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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Page 17 of 85
Author: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 80, [4] S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.389
Intern ID: 87771
Zum Dank für seinen Bieg stiftete Rudolf im J. 1280 zu Tuiln ein Frauenkloster, das von Josef II. aufgehoben wurde. Und wie Andreas Hofer nach der dritten Befreiung Tirols am Maria Himmelfahrtstag 1809 den Studenten, die ihm ein Ständchen brachten, sagte: ,,I nöt, Ös a nit, Der da oben!' so sagte auch König Rudolf demutsvoll in diesem Stiftsbriefe : Nicht durch seine Macht, nicht durch die Waffen der Führer, sondern durch die Barmherzigkeit und die Vorsehung Gottes, der alle Sachen des Reiches

gnädig gelenkt, habe er den Triumph über Ottokar erfochten. Das Reich war nun im Besitz der erledigten Reichsfürstentümer Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain. Aber nach den Grundsätzen des deutschen Staats rechtes durfte der König diese Fürstentümer nicht in seiner Hand behalten. Es bestand für den König der Leihezwang. — Er konnte sie auch nicht ohne weiteres an seine Söhne verleihen, denn dazu bedurfte er der Zustimmung der Kurfürsten. Zunächst bewog Rudolf den Erzbischof von Salzburg

und die Bischöfe von Pässau. Regensburg, Freising, Bamberg und Gurk, seinen Söhnen Albrecht und Rudolf die ausgedehnten Besitzungen zu übertragen, welche die Fürsten von Öster reich, Steiermark, Kärnten und Krain und der Mark von ihren Kirchen zu Lehen hatten. Nach eingeholter Zustimmung der Kurfürsten belehnte König Rudolf auf einem Reichstag in Augsburg zu Weihnachten 1282 seine beiden Söhne Albrecht und Rudolf zu gesamter Hand mit Österreich, Steiermark, Kärnten und den dazu gehörigen Teilen von Krain

und der windischen Mark. Auf Bitten der Österreicher und Steirer hat aber Rudolf im Jahre 1283 in der sogen. Rheinfelder Hausordnung seinen jüngeren Sohn Rudolf aus der Gesamt- belehnung herausgenommen, sodaß Albrecht allein mit den österreichischen Ländern belehnt blieb. Rudolf sollte anderweitig entschädigt werden. Kärnten, Krain und die windische Mark wurden aber bald aus der Belehnung herausgenommen und mit Kärnten belehnte Rudolf für treue geleistete Hilfe (1286) den Grafen Meinhard von Tirol

der habsburgischen Hausmacht in Österreich, hat König Rudolf dem deutschen Königtum eine neue Grundlage im Donauraum geschaffen. Die Könige aus dem sächsischen Hause hatten im Norden, die Salier im, Westen, die Staufer im Süden ihre Machtbasis gehabt, und nun trat mit den Habsburgern der junge Osten in den Vordergrund. Die Hausmacht der Habsburger im Südosten Deutschlands sollte die Schlüsselstellung deutscher Macht und deutscher Kultur in Mitteleuropa werden. i 17

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Page 16 of 85
Author: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 80, [4] S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.389
Intern ID: 87771
Die Habsburger stammen von der Habichtsburg oder Habsburg im Aargau in der Schweiz. Rudolf war nicht etwa ein bescheidenes Gräflein, sondern einer der mächtigsten Fürsten des Reiches. Er war im Südwesten Deutschlands, namentlich in der Schweiz und im Elsaß und Schwaben, reich begütert und hatte sein Besitztum zu einem landesfürstlichen Territorium ausgestaltet. Es entstand nun die Frage, wie wird sich die wiederhergestellte Reichsgewalt zur Reichsgründung Ottokars verhalten ? Rudolf setzte

sich zum Ziele, die Rechte des Reiches nach allen Seiten hin zur Geltung zu bringen, den böhmischen König, seinen Mundschenk, der sich an der Wahl nicht beteiligt hatte und ihm die Anerkennung versagte, zum Gehorsam zu zwingen und ihm die Länder wieder abzunehmen, deren er sich während des Zwischen- xeiches bemächtigt hatte. Dabei schwebte Rudolf auch der Plan der Vergrößerung seiner Hausmacht vor. Rudolfs Vorgehen gegen Ottokar war ruhig und bedächtig und wich nicht um Haaresbreite vom Boden des Rechtes

