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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 214 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
/ K. 671. Wenn Hn Theil von dem anderen Theile durch falsche Angaben irr e "^e fNrl^wordTm^à^der'Tsrlftbu m die ^ Hauptsache, oder eme w e se ntlich e B esch affe uheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet oder erklärt worden; so. entsteht für den Jrregeführten keine Verbindlichkeit. ^ 672. Betrifft aber der Jrrthum weder die Hauptsache, noch eine wesentliche Beschaffenheit. derselben, sondern einen Rebenumstand, so bleibt der Vertrag, insofern beide Theile

durch List oder ungerechte Furcht bewirkt hat, für die Nachtheiligen Folgen Genugthuung leisten. §. 875. Ist der versprechende Theil von einem Dritten entweder durch ungerechte und -gegründete Furcht zu^einem Vertrage gezwungen, oder durch falsche Angaben irre geführt worden; so ist der Vertrag giftig. Nur in dem Falle, daß der annehmende Theil an der widerrechtlichen Handlung des Dritten Theil nahm, oder dieselbe offenbar wißen mußte, ist er ebenso nach den §Z. 870—874 Zu behandeln

, als wenn er selbst den anderen Theil in Furcht oder Jrrthum vWsetzt hätte. §. 876. Wenn der versprechende Theil selbst und allein an seinem wie immer gearteten Jrrthume Schuld ist, so besteht der Vertrag;. es wäre denn, daß dem annehmenden Theile der ob waltende'Jrrthum offenbar aus den Umständen auffallen mußte- .Rach eben diesen Grundsätzen (8Z. 869—876) ist auch zu beurtkiltN, Wwieferae die von einem Gememschuldmr vor der CoNcurSeröstnuvA zu» Nachtheile der Gläubiger unternommenen Rechtshandlungen wegen

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 357 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
à v. §, Oft. 18W. Jf, 63—71. ^ atte» ausgesprochene Trennung der Ehe dem Bande nach HUt jehych für den katholischen Theil in Betreff der ehe- ^lchen Lebensgemeinschaft nur die Wirkung der lebensUnglichen von Tisch und Bett. §, 68. Nenn das katholische Ehegericht auf lebenslang- Scheiduug von Tisch und Bett erkennt, so kann der nichts holische Theil auf Grund dieses UrteileS bei feinem Che- AErichte um Trenn unq des Ehebande- nachsuchen. Er kann Jst m dem Urteile des katholischeu Ehegerichtes

nichtkatholifche Oatte als schuldtragend an der Scheiduug . d-lchuet wordeu, so Hat ans deffen Ausuchen über die That* lâche per Schuld, insoweit darauf Bermogeusansprüche gegrüu- ^ «et werden, der ordenNiche Richter zu erkenneu. . ^ Dietz gilt auch in dem Falle, wenn Über die Klage des ^îchtkatboüschen Theiles das geiftliche Ehegericht desselben den Ethvlîschen Theil aü schuldtragend an der Scheidung oder îkrunung der Ehe erklâ'rt Hat. |. 70. Kommt zwischen de« Ehegatten in Beziehung auf hre Nermogen

-verhaltniffe kein Bergleich zu Stande, so stnden êle Beftiwmuugen der KK. 1264 oder 1266 des a. b. G. B. £*0«. je uachdem beide Ehegatten nnr al- von Tisch und Bett AîWedeu zu betrachten find, oder die Ehe rückfichtlich des mcht- 'êtholischen Watten getrennt ist. Jm letzteren Falle kann auch ische Theil, obgleich er fur schuldlos erkannt wurde, gesetzliche Erbfolge (Ktz. 7L7 —75N des a. b. G. B.) lnspruch machen. 71. Hat das geiflliche Gericht ans Einschreiten des ka- chen Theiles die Scheidung

auf unbestimmte Zeit erkannt, ,ist nach Ablauf von mehr aïs drei Jahren noch keine v-fîcht vvrhanden, dah der tatholische Datte in die Wieder« îti êEîvigung einwilligen werde, so Zaun der nichtkatholische öei seinem Ehegerichte die Trennung nachsuchen. Hat aber zu der Scheidung durch eine Handlung Anlaß . l M, Elche den schuldlosen katholischen Theil, wofern er Mt in die katholische Kirche eingetreten wäre, zur Klage auf Innung oder auf Scheidung von Tisch und Bett berechtiget **•_ so stnd nach erfolgter

