selbständigkeiten (Herrlichkeiten). Trotzdem verstand es die Kaiserin, sich in diesem Lande die Sympathien zu be wahren. Auch in den Reformen

auf den übrigen Gebieten (Recht, Wirtschaft und Kultur) hatte sie ein gutes Gespür für das Erträgliche. Joseph II. (1780-1790) ging das Feingespür seiner Mutter vollkommen ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol kei ne Gegenliebe. Die weitere Mißachtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschaltung der Landstände und vor allem seine reformerischen Eingriffe ins religiöse Leben des Landes (Aufhebung von Klöstern, Sperrung von Kirchen usw.}, nicht zuletzt

auch sein Toleranzpatent, wel ches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790-1792) sofort einen Landtag einberufen. Diese hauptsächlich von konservativen Kräften geleitete Landesversammlung wollte die Zustände vor 1740 wiederherstellen. In vielem gab Leopold II. nach, vor allem bestätigte er wieder die alten Rechte und Freiheiten, anerkannte er die Landstände

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 161 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
-Ordinaristeuer, wie sie Trient und Bozen, den reichsten Ge meinden, zugemutet wurde.**) In dem seit dem Pariser Vertrag vom 28. Febr. 1810 zum Königreich Italien gehörenden Südtirol wurde die nach der österreichischen Peräquierung erhobene Grundsteuer per Termin aus mehr als das Vierfache erhöht.***) Bon K. Franz, der durch den ge heimen Vertrag mit K. Maximilian Josef vom 3. Juni 1814 Tirol zurück erhalten hatte, ist nur noch seine Mitteilung an den Gouverneur und Landes hauptmann von Tirol, Friedrich

Grasen von Wilczek, bekannt, daß an die Stände von Tirol bei dem nächsten Ausschuß-Kongreß, der aus den 17. April 1826 einberusen wird, ein Postulat von 542.987 fl. für die Jahre 1824/25 und 1825/26 gestellt werden wird.f) Mit Patent vom 6. Juni 1759 führte Maria Theresia die Erbschafts steuer, also eine Vermögensverkehrsteuer für ihre Erbländer ein, die nicht nur bei der Erbfolge, sondern auch bei allen unentgeltlichen Bermögens- erwerbungen unter Lebenden und von Todes wegen eintrat

und 10°/ 0 des Wertes des Nachlasses oder der Schenkung betrug. Erbportionen unter 500 sl. (später nur unter 100 sl.), Legate unter 100 sl., alle Übertragungen zwischen Eltern und Kindern und an piae causae waren ganz, solche zwischen Ehegatten zu V 3 frei. Geistliche hatten bei Erlangung einer Pfründe 3% des kapitalisierten Einkommens ein für allemal als Äquivalent zu entrichten.ff) Dieses Patent galt kurze Zeit auch für Tirol und Vorarlberg, in geänderter Form wurde es 1. Dez. 1785 in diesen Ländern

wieder ein- gesührt, aber mit Hosdekret vom 16. Dez. 1791 die Geltung desselben hierzulande sistiert.-ssf) Im österreichischen Stempel- und Taxgesetz vom 27. Jan. 1840 wurden alle Abgaben vom Rechtsleben, auch die Erbsteuer, soweit sie in den Staatssäkel einzusließen hatten, zu einer einheitlichen Stempelabgabe verschmolzen. Dieses Gesetz galt in allen österreichischen Ländern, also auch in Tirol und Vorarlberg. Indirekte Steuern. Verbrauchsteuern. Auch unter K. Josef I. und K. Karl VI. erneuerte die Landschaft

13
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 186 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
summi Principis et aerarii in quovis modo subversiret,*) in erster Instanz zuständig, aber den Repräsentationen untergeordnet sein sollten.**) In Tirol war zweite Instanz über dem consessus das collegium revisorium, welches aus dem Repräsentations-Präsidenten und vier Räten {je zwei aus der Revisionsstelle und der Repräsentation) zusammengesetzt war. 1763 erhielten die Repräsentationen den Titel „Landesgubernien'***) und schlossen die Revisionsstellen der nieder-, inner- und oberösterreichi