, um sich in das Gefüge des Reiches eingliedern zu können. Nur die Waffen konnten entscheiden. Im Sommer 1276 zog Rudolf mit einem Reichsheer bestehend aus der Ritter schaft des Reiches aus Schwaben, Franken und vom Rhein donauabwärts und drang in Österreich ein und gelangte bis Wien. Rudolf betrat hiemit an der Spitze eines Reichsheeres zum erstenmal öster reichischen Boden, auf dem sein Haus groß und mächtig werden und zu einem Reich gelangen sollte, in dem die Sonne nicht unterging. Rudolfs Freunde Meinhard

von Tirol und dessen Bruder Albert von Görz drangen in Kärnten, Krain und Steier mark ein. Vor einer solchen Machtentfaltung des Reiches mußte Ottokar kapitulieren. Im Frieden von Wien am 21. November 1276 stellt Ottokar Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain dem Reiche wieder zurück, wogegen ihn Rudolf mit Böhmen und Mäkren belehnte. Als aber das Reichsheer abgezogen war, bereute Ottokar seine Nachgiebigkeit und es mußte zu einem neuen Waffengang kommen, bei welchem sich Rudolf

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 208 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 406 — §. 15. Ottokar II, von Böhmen und seine Erben wurden 1270 mit den Lehen der freisinger Kirche beliehen, die durch den Tod Herzog Ulrich III- ledig geworden waren. *) 1277 wurden endlich die Söhne König Rudolfs I-, Albrecht, Hartmann und Rudolf samt ihren männlichen Erben mit den freisinger Kirchenlehen, welche die Herzoge von Österreich, Steier, Kärnten und die Herren von Krain und der Mark innegehabt hatten, belehnt.**) Krainburg's, womit der Patriarch von Aquileja Herzog Ulrich III

Aquileja verzichtet habe und als Geistlicher legitime Deszendenten nicht haben könne, weshalb jenes Lehen der Kirche heimgefallen sei. Trotzdem stellte der König Laibach nicht zurück, nach Ottokars Ächtung okkupierte dasselbe Graf Meinhard von Tirol, der Pfandherr Krams, und auch später erlangte die Kirche Aquileja den Besitz Laibach's nicht wieder. ***) Herzog Rudolf IV. zwang den Patriarchen Ludwig von Aquileja im Wiener Frieden von 1362 zu der Zusage, ihn mit Laas samt Zubehör zu belehnen

, daß bei der Belehnung der Söhne König Rudolfs, Albrecht und Rudolf, mit Krain und der Mark 1282 vormals Spanheimer Allod als Reichs- leheu behandelt werden konnte.-^) Der landesherrliche Grundbesitz war schon zur Zeit der Andechser teils an Ministerialen verlehnt, teils an abhängige Bauern gegen Zins und Dienst ausgetan. Forst- und Jagdregel. Das Forst- oder Wildbannrecht besaß nicht blos der Landesherr aufgrund seiner gräflichen Gewalt, sondern auch die Grasen von Ortenburg, Cilli und Görz. Durch k. Privilegien

wurde dasselbe Recht den Bischöfen von Freising und Brixen verliehen. So erhielt erster« von K. Otto II. 973 zugleich mit der Schenkung des Gebietes von Lack den Wildbann sür dasselbe ttt)* letzterer von K. Hein- *) F. r. A. n /31, 309. **) Redlich, Rudolf von Habsburq 343. ***) F. r. A. n /40, 14. S'u6ex, Rudolf IV., 63. j) F. t . A. H/40, 167 und 190. Hitzinger in: MHBK. IX, 54. i!) Dopfch, Die Kärnten-Krainer Frage 14. Turba, Geschichte des Thron- folgerrechtes 72. tir) UK. I, 13. K. Otto

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 306 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
. Hub er, Rudolf IV, 1.41; Egger, Geschichte Tirols, I, 390; Amb rosi, a. a. £)., I, 160 f. — Das Schlad Roccabruna, am Ein- >gange von Val diPinè ober dem Dorfe Nogaredo gelegen, wurde damals 'von den Pinaiten zerstört. Vgl. Schneller, Südtirolische Landschaften, 1, 113. . - in H über, Vereinigung, 67, 96. Ambrosi, a.a.O., I, 162. § 18. — 60S — lösen, was auch geschah, doch mußte der Bischof geloben, die Fürsten- bürg nur im Einverständnisse mit dem Markgrafen zu besetzen.(27. Sep tember 1356

