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Title A - Z
Title Z - A
Books
Category:
Geography, Travel guides , Law, Politics , Technology, Mathematics, Statistics
Year:
1992
Südtirol-Handbuch.- Stand: Jänner 1992.- (Sonderdruck zur Informationsschrift des Landtages und des Landesausschusses)
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Page 15 of 230
Author: Volgger, Franz [Red.] ; Bozen <Provinz> / [hrsg. von der Südtiroler Landesregierung. Verantwortl. Schriftleiter: Franz Volgger]
Place: Bozen
Publisher: Autonome Prov. Bozen
Physical description: VI, 242 S. : Ill., graph. Darst., Kt.. - 11., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Südtirol ; s.Politik ; f.Verzeichnis<br />g.Südtirol ; s.Landeskunde<br />g.Südtirol ; f.Statistik
Location mark: II Z 1.665/1992
Intern ID: 192463
14. Jh. 1335 1342 griffen. Kurz, das Land war als wohlhabend bekannt und begehrt. Mit Meinhard li. ist die territoriale Ausbildung Tirols zu einem Abschluß gekommen. Mit den Bischöfen von Brixen und Trient kamen seine Söhne 1307 zu einem Ausgleich. Seitdem verblieb den beiden Bischöfen ein stark verkleinertes Gebiet, welches sie als selbständi ge Landesfürsfen bis 1803 regierten. In diesem Jahr wurde ihr Gebiet säkularisiert und vollständig dem Land Tirol einverleibt. Bis dahin

waren diese Gebiete durch Verträge an das Land Tirol gebunden und durch die Anerkennung der tirotischen Schutzgewalt der Vogtei, der Verteidigungs- und Steuerhoheit des Tiro ler Landesfürsten unterworfen. Mehr abrundenden Wert hatten die Erweiterungen zwischen 1300 und 1500: 1315 erwarb Heinrich, der jüngste Sohn Meinhards II., das Gericht Täufers im Pustertal, 1373 kam die Herrschaft Primör, 1412 die Herrschaft Ivano und Telvana in der Valsugana dazu. Als 1335 der letzte männliche Nachkomme Mein hards II. starb

, hatte Tirol seine erste Bestandsprobe zu bestehen. Der damalige Kaiser, Herzog Ludwig von Bayern, war mit den Herzogen von Österreich über eingekommen, Tirol so zu teilen, daß der nördliche Teil zu Bayern kommen und der südliche Teil an die Österreicher übergehen sollte. Zur Ausführung dieser Teilung kam es nicht, wohl hauptsächlich aus dem Grund, weil die Vertretung des Landes sich energisch dagegen wehrte und für ihre rechtmäßige Landesherrin Margaretha Maultasch, eine Enkelin Meinhards II., ein trat

und Märkte, an alle Leute in der Graf schaft Tirol, edel oder unedel, reich oder armi und beinhaltet ein Mitspracherecht der ,,Landleute“ in Steuersachen, bei der Gesetzgebung und in der Re gierung. Nach dem plötzlichen Tod Herzog Ludwigs von Bay ern und Brandenburg (1361) und dessen und der

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1874
¬Die¬ Denkschrift der Abgeordneten aus dem italienischen Theile der Provinz Tirol : vom historischen, staatsrechtlichen und ökonomischen Standpunkte beleuchtet
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Page 26 of 64
Author: Jäger, Albert / [Albert Jäger]
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 64 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Trentino ; s.Politik ; z.Geschichte 1870
Location mark: II 105.230
Intern ID: 272554
hatte Maximilian I. die Ueberzeugung gewonnen, wie not wendig es sei, zur Bertheidigung des vorgeschobensten und gefährdeten seiner Länder , der Grafschaft Tirol, eine steig bereite Kriegsmacht aufzustellen. Er beschloß, diese aus der Bevölkerung des Landes selbst zu schaffen, in welche auch die Bevölkerung der zwei Fürstenthümer Trient und Brixen, wegen ihrer Lage an den venetianischen Grenzen, wegen ihrer Vermischung mit dem Territorium der Grafschaft Tirol, und wegen der Nothwendigkeit

des gemeinschaftlichen Schutzes ein bezogen werdeil mußte. Die Frucht der Berathungcn und Verhandlungen mit den zwei Bischöfen (Georg von Neideck und Christoph von Schrofenstein) und den vier Ständen Tirols war das sogenannte „eilfjährige Landlibell', d. h. jenes Fundamental-Gesetz der Tirol in seinen heutigen Grenzen umfassenden Landesvertheidigungs- oder Landwehr- Ordnung. Wir wollen den Verfassern der „Denkschrift' die wesentlichsten Bestimmungen dieses Fundamental-Gesetzes in Erinnerung bringen, damit sie daraus

ersehen mögen, in welche Verbindung das Fürstenthum Trient mit der Graf schaft Tirol und zwar freiwillig und in seinem eigenen In teresse gesetzt wurde. „Unsere Edlen und lieben Getreuen, so lauten die be treffenden Bestimmungen, unsere Fürsten, die Bischöfe Georg von Trient und Christoph von Brixen, auch die von den vier Ständen der Prälaten, des Adels, der Städte und Ge richte unserer fürstlichen Grasschaft Tirol, der Herrschaft Lienz, des Pusterthales, und der drei Städte und Landgerichte Kat

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1874
¬Die¬ Denkschrift der Abgeordneten aus dem italienischen Theile der Provinz Tirol : vom historischen, staatsrechtlichen und ökonomischen Standpunkte beleuchtet
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Page 25 of 64
Author: Jäger, Albert / [Albert Jäger]
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchdr.
Physical description: 64 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Trentino ; s.Politik ; z.Geschichte 1870
Location mark: II 105.230
Intern ID: 272554
sel aller Thurms und Thore der Stadt Trient in seinen Hän den hatte, nicht, wie die „Denkschrift' Seite 8 irrig angibt, nur zuweilen, besonders in letzter Zeit, sondern schon im 15. Jahrhunderte geschah, und fortdauerte herab und Hemd. Wir können unsere Beweisführung, daß Trient am mei sten selbst die Veranlassung gab, daß es schon im Laufe des 15. Jahrhunderts immer mehr und mehr in Abhängigkeit von den Grafen von Tirol gerieth, — hier abbrechen; denn die Verbindung des Wrstenthums Trient

mit der Grafschaft Tirol war durch die Compactaten der Bischöfe Georg Hack und Johann Hinderbach abgeschlossen, und — wenn Eide und Verträge etwas gelten — Zu einer unwiderruflichen geworden. Die Compactaten dieser beiden Bischöfe bildeten fort und fort die Grundlage der Verbindung und wurden von allen nach folgenden Bischöfen als unverbrüchliche Verträge erneuert und beschworen, von dem Bischöfe Christoph von Si zzo noch 1763 sogut, als von Christoph von Madruzz 1539 und selbst von dem Bischöfe Bernhard

von Cles im Jahre 1514. Es haben sich somit im Laufe des 15. Jahrhunderts theils auf fakti schem Wege, theils auf dem Wege der Verträge so vielfache Beziehungen zwischen dem Fürstenthum Trient und der Graf schaft Tirol gebildet, daß es nur noch irgend einer Verein barung bedurfte, welche alle einzelnen Beziehungen zusammen faßte, um sie zu einem für beide Theile unauflöslichen Grundgesetz der tirolischen Verfassung zu machen, was so fort unter Kaiser Maximilian I. stattfand. Die Aufstellung

dieses Grundgesetzes, durch welches der unauflösbare Verband zwischen dem Mrstenthum Trient und der Grafschaft Tirol für alle Zukunft hergestellt wurde, ge schah auf dem so wichtigen Landtage zu Innsbruck im Mo nate Juni 1511. In den Kriegen mit den Eidgenossen, mit den Graubündnern und mit der mächtigen Republik Venedig

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