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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 272 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 534 — § IB S' 105 f.) Von Schwaz oder noch wahrscheinlicher von Sterzing aus kam der Schladminger Bergbrief in die Bergordnung des Grafen Leon hard von Görz von 1486 (s. oben S. 511-}-]-). Vgl. zu diesem Abschnitt: Zycha, Zur neuesten Literatur über die Wirtschafts- und Rechtsgeschichte des deutschen Bergbaues, in: Bierteljahrschrift für Sozial- und Wirt- schastsgeschichtè V, 238f.). à. Auch in Tirol beginnen die Aufzeichnungen des Stadtrechtes mit den Rechtbriesen oder Handvesten

(Privilegien) der Stadtherreu; als solche kommen vor allen anderen in Betracht der Landessürst sowie die Bischöfe von Brixen und Trient. Inhaltsangaben der Rechtbriefe der Stadt Innsbruck s. in: Bischoss, Österreichische Stadtrechte und Privi- legten, S. 46. Der älteste Rechtbrief des Herzogs Otto von Meramen vom 9. Juni 1239 ist gedruckt in: Schwind und Dopsch, Ausgewählte Urkunden, S. 80, 9J. 37. Ebenda finden sich die Briese König Heinrichs von Böhmen, Grafen von Tirol, vom 1. November 1329 (S, 168

, N, 89) und der des Markgrasen Ludwig von Brandenburg, Grafen von Tirol, vom 1. Dezember 1354 (S. 189, N. 101). Ein Weistum über das städtische Gewohnheitsrecht vom Ende des 15. Jahrh. ist gedruckt in: Österreichische Weistümer II. Band (= Tirolische Weistümer I. Band), S. 231 f. Mit Jnnsbrucker Recht wurde von Herzog Otto von Kärnten, Grafen von Tirol, Hall bewidmet (3. Juli 1303). Vgl. Straganz, Hall in Tirol, I, 20 und 174, wo sich der Inhalt dieses Rechtbriefes angegeben findet. Viele andere landessürstliche Rechtbriese

sind in den von Redlich verfaßten Urkundenregesten des Stadtarchives Hall verzeichnet, in: Archiv- berichte aus Tirol III, 63 f. Meran erhielt seinen ältesten Rechtbrief von Otto, Ludwig und Heinrich, Herzogen von Kärnten und Grafen von Tirol 1305 Mai 26, den nächsten von König Heinrich von Böhmen, Grasen von Tirol, 11. Juni 1317, elfterer gedruckt in: Stampfer, Chronik von Meran, S- 225, letzterer S. 226 f. Ebenda S. 231—287 sind alle späteren Rechtbriefe zu finden. 21 autonome Satzungen, vorherrschend polizeilicher

Natur aus dem 14. Jahrh., von denen aber nur eine von 1337 datiert ist, hat Pseisfer in Haupts Zeitschrift sür deutsches Altertum VI, 413 f. mitgeteilt. Für Bozen kommen in Betracht drei über die Rechte des Grafen von Tirol aufgenommene. Weistümer von 1208 August 7 in: Schwind und' Dopsch, a. a. O., S. 37, N. 22; pgn 1234 Juli 24 in: Hor- mayr, Behträge zur Geschichte Tirols 1/2, S. 203, N. XCIII und 1293 Mai 4 in: Schwind und Dopsch, a. a. O., S. 146, N. 76. Vgl. ferner einige Satzungen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 269 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
7 ì'- IK-'t f'Vr- ifT-U. » > /-<■-:' a/-'-V r:, . — 528 — § 18. H. Tirol. § 18. Quellen und Bearbeitungen. Bibliographische Hilfs- mittel: Unter.ki.rcher< Tirolisch-vorarlbergische Bibliographie, fortlaufend, in: BeilageDi Nene Tiroler Stimmen 189ö—1901, später in:FMGTV.^) — Largaiolli, Bibliografia del Trentino (1475—1903), 2. edizione, Trento 1904. — Zàndouati und andere Autoren, Bolletino bibliografico trentino, fortlaufend, in: A. A. A.**) seit 1901. Über die Rechtsquellen im allgemeinen

vgl.: Rapp, Über das vaterländische Statutenwesen, in: Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkunde und Kunst von Tirol und Vorarlberg, 3., 5. und 8. Bd. — v. Luschin, Österreichische Reichsgeschichte, S. 29f., 144f., 345f., 351s. — Hasenöhrl, Beiträge zur Geschichte der Rechtsbildung und der Rechtsquellen in den österreichischen Alpenländern bis zur Rezeption des römischen Rechtes, hg. von Luschin, in: AÖG. XCIII. Band, S. 258f., 275 f., 303, 339f., 341 f. 1. Gesetze und Weistümer

und in der sogenannten Lombarda vor 1100 systematisch verarbeitet wurde (hg. von Bluhme in Leges IV, 607s.). Im Nordwesten des heutigen Tirol, soweit Alamannen hier vor- Händen waren, besonders aber in Vorarlberg galten die leges Alaman- norum aus der Regierungszeit des Herzogs Lantfried (wahrscheinlich 717—719), hg. von Lehmann in Mon. Germ., Leguni Sectio I, tomusV, pars 1 (Quartformat). Im übrigen Tirol bis zum Lech im Nordwesten und zur Etsch im Süden galt die lexJßa,m\variorum (s. oberi S. 7 und 222). Jene lex