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 360 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
aufznlösen, wenn die Eltern gerechten Widerspruch entgegensetzen. §, 6. Wenn ein Theil die von dem Verlobten schuldige Treue gebrocheu hat, so ist der andere seines Versprechens entbunden. Wofern nach Schließung des Eheverlöbnisses eine solche Veränderung ein tritt, daß man voraussetzen darf» es wäre bei diesem Stande der Dinge zum BerMniffe nicht stk" kommen,.so verliert dasselbe für jenen Theil, bei welchem erne solche Veränderung nicht eingetreten ist, seine bindende Kraft- Im Falle

, daß solche Umstände schon zur Zeit der Berlobuns obwalten, ist jener Theil, welchem fie damals unbekannt waren, zum Rücktritte berechtiget. J. 7. Die Verlobten sind durch die Übernommene B** bindlichkeit nicht gehindert, sich dem Ordensleben oder de^ geistlichen Stande zu widmen. Durch die Ablegung der lichen Gelübde oder den Empfang der höheren Weihen ® 1,: das Eheverlöbniß aufgelöst. §., 8. Dadurch, daß der Eine Theil sich mit einer dvitte^ Person Mrehelicht, wird zwar das Verlöbniß Mfij****»«- * vctUriben

3
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1865
¬Der¬ Gebirgskrieg
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Page 25 of 334
Author: Rechberger von Rechcron, Josef / von J. Rechberger R. von Rechkron
Place: Wien
Publisher: Seidel
Physical description: VIII, 308 S. : Ill., Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: s.Gebirgskrieg ; s.Taktik
Location mark: II 100.593 ; 848
Intern ID: 151268
16 bewachsen. Ihr Böschungswinkel beträgt im Mittelmass 35—4S Grad. Er ist demnach oft steiler als derjenige, den bewaffnete Infanteristen in gerader Linie zu ersteigen vermögen, selbst wenn sie sich dazu der Hände bedienen. Die Konfiguration der Waldregion stellt sich am häufigsten in convexer Form dar, die an der Basisregion in eine con cave oder concav-convexe übergeht, wie dies Figur III. A.B.C. versinn licht. Der steilere Theil bleibt daher am zweckmässigsten den Wald beständen gewidmet

; denn eine landwirtschaftliche Bebauung dessel ben würde viele XJebelstände nach sich ziehen. Es hätte dies auch den besonderen Nachtheil, dass bei den heftigen Regengüssen, wie sie in den hohen Gebirgen häufig Vorkommen, die Humusdecke abge schwemmt, der zunächst angrenzende Theil der Basisregion durch das herabströmende Wasser beschädigt und in kurzer Zeit der Fels in der Waldregion zu Tage treten würde. Ein Uebelstand, der sich durch kein Mittel der Kunst mehr beseitigen Messe. Die Alp région grenzt an den oberen Theil

sehr gut, welche die ganze Region überdecken. Die Alpregion, welche die Grenze bildet, wo noch nahrhafte Fut terkräuter zu finden sind, schliesst übrigens das hortkommen des Holzes nicht aus. Es kommen daher theilweise zwei Regionen als eine einzige, nämlich als Alpe oder Wald vor. Nur derjenige Theil der Alpregion, wo blos Hutweide-Gras gedeiht, ferner die meisten Einsattlungen, wo entgegengesetzte lange Thal er ihren Ursprung haben und in der Regel scharfen, beständigen Winden, so wie feucht- kalten

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1887
¬Die¬ Justizverwaltung in Tirol und Vorarlberg in den letzten hundert Jahren : Festschrift zur Eröffnung des neuen Justizgebäudes in Innsbruck
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Page 61 of 253
Author: Mages von Kompillan, Alois / von Alois Freiherrn Mages von Kompillan
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: V, 247 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885 ; <br />g.Vorarlberg ; s.Justizverwaltung ; z.Geschichte 1782-1885
Location mark: II 102.247 ; 2.572 ; D II 102.247
Intern ID: 152228
Militärkommissionen in Wirk samkeit, welchen durch mehrere Monate alle Civil- und Militär behörden unterstanden. Der für Oesterreich nach der Schlacht bei Wagram wieder unglücklich verlaufene Krieg endete mit dem Schönbrunner Frieden und Napoleon schloss dann über die Beute mit Baiern zu Paris den Traktat vomJB-JEgbruar 1810, „in„Folge dessen der König von Baiernjlen südlic hen Theil von Tirol mit -MWVWWÄmsrn gegenUzburg, Berchtesgaden und einzelnen Theilen von Ober- österrei ch an den Kaiser der Fr anzosen