).*). Nach des Markgrafen Ludwig Tode (17. September 1361) und beut seines Sohnes Meinhard III. (13. Jänner 1363) fiel Tirol an seine- Witwe die Markgräfin Margareta zurück, welche die Regierung ihren Räten zu überlassen genötigt wurde. Unter solchen Umständen ward es dem rasch nach Bozen geeilten Herzog Rudolf von Österreich leicht, Margareta bereits am 26. Jänner 1363 in Bozen zu bewegen, den Herzogen Rudolf, Albrecht und Leopold von Österreich usw. als ihren nächsten „Batermagen' und Erben die Grafschaften Tirol

am 5. Feber alle Lehen, welche die Grafen von Tirol bisher von seinem Stifte innegehabt, den Herzogen von Öfter- «ich.***) Da aber auch die Herzoge von Bayern als Schwertmagen id- verstorbenen, Herzogs Meinhard Ansprüche auf Tirol erhoben und ein Angriff derselben auf dieses Land drohte, eilte Herzog Rudolf von Öfter- reich abermals dahin und bewog Margareta, auf die Regierung Tirols in Bozen, wohin Adel und Städteboten berufen worden waren, W° gunsten der Herzoge von Österreich Verzicht zu leisten

(2>.^ September 1363), in deren Namen Rudolf die Huldigung als wirklicher Lanörs- Herr erhielt.f) Dem Bischöfe von Trient, Albrecht Grafèn von Orten- bürg, ernannt durch Papst Jnnoeenz VI. 1360 August 31,ff) der sein ■ *) Mayer, a. a. O., 365, 367. **) Klingen, Wasserburg, Kufstein, Kitzbühel, Kattenberg. Dieselben waren Margareta als Wiiìnrn verschrieben. Vgl. Huber, VeràiMng, 95. ***) Huber, ct.. a. D.. .80 f. Margareta vertrat im Gegensatze zu der seit 1335 üblich gewordenen Auffassung den Standpunkt

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 308 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 608 — § IS- der anwesenden Fürsten und Reichsvasallen bestätigte der Kaiser iene Schenkung nnd belehnte Rudolf, dessen Brüder und ihre Erben/ mit allen Gebieten nnd Rechten, die in der Grafschaft Tirol, am Flusse Etsch, im Jnnwl und im Gebirge daselbst vom h. Römischen Reiche lehenrührig seien. Wenn auch in diesem Lehenbriefe im Gegensatze zu den erwähnten Reichsakten seit 1335, welche die ganze Grafschaft Tirol usw. als Reichslehen bezeichneten, nur die i n ihr gelegenen Reichs- Iehen

III. im Wiener Vertrag vom 10. Oktober 1386 die Herrschaft über ihre Lande.***) Gleich Rudolf IV. waren auch die Herzoge Leopold III. und Albrecht III. mit Erfolg bestrebt, die Besetzung der Bistümer Brixen und Schur entscheidend zu beeinflussen. Nach Bischof Matthäus' von Brixen Tode (27. Oktober 1363) wurde allerdings auf Wunsch Kaiser Karls IV. Lambert von Born von Papst Urban V. zum Bischof von Brixen providiert, nach dessen Versetzung auf den Bischofssitz von Speier gelang es jedoch Rudolf

, welcher es bald darauf Jacopo Carrara, Reichsvikar von Padua, der ihm im Kriege gegen Venedig gute Dienste geleistet hatte, überlief. Nach seiner Aussöhnung mit den Herzogen von Ästerreich verlieh der Kaiser 9. Mai 1364 dem Herzog Rudolf von Österreich und seiner Gemahlin Katharina die Pflege und Vogtei ld. i. das Kapitanat oder die Hauptmannschaft) der Festen und Städte Melters (Feltre) und Sibidat sBelluno), der Feste und Grafschaft Tschimell (Zumelle) u. a., wozu Bischof Jakob von Felke am 13. Juni

d. I. seine Zustimmung gab (Hub er, Rudolf IV., 142; Egg er, Geschichte Tirols, I, 414). Die Herzoge von Osterreich waren aber damals nicht in der Lage, den hiemit erlangten Rechtstitel zu realisieren; erltlö, Feber 1373 trat ihnen Franz von Carrara dije erwähnten Festen und Städte samt Primär (Fiera di Primiero) und den Hoheitsrechten über die Schloh- Herren des unteren Valsugana ab (Egger, a.a.O., I, 428, Ambrosi, a.a.O., I, 166f., M. Mayr in: ZDÖAV, XXXVIII, 82). Herzog Leopold verpfändete die erwähnten Objekte

