Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
Anträgen allergnZdigst zu genehmigen, und in den genannten beiden Ländern kund machen zu lassen. ^ ^ Dieses wurde mit dem Hofkainleidektete rem 13» c-fpt» 1790 , Z. 3l l2, unter Mitkheilung einer Abschrift der bereits miuiimtm Tlnträge dem Gudermmn in Innsbruck mtt dee Weisung eröffnet Bericht zu erstatten, in wie wert um An träge auch in dem Lande Tirol und Vorarlbergs nach^rer^bk- stetienden Verfassung anwendbar sryen, oder nne sonst ^e künf tigen Gesetze hierüber für Tirol und Vorarlberg
ab^ufatzen waren. . _ lieber Rücksprache mit der tirolischrn Landschaft und den Ständen für Vorarlberg, und über Einvernahme deè Fiskal- awtes erstattete das Gubernium ^auf das eben bezogene Hof- kanileidekret zuerst unterm 27. Jänner 1 7 9 2 , Z. 102t, und als hierauf das weitere Hofkanzleidekret vom 10 . August 179 $ Z. 1-105, auf das für Niederesierreich ersscffene Aufttebungpa, tent vom 29. Oktober 1790 m dem Ende wies, um hiernach einen für Tirol und Vorarlberg passenden Entwurf ;ii der fas, feti
, unten« 2 1 :. Den ms, Z. 23(110, den ferner». Derickr. Mit dem Hofdirrktorialdckrcte vom 10. Oktober 1793 , Z. 172 2, wurde hierauf erwiedert, die Meinung der ebersteu IuftiisteÜe gehe zwar dahin, das Patent vom S..April 17 8? sanimt den dahin cinschlagenden Nachträgen sev für das Land Tirol, wo der nnxrm rinl>üii«'!no und die llntheilbarkeit der Güter nicht besteht, nicht anzuwenden, sondern aufruheben; da gegen seu wegen der beantragten Wiedereinführung der Gemein schaft der Güter
alles tu umfassen hatte, was zur Erschöpfung der Tücke nach der Lokalverfassung, und mit Rücksichtnahme auf die Gesetze, die für Tirol vor dem 3. April 1787 hierüber ohne Klagt be standen , für notlnvendig befunden wird. Diesem Aufträge ' wurde mik dem Gubernialberichte *eui 3t. Märt 179 . 1 , A. 5302 Publ., entsprochen , woraus da«» mit dem Hosdirektorialdekrete vom t s. ^ept. 1795, j,. 1483, ereffnet wurde, daß Seine Majestät dem Palcntsentwurfe «e«