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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1873
¬Die¬ Wehr-Reform in Oesterreich-Ungarn von 1866 bis 1873
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Page 17 of 115
Author: Jurnitschek, Alfred / Alfred Jurnitschek
Place: Wien
Publisher: Gerold
Physical description: CXV S.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Die Wehrmacht der oesterreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1873 / von Alfred Jurnitschek
Subject heading: g.Österreich ; s.Heeresreform ; z.Geschichte 1866-1873
Location mark: III 101.234
Intern ID: 269809
, welche aus der staats rechtlichen Thcilung der Wehrkraft entspringen konnten. Auch vermindert das verfas sungsmässige Recht Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Reserve,. Landwehr und Land sturm unbedingt, einzuberufen, sowie andererseits die vollständige Unterordnung der gesammten Wehrkräfte unter den Oberbefehl der Armee, die Gefahr einer aus der Drci- theilung der Wehrmacht hervorgehenden Friction. Die Verwendung der Landwehr ausserhalb der betreffenden Reichshälfte oder ausserhalb der Grenzen der Monarchie

geschieht auf Grund eines speciellen Gesetzes ; jedoch kann diese Verwendung bei Gefahr im Verzüge für den Fall, als die Vertretungs körper nicht versammelt wären, auf Verantwortung des Ministeriums auch unmittelbar erfolgen. Was den Land sturm betrifft, war schon bei der Aufnahme der allgemeinen Bestimmungen in das Wehrgesetz von der Heeresverwaltung eine beschränkte Anwendung desselben in Aussicht genommen worden. Die Erfahrungen vieler Kriege beweisen, dass der Landsturm, wenn er aus disciplinirten

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