n.htrnten_Tn aaste. Das zwischen den französischen und baierischen Kommissionen abgeschlossene Grenzregulirungsgeschäft kam zu Bozen am 7. Juni 1810 zu Stande, Der ganze Etschkreis * und das Landgericht Bozen mit Ausnahme eines Theiles der Gerichte Tisens und Saren- thein, vom Landgerichte Klausen die alten Gerichte Tiers und Völs, die Landgerichte Sillian und Lienz, die alten Gerichte Ämpezzo und Buchenstein und ein Theil der Gerichte Welsberg und Brunecken wurden an Frankreich abgetreten. Dis neue Sfld

- grenze des Königreich es —Baiern wurde mit _dem Patente vom ^jr^mTTMirk undgemacht. Mit den Schicksalen des südlichen Laidestheiles werden wir uns später befassen. Der beim Königreiche Baiern verbliebene Theil von Tirol bildete nach der neuen Kreiseintheilung vom 23. September 1810 den innkreis mit dem Sitze des Generalkommissariates und des Appellationsgerichtes in Innsbruck. Hiezu kam auch jener Theil >) Egger,-GcRcbicbte'Tirols 8; Bd. 8. 700. 2 ) In der Proklamation des Erzherzogs Johann

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 847 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
von den Neubrüchen den lOzigsten Theil, und zwar für immer, oder den üblicken 10. Theil der Früchte, nach Verlauf von so Jahren entrichten wellen. Das Nämliche findet auch m dem Landaer'ichtsbezirke Ampezzo, jedoch mit dem IlnterMcde Statt, daß nicht die Zchenlhclden das eine, oder andere wählen dür fen , sondern sie müssen gleich im ersten Jahre, jedoch nur den 40. Theil der Früchte, verabreichen. Ausser dem gibt es auch Gemeinden in Tirol, welche, aus- aenommm den Anbau von Hutweiden , von den übrigen Neu

- Lrüchen gleich bei dem ersten Anbau den Zehent zu entrichten haben Diese Gewohnheit ist in der Gemeinde Vils, Landge. rickts Ehrenberg, und in dem Städtchen Glmns dergestalt Herr, fchend daß in dem letzter« von Neubrüchen, sie mögen aus vorher' anaebauten oder Oedgründen herrühren, gleich mit dem ersten Anbau für das Jauch Acker der Zehent mit / 4 Staar Rdn, und l U Staar Gerste zu verabreichen ist. Zn dem Kreisbezirke Trient und zum Theil auch in Ro-

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
(1901)
Personalstands-Verzeichnis der k.k. Finanz-Behörden, Aemter und Organe in Tirol und Vorarlberg ; 1901
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Page 2 of 74
Place: Innsbruck
Publisher: Rechnungs-Departement der k.k. Finanz-Landes-Direktion
Physical description: 72 S.
Language: Deutsch
Notations: Personalstands-Verzeichnis der Finanzverwaltung in Tirol. - In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Finanzverwaltung ; s.Mitarbeiter ; f.Verzeichnis
Location mark: II Z 304/1901
Intern ID: 474047
Inhalts -V er zeichnis. ' - ’ , :; . Seite i. Theil. Behörden, Aemter und Organe der Finanzverwaltung in Tirol und Vorarlberg, 1. Die k. k. Finanz-Landes-Direction fttr Tirol und Vorarlberg in Innsbruck . , . . V ' 8 Miy-p ;■’/.:■ V Die Disciplinar-Commission der k. k. Finanz-Landes-Direction . . . 5 ' ;i; . • 'Das k. k, Fmanz-LandeS-Oekonomat zugl. Stempelverlagsamt in Innsbruck ,, ; . . . • 6 - ’ Die k. k. Finanz-Landes-Cassa in Innsbruck -v . . 6 ^ vVVw : -;.;2; Uebrige leitende

