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Title A - Z
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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 434 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 860 — § 18 andere zu Schwaz, Innsbruck, Zirl, Jmst und Grins. Der einen Kirchen- bau leitende Meister genoß eine höhere Stellung und zahlte einen Jahres- beitrag von 1 Psd. S3., der kleinere Meister nur 8 Sr.*) Auch die Bruder schaft des Müller- und Bäckergewerbes in Meran trat in Verbindung mit den Verussgenossen außerhalb ihres städtischen Burgsriedens. Aus Anregung derselben kam 1477 -a u Stemma ei« M üller-..und. -BSckertaa zustande, an dem die BrüKrschästen zu Hall, Innsbruck, Matrei

. Die Mühlenbesitzer überließen *) Straganz 331 f. Hörtnagl, Die Steinmetz-Werkstätte der Türinq in Innsbruck, in: Schlerri-Schriften XII, S. 31s. **) Straganz 334. ***) Die Landesordmmg von 1573, B. VI, T. 37—74, hat diese Müller ordnung übernommen. 1°) Rosenthal, Mühlenrecht, im HWStW., 2 VI. B. Anschütz, Bewässe rungsrecht, ebd. II. 58. Wopfner, Almendregal 14s-, 62f. Peterka, Das Wa„errecht der Weistümer, Prag 1905, S. 28f. Kisch, Das Mühlenreaal im Deutschordensgebiete, in: ZSStRG.XI.VIII, German. Abt

.. S. 17g f. § 18 — 861 — den Mühlenbetrieb Müllern meist in Form der Erbleihe gegen Entrichtung eines Mühlzinses; auch Müllerlehen kommen vor.*) Viele Mühlen waren mit Mahlzwang ausgestattet (sog. ehemihl, ehmill): alle Gemeinde genossen, bzw. Bürger einer Stadt,'Kirsten nirgends anderswo mahlen, lassen, als auf der Gemeindemühle oKr''Kn''Mühlen ihrer'Herrschaft^ bzw. des städtischen Burgfriedens; wer anderswo mahlen ließ, mußte nichtsdestoweniger dem ein Zwangsrecht besitzenden Müller seinen Mahl

- lohn entrichten, dieser konnte ihn darum pfänden. Dagegen war der Müller verpflichtet, die Gemeindegenossen vor den Fremden zu behielten und letzteren nichts zu mahlen, so lange noch ein Gemeindegenosse zu mahlen Hatte.**) Die Gemeinde sorgte für Instandhaltung des Mühlen- betriebe? und regelte den Gebrauch des Mühlwassers. ***) Ausführlichere Bestimmungen, die auch das Interesse der Mahlkunden nachdrücklich wahr- nehmen, enthalten erst die Landesordnungen, besonders die von 1573

, B. Vi, T. 37—74, die aus der Müllerordnung von 1550 beruht, i) Sie schreibt vor, daß jeder Müller auf Begehren der Kunden an Orten, wo es bisher gebräuchlich war, das zu mahlende Getreide in Säcken abzu- holen und zum Abwägen an die Fronwage zu führen hat, was auch mit dem gemahlenen Mehl geschehen muß, das in Dieselben Säcke zu fassen ist. Ans Wunsch der Mahlkunden kann das Getreide auch auf die gemeine muossft) zu mahlen gegeben, d.h. nach gestrichenen Stärfff) und Mneß- mäßln (— 1 / 2 0 Stär) gemessen werden. Der geschworene Wäger

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Books
Category:
General, Reference works , Literature , Law, Politics
Year:
1930
Wissenschafts- und Literatur-Chronik. Verwaltungs-, Wirtschafts- und Kultur-Chronik.- (Innsbrucker Chronik ; Bd. 3/4)
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Page 260 of 565
Author: Fischnaler, Konrad / Konrad Fischnaler
Place: Innsbruck
Publisher: Vereinsbuchh. und Buchdr.
Physical description: 140, 347, LXXIV S. : Ill.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur. - Bd. 3 und 4 geb. in 1 Bd.
Subject heading: g.Innsbruck;s.Wissenschaft;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Literatur;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Verwaltung;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Wirtschaft;z.Geschichte;f.Zeittafel ; <br>g.Innsbruck;s.Kultur;z.Geschichte;f.Zeittafel
Location mark: II 103.398/3-4
Intern ID: 150447
nicht mehr der Fronbote allein, sondern -auch Ratsfreunde anwesend sein müssen. — 1548 Febr. 17. liefert Gregari Löffler zur „Staadt fronwach' einen von ihm gegossenen 254>L Pfund schweren Ge wichtseinsatz. StA. — Ein alter Zentner ^ 56.295 Kilogramm, ein altes Pfund ^ 0.562 Kilogramm. Rottleuthner. 1573 Jan. 2.: Rochus Kastner, Kammerrat, der 1569 die Hohlmaße der Stadi untersuchte, prüft unter Beiziehung 'des Stadtschreiders Christof Müller und Leon hard Peer die Ellen- unii Stur-Maße, wobei

, ein Müller Maßl, ^ ^ eine Galfe oder 18.47 Liter, 30 Star — eine Mutt. Rottleuthner. 1581 Ott. 25.: Der Stadtrat setzt aus eigenem Antrieb fest, daß der „Inns brucker Gerchschuch', wie er seit alters im Ratshause „angeschlagen', gegen den durch die Landesordnung vorgeschriebenen „Bozen er Werchschuch' zu zwölf Zoll, von denen acht eine Klafter machen (!), um vier ganze Zoll auf eine „Werch- klafter' zu lang sei. — 1532: Die festgestellten Normalm aße werden am Stadt-

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