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Page 37 of 85
Author: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 80, [4] S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.389
Intern ID: 87771
, die den ganzen Südosten Deutschlands beherrschten, leer ausgingen und auch von den Vorrechten, welche mit der Kurwürde verbunden war, ausgeschlossen waren. Die trotz des Widerspruches Österreichs erlassene Goldene Bulle Kaisers Karl IV. vom Jahre 1356 hat nun diesen durch die geschichtliche Entwicklung herausgebil deten Rechtszustand für immerwährende Zeiten festgelegt. Diese Lage der Dinge fand der erst 19jährige Herzog Rudolf IV. vor, als er im Jahre 1358 seinem verstorbenen Vater Herzog Albrecht

II. in der Regierung folgte, und sein Regierungsantritt bedeutet für die Weiterentwicklung der Landes hoheit in Österreich einen wichtigen Markstein. Der frühreife, ehrgeizige und zielbewußte Herzog Rudolf, der die für seine Zeit sonst ganz unerhörte Auffassung vertrat, daß aller Ruhm und alle Macht des Fürsten tums in dem festbegründeten Glücke der Untertanen beruhe, wollte die durch Erlassung der Goldenen Bulle Österreich angetane angebliche Zurücksetzung nicht ertragen. Er strebte nicht nur eine den Kurfürsten

gleiche Stellung an, sondern seine Pläne gingen noch weit darüber hinaus. Er strebte nach Erweiterung der Landeshoheit auf allen Gebieten der Verfassung und Verwaltung bis zur voll ständigen Unabhängigkeit vom Reiche, Dieses Ziel suchte Rudolf durch das in jene Zeit nicht ganz ungewöhnliche, aber deswegen nicht entschuldbare Mittel der Urkundenfälschung zu erreichen. Solche Urkundenfälschungen jener Zeit dürfen wir nicht mit dem Maße messen, das wir heute für derlei Dinge anzulegen pflegen

. Urkundenfälschungen kamen in jener Zeit sowohl in klerikalen wie in laikalen Kreisen gar nicht selten vor. Sie wurden nicht nur angewendet, um neue Rechte sich zu verbriefen, sondern vielfach auch um einen schon bestehenden Rechtszustand zu stabilisieren, also sich für schon bestehende Rechte einen Rechtstitel zu verschaffen. Im Falle des Herzogs Rudolf überwiegt den Tadel, mit dem wir nicht zurück halten dürfen, die Bewunderung für die Genialität Rudolfs, mit welcher er sein Werk für die hohen idealen Ziele

, die er sich gesetzt hat, vollführte und mit welcher er die größten Geschichtsforscher bis in die neueste Zeit herein täuschte. In der herzoglichen Kanzlei wurden im Winter 1358/59 eine Anzahl von Ur kunden fabriziert, die unter dem Namen der unechten österreichischen Hauspri vilegien bekannt sind. Im Mittelpunkt dieser Fälschungen steht jenes Privileg, welches Rudolf an die Stelle des echten im Jahre 1156 ausgestellten Freiheitsbriefes setzte und welches daher wegen der viel weitergehenden Freiheiten Privilegium

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 72 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
ertheilt hatten; auch die sonst gewöhnlich steuerfreien Hofbediensteten, nur die herzoglichen Räte aus- genommen, hatten derselben Verordnung zufolge von ihren Häusern und Gütern in Stadt und Vorstädten mit den andern Bürgern, Steuer zu zahlen. Klöster und Kirchen sollten fortan nur für den Umfang des eigeut- lichen Gebäudes, nicht aber für andere städtische Besitzungen Abgabenfrei- heit genießen. Ferner wurde durch H. Rudolf auch noch das in H. Alb- recht II. Handveste für Wien von 1340 enthaltene