. Salinen- und SalzverscMeiss-Cässa in Hall - - • II. Theil. Verzeichnis der der k. k. Finanz-Landes-Direction unterstehenden Beamten und Diener (Rangslisten). 11. Conceptsbeamte der leitenden Finanzbehörde , >12. Kechnungsbeamte . . . - ... - - • • • . , • . : ...... 13- Kanzleibeamte . . ....... - . - - - - ----- - - - - f 34. Technischer Finanz-Controler . . . - - - - - I- --- : - 15. Finanz-Landes-Oekohomats-Beamte . . ... . \ . - - - - • * - 16. FmanzTLändes-Cassabeaxnte' .17. Concept-s-Beamte

. ' . . .■ -D" -./Y ; /vY;'Y’'■ . . . 66 24/8alMbo-Mä?Sa3zvsrslMNW76a88aMaM§-66 // IV. Theil. Alphabetisches Namen-Verzeichnis . ^ ; ? '67 j

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Page 13 of 259
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXXX, 224 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/1
Intern ID: 204226
, für jeiien Theil von Tirol, welcher vom I. 1310 bis zum Schluffe des I. 1813 unter der königlich italienischen Regierung stand *). Diese Gesetz-Sammlung umfaßt feit dem I. 180L bis Zum 20. April 1814 die zur allgemeinen Bekanntgebung geeig neten Verordnungen der italienischen Regierung zur Zeit, als Italien noch Republik war, und Zur Zeit seines Be standes in der Gestalt eines Königreiches. Obschon ein Theil von Tirol nur drei Jahre unter der kdnkgl. italienischen Herrschaft stand, und sohin lediglich

an den Gesetzen dieses Zeitraumes Theil nehmen konnte, bleibt für diese Landesparzelle doch auch die frühere italie nische Gesetzgebung wichtig, weil die Gesetze überhaupt un ter einander Zusammenhängen, sich wechselseitig unterstü tzen und erläutern, nochmehr aber, weil in den Gesetzen der I. iglò — 1815 frühere Verordnungen häufig allegirt, und für das italienische Tirol in Wirksamkeit gebracht wurden. Das Bollettino delle Leggi, welches in der Staats druckerei zu Mailand unter der Leitung und Aufsicht

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1906
Chronologische Zusammenstellung der in Teilen Tirols geltenden Patente, Gesetze, Verordnungen, Erlässe und Normalien, welche die Abstückelung von Grundstücken aus dem Komplexe geschlossener Höfe betreffen
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Page 34 of 77
Author: Österreich / Ackerbau-Ministerium / veranlaßt durch das k.k. Ackerbauministerium
Place: Wien
Publisher: Hof- und Staatsdr.
Physical description: 73 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Tirol ; s.Geschlossener Hof ; s.Recht ; z.Geschichte 1770-190O ; f.Quelle
Location mark: I 107.509
Intern ID: 110613
Gubrrninlnote umu JL April 1S4(i, Ur. 7873 (Kultur), in Angelegenheit von Grnndzcrstncknngen. (An das Appellationsgericht in Innsbruck.) Das Gubernnim hat die Ehre, dem löblichen Gerichte auf die schätzbaren Zuschriften vom 11. März und 18. November Z. 880 und 4300, Nachstehendes zu erwidern: Tie Pragmatikalvcrordumrg vom 11. August 17/0 über die Grund- zcrstückuiigen ist in den Kreisen von Trient. und Rovereto unbeachtet nnd nnbefolgt geblieben, weil ein großer Theil dieser Bezirke danrals

die Territorialhoheit des Fürstbischofs von Trient anerkannt hat, zum Theil lag der Grund in der faktischen llnmrwendbarkcit jener Verordnung in dem schon damals ganz verschiedenartigen Grundbesitz jenes Landestheiles, in tvelchem keine geschlossenen Bailernhöfe bestehen, Zum.. Theil Wohl auch in der durch die Beziehung ans das Landstatut begründeten Ver- muthung, daß dieselbe mir für jene Gegenden, wo das Statut in gesetz licher Wirksamkeit steht, gemeint sei. Deshalb wurde auch zufolge Allerhöchster Entschließung

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 381 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
in Den zum ehemaligen Königreiche Italien gehörigen Theilen der Provinz Tirol. In den zum ehemaligen Königreiche Italien gehörigen Theilen der Provinz Tirol besteht noch gegenwärtig die Abgabe des hundertsten TheileS vom Werths des in Kommunalwäldern geschlagenen und zum Verbrauche innerhalb der Provinz bestimm ten Holzmaterialö. Diese Abgabe gründet sich auf die §§. 163-—177. des organischen Ediktes vom 1 . Marz 1S14 (Provinz. Gesetzs. I. B. S. 71.) wodurch ausgesprochen wurde, daß der hunderte Theil