aber auch im östlichen Rätien, dem heutigen Tirol, angewendet worden. Hg. hat sie Z e um er in lion. Germ., Leges V, 289 f.*) b. Landesgesetze im weiteren Sinne. Ein Landsriedensgesetz ist das von 1229, dessen Einhaltung von Bischof Heinrich III. von Brixen, dessen Kapitel, dem Grafen Albert III. von Tirol und den Ministerialen der Kirche Brixen auf drei Jahre beschworen wurde; das Gebiet, für welches der Landfriede galt, erstreckte sich von der Neuenbnrger (Lienzer) Klause bis an die Grenzen des Bistums Trient

und in nöidlicher Rich- tung bis zum See bei Mittewald (zwischen Brixen und dem Brenner). Gedruckt in: Sinnacher, Beyträge zur Geschichte der bischöflichen KUche Gäben und Brixen, IV, 218. Spärlich war bis gegen Ende des 15. Jahrh. die landesherrliche Spezialgesetzgebung. Zu erwähnen ist das Gesetz vom 25. April 1312, welches König Heinrich von Böhmen, Graf von Tirol, mit seinem Rate und seinen Dienstleuten (Ministerialen) in Betreff des Übersiebnens der schädlichen Leute nach Gefangennahme erließ. Gedruckt

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 291 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 572 - <&. 150 f. Bespr. von Wrctschko in: ZSStRG. XXIII, 234 f. — v. S ar t or i ° M o n te cr o c e, Beiträge zur österreichischen Reichs- und Rechtsgeschichte II. Geschichte des landschaftlichen Steuerwesens in Tirol. Bon K. Maximilian. I. bis Maria Theresia. Innsbruck 1902. Bespr. von Dopsch in: GGA. 1993, S. 210 f. — Frh. v. Myrba ch, Zur Sieuergeschichte Tirols, in: Finanzarchiv XIX, 2. Bd., S. 93 f. — tzuber, Studien über die finanziellen Verhältnisse Österreichs unter Ferdinand

I., in: MJÖGF. IV. Erg.-Band. — Kiem, Die Harnisch- oder Wassensteuer in Gries bei Bozen 1473 und 1489, in: ZFTV. XXIII, 211 f. — Reich, JJ antico dazio di Riva, in: Trid. VI. —Se garizzi, Bricciche Trentine V. Per il dazio di Rovereto, in: Trid. VII. — Kovaö, Zur Geschichte der päpstlichen Stenern in der Diözese Trient, in: FMGTV. VIII. — Kogler, Seelenrecht nud Pönfall in Salzburg und Tirol, in: Festschrift Heinrich Brunner zum 70. Geburtstage dargebracht, Weimar • 1910, S. 175 f. Kriegswesen: Erben

. von Wretschko in: ZSStRG., Kanon., Abt. II, 477 s. — tzübn >er, Die Brizmer Diözesansynoden bis zur Reformation, in: Deutsche Geschichtsblätter XV. • Entstehung und Anwachsen des Landes; Begrün dung der Landeshoheit und der Oberhoheit über die reichsfür st lichen Bistümer Brixen, Trient und Teile des Bis tum es £T;ur.*) Die Völkerschaften (civitates) der Ostschweiz und des größten Teiles von Tirol wurden von den Römern unter dem Namen der Raeti zusammengefaßt? dieselben hatten aber bereits eine ältere

, 58), so neigte man spater Zu der Ansicht, dah die Räter dem Stamme der Veneto-Fllhrìer angehört ha- .ben und durch das Pustertal nach Tirol eingewandert seien. Vgl. Friedr. Stolz, Die Urbevölkerung Tirols, 2. Aufl., Innsbruck 1892,'(3. 45f. Der selbe in: ZFTV. XLVIII, 151 f., 167 f., L, 468. Ihm schlössen sich an Walde (s. oben S. 550), v. Scala, Umrisse der ältesten Geschichte Euro- pas, Innsbruck 1908, S: 8, 28, und O. M e n g h i n, Zur Urgeschichte des § 18. — 573 - die Tridentini im Etschtale

vor; wahrscheinlich gründeten sie die Stadt Tneut.***) Wohl durch zur Zeit der Galliereinfälle in Italien (im 4. Jahrh. v. Chr.) ver- sprengte Scharen erhielt Südtirol auch etruSkische^Besiedlung; ihre äußersten Vorposten scheinen bis ins Silltal vorgedrungen 'zu sein.f) Dagegen sind die Spuren ke ltischer Niederl assung in^Nor dtirol flerigjL. und wenig sicher; fest steht nur, daß keltische Völker im Nordeu (Viu- deliker) und Nordwesten von Tirol ihre Herrschaft aufgerichtet haben; Cambodinium (Kempten

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 394 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
eines Sondergerichtes gegeben war.^) Ferner dienten sie der Verlesung der elieliaften (Gerichtsweis- . turner), zur Rügung (f. oben <S. 68) sowie zur Ordnung wirtschaftlicher Angelegenheiten der Dinggemeinden. Die Landgerichte wurden teils als echte, teils als gebotene Dinge abgehalten. Das erste« heißt iu Tirol / . legale placitnm, eheliafttaiding, cliclitaiding, lanttaiding, lMitelieliaft- taiding und fand in den meisten Gerichten an jeder Schranne jährlich zweimal, im Frühling und im Herbst, mitunter