ein- schränkenden Verordnungen sowie das Amortisationsgesetz wurden von H. Rudolf IV. auch auf andere laudesfürstliche Städte Österreichs, des Landes ob der Enns und Steiermarks ausgedehnt und von H. Rudolfs Nachfolgern, namentlich.dann, wenn die Schwächung der städtischen Steuer- kraft sich ihnen selbst fühlbar machte, wiederholt. erneuert, das Amorti sationsgesetz allerdings in beschränkterem Umfange, soweit sich dasselbe auf liegende Güter bezog. Anderseits aber waren H. Rudolfs IV. Nach- folger

der Geistlichkeit und des Adels angeordnet haben, indem er als Steuer- einheit die Hube, als Steuersatz 60 Pfenninge bestimmte.**) Diese Maß regel kann sich nur aus die Huben der Städtebürger, landesfürstlichen Urbar- leute und der Holden geistlicher Grundherren bezogen haben, denn die Holden des Adels sind vor dem 15. Jahrh. wohl kaum besteuert worden/ Sodann hat K. Rudolf vor dem zweiten Kriege gegen K. Otakar 1277 abermals eine auf die üblichen Wirtschaftseinheiten (Hof, Hube, Hofstatt, Joch Weinberge

, woraus schon hervorgeht, daß die Ein- willigung der Äbte und Pröbste der Klöster und Stifte nicht besonders nachgesucht worden ist. Den Bischöfen mußte K. Rudolf einen Schadlos- brief ausstellen, worin er versprach, zeitlebens keine solche Steuer mehr von ihnen zu fordern, und noch überdies verbot, daß kein künftiger König oder Landesherr der genannten Länder von den Bischöfen eine ähnliche Steuer zu erpressen wage, da letztere ihm dieselbe nur aus treuer Ergeben- heit gegen seine Person, keineswegs

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 29 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
durch Übergabe einer Speerstange sammt Fahne als Jnvestitursymbols. Nach der Ächtung K. Ottokars durch K..Ru- dolf und des erstern Tod in der Marchfeldschlacht ertheilte Rudolf im §.5. — 4g — Dezember 1282 feinen Söhnen Albrecht und Rudolf die Gefammtbeleh- nung mit den Ottokar aberkannten Herzogtümern Österreich und Steier- mark, überließ jedoch auf Bitten der Österreicher und Steirer, welche von 5 Ienin 8 Meier Herzoge üble Folgen befürchteten, 1283 seinem Sohne Albrecht und dessen männlichen Nachkommen

die beiden Herzog- 7 1 ? ä U alleinigem Besitz, ohne daß dadurch das Lehenrecht Rudolfs auf- gehoben worden wäre. Hätte Albrecht keine männlichen Nachkommen am a f' en ' f D kmrde „Acerescenz' zu Gunsten Rudolfs eingetreten sein. Abrecht I. ertheilte als König seinen Söhnen 1238 neuerdings die Ge- fammtbelehnung, dieselben erhielten eine solche auch von K. Heinrich VII. löOg und von K. Ludwig IV. 1330. 1348 belehnte K. Karl IV. den Herzog Albrecht II. und dessen beide Söhne, und 1360 Herzog Rudolf

IV. nnd dessen Brüder. Herzog Albrecht II. verordnete in dem Hausgesetz von 1355, daß seine Söhne ihre Länder gemeinschaftlich und völlig gleichberechtigt be- herrschen sollten. Thatsächlich aber übte vorher und nachher der älteste unter den herzoglichen Brüdern als Lehensträger den größten Einfluß aus und entschied weniger wichtige Angelegenheiten der östlichen Herzogtümer allein, während der Zweitälteste die habsburgischen Lande in Schwaben und Elsaß zu regieren pflegte. Albrechts IL Sohn Rudolf

9
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 34 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
seine Lehen nicht empfangen, alle Rechte darauf verwirkt habe. Durch die erste Entscheidung waren dem böhmischen Könige die während des Zwisehenreiches occupierten Reichsländer, namentlich die drei südost- deutschen Herzogthümer abgesprochen. Im Februar 1275 wurde dann von Rudolf der Bruder des letzten Herzogs von Kärnten, Philipp, erwählter Patriarch von Aquileja, mit allen ihm zustehenden Ländern und Rechten belehnt. Später ward Ottokar, da er auf wiederholte Vorladung nicht erschien

und auf das während des Zwischenreich besetzte JSger, wo gegen ihn Rudolf mit Böhmen und Mähren belehnte. Als jener 1278 den Krieg erneuerte, verlor er gegen Rudolf und die mit diesem verbün deten Ungarn am 26. August bei Dürnkrufc an der March Schlacht und Leben. Da im Jahre darauf auch Philipp von Kärnten ohne Erben aus dem Leben schied, so waren alle drei südostdeutschen Herzog thümer dem Reiche ledig. König Rudolf suchte diese seinen Söhnen zu verschaffen, weil er sie nach den damaligen Grundsätzen des deutschen Staatsrechtes

der Kurfürsten verschafft hatte, belehnte er kurz vor Weihnachten 1282 auf einem Reichstage in Augsburg seine Söhne Albrecht und Rudolf mit Österreich, Steiermark, Kärnten und den dazu