- der Holzfällunglizenztare an das l. f. Aerar abzuführen sei. Hierin erfolgte jedoch vermittelst der Gubernialverordnung v. 12. Oktober 1321 Z. 18094 Forst eine Modifikazion, welche darin besteht, daß nicht mehr der hunderte Theil der Lizenz-' laxen, sondern der hunderte Theil des Holzwerthes von den Gemeinden an das l. f. Aerar zu erlegen ist. Endlich wurde mit dem Gubernialdekrete ddo. 16. Juni 1826 Z. 7846 Forst bestimmt, daß bis zur Herabgelangung einer diesfälligen Hofkammerentscheidung die Forstzentimen noch ferner, wie bisher

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1870
¬Das¬ allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für das Kaisertum Österreich : samt allen dasselbe ergänzenden und erläuternden Gesetzen und Verordnungen.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 2)
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Page 356 of 476
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VIII, 464 S.. - 4. Abdr., erg. bis Ende April 1870
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich / Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch ; z.Geschichte 1916 ; f.Quelle
Location mark: I 3.501
Intern ID: 316127
auf" gesetzt merdeii, und menu Mt§ beodachtet worden ist, so kaM le in Theil o|tic BewiRiguug des andereu zurilcttreten. Doch bedVrfen Minderjà'hrige zu dem Bergleiche der Genehmhalrung t|ff§ Baters oder Bormundes und der VormundschastAbehorde. ^Lon dem schiedsrichterlichen Auispruche stndet teine'BerufuKJ statt; es kann aber eine Klage auf Nichtigkeit vor de« lichen Richter angeflelt werdeu. §. W. Menu die geschiedenen Ehegatten flch wieder ve^ einigen, so wird dai geìstliche Gericht die Personal

derselben hievou in Kenntnitz sehen. §. 68 . Kenn vou zwei Perssnen, welche fich . katholische Ehristen geehelicht haben, die eine in die katholisv Mrche eiutritt, so Hat jeder Theil seine allfà'llige Scheidun-^ klage bei dem Ehegerichte anzubringen, welche« er in seiues Reliaiousbekenntnisfes untersteht. Auch kann der mch^ kacholische Theil nach den^ Borschrìften - des Ehegesetzes, de«^r uutervorfen ist, die Treuuuug dei Ehebandes bei feinem y " gerichte verlanaen. Beschwerdeu wegeu verweigerteu oder «Jchtig

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1850
Georg Herwegh's viertägige Irr- und Wanderfahrt mit der Pariser deutsch-demokratischen Legion in Deutschland und deren Ende durch die Württemberger bei Dossenbach : zur Erinnerung an die Zustände im Frühjahr 1848
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Page 35 of 57
Author: Lipp, Fr. / von Fr. Lipp
Place: Stuttgart
Publisher: Metzler
Physical description: 104 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: p.Herwegh, Georg <Schriftsteller> ; z.Geschichte 1848
Location mark: I 87.726
Intern ID: 257213
64 Segiott die Ambulante errichtet hatte. Der Schwarm verdünnte sich; ein Theil eilte dem Walde zu, und andere Schützen der Legion deckten sich hinter Bäu men, das Feuergefecht fortsetzend, bis auch diese sich zurückzogen und näher am Walde in beobachtender Stellung verharrten. Unterdessen wurde die Kompagnie gesammelt; die auf dem verlorenen Posten gestandene Patrouille war nun befreit und rückte ein; die andere Hälfte der Kompagnie hatte einen Theil des Dorfes durchstreift und wurde

einen steilen Abhang ins Dossenbacher Thal, an welchen ein Theil von Oberdoffenbach sich anlehnt. Diese Ebene -o-A ■ 65 €-°- ist kaum 150 Schritte breit und. in gleicher Richtung mit dem Thale über 300 Schritte lang; rechts hat das Thalgelande eine Einsenkung gegen das Dorf und links gegen einen Wald mit ziemlich steiler Ab dachung ; in der. Front ist die kleine Hochebene durch eine sanfte muldenförmige Einsattlung von dem Dinkelsberge getrennt. . Die Fläche ist Ackerfeld mit mehreren zerstreut

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