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Law, Politics
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1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 39 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
des damaligen Tirol Lehen der Bischöfe von Tri out und Brixen waren, man hatte in letzter Zeit Tirol als Eeichslelien angesehen, und es war zu erwarten, dass Karl IV. diese Auffassung benutzen würde, um Tirol wieder seinem Hause zuzuwenden. Endlich konnte man leicht •voraussehen, dass die Brüder Ludwigs des Brandenburgers als nächste Verwandle desselben und seines Sohnes auch auf Tirol Ansprüche erheben und schon den Rückfall desselben an Margareta bekämpfen würden. Bei dieser Unklarheit

und eingesegnet, ihre Kinder legitimiert. Am nämlichen Tage vermachte Margareta dem Herzoge Rudolf und seinen Brüdern als ihren nächsten Verwandten und Erben das Land Tirol für den Fall, dass sie ; ihr Gemahl und ihr Sohn ohne leibliche Erben mit Tod abgiengen. 1 ) Zwei Jahre darauf, im September 1361, starb Ludwig, und schon am 13. Jänner 1363 folgte ihm sein Sohn Meinhard III. in einem Alter von etwa achtzehn Jahren im Tode nach. Während nun Ob er baiern, das Ludwig 1351 bei den Theilimgen

mit seinen Brüdern gegen Brandenburg erhalten hatte, an die Wittels bacher. Meinhards Oheime, zurückfiel, wurde in Tirol Margareta als Herrin anerkannt. Die Wittelsbacher erhoben zwar Ansprüche auf dieses Land, konnten aber längere Zeit nichts thim, um sie durchzusetzen, weil wegen des Besitzes Oberbaierns unter ihnen selbst Streitigkeiten ausbrachen. Um so thätiger war Budolf IV. von Österreich, seine Rechte zur Geltung zu bringen. Er dürfte durch seine Schwester Margareta, 2 ) Die \ ermächtnisurkiinde

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 40 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Meinhards III. Frau, von dem bedenklichen Zustande ihres Gemahls Nachricht erhalten haben und entschloss sich anfangs Jänner 1363 zu einer Reise nach Tirol, wo er wenige Tage nach Meinhards III. Tode ankam x ) und mit Margareta Maultasch in Bozen zusammentraf. Er setzte es durch, dass diese am 26. Jänner ihm und seinen Brüdern als ihren Erben durch eine „ewige unwiderrufliche Gabe, die man nennet unter den Lebenden' alle ihre Besitzungen abtrat und ihnen schon jetzt die Huldigung leisten ließ

, indem sie sich nur den lebenslänglichen Besitz vorbehielt. Als aber die Wittelsbacher Tirol ernstlich bedrohten und zur Be hauptung dieses Landes eine kräftigere Persönlichkeit nothwendig schien, ließ sich Margareta von Rudolf, der neuerdings nach Tirol gekommen war, bewegen, am 2. September 1363 gegen Anweisung mehrerer Schlösser und reichlicher Einkünfte auch die Regierung niederzulegen und zu Gunsten der Herzoge abzudanken. 2 ) Der Bischof von Brixen hatte schon am 5. Februar den Her zogen von Osterreich die Lehen verliehen

, welche die letzten Landes herren seit Meinhard II. besessen hatten. Noch viel weiter gieng der Bischof von Trient, welcher der Ver wendung des Herzogs Albrecht II. seine Würde verdankte. Einem seiner Vorgänger war wegen der Unterstützung K. Karls IV. bei einem An grifi: auf Tirol (1347) das ganze Gebiet weggenommen worden, und Rudolf IV. versprach jetzt dessen Zurückgabe, jedoch nur unter Bedingungen, welche beinahe einer Secularisierung des Hochstiftes gleichkamen. Der Bischof und das Domcapitel versprachen

von diesem nicht mehr ganz zu entziehen vermocht. Erst, im Herbste 1363, als die österreichische Herrschaft in Tirol fest, begründet war, begannen die Herzoge' von Baiern den Krieg. Aber weder in diesem noch im folgenden Jahre vermochten sie nennenswerte Erfolge zu erringen. Im September 1364 wurde dann ein Wäffen still* *) Am 16. Januar 1363 ist er in Lienz (Mittheihmgen des Instituts, 9, 460), woraus sich ergibt, dass die Sage, er sei über den Krimmler Tauern gezogen, eine irrige ist, am 18. in Rodeneck östlich