- schen Ländergruppe als Justizsenate in sich. In Tirol bekam die Regierung jetzt auch die causae summi Principis et commissorum und die publico- politica minora {polizeiliche Befugnisse verschiedenster Art). Die Kommer- zialsachen erhielt überall der dem Gubernium untergeordnete „Commer- zialconseß'. Das Präsidium des Guberniums erhielt in Österreich ob der Enns, Böhmen und Mähren der Vorsitzende der Stände {Oberst burggraf in Böhmen, Landeshauptmann in den anderen), in Tirol wurde 1774

ihres Bezirkes wurde ihnen übertragen. In Steiermark hatte Maria The resia die Kreisämter schon 1748 eingeführt, hier hatte sich die Einteilung des Landes in „Viertel' schon seit der Regierung K. Friedrichs III. ein- gebürgert.f) Für die mit Resolution vom 14. Juni 1754 in Tirol einge- *) Hieher gehörten Gefällsftrafsachen und Contrabandsachen, d. i. Sachen des verletzten Königsbannes. Sie hatten zum Gegenstand den Anspruch des Landesfürsten aus die durch ein eomiiàum verwirkte Strafe. Die Confeffual

ihnen nur ein Virilvotum. ***) So in Tirol, Steiermark, Böhmen und Mähren, in Österreich u. d. Enns den Titel „Regierung', im Lande o. d. Enns, Kärnten und Kram den Titel Landeshauptmannschast. so Pirchegger im AöG. CII, 46 f.

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Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1999
Stand: April 1999.- (Südtirol-Handbuch ; 1999).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 22 of 230
Author: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 240 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 18., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1999
Intern ID: 273891
1720 1740-1780 1780-1790 1790-1792 1797 Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeuten de Sonderrechte. Denn die darin enthaltenen Grundsät ze banden Tirol viel enger an die Monarchie und nah men ihm vor allem den eigenen Landesfürsten. Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichi schen Länder, und es galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Monarchie. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740-1780

) errichtete in Tirol ein Gubernium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegensatz zu den früheren Landesfürsten hat die Kaiserin die alten Landesfreiheiten nicht mehr bestätigt und keine Huldigung von seiten der Landstände entgegengenommen. Dies bedeutete einen gewaltigen Abstrich der alten Tiroler Freiheiten und Selbständigkeiten (Herrlichkeiten).Trotzdem verstand es die Kaiserin, sich in diesem Lande die Sympathien zu be wahren. Auch in den Reformen

auf den übrigen Gebieten (Recht, Wirtschaft und Kultur) hatte sie ein gutes Gespür für das Erträgliche. Joseph II. (1780-1790) ging das Feingespür seiner Mutter vollkommen ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol kei ne Gegenliebe. Die weitere Mißachtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschaltung der Landstände und vor allem seine reformerischen Eingriffe ins religiöse Le ben des Landes (Aufhebung von Klöstern, Sperrung von Kirchen usw.), nicht zuletzt

auch sein Toleranzpatent, welches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790-1792) sofort einen Landtag einberufen. Diese hauptsächlich von konservativen Kräften geleitete Landesversammlung wollte die Zustände vor 1740 wiederherstellen. In vielem gab Leopold II. nach, vor allem bestätigte er wieder die alten Rechte und Freiheiten, anerkannte er die Landstände

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
2000
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 2000.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 22 of 231
Author: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 19., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/2000
Intern ID: 192443
1720 1740-1780 1780-1790 1790-1792 1797 Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeuten de Sonderrechte. Denn die darin enthaltenen Grundsät ze banden Tirol viel enger an die Monarchie und nah men ihm vor allem den eigenen Landesfürsten, Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichi schen Länder, und es galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Monarchie. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740-1780

) errichtete in Tirol ein Gubernium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegensatz zu den früheren Landesfürsten hat die Kaiserin die alten Landesfreiheiten nicht mehr bestätigt und keine Huldigung von seiten der Landstände entgegengenommen. Dies bedeutete einen gewaltigen Abstrich der alten Tiroler Freiheiten und Selbständigkeiten (HerrfichKeiten). Trotzdem verstand es die Kaiserin, sich in diesem Lande die Sympathien zu be wahren. Auch in den Reformen

auf den übrigen Gebieten (Recht. Wirtschaft und Kultur) hatte sie ein gutes Gespür für das Erträgliche. Joseph II. (1780-1790} ging das Feingespür seiner Mutter vollkommen ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol kei ne Gegenliebe. Die weitere Mißachtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschaltung der Landstände und vor allem seine reformerischen Eingriffe ins religiöse Le ben des Landes (Aufhebung von Klöstern, Sperrung von Kirchen usw.). nicht zuletzt

auch sein Toleranzpatent, welches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790-1792) soforl einen Landtag einberufen. Diese hauptsächlich von konservativen Kräften geleitete Landesversammlung wollte die Zustände vor 1740 wiederherstellen. In vielem gab Leopold II. nach, vor allem bestätigte er wieder die alten Rechte und Freiheiten, anerkannte er die Landstände