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 55 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
die Lander und deren Nutzungen Anspruch hätten, wurde durch die Gesammt belehnung und den G-esammtbesitz Rechnung getragen. Schon bei der ersten Übertragung Österreichs und Steiermarks an diese Dynastie (December 1282) belehnte K. Rudolf seine beiden noch lebenden Söhne, Albrecht und Rudolf, mit den genannten Ländern. Nur weil die Landherren von der ungewohnten Regierung zweier Herzoge nachtheilige Folgen befürchteten, verfügte König Rudolf, ihren Bitten nachgebend, 1283, dass Albrecht

der Österreichischen Herzogtümer den größten Bin flu ss übte und weniger wichtige Angelegenheiten allein entschied, das Zweitälteste Familienglied aber in der Regel mit sehr ausgedehnten Befugnissen die Verwaltung der Vorlande führte, welche ein getrenntes Ad ministrationsgebiet bildeten. Rudolf IV. trug sich anfangs mit dem Plane, dem Ältesten die ausschließliche Entscheidung der Regierungsangelegenheiten zu sichern und zugleich die direete Linearerbfolge einzuführen. Es wurde in die gefälschten Privilegien

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 197 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 884 — §• 15. Gebiete schon früher vom König an den Grafen Meinhard von Tirol um 20.000 M. S. verpfändet worden.^) Die Pfandschaft verblieb seinen Nachkommen, bis dieselben im Frieden von Enns (1336) zu- gunsten der Herzoge Albrecht und Otto von Österreich darauf verzichteten.^^) Herzog Rudolf IV., erzwang vom Patriarchen Ludwig von Aquileja die Belehnung mit der Herrschaft Laas in Statu***) und nahm samt seinen Brüdern 1364 den Titel „Herzog zu Kram' an-j-), behielt jedoch dai, eines „Herrn

von Ortenburg, besonders Waldenberg (nördlich von Radmannsdors in Oberkrain), Reifniz und Gottschee (in Unterträte) **i) waren von 1436—1456 ein Bestandteil des reichsunmittelbaren Fürsten- turns CM. Außerdem, besaßen die Grafen von Cilli aber noch viele andere Güter (als Eigen, Lehen oder Pfand) in Kram.***-}-) Daß K. Friedrich III. nach dem Aussterben des Mannstammes dieses Geschlechtes *) Dopsch, Kärnten-Krainer Frage, 93f. **) S. oben S. 324. ***) F. r. A. II, 40, S. 167. t) Huber, Rudolf 5V., 110

glaubt, daß es vielleicht mit Zustimmung K. Karls IV. geschah. Rudolf und bei seinen Lebzeiten auch desien Brüder nannten sich auch erzherzoge ze Osterrich, ze Steir, ze Kennten und ze Krain, Seghi, archiduces etc. (Schwind und Dopsch, Urkunden, N. 117 und 118). tt) Hier lagen nach der Teilungsurkunde der Görzischen Gebiete von 1342 (Huber, Geschichte der Vereinigung Tirols mit Österreich, 157, N. 90) die Herr schasten Tschernenibl, Mötling, Malchau, Teisenberg (an der Gurk), Schönberg