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 28 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
wurde 1241 rait Waffengewalt gezwungen, den Grafen Albert und seinen Schwiegersohn Otto II. von Meranien mit den Stiftsgütern, die jeder einzelne besaß, gemeinsam zu belehnen, so dass die Vereinigung der meisten Brixner Lehen in einer Hand nur noch eine Frage der Zeit war. Sie erfolgte schon 1248, als mit Otto II. das Geschlecht der Andeehs- Meraner in männlicher Linie erlosch. Albert von Tirol besaß jetzt die Grafschaft Vintschgau und sehr viele Güter und gemeinschaftlich mit dem Bischöfe

, die übrigen an Meinhard von Görz kamen, der dann den Bischof von Trient zwang, ihm auch die Lehen der um diese Zeit ausgestorbenen Grafen von Eppan zu verleihen, so dass er den größten Theil der Be sitzungen der fast gleichzeitig erlöschenden Grafen von Tirol. Andechs und Eppan, in seinen Händen vereinigte. Seine Söhne Meinhard imd Albert, die bei seinem Tode 1258 seine Herrschaften erbten, erhielten auch noch die übrigen. Denn, da die Gemahlin Gebhards von Hirschberg 1256 kinder los gestorben

war, so erhoben sie als Söhne der einzigen noch lebenden Tochter Alberts von Tirol auf das Erbe derselben Anspruch. Gebhard trat ihnen dasselbe 1263 ab bis auf einige Herrschaften im Innthale, die Meinhard 1284 durch Kauf an sich brachte. Meinhard IL und Albert theilten aber 1271 ihre Besitzungen in der Weise, dass ersterer alles erhielt, was westlich von der Mühlbacher Clause {zwischen Bruneck und der Franzensfeste) lag, während die görzischen Besitzungen mit den tirolischen Herrschaften im Pusterthale

seinem Bruder zufielen. Meinhards II. Bemühungen giengen dahin, einerseits den Bischof von Trient, seinen Lehensherrn, von sich abhängig zu machen, anderer seits seine tirolischen Besitzungen zu arrondieren und zu einem ge schlossenen Territorium zu machen, indem er die Herrschaften der in Tirol begüterten Grafen und Herren durch Kauf erwarb oder es durch setzte, dass erledigte Keiehs- und Kirchenlehen ihm verliehen wurden. Mit seiner Gemahlin Elisabeth, der Witwe Konrads IV., erhielt er von ihrem Sohne

Konradin im Tauschwege auch einen großen Theil des Ober- innthales, wo er anderes käuflich an sich brachte. Durch die Bemühungen der Grafen Albert von Tirol und Meinhards II. von Görz war die Macht der Bischöfe von Trient und Brixen gebrochen,

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 229 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
über ihre ünterthanen in erster Instanz [u. s. w. Auch die administrativen Befugnisse der Stände waren noch immer sehr ausgedehnt. Für die Entscheidung mancher weniger wichtiger Angelegenheitò2 ; die Vorbereitung der Verhandlungsgegenstände, wie [die Erstattung von Gutachten wurde seit dem Beginne des 16, Jahrhunderts vom Landtage häufig ein ständischer Ausschuss gewählt, der in manchen Ländern nur aus Mitgliedern der drei oberen Stände, im Lande ob der Enns und in Tirol aber aus Vertretern aller vier Stände

zusammengesetzt war. In einigen Ländern, wie in Tirol, Kärnten und (wenigstens zeitweise) auch in Kram gab es einen engeren oder kleinen und einen großen Aus schuss. 2 ) Letzterer wurde bei wichtigen Ac lassen, die aber doch nicht die Einberufung des ganzen Landtages nothwendig erscheinen ließen, ver sammelt und hat dann in Tirol die vollen oder „offenen' Landtage immer mehr verdrängt. Im 18. Jahrhundert war die Einberufung eines solchen eine seltene Ausnahme. Für die Ausführung der Landtagsbesehlüsse

dungen bezogen. Die ÌVahl erfolgte anfangs nur bis zum nächsten Land tage, dann auf drei oder vier oder (in Niederösterreich seit 1682) auf sechs Jahre. In Tirol wurde die Errichtung eines den Verordneten ähn lichen Ausschusses, der „ständischen Activität', welche aus je zwei Ver tretern der vier Stände zusammengesetzt war und zunächst besonders mit *) Vgl. über die verfassungsrechtliche Function des „Gültbuches' (S. oben S. 211) als Matrikel des landständischen Adels in Nieder-Üsterreioh. Adler

, a.a.O., S. 15 ff'. *) Letzterer bestand in Kärnten ans 16 bis 24. orsterer aus 12 Mitgliedern, in Tirol der große aus je 10 bis 12. der kleine ans je 5 bis 6 Vertretern der vier Stände. i Im 16. Jahrhundert, da unter den Ständen die Protestanten überwogen, winden keine I rälaten gewählt. Doch setzte dann die Regierung die Wahl solcher ■wieder durch. In Kärnten und Krain wurde aber nur einer gewählt.

