¬Die¬ Südtiroler Notariats-Imbreviaturen des dreizehnten Jahrhunderts ; T. 1. - (Acta Tirolensia ; Bd. 2)
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Author:
Voltellini, Hans v. / hrsg. von Hans v. Voltelini
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
CCXXXIX, 604 S.
Language:
Deutsch
Subject heading:
g.Südtirol;s.Notariat;z.Geschichte 1200-1300;f.Quelle
Location mark:
D III 8.645/2 ; III 8.645/2
Intern ID:
101851
des- richterlichen Auftrages mit dem Befehle an den, Boten, denselben zur Kenntnis; des Geladenen zu bringen, und die Insinuation an die Partei oder deren Hausgenossen durch den Boten-, Jene ist im Liber Oberti immer beurkundet, dies auch von den Processualisten empfohlen, wird 5 ). Die Ladung sollte nach der Vorschrift der Praktiker den Namen der Partei, an welche sie gerichtet vva 'd, ferner die Bezeichnung des Processen, in dem sie ergeht, durch;Angabe der; Gegenpartei, und fuitunter auch des Streitobjeetes
, den Auftrag sich über die Klage zu äussern (responsurus et ratiönem facturus) oder die betreffende proces- suale Handlung vorzunehmen, den Tag, auf welchen sie gestellt ist, endlich den Auftrag an den Boten, wenn sie durch einen solchen geschieht, dem Geladenen Ladung bekannt zu gehen (denunciare), enthalten. In peremtorisohen Ladungen sollten nebstdem die Contumaeialstrafen angedroht werden °). Während die zahl reichen Ladungen des Liber Oberti die angegebenen Bestandteile enthalten, äeren ausnahmsweises