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Books
Category:
History , Law, Politics
Year:
1975
Südtirol unter dem Faschismus.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 1)
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Page 139 of 142
Author: Gruber, Alfons / von Alfons Gruber
Place: Bozen
Publisher: Verl.-Anst. Athesia
Physical description: 263 S. : Ill.. - 2., überarb. Aufl.
Language: Deutsch
Notations: Literaturverz. S. 249 - 255 ; Def. S. 217 - 222!!
Subject heading: g.Südtirol ; z.Geschichte 1922-1939 ; <br />g.Südtirol ; s.Faschismus
Location mark: II 23.391
Intern ID: 93021
Mackensen, Georg Viktor von: 218 f., 228, 232 Mader, Ernst: 193 Magistrati, Massimo: 217, 219, 224 f., 229, 234 Mair, Alois: 193 Mair, Hubert: 196 Malfertheiner, Michael: 123, 139, 143, 153 {. Mali, Rudolf: 34 Marziali, Giovanni, Battista: 121, 123 ff., 133, 137 ff., 165, 176 Mastromattei, Giuseppe: 176, 186 f., 195, 210, 225, 229 f., 233 f. Maurer, Anton: 39 Mayr, Josef: 193 Mazagg, Maria: 126 Meßner, Anton: 126, 140 Meraner, Richard: 188 Miklas, Wilhelm: 49, 200 Morandeil, Oskar: 187

, Josef: 78 ff., 179 Oberhammer, Alois: 193 Oberhofer, Franz: 152 Oberhollenzer Jakob: 196 Oberhuber, Josef: 192 f. Oberkofler, Franz: 143 Oberkofler, Rudolf: 196 Oehler, Johann: 189, 193 Ostermann, Franz: 193 Osterheimer, Hermann: 192 f. Pabst, Waldemar: 154, 162 Padöller, Josef: 83 Paizoni, Josef: 193 Papst Pius XI: 36, 108 ff., 155 Paregger, Walter: 189, 193 Pater Jnnerkofler: 134 Patscheider, Josef: 118 Pattis, Alberta: 152 Pecori-Giraldi: 15 Perathoner, Julius: 18, 23, 167 Pfaffstaller, Franz

: 76 f., 82 f., 91, 94 f., 120, 138 Riedl, Maximilian: 123 Riedl, Rudolf: 78 ff., 123, 134 Riffeser, Otto: 186, 194 Ritsch, Franz; 194 Rizzini, Feiice: 137 f., 141, 150 f., 164 Rizzoli, Helene: 184 f., 196 Rocco, Alfredo: 56, 131 Rottensteiner, Josef: 153 Ruedl, Imma: 126 Scherlin, Josef: 194 Schmeißner, Karl: 186, 194 Schober, Johannes: 142 f., 146, 162, 179 Schorn, Karl: 189, 194 Schullian, Alois: 187 Schuschnigg, Kurt: 103, 116, 175, 182, 200 Schweigkofler, Franz: 194 Schweigkofler, Josef: 186, 194 Schwienbacher, Franz

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Books
Category:
General, Reference works , Literature , Law, Politics
Year:
1930
Wissenschafts- und Literatur-Chronik. Verwaltungs-, Wirtschafts- und Kultur-Chronik.- (Innsbrucker Chronik ; Bd. 3/4)
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Page 506 of 565
Author: Fischnaler, Konrad / Konrad Fischnaler
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchh. und Buchdr.
Physical description: 140, 347, LXXIV S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Bd. 3 und 4 geb. in 1 Bd.
Subject heading: g.Innsbruck;s.Wissenschaft;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Literatur;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Verwaltung;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Wirtschaft;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Kultur;z.Geschichte;f.Zeittafel
Location mark: II 103.398/3-4
Intern ID: 150447
Heinrich IV. 243 Heinisch Maria IV. 44 Heinrich Abt von Witten I. 15; der Gold schmied II. 77; des Völkleins Sohn IV. 80; Rudolf II. 54; von Andechs Gf. II. 5; König von Böhmen I. 17, H. 8, 1V, 50, IV. Ì45, 150, 165, 237, 262; der Löwe I. 15; der Stolze I. 15; VHI. von Eng land H. 97; Ferdinand Erzh. I. 89, IV. 236 Heinricher Emil III. 100, 106, 112, IV. 12, 41, 48 Heinsheimer Georg III. 104 Heinz I. III. 107 Heiß Leopold I. 92 Heister Johann Gottfried Gf. I. 48, 49, II. 120, IV. 223, 301 Helbling

IH. 70, 79 Hepperger Joses IV. 82; Leopold IV. 256 Heppner I. 127 Heraus II. 67 Herdt Anton III. 44 Hergenröther Kardinal IV. 247 Herkomer IV. 238; Johann Jakob II. 17 Hermanny Rudolf IV. 316 Herold E. HI. 56 Herrlich T. stehe Dietrich Dominikus Herz Daniel II. 63, 128; (Heinrich) IV. 184 Herzer Hans IV. 57 Heß Johann Konrad IV. 63 Heiersdorf Frh. I. 60 Hetzenauer M. O. Cap. II. 40 Heuberger, Heyberger III. 67; Hans IV. 45,. 265; Matthias III. 132; Michael IV. 43, 70 Hsufler Ludwig I. 67 Hey! Adolf III