- *) Stolz, Erläuterungen, 55. **) Das Wort roaleficium im Sinne von Untat, Verbrechen, ist aus dem romanischen Süden nach Tirol gekommen. Vgl. Stolz im AÖG. CVII, 57. Der Aus druck „hohe Gerichtsbarkeit' findet sich in Tirol vor dein IB. Jahrh. mit vereinzelt. ***) Diese Formel wurde manchmal durch Hinzufügung noch anderer todes- würdiger Verbrechen erweitert. 1°) Auch die Gerichtsbarkeit über die Landstraße wird den, Landgericht M- gewiesen (Stolz im SfÄ. CVII, 118). — Bon den Landgerichten mit Malesiz

Da die bei. einem Ehehasttaiding ein- gebrachten Klagen in diesem selbst oft nicht mehr erledigt werden konnten, kam es zur Ansehung des gebotenen Gerichtes, das in Tirol als-lauä- r eclit bezeichnet wurde und in Terminen von 14 Tagen an einer Ding- statte des Gerichtes über bürgerliche Sachen, und Frevel, sowie in Fort- setznng eines vor dem Ehehasttaiding begonnenen Rechtsstreites um Eigen richtete. .Der Besuch des Landrechtes war den Mitgliedern der Gerichts- gemeinde sreigestellt; erscheinen mußten nur die Geschworenen

Zuständigkeit stattfinden. Seit etwa *) Die drei Tage, die das Bozner Weistum von 1234 anordnet, waren nicht kontinuierliche, sondern durch einen Zeitraum von meist 14 Tagen.getrennt (v. Volteliui, in Acte Tirol. XI, COVI). Hingegen wurden in vielen Gerichten die Ehehasttaidinge an den verschiedenen Dingstätten au unmittelbar hintereinander folgenden Tagen gehalten (Stolz im AÖG. dl, 207; CVII, 62, 111, 190, 261, 293, 379). . **) Unzucht und Frevel bildeten eine Gruppe von Vergehen und Übertretungen

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1934
Von der Freiheit des Landes Tirol.- (Von der Ehre und Freiheit des Tiroler Bauernstandes ; 1)
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Page 17 of 209
Author: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Mar. Vereinsbuchh.
Physical description: 202 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Verfassung;z.Geschichte<br />g.Tirol;s.Freiheit
Location mark: II 102.684 ; II A-17.738/1
Intern ID: 131381
Tirols seit alters viel engere Verbindung mit Süddeutsch land als mit Oesterreich. Der deutsch-italienische Verkehr, der seinen Zug durch Tirol nahm, war für das wirtschaft liche Leben des Landes von entscheidender Bedeutung. An den Straßen dieses Verkehrs erblühten die wichtigsten Städte Tirols; Bozen, der bedeutendste Handelsplatz des Landes, verdankte diesem Verkehr die Blüte seiner alten Märkte. Bei der Darstellung des Kampfes, den Tirol um Landesfreiheit und Landesrecht im 18. Jahrhundert

führte, wird noch über den Widerstreit der österreichischen uà tirolischen Wirtschaftsinteressen, wie er sich aus der Art des tirolischen Verkehrs ergab, einiges zu sagen sein. Besonders wichtig waren für Tirol die wirtschaftlichen BeziehunMN zu Bayern. Bon dort her bezog Tirol einen großen Teil des Getreides, das man benötigte und im Lande selbst nicht in genügender Menge erzeugen konnte. Die tirolische Weinausfuhr wiederum nahm nicht nach Oesterreich, das ja selbst Weinland war, sondern in erster

Linie nach Süddeutschland ihren Weg. Am BoZner Markt waren es von fremden Kaufleuten vor allem Süddeutsche und Italiener, die Hm seine Bedeutung gaben; für den österreichischen Handel hatte der Markt nur geringere Be deutung. Aus den Vegen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Tirol und Süddeutschland erklärte sich, daß so viele Süddeutsche nach Tirol, vor allem in seine Städte, emwaàrten. In Innsbruck lagen die Dinge so, daß die größte Zahl fremder Zuwanderer in der Zeit

vom 14. bis zum 16. Jahrhundert aus Bayern kam; selbst die Zahl der Zuwanderer aus den übrigen nichtösterveichischen deutschen Ländern war noch größer als die Zahl derer, die aus Oesterreich zuwanderten. Die engen Beziehungen zwischen Tirol und dem süd lichen Deutschland, wie sie der Verkehr bewirkte, treten auck in der tirolischen Auswanderung hervor. Schon seit

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 161 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
-Ordinaristeuer, wie sie Trient und Bozen, den reichsten Ge meinden, zugemutet wurde.**) In dem seit dem Pariser Vertrag vom 28. Febr. 1810 zum Königreich Italien gehörenden Südtirol wurde die nach der österreichischen Peräquierung erhobene Grundsteuer per Termin aus mehr als das Vierfache erhöht.***) Bon K. Franz, der durch den ge heimen Vertrag mit K. Maximilian Josef vom 3. Juni 1814 Tirol zurück erhalten hatte, ist nur noch seine Mitteilung an den Gouverneur und Landes hauptmann von Tirol, Friedrich

Grasen von Wilczek, bekannt, daß an die Stände von Tirol bei dem nächsten Ausschuß-Kongreß, der aus den 17. April 1826 einberusen wird, ein Postulat von 542.987 fl. für die Jahre 1824/25 und 1825/26 gestellt werden wird.f) Mit Patent vom 6. Juni 1759 führte Maria Theresia die Erbschafts steuer, also eine Vermögensverkehrsteuer für ihre Erbländer ein, die nicht nur bei der Erbfolge, sondern auch bei allen unentgeltlichen Bermögens- erwerbungen unter Lebenden und von Todes wegen eintrat

und 10°/ 0 des Wertes des Nachlasses oder der Schenkung betrug. Erbportionen unter 500 sl. (später nur unter 100 sl.), Legate unter 100 sl., alle Übertragungen zwischen Eltern und Kindern und an piae causae waren ganz, solche zwischen Ehegatten zu V 3 frei. Geistliche hatten bei Erlangung einer Pfründe 3% des kapitalisierten Einkommens ein für allemal als Äquivalent zu entrichten.ff) Dieses Patent galt kurze Zeit auch für Tirol und Vorarlberg, in geänderter Form wurde es 1. Dez. 1785 in diesen Ländern

wieder ein- gesührt, aber mit Hosdekret vom 16. Dez. 1791 die Geltung desselben hierzulande sistiert.-ssf) Im österreichischen Stempel- und Taxgesetz vom 27. Jan. 1840 wurden alle Abgaben vom Rechtsleben, auch die Erbsteuer, soweit sie in den Staatssäkel einzusließen hatten, zu einer einheitlichen Stempelabgabe verschmolzen. Dieses Gesetz galt in allen österreichischen Ländern, also auch in Tirol und Vorarlberg. Indirekte Steuern. Verbrauchsteuern. Auch unter K. Josef I. und K. Karl VI. erneuerte die Landschaft

6
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Page 40 of 55
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Sartori
Physical description: 48 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Location mark: II 101.853 ; II 59.368
Intern ID: 272559
dern auch gegenüber der Gesammlmonarchie, und deßwegen finde er es billig, daß auch in Tirol der Grundsatz aufgenom men werde, daß im Falle der Notwendigkeit auch der Tiroler außerhalb dcS Landes Hilfe leiste. Bon dieser An sicht ausgehend habe denn auch der Ausschuß ill seinem Antrage diesem Grundsätze Rechnung getragen und ihn mit den Worten ausgesprochen: „Abgesehen von diesen beiderlei Rücksichten können die Landesschützcn nur ausnahmsweise und insoweit Tirol und Vorarlberg in keiner Weise

haben nämlich kein Recht, über die Verwendung der Landwehr-Bestimmungen zu treffen, wie ein solches Recht der Landesgesetzgebung Tirols eingeräumt sei; sie bedürfen daher zu ihrem Schutze eines Reichsgesetzes, wie Tirol zu seinem Schutze sein Landesgesetz habe. Gegen den Borbehalt der vorhergehenden Zustimmung des Landtages könne nicht eingewendet werden, daß die Einberufung des Landtags in DringlichkeitsMen ein unzulässiges Hinderniß sei; mit Rücksicht auf die telegraphischen Ver bindungen und die bequemen

Communications-Mittel könne der Land tag in längstens 3 Tagen beisammen sein. Was aber die Dringlich- keitsfälle anbelangt, so lasse sich kaum einer denken, der Tirol nicht selbst bedrohte, sondern das Aufgebot und die Verwendung der Land wehr des beinahe entferntesten Landes zuerst erforderte; sei aber Tirol selbst bedroht, so entfalle nach dem Gesetze die Verwendung der Land wehr außerhalb seiner Grenzen. Darum habe die Ausschuß- Majorität geglaubt, den Dringlichkeitsfall, wie er ini

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1934
Von der Freiheit des Landes Tirol.- (Von der Ehre und Freiheit des Tiroler Bauernstandes ; 1)
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Page 19 of 209
Author: Wopfner, Hermann / von Hermann Wopfner
Place: Innsbruck
Publisher: Verl. der Mar. Vereinsbuchh.
Physical description: 202 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol;s.Verfassung;z.Geschichte<br />g.Tirol;s.Freiheit
Location mark: II 102.684 ; II A-17.738/1
Intern ID: 131381
tekten Burkhart Engelbert unter Leitung des Hans Lutz aus Schussenried in Württemberg im zierlichsten spät gotischen Stil aufgeführt. Nicht minder stark ist diese Ein wirkung süddeutscher Kunst auf Tirol in späterer Zeit ge wesen, in der Zeit des sogenannten Barockstiles. Sehen wir uns einmal daraufhin eine unserer jüngeren im 18. Jahr hundert erbauten Kirchen an, etwa die prächtige Pfarr kirche von Wilten. Sie wurde in -den Jahren 17Ü1 bis 1755 nach den Plänen eines Tirolers, des Pfarrers Penz

, erbaut; die schönen Deckenbilder stammen vom Augsburger Meister Matthäus Günter, die Altarbilder von den Tiroler Meistern Grasmair und Unterberger, der Altaraufbau von Fischer aus Füssen und die schwungvollen Stukkaturen von Feichtmaier aus Wessobrunn. Es war damals eine Zeit regen und reichen Kunstlebens in Tirol. Neben den Süd deutschen und einigen italienischen Künstlern wirkte in Tirol eine große Zahl vorzüglicher einheimischer Künstler. Unter anderen war es besonders das Oberinntal, das viele

Künstler hervorgebracht hat. Maler und Architekten aus Tirol entfalteten weit über die Grenze des Landes hinaus ihre Tätigkeit. Die Bedeutung der Tiroler Künstler tritt unter anderem darin zu Tage, daß nicht weniger als vier Tiroler in der Zeit des 18. und beginnenden 19. Jahr hundert als Direktoren an der Spitze der Wiener Kunst akademie standen. Eine der schönsten klösterlichen Barock bauten Oesterreichs, das Prächtige Stift Melk in Nieder österreich, ist ein Werk des Tiroler Architekten Jakob

Prandiauer, der 1660 zu Stanz geboren war. Bon ihm hieß es schon bei seinen Lebzeiten, er sei „vielleicht der für- nemste Baumeister in ganz Oesterreich'. Wie auf politischem Gebiet, so zeigt auch auf dem Ge biet des Kulturlebens Tirol seine Selbständigkeit gegenüber Oesterreich. Der österreichische Einfluß ist gering und tritt jedenfalls weit hinter dem süddeutschen zurück. Durch

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1878
¬Das¬ Land Tirol und Vorarlberg vom militärischen Gesichtspunkte betrachtet
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Page 439 of 441
Author: Laaba, Menrad ¬von¬ / von Menrad von Laaba
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XIV, 424 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Militärgeographie ; <br />g.Vorarlberg ; s.Militärgeographie
Location mark: II A-25.886
Intern ID: 493794
In unsenn Verlage ist fewer erschienen:--.. Mol und der baierisch- französische Einfall im Jahre 1703. Nach gedruckten und ungedruckten Quellen bearbeitet von ?. Alb. Jäger. 1844. fl. 2.32 kr. Der Einfall des Churfiirsten Moritz von Sachsen in Tirol im Jahre 1552. Bon à David Schön Herr. 1868- sl. 1.— ö. W. Geschichte Tirols von den ältesten Zeiten bis in die Neuzeit von vr. Josef Egger. I.,II. u.III.Band. 1. bis 3. Liesrg. 1872—1877. fl. 7.80 kr. ö. W. Andreas Hofer und das Jahr 18W

> mit besonderer Rucksicht auf Passeyer's Theilnahme am Kampfe. Bon Beda Weber. 1852. 88 kr. ö. W. Andreas Hofer und der Freiheitskampf m Tirol. Ein Trauerspiel iu 5 Akten von Jgnaz Bogelsang. 1874. 80 kr. ö. W. Anno Neun und Dreizehn. Biographisches Gedenkblatt ans den deutschen Freiheitskämpfen von Robert Byr. Volksaus gabe. 1870. fl. 1.20 kr. ö. W. Eine Geschichte der Erhebung Mmrköergs im Jahre 1809 und seines Commandantm Anton Schneider. Landeskunde von Tirol. Bon Christ. Schneller. Mit 2 Karten 1872

. 72 kr. ö. W. Landeskunde von Vorarlberg. Von Dr. Josef Bergmann. Mit 1 Karte 1870. fl. 1.20 kr. ö. W. Skizzen und Cultmbilder ans Tirol. Von Christian Schneller. 1877. fl. 1.80 kr. ö. W. Anhakt: Einsiedler in Tirol. Nnsichlergeschichtm. Die Teufelsbeschwörung zu Geeftld im Aahre l873. Von der alten Sonnenburg im Pustcrthale- Uebcr

9
Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Page 125 of 202
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: S. 991 - 1188
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/2
Intern ID: 132994
beibehalten. Nm wenn sie dieselben selbst bewirtschaften und ihren Wohn sitz darauf nehmen, sollten sie steuerfrei sein. In der Grafschaft Tirol setzte erst der Landtag zu Bozen im Jahre 1500 fest, daß hiefür alle Renten, Gülten, Häuser und andere Güter, welche die Prälaten und Adeligen von Bürgern und Bauern erworben, und ebenso Bürger und Bauern von der Geistlichkeit und dem Adel an sich bringen, ohne Rücksicht auf den Erwerb bei dem Stande versteuert werden müssen

und um seines Dienstes wegen bis auf Widerruf Freiheit vom Judenschutzgeld und von Zöllen. Steuernachlässe wurden vom Landes herrn bewilligt wegen Elementarschäden auf Grund kommissioneller Erhebungen zur Feststellung des Schadens, zur Unterstützung des Wieder aufbaues zerstörter Stadtteile oder der Stadtmauern, zur Hebung der Ansiedlung, zur Belohnung treuer Dienste. Die Leute auf Tirol und Grätsch genossen Freiheit von Steuern und Reisen gegen die Verpflichtung, die Wege zum Schloß Tirol instandzuhalten

und andere Dienste auf Schloß Tirol zu leisten.***) Städtesteuern. Schon im Stadtrecht von 1239 für Innsbruck gesteht H. Otto zu, daß Steuern nicht nach dem Rate der Ritter, sondern nach dem der Bürger festgesetzt werden sollen. 1282 wurde die bis dahin wohl nach den Liegenschaften bemessene „Schatzsteuer' vom Grafen Meinhard II. auf Bitten der Innsbrucker Bürger in eine solche nach dem Vermögen umgewandelt. Jeder Stadtbürger sollte zu Martini (11. Nov.) von jeder Mark (200 solidi) seines durch eidliche

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 461 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der öffentlichen Gewässer und gewiß auch das analoge Straßenregal vom König auf deu Bischof von Trient,im 13. Jahrh. auch auf den Grafen von Tirol übergegangen. *) Stolz, Berkchrszeschichte des Jausen, in: Schlern-Schristen 12, S. 129, 157. Der älteste urkundliche Hinweis auf regelmäßige Berkehrsbenützung des Jausen stammt aus 1241, doch muß schon damals ziemlich lange her beträcht- licher Personen-..und Wagenverkehr''über den Jausen betrieben worden sein. — Über andere Jochüb ergänze, deren sich der Verkehr

über die Ableistung dieser Pflicht fuhren dort auf je 2 Jahre verordnete Viertel« Meister. Vgl. ferner T.W. IV, 434, 588, 633, 723. Tille, Wirtschastsverfassung des Vintschgaues 117 s., 164. In Latsch gibt es später für Bau und Instand« Haltung der Brücken einen besonderen Beamten, den niderleger (Weggeldein« nehmer) und einen wegmacher, der alle Ungebühr an den Wege» den Dorf» bürgen anzuzeigen hat. Vgl. Wopfner, in Acta Tirol. III, Sachindex, S. 211, Straßen, und S. 212, Wasserbau. Das zu den _ wegschützenden

_ Archenbauten nötige Holz wurde den Gemeinden oft unentgeltlich aus deu lf. Waldungen überlassen (T.W. IV, Sachregister, <3.. .1054, Archen, und Hirn, Ferd. II., I, 417). **) Kuuter hat auch die Verkehrswege ^von und zur Saliue von Hall und auch die Betriebswege zum Salzbergwerk gebaut. Er muß als der altejìe^gM)ichà, lich saßbare^Straßenbauer in den Tiroler Mpen bezeichnet werden (Stolz, Die 'lfofänge'5es Bergbaus und Bergrechts in Tirol, in : ZSStRG. XLVIII, Bd. G. Ä., Ä 230, 238).

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 392 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
, Storo, Cles und Fondo. In neuester Zeit wurden zu Märkten erhoben: Roncegno 1887, Predazzo 1388, Eondirto 1890, Cembra 1892, Male 1884, Mezzocorona (Krön- metz, Deutschmetz) 1907, Tione 1908.f) Gerichtsverfassung Deutschtirols. I. Die ordentlichen oder . Landgerichte. Bon den Grafschaften aus dem.Boden Tirols ist bereits oben (S. 577 f.) gehandelt worden. Über die Kompetenz des Grafen- gerichtes vgl. oben S. 55. Wohl sind auch in Tirol an die Stelle der großen

Grafengerichtssprengel die viel kleineren Landgerichtssprengel getreten, aber über die Art und Weise der Entstehung der Deutschtiroler Landgerichte sind ebenso wie über die der bayrisch-österreichischen Land- gerichte überhaupt verschiedene Ansichten geäußert worden. Eggert) der- trat die Meinung^ daß es auch in Bayern und Tirol Unterabteilungen der Grafschaften, centenae, gegeben habe, obwohl sich dieser Name in den. Quellen nicht findet, ja er versuchte sogar, ans den Grenzzügen der späteren Tiroler Landgerichte die Zenten

, die einmal in Tirol bestanden haben sollen, wiederherzustellen. Die Amtsnamen centurio, centenarins, vicarins, scultliaissus hält Egger für Bezeichnungen des Unterrichters, v. Boltelini^l'-j-) hingegen hielt eS für zweifellos, daß die Bayern Hundert- schaften als lokale Unterabteilungen der Grafschaften nicht gekannt haben. Das Gericht sei in Bayern Grafschaftsgericht gewesen und an den ein-- zelnen Malstätten, deren jede Grafschast einige besaß, abwechselnd gehalten worden. Den centurio hält er sür

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 549 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Höhe, von 15 solidi bis 4 solidi, an einzelne Personen zu Lehen gegeben wurden, wobei aber die Verwaltung der Maut doch einheitlich geführt werden mußte. In diesen wie anderen Fällen handelte es sich wohl um anteil- mäßiges Miteigentum, bei dem die einzelnen consortes über ihre Quoten (Bruchteile) frei verfügen sowie jederzeit Teilung oder Auseinander- setzung verlangen konnten. Zu Verfügungen über den ganzen Zoll waren aber nur sämtliche Miteigentümer gemeinsam fähig.*) Die Grafen von Tirol

war dem Zollpächter strenge verboten, Nichtbeachtung lf. Zollbefreiungen mit Entziehung der lf. Gnade bedroht. Nach einer Verordnung Bischof Egnos für die Maut in Trient von 1264 sind zollpflichtige, aber nicht zur Ber- zollung gebrachte Güter an demselben Tage samt dem Fahrzeuge zu konfiszieren, die eine Hälfte solchen Gutes fällt der Kommune Trient, die anders dem Angeber zu. Ähnliche zollstrafrechtliche Satzungen be- gegnen im 14. Jahrh. auch in der Grafschaft Tirol. Zur Verhinderung der Umsahrung

. Standeszugehörigkeit der Zollnutznießer. In älterer Zeit befanden sich im Lehensbesitze der Zölle die Vasallen und Ministerialen der Bischöfe von Trient und Brixen sowie der Grafen von Tirol. Seit Meinhard II. finden sich Bürger der lf. Städte überwiegend im Pacht- besitze der Zollstätten, in Trient besaßen bürgerliche Familien Zölle zu Lehen. 1298 mußte der stark verschuldete Bischof Landulf von Brixen seinen Gläubigern, Angehörigen des Geschlechtes der de Rubeis (Rossi) von Florenz, den Zoll zu Klausen

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 445 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
Ri, a. a. O., 9—24. Canella, Contributi per la storia dell'indu stria serica austriaca, in: Programma della i. r. Scuola media di 'Com mercio in Trento. 1899—1900 und 1900—1901. Schneller, Südtirolische Landschaften II, 217s. Die österr.-ungar. Monarchie, a.a.O. Vissi, La Pro duzione Bozzoli nel Trentino, in : Studi Trentini, Anno V, p. 120 f. **) Hofmann, Beiträge zur neueren österr. Wirtschastsgeschichte, à. Teil, im AOG. CX, 420, 893s. Wopsner, Die Anfange der Baumwollindustrie , m Tirol, in: Tiroler Heimat IX, 58s

. .. ***) Schwind und Dopsch, Urkunden, S. 14, N. 8. t) Stolz, im AOG. XCVII, 672, A.Z. § 18 — 883 — Tirol war das Marktbannrecht osfenbar inbegriffen.*) Die Quellen des Handelspolizeirechtes bestehen teils in Rechtssätzen, die in den landes herrlichen Privilegien nnd Verordnungen für die Städte und Märkte enthalten sind, teils in besonderen handelspolitischen Verträgen, welche die Landesherren mit fremden Machthaber!! abschlössen. Im übrigen überließen die Landesherren die Ansiibung der Handelspolizei dem Rate

- *) Im Wcistnm vom 7. Febr. 1208 wurde das mit dem Marktrecht zu- sammenhängende Recht der Regelung von Maß und Gewicht und die Gerichts- barieit hierüber in und außer dem Markte Bozen als altes Recht des Grafen von Tirol anerkannt (Schwind und Dopsch, S. 38, N. 22), ebenso im Weis- tum vom 24. Juli 1234 (Hormayr, Beytrage N. XCIII, S. 205), wo der Graf den Bürgern van Bozen gebiete!, sich der alten Bozner und nicht der Trientcr Elle zu bedienen, ebenso der alten Hohlmaße und Gewichte. Vgl. auch das Weistum

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 331 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
offen stehen sollte. Die Brüder erbauten daselbst das Schloß Wanga-Bellermont (Bein,out).***) Im 13. Jahrh.,. als die von Wanga auf dem Höhepunkte ihrer Macht standen, besaßen sie noch viele andere Eigen und Lehen: die Schlösser Runkelstein (Lehen des Bistums Trient) nnd Ried (im Sarntale), Güter und Höfe auf dem Ritten und in der Psàrrè Wangen (Lehen von der Herrschaft Tirol), zwei Gassen im Norden von Bozen vor dem Niedertore samt dem Gerichte in der Wangergasse und ein Anteil (wohl zwei Drittel

Schaden erlitten die Wanga in den Fehden des Grafen Meinhard-II. von Tirol mit den Bischöfen Egno und Heinrich II. von Trient, in welchen sie treu zu letzteren gehalten hatten^ - Nach dem Tode Berals II., Enkel Adalberos I. (zwischen 1271 und 1273) ' gingen die Güter der Wanga allmählich und größtenteils durch Kauf oder Pfandlösung in die Hände des Grafen Meinhard II. iiber.ff) Ende 1317 oder anfangs 1318 starb mit Albero III., Neffen Berals II., das Ge- •*) Ladurner, a. a. D-, 67 f., 73 f., 87. Stolz

j zurück, welches nicht nur auf ihre männlichen, sondern auch weiblichen I \ Erben jiberaeh m sollt«: dock durkttn .letztere kck ni cht mit Mäiw m»-vv«.. - , defBKöneser Klause^) abwärts verheiraten. Nikolaus II. von Enn, Sohn Heinrichs III. und Enkel Heinrichs II., verkaufte all sein Besitztum vom Fluße .Avisio nord- und westwärts an der Etsch und auf dem Nonsberg 1280 und 1287 dem Grafen Meinhard II. von Tirol (s. oben S. 534). Seine Bettern, die Brüder Ulrich I., Heinrich III. und Wilhelm

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 343 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
) von einem Falscher eingeschoben worden. Vgl. v., Voltelini, a.a.O.' : 247—253. . ' ' ♦ ■ ' ' fi-n 1?'g. >»>>. V, N. '106. - v '1') Durig in: ZFTB. III/S, S. 43, , . ' § 18 ' ' — 679 — ~ f darauf aus dem Bistum Trient zurückziehen mußte, verkaufte er die Arcvschen Lehen an den Grafen Meinhard I. von Tirol, von dem sie aus Meinhard 11. übergingen, der jedoch trotz wiederholter Fehden mit den gnelfischen 'Vettern und Mördern Riprands nicht in den dauernden, Besitz gelangen konnte und 1276 auf dieselben verzichtete

. Doch muß er sich lehensherrliche Rechte vorbehalten haben, denn 1284 und 1285 soll er einige Herren von Arco mit jenen Gütern belehnt haben, welche ihre Vorfahren als Lehen der Grafen von Tirol anerkannt hatten.^) 1317 verzichteten die Arco auf die Gerichtsbarkeit über ihre zahlreichen zerstreuten Eigenleute in Judikarien, wofür der Bischof Heinrich III. von Trient ihnen als seinen Vikaren die Gerichtsbarkeit im Markt und in der Pfarre Arco überließ, ausgenommen in den Fällen, in denen Todes- oder Ver

und nach dem Sturze derselben (1387) ' unter die der Signoren Visconti von Mailand. Um sich der Abhängigkeit von letzteren zu entziehen, suchten die von Arco Schutz bei den Tiroler Landesfürsten. Schon 1350 hatte sich Nikolaus von Arco dem Markgrafen Ludwig von Brandenburg, Grafen von Tirol, zur Hilfeleistung verpflichtet, 1359 leisteten Vinciguerra und Aloys von Arco dem Markgrafen und seinen Erben Treueide, 1363 Anton von Arco für sich und seine Erben der Markgräfin Margarete. 1396 Vinciguerra

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 561 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
jedoch im Be- sitze der Stadtsteuer Bozens. Als Bischof Georg 1462 dem H. Siegmund auf deffen Lebensdauer das Stadtgericht Bozen abtrat, behielt er sich den Bezug der Steuer vor. 1531 wurde Bozen gegen Pergine endgültig an K. Ferdinand abgetreten, dem Bischöfe aber verblieb die Steuer, die nun zu einer privatrechtlichen Gülte wurde. Die ordentliche Steuer Merans, deren Umlage und Einhebung dem Burggrasen aus Tirol zu- stand, und deren Fälligkeitstermine gleichfalls Martini war, schwankte bis 1304

in ihrer Höhe, damals wurde sie neu auf die steuerpflichtigen Häuser verteilt, das Resultat war die Summe von 65 Mark 6 Pfund, welche mit geringen Abweichungen bis in die 40er Jahre wiederkehrt. Anfangs des-15. Jahrh. betrug sie 60 Mark. Durch mannigfache Ausfälle wurde fie auf 48 Mark reduziert, mit welchem Betrage fie von H. Albrecht III. sür ein empfangenes Darlehen an Frau Agatha, Gemahlin des Burg- grasen auf Tirol Heinrich von Fridingen, verpfändet wurde. Eine Ein- löfung scheint nicht stattgefunden

, zu be- reiten. Wurde die Bewirtung nicht in Anspruch genommen, so trat an ihre Stelle eine konstante Geldleistung, für welche der übliche Name „Raspenmal' erhalten blieb. Die Raspensteuer war also eine Ablösung der wohl auf privatrechtlicher Basis beruhenden Herbergs- und Gastungs- Pflicht. Eine Milchsteuer (steura laotis) läßt sich nur in den Propsteien Riffian und Mais nachweisen, die in unmittelbarer Nähe der alten lh. Re- sidenzen (Tirol, Zenoburg, Mera») lagen. Vermutlich war sie eine zur ständigen

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Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Die¬ Tiroler Landesvertheidigung im Reichsrathe und Landtage 1868 und 1869
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Page 4 of 55
Author: Jäger, Albert / Albert Jäger
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Sartori
Physical description: 48 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Landesverteidigung ; s.Recht ; z.Geschichte 1868-1869 ; <br />c.Tirol / Landtag ; z.Geschichte 1868-1869
Location mark: II 101.853 ; II 59.368
Intern ID: 272559
Im Verlage von Carl Sartori, Päpstlichem und Primatial- Buchhändler in Wien à Gran ist erschienen und durch denselben, sowie durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Die Priesterverfolgung in Tirol von 1806 bis MS. Bon Flöert Jager. Preis SV Nkr. — 5 Ngv. Das Bonner „Theologische Literatlirblatt' sagt (in Nr. Ii des Iahru gangs hierüber: .... Die Zeitverhältnisse sind ganz darnach angethan, die aus den Ergebnissen dieser kleinen trefflichen Arbeit zu ziehenden Lehren gerade jetzt besonders

Überzeugungen tief verletzt, und sollten, als sie, Priester wie Laien, treu an der alten Sitte festhielten, durch Inquisitionen, Deportationen, Stockprügel und militärische Exekutionen mürbe gemacht werden. Der Geist der damaligen Grundsätze zeigt sich am schla gendsten in einem Bericht des Herrn von Mieg an das baierische Ministerium des, Innern, worin es heißt - „Die Note, welche der Cardinal Staatssecretär dem königl. Gesandten in Rom wegen der geistlichen Angelegenheiten in Tirol übergab, .... liefert

Gebäude, auf dessen Schutt die weltliche Herrschaft ihren absoluten Thron aufschlagen und die bisher gerrennten zwei Gewalten, die kirchliche und staatliche, in der Hand des Landessürsten vereinigen sollte. — Jäger hätte auch den interessanten Bericht mittheilen können, der sich über besagten von Mieg in der sehr beachtenswerthen Schrift von I. Rapp „Tirol im Jahre 1809, nach Urkunden dargestellt' S. WO findet. Da erfährt man von seinem Willkürregiimnt auch in weltlichen Dingen. Er versetzte

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