Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Author:
Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place:
Bozen
Publisher:
Autonome Prov. Bozen
Physical description:
VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Language:
Deutsch
Subject heading:
g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark:
II Z 1.665/1992
Intern ID:
192463
14. Jh. 1335 1342 griffen. Kurz, das Land war als wohlhabend bekannt und begehrt. Mit Meinhard li. ist die territoriale Ausbildung Tirols zu einem Abschluß gekommen. Mit den Bischöfen von Brixen und Trient kamen seine Söhne 1307 zu einem Ausgleich. Seitdem verblieb den beiden Bischöfen ein stark verkleinertes Gebiet, welches sie als selbständi ge Landesfürsfen bis 1803 regierten. In diesem Jahr wurde ihr Gebiet säkularisiert und vollständig dem Land Tirol einverleibt. Bis dahin
waren diese Gebiete durch Verträge an das Land Tirol gebunden und durch die Anerkennung der tirotischen Schutzgewalt der Vogtei, der Verteidigungs- und Steuerhoheit des Tiro ler Landesfürsten unterworfen. Mehr abrundenden Wert hatten die Erweiterungen zwischen 1300 und 1500: 1315 erwarb Heinrich, der jüngste Sohn Meinhards II., das Gericht Täufers im Pustertal, 1373 kam die Herrschaft Primör, 1412 die Herrschaft Ivano und Telvana in der Valsugana dazu. Als 1335 der letzte männliche Nachkomme Mein hards II. starb
, hatte Tirol seine erste Bestandsprobe zu bestehen. Der damalige Kaiser, Herzog Ludwig von Bayern, war mit den Herzogen von Österreich über eingekommen, Tirol so zu teilen, daß der nördliche Teil zu Bayern kommen und der südliche Teil an die Österreicher übergehen sollte. Zur Ausführung dieser Teilung kam es nicht, wohl hauptsächlich aus dem Grund, weil die Vertretung des Landes sich energisch dagegen wehrte und für ihre rechtmäßige Landesherrin Margaretha Maultasch, eine Enkelin Meinhards II., ein trat
und Märkte, an alle Leute in der Graf schaft Tirol, edel oder unedel, reich oder armi und beinhaltet ein Mitspracherecht der ,,Landleute“ in Steuersachen, bei der Gesetzgebung und in der Re gierung. Nach dem plötzlichen Tod Herzog Ludwigs von Bay ern und Brandenburg (1361) und dessen und der