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Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 38 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
und seinen Solin wie für dessen Gemahlin und deren Schwester auf Kärnten und Krain, welche so dem Hause Habsburg bleibend gesichert waren. Wenige Jahre spätem verloren die Luxemburger auch Tirol. Mit Herzog Johann, einem rohen Jünglinge, war dessen Gemahlin Margareta Maultasch, die übrigens von ihm eine Nachkommenschaft kaum erwarten konnte, ebenso unglücklich wie die tirolischen Adeligen unzufrieden ob der Regentschaft Karls von Mähren, der eine strenge Aufsicht über die Finanzverwaltung

einführte, Unterschleife bestrafte und einigen Böhmen großen Einfiuss einräumte, Margareta und ihre Ver trauten setzten sich nun mit dem Kaiser ins Einvernehmen und ver trieben ihn anfangs November 1341 aus dem Lande. Am 10. Februar 1342 feierte Margareta mit des Kaisers ältestem Sohne, dem verwitweten Markgrafen Ludwig von Brandenburg, auf dem Schlosse Tirol Hochzeit, indem man ihre Ehe mit Johann von Böhmen als ungiltig be trachtete. weil sie nie vollzogen worden sei. Der Kaiser ertheilte ihnen beiden

zugleich die Belelinung vom Reiche. Aber auch die wittelsbachisehe Herrschaft in Tirol dauerte nicht lange. 1 ) Die Kinder, welche Margareta Maultasch ihrem zweiten Gemahl gebar, wurden alle von einem frühen Tode hinweggerafft bis auf einen einzigen Sohn, Meinhard III., dessen Gesundheit ebenfalls keine feste gewesen zu sein scheint. Starb auch dieser ohne Nach kommen, so musste Tirol wieder an Margareta, die eigentliche Erbin des Landes, zurückfallen, wenn sie, wie dies dann wirklich geschah

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 90 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
einigten Länder nicht lange vorenthalten bleiben. Schon im Jahre 1412 berief denn auch II. Ernst, als der Steiermark von Ungarn her Gefahr drohte, die „Prälaten, Herren, Ritter, Knechte, Städte und Märkte' dieses Landes zur Berathung von Vertheidigungsmaßregeln nach Graz. 1 ) In Tirol hatte sich die ständische Verfassung unabhängig von den Vorgängen in Österreich entwickelt. 2 ) Schon unter dem letzten Görzer, Heinrich von Kärnten und Tirol (1310—1335), hatte der Adel auf die Regierung großen Binfluss

erlangt, und es waren die wichtigsten Verord nungen ..nach dem Rathe der edeln Leute und Dienstmannen des Landes' erlassen worden. Als dann nach der Vertreibung des ersten Gemahls seiner Tochter Margareta von ihr und ihren Vertrauten des Kaisers Sohn Ludwig von Brandenburg zum Herrn ausersehen ward, musste dieser am 28. Jänner 1342 versprechen, ohne der Landleute (Adeligen) Rath keine ungewöhnliche Steuer zu erheben. Tirol nach dem Rathe der Besten, d. h. Vornehmsten, die dort ansässig wären

, zu regieren und die Rechte des Landes nur nach ihrem Rathe zu bessern. 11 ) Ludwig hat dann frei lich dieses Versprechen nicht gehalten, aber nach seinem Tode traten nicht bloß die Adeligen, sondern auch die Bürger als politischer Factor hervor. Im Jahre 1362 versammelten sich in Bozen die „Bienstleute, Ritter und Knechte, Städte und Märkte und alle Gemeinschaft, reich und arm in Tirol' und baten in einem von sieben Adeligen und vier Städten im Namen der übrigen besiegelten Schreiben den jungen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 213 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
worden, dass es gemeinsame militärische nnd finanzielle Angelegen heiten gebe. Die Theilung der österreichischen Länder unter die drei Söhne Ferdinands I. (1564) hatte freilich auch Einfluss auf die Stellung der Centraibehörden. Denn wie K. Maximilian IL und dessen Nachfolger hatten auch die Erzherzoge Ferdinand von Tirol wie Karl und Ferdinand von Steiermark einen eigenen g e h ei m e n R atIi, einen Hof r at h, eine Hofkammer und eine Hofkan z 1 eL Auch ein eigener Hofkriegsrath wurde 1578 in Graz