(R.) IV. 154 Hirn Ferdin. IV. 288; Helene II. 138; Josef,. Univ.-Prof. I. 34, II. 84, III. 18, 56, 95, 98, 100*, 101 (A), 108, 117, IV. 9, 256, 338 Hirsch H. 1Ä0, IV. 243; Benno III. 69, 70;- Johann Peter IV. 48 Hirsch-Rieinnger IV. 231 Hirschberger H. siehe Schwaighofen- Hirsch! Joses IV. 86 Hirt Karl Em. I. 131, II, 123, 124, 132, III.. 56, 58, 59, 62, IV. 88 Hittmair Anton III. 26, 113'°, 122; Rudols III. 106 Hochegger Matth. IV. 68; Rudolf III. 113 Hochenhauser Ernreich IV. 53; zu Thierburg Ulrich

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Page 15 of 85
Author: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: 80, [4] S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.389
Intern ID: 87771
außergewöhn licher Bedeutung. Der deutsche Dichter Ulrich von Eschenbach nimmt ihn für sein Alexanderepos zum Vorbild des großen Welteroberers und läßt Alexander den Gr. den böhmischen Löwen im Schilde führen und Grillparzer hat in ihm ein Vorbild Napoleons gesehen. Die Frage war nur, wird sein Reich Bestand haben Ì Am 1. Okt. 1273 wurde der 55jährige Graf Rudolf v. Habsburg zum deutschen König gewählt. Damit wax eine neue Zeit angebrochen, insbesondere eine für Öster reich entscheidende Zeit

, damit hatte die „kaiserlose, die schreckliche Zeit', das deutsche Interregnum, ihr Ende gefunden. Rudolf, geboren am 1. Mai 1218, war ein Patenkind des Kaisers Friedrich II. und stand in den Kämpfen zwischen Staufern und Weifen und zwischen Staufern und dem Papste auf Seite der Staufer. Aber trotz seiner staufischen Gesinnung erhielt er als König die Anerkennung des Papstes Gregor X. — Diese Anerkennung durch den Papst suchte insbesondere Ottokar zu hintertreiben, indem er in einer Denkschrift dem Papste vorstellte

, daß er für die Sache Roms vom Deutschen Reiche nichts mehr zu erwarten habe, wohl aber alles vom neuen großböhinischen Reiche. Böhmen sei das starke Bollwerk der christlichen Kultur. Ja Ottokar erklärte sich auch bereit, einen Kreuzzug zu unternehmen, wenn der Papst ihm seinen Besitz stand garantiere. Aber der Papst ließ sich dadurch von Rudolf nicht abbringen, sondern ermahnte Ottokar, sich als deutscher Reichsfürst dem Reichsrecht zu fügen.

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 184 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
rechtzeitig als Nachfolger erklären 2 ) lassen, und als derselbe seine Zustimmung gegeben, proclamierten die Stände Rudolf am 2. April ohne weitere Förmlichkeiten als König. 3 ) Zur Krönung wurde dann ein eigener Reichstag einberufen. Überwog bei der Nachfolge des ältesten Sohnes und Enkels Fer dinands I. die Idee des Primogeniturerbrechtes, so trat später ein Um schlag ein. Rudolf II. war unvermählt, und sein ältester Bruder Matthias gelangte überhaupt auf gewaltsamem Wege zur Regierung, indem wegen

der Weigerung des Kaisers, den 1606 mit Bocskay und den Türken ge schlossenen Frieden zu genehmigen, die Stände von Ungarn, Österreich und Mähren sich 1608 gegen ihn erhoben. Erzherzog Matthias sich an die Spitze der Aufständischen stellte und Rudolf im Vertrage von Lieben (24. Juni) gezwungen wurde, zu Gunsten seines Bruders auf die drei er wähnten Länder zu verzichten. Matthias wurde dann am 16. November vom ungarischen Reichstage zum Könige gewählt. ') Maximitiamim.. .filium nostrum in ìegitimum post non

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