16
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1995
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1995.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 21 of 202
Author: Garavelli, Iris [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Iris Garavelli ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 212 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 14., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1995
Intern ID: 192460
1720 1740-1780 1780-1790 1790-1792 1797 Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeutende Sonderrechte. Denn die darin enthaltenen Grundsätze ban den Tirol viel enger an die Monarchie und nahmen ihm vor allem den eigenen Landesfürsten. Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichischen Länder, und es galt das Prinzip der Unteilbarkeit der Monarchie. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform! unter Maria Theresia (1740-1780

) errichtete in Tirol ein Gubernium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegensatz zu den früheren ILandesfürsten hat die Kaiserin die alten Landesfreiheiten nicht mehr bestätigt und keine Huldigung von seiten der Landstände entgegengenommen. Dies bedeutete einen gewaltigen Abstrich der alten Tiroler Freiheiten und Selbständigkeiten (Herrlichkeiten). Trotzdem' verstand es die Kaiserin, sich in diesem Lande die Sympathien zu bewah ren. Auch in den Reformen

auf den übrigen Gebieten (Recht, Wirtschaft und Kultur) hatte sie ein gutes Gespür für das Erträgliche. Joseph II. (1780-1790) ging das Feingespür seiner Mutter vollkommen ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol kei ne Gegenliebe. Die weitere Mißachtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschaltung der Landstände und vor allem seine reformerischen Eingriffe ins religiöse Leben des Landes (Aufhebung von Klöstern, Sperrung von Kirchen usw.), nicht zuletzt

auch sein Toleranzpatent, welches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790-1792) sofort einen Landtag einberufen. Diese hauptsächlich von konservativen Kräften geleitete Landesversammlung wollte die Zustände vor 1740 wiederherstellen. In vielem gab Leopold II. nach, vor allem bestätigte er wieder die al ten Rechte und Freiheiten, anerkannte er die Landstände

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1979
Südtirol-Handbuch.- Stand: Juli 1979.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 20 of 111
Author: Wahlmüller, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Wahlmüller]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 119 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - [1. Aufl.]
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1979
Intern ID: 192454
1677 1703 1720 1740—80 1780—90 1790—92 1677 wird in Innsbruck eine Landesuniversi tät gegründet. Der Spanische Erbfolgekrieg greift auf Tiroler Bo den über. Bei dieser Gelegenheit bewährt sich die Wehrorganisation des Landes. Ein Angriff des baye rischen Kurfürsten wird vom Landesaufgebot zurück gewiesen, an der Pontlatzer Brücke erleiden die Bayern eine vernichtende Niederlage (1703). Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeutende

Sonderrechte. Denn der darin enthalte ne Grundsatz der Gemeinsamkeit des Herrschers aller österreichischen Länder und der Unteilbarkeit der Monarchie band Tirol viel enger an die Monar chie und nahm ihm vor allem den eigenen Landes fürsten. Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740—1780) errichtete in Tirol ein Guber nium, das in seinen Handlungen von den Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegen satz zu den früheren Landesfürsten hat sie die al ten Landesfreiheiten

, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol keine Gegenliebe. Die weitere Miß achtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschal tung der Landstände und vor allem seine reformeri- schen Eingriffe ins religiöse Leben des Landes, nicht zuletzt auch sein Toleranzpatent, welches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluß der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790 —1792) sofort einen Landtag

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Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
2002
Stand: Jänner 2002.- (Südtirol-Handbuch ; 2002).- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 22 of 242
Author: Adami-Gallo, Margit [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Red.: Margit Adami-Gallo ...]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: 256 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 21., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/2002
Intern ID: 245260
1703 wurde vomi Landesaufgebot zurückgewiesen, an der Pont- latzer Brücke erlitten die Bayern eine vernichtende Nie derlage (1703). 1720 Die Pragmatische Sanktion, welche 1720 auch von den Tiroler Ständen anerkannt wurde, nahm Tirol bedeuten de Sonderrechte. Denn die darin enthaltenen Grundsät ze banden Tirol viel enger an die Monarchie und nah men ihm vor allem den eigenen Lamdesfürsten. Von nun an gab es nur mehr einen Herrscher aller österreichi schen Länder, und es galt das Prinzip

der Unteilbarkeit der Monarchie. 1740-1780 Die gesamtstaatliche Verwaltungsreform unter Maria Theresia (1740-1780) errichtete in Tirol ein Gubernium, das in seinen Handlungen an die Wiener Zentralbehörden weisungsgebunden war. Im Gegensatz zu den früheren Landesfürsten hat die Kaiserin die alten Landesfreiheiten nicht mehr bestätigt und keine Huldigung von seiten der Landstände entgegengenommen. Dies bedeutete einen gewaltigen Abstrich der alten Tiroler Freiheiten und Selbstständigkeiten (Herrlichkeiten

). Trotzdem verstand es die Kaiserin, sich in diesem Lande die Sympathien zu bewahren. Auch in den Reformen auf den übrigen Gebieten (Recht, Wirtschaft und Kultur) hatte sie ein gutes Gespür für das Erträgliche. 1780-1790 Joseph II. (1780-1790) ging das Feingespürseiner Mutter vollkommen ab. Seine radikalen Reformen, welche aus dem reinen Aufklärertum erwuchsen, fanden in Tirol kei ne Gegenliebe. Die weitere Missachtung der alten Landesfreiheiten, die Ausschaltung der Landstände

und vor allem seine reformerisehen Eingriffe ins religiöse Le ben des Landes (Aufhebung von Klöstern, Sperrung von Kirchen usw.}, nicht zuletzt auch sein Toleranzpatent, welches die Freiheit der Religionsausübung vorsah, stießen in Tirol auf heftigsten Widerstand. 1790-1792 Nach dem frühen Tod Josephs II. und unter dem Einfluss der Französischen Revolution ließ Leopold II. (1790-1792) 1797 sofort einen Landtag einberufen. Diese hauptsächlich von konservativen Kräften geleitete Landesversammlung wollte die Zustände vor 1740

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 15 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
und Breitenwang sowie vom Kloster Stams Fischrechte am Heitenwanger- und Plansee. Im 16. Jahrh. wurde nur mehr den Bauern der Gerichte Landeck, Laudegg, Nauders, Schlünders, Kastelbell und der Gerichts- gemeinde Glurns das Recht freien Fischfangs aus Gnaden und auf Wohl gefallen des Landesfürsten zugestanden, doch mußten dafür als Aner kennung des Regals besondere Abgaben auf Schloß Tirol entrichtet wer den.* *) Die Tal markgemeinde Fleims hatte 1314 von Bischof Hein rich III. von Trient Jagd

zu versorgen, worauf der Bischof das Verbot widerrief.**) Besondere Fischereiordnungen enthielten polizeiliche Vorschriften zum Schutze der Binnenfischerei, so schon die älteste Fischereiordnung von un gefähr 1450 für den Jurisdiktionsbereich des Landeshauptmannes und Burggrafen zu Tirol,***) ferner die Fischereiordnungen K. Maximilians für Hall von loOlf) und die für die Jnnfischerei von 1515, endlich die all gemeine Fischereiordnung Eh. Ferdinands II. vom 31. Jan. 1575, die der Eh. Klaudia von 1637

110 f. Fischereibuch XV f. Stolz im AöG. 0V1I, 616. **) v. Sartori in: ZFTB. IHM, S. 49. ***) inseriert in der Ordnung des fürstl. Schlosses Tirol von 1505 (T. W. IVA, 7 f.). f) Stragauz, Hall i. T. I, 407 f. ff) Fischereibuch, S. XXVI. Dasselbe bezieht sich auf Tirol und Görz und wurde 1504 auf Geheiß K. Maximilians von Hohenleiter, dem Verfasser des Jagdbuches, auf Grund des ihm vom k. Fischmeister Fritz beschafften Materials zusammengestettt. Es beschreibt die Fischwässer, welche zum Nutzen

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