eingesetzt. 3 ) Diese Behörden dauerten, allerdings mit beschränkteren Befugnissen, selbst dann noch fort, als 1619 Inner österreich und 1665 Tirol und Vorderösterreich wieder mit dem Haupt körper der habsburgischen Monarchie vereinigt wurden. Nur die nieder- ') Majezta* sua ben iff ne tleclaravit : quae justiciam, jura, ìibertatesqva regni con- cernunt, in Hvngarico. quae cameraìia, in camera, qvae vero bellica negotia sunt, in bellico Consilio more hactenus obseraato traclari etc. Mon. comit. Hung

., 5, 270 art. 38. 2 ) Mon. comit. 5, 159 art. 40. s ) Eid ermann. 1, 24 und dessen „Geschichte der hmdesfürstliclien Behörden in und für Tirol'' im „Archiv für Geschichte Tirols', 3, 3S8 ff. Vgl. Hirn, Erz herzog Ferdinand IL von Tirol. 1, 461 ff., der jedoch (S. 47tì) glaubt, dass es unter Ferdinand noch nicht zur Bildung eines förmlichen Collegiums geheimer Rlithc gekommen sei. und Felln er in den „Mittheilungen', 8,289 1'.

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 36 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Freiburg im Ochtland (1277), vom Kloster Murbach die Stadt Luzern (1291), dann mehrere Städte und Herrschaften im südlichen Schwaben, besonders an der oberen Donau, wo 1301 auch die Markgrafschaft Burgau erworben wurde. 1 ) Die Verbindung der östlichen und westliehen Ländergruppe wurde durch die Erwerbung Kärntens und Tirols erleichtert. 4. Die Vereinigung Kärntens und Tirols mit Österreich. 2 ) Der Mannesstamm des Hauses Görz-Tirol, das 1286 mit dem Herzogthum Kärnten belehnt worden

Ludwig der Baier 1327 beim Antritte seines Zuges nach Italien, wohin er am leichtesten durch Tirol gelangen konnte, dem Herzoge Heinrich das Privileg, dass ihm in Ermangelung von Söhnen seine r[ Töchter oder Bruderstöchter oder ein Gemahl derselben auch in den Reichslehen, also namentlich im Herzogthume Kärnten, sollten nachfolgen dürfen, und dieses Privileg erneuerte er ihm bei seiner Rückkehr nach Deutschland am 6- Febr. 1330. Aber Ludwig, eifersüchtig auf die steigende Macht der Luxemburger, brach

Herzogshaus in Kärnten-Tirol und dessen Familienverbindungeu : Meinhard II. v. Tirol t 1295 'Wenzel II. + 1305 Hg. v. Kärnten seit 1286 Kg. v. Böhmen Albrecht I. Gem. Elisali. Otto Ludwig Heinr.f 1335 Gem. Anna Wen?;. III. Elisa!). Gem. Joh.v.Luxem- V. Habsburg Herzoge v. Kärnten + 1300 bürg +1846, Kg. ^ + 1308 +1310 +1305 K.v.Böhm. (erloschen) v. Böhm. s. 1310 .—— , 1307—10 ' . ' Und. III. Fried. Otto Albr. II. ' —, _J , + 1307 der + 1358 Adelheid Margareta Maultascli 1. Gem. Johann Heinrich Karl

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 60 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Die Länder der leopoldinischen Linie theilten sieh in drei Gruppen: 1. Steiermark, 2. Kärnten und Krain mit den benachbarten kleineren Gebieten, 3. Tirol. Die Einkünfte aus diesen Ländern sollten aber unter die drei Brüder gleich getheilt werden, die Gebiete jenseits des Arlberg allen gemeinsam gehören. Die Wahl zwischen diesen Gruppen sollte den Herzogen nach ihrem Alter zustehen. Leopold und Ernst einigten sich nun dahin, dass ersterer die vormundschaftliche Re gierung in Österreich

und die Verwaltung in Kärnten und Krain, letzterer Steiermark erhalten sollte. Friedrich wäre also Tirol zugefallen, doch bekam er zunächst nur die Verwaltung der Vorlande, und erst im folgenden Jahre wurde ihm auch Tirol überlassen. So zerfielen die österreichischen Länder in vier getrennte Verwaltungs gebiete, wenn auch eine Bealtheilung der Länder innerhalb der leopoldi- nischen Linie nicht vorgenommen wurde. Doch schon am 3. Juni 1411 starb Leopold IV., dem die Vormund schaft über Albrecht

VI., über welche bis 1435 ihr Oheim Friedrich von Tirol die Vormundschaft führte. Dieser starb 1439 ebenfalls mit Hinterlassung eines minderjährigen Sohnes Sigmund, als dessen Vormund Friedrich von Steiermark anerkannt wurde. Das Eecht auf die Vormundschaft über die minderjährigen Mitglieder des habsburgischen Hauses wurde somit damals nicht dem Senior des Gesammthauses (Albrecht V.) zuerkannt, sondern dem Ältesten der be treffenden Linie, was auch den Bestimmungen des Landrechtes entsprach

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 373 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
und in die der Besitzer großer landtäflieher Güter; in Tirol in die Gruppe der Prälaten und die des „adeligen großen Grundbesitzes'. In Galizien wurden auch für die Wahl der Vertreter des großen Grundbesitzes, und in Dalmatien der „Höchstbesteuerten' territoriale Bezirke geschaffen, während sonst das ganze Land einen Wahlbezirk bildete. In Vorarlberg, welches einen eigenen Landtag er hielt, fiel der Großgrundbesitz ganz fort. Auch bei der Wahl des Landesausschusses, welcher theils aus 4, theils aus 6 (in Böhmen

, Schlesien, Österreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark und Istrien war die Zahl der Vertreter der Städte, Märkte und Handelskammern die größte. In Tirol und Galizien wählten die Landgemeinden allein die Hälfte aller Abgeordneten (in Tirol 34 von 68, in Galizien 74 von 150). Auch der Census für die Wahlberechtigung im Großgrund besitze ist sehr ungleich. In den meisten Ländern beträgt er 100 Gulden an landcsfiirsfliehen Realsteuern, in Österreich unter der Enns 200, in Böhmen, Mähren

und Schlesien 250, dagegen in Tirol, im Kreise Gattaro und einem Theile von Görz uur 50 Gulden. In den Städten und Märkten wie in den übrigen Ge meinden erhielten alle Gemeindemitglieder das Wahre ech t, welche in Gemeinden mit weniger als drei Wahlkörpern die ersten zwei Drittheile aller nach der Höhe ihrer Jahresschuldigkeit an directen Steuern gereihten Gemeindewähler ausmachen, in den Städten mit drei Wahlkörpern jene, *) Doch war das Wahlrecht in den Ländern, wo es Landtafeln gab, auf die Besitzer

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 369 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
für Steiermark, Kärnten, S a 1 a b u r g und Tirol publi- ciert. Sie wiesen den Landtagen das Recht zu: a) über die kundge machten allgemeinen gesetzliehen Anordnungen und Einrichtungen in Beziehung auf ihre besondere Rückwirkung auf das Wohl des Landes Anträge an den Kaiser zu stellen, b) bei Gesetzen, die mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse des Landes zu erlassen wären, mitzuwirken, c) über besondere Landesangelegenheiten 1 ) zu berathen und Beschlüsse zu fassen. Die Zusammensetzung des Landtages

nach dem ständischen Principe begünstigte den höheren Olerus und Adel, besonders in Tirol *) Als solche -werden im Statut für Tirol namentlich aufgezählt: die Sorge für Landesanstalten und Einrichtungen. Maßregeln und Unternehmungen zur Hebung der Landwirtschaft, des Eealcredits, des Handels, der Industrie und des Verkehrs, die Aufbringung der füT innere Landeszwecke nothwendigen Mittel, die Oberauf sicht in Gemeindeangelegenheiten nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes, die Mitwirkung bei der Evidenzhaltung

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 92 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
. 1 ) Waren die ständischen Versammlungen in den österreichischen Ländern theils durch die finanziellen Bedürfnisse des Landesfürsten, theils durch die Streitigkeiten unter den verschiedenen Gliedern des Herrscher hauses ins Leben gerufen worden, so wurde durch dieselben Gründe auch ihre Macht befestigt und erweitert. Als nach dem Tode Friedrichs IV. von Tirol (1439) dessen Vettern Friedrich von Steiermark, der spätere Kaiser, und Albrecht VI. die Vormundschaft über seinen Sohn Siegmund in Anspruch nahmen

Parteien 1 ' gewählten Ausschusses die Regierung führe, die Ämter nur mit einge borenen Landleuten besetze und die Einwohner bei ihren Freiheiten und Rechten beschütze. Wie die Tiroler erhoben sich auch die Stände von Österreich 1451 gegen diesen Vormund, mit dessen Regierung sie unzu frieden waren, und erzwangen 1452 die Auslieferung ihres Landesherrn. Als Ladislaus 1457 starb und nun Friedrich III. und Albrecht VI. wie Siegmund von Tirol auf Österreich Ansprüche erhoben, beschlossen die Stände

, bis dieselben sich geeinigt hätten, keinem zu gehorchen und die Regierung selbst in die Hände zu nehmen. Die Verschwendung Sieg munds von Tirol und das Treiben der Günstlinge des schwachen Fürsten hatte zur Folge, dass die Stände die heftigsten Beschwerden dagegen erhoben und der Erzherzog diesen 1487 unter der Bedingung der Ord nung seiner zerrütteten Finanzen auf drei Jahre, die ganze Verwaltung übertrug und sich die Beiordnung eines ständischen Rath es gefallen ließ, ohne dessen Zustimmung er nicht die geringste

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 310 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
bei Caldi ero besiegt hatte, und den in Tirol stehenden Erzherzog Johann, den Rückzug anzutreten. Die Beste der Österreicher, welche sich bei der Capitulation vom Ulm gerettet hatten, zogen sich bis Mähren zurück, wo sie sich mit den Russen vereinigten. Obwohl es nun im Interesse der Verbündeten lag, eine Entscheidung hinauszuschieben, bis weitere russische Corps und die Erzherzoge Karl und Johann herangekommen wären, vielleicht auch Preußen, das, beleidigt durch die Verletzung seines fränkischen

, Tirol, Vorarlberg, die Mark grafschaft Burgau und einige andere schwäbische Gebiete an Baiern und die übrigen Besitzungen in den Vorlanden an Württemberg und Baden abtrat. Auch des Kaisers Oheim, Erzherzog Ferdinand, Schwiegersohn des 1803 verstorbenen Herzogs von Modena-Este, musste den Breisgau an Baden überlassen, ohne die ihm dafür versprochene Entschädigung je zu erhalten. Dafür bekam Österreich das Fürstenthum Salzburg, während der Großherzog von Toscana durch ein neu zu schaffendes Kurfürsten

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 29 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
die Iheüung des „Landes im Gebirge' in zwei geistliche Fürstentümer beseitigt und daselbst ein weltliches Gebiet, die „Herrschaft Tirol', gebildet. 1 ) b) Die Vereinigung der deutsch-österreichischen Länder. I. Die Vereinigung der Steiermark mit Österreich und die ersten Erwerbungen in Friau! und Krain. Die selbständige Stellung Stei erra arks hörte schon mit dem Tode des ersten Herzogs, Ottokars IV.. wieder auf. Da dieser ohne Kinder war und, weil er am Aussatze litt, auch keine Aussicht

in der Theilungsnrkunde der Grafen Meinhard und Albert von 1271 (I\ If. Anstr., Dipl. 1, 110) vor. Doch hat dieser Ausdruck noch nicht allgemeinere An erkennung gefunden, Koch im 14. Jahrhunderte wird das Land gewöhnlich als „Grafschaft Tirol, das Land an der Etsch und im Innere '* bezeichnet. 2 ) Ganz richtig unterscheidet dies die Contili. Zwetl. IL in Moti. Germ. SS. 9, 543 ad 1180, wenn sie sagt: JJvx So/renm ornmm her ed ita lem test a tua est Ihlpohl» duci Austrie; im per a tor etitim- i err

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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 57 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
schien, so gab Albrecht seinem Verlangen Schritt für Schritt nach. Am 25. Juli 1373 schloss Albrecht mit seinem. Bruder auf die Dauer von zwei Jahren einen Vertrag, durch den er wenigstens eine Theilung der Verwaltung und der Ein künfte zugestand. Es sollte Albrecht während dieser Zeit alle Beamten in Österreich und Steiermark, Leopold in Tirol, den Vorlanden und Krain ernennen, die Einkünfte aber zwischen beiden Herzogen gleich getheilt werden. Letzteres galt auch von Kärnten, wo damals die oberste

getheilt wurden (Realtheilung). Albrecht erhielt nur noch Österreich unter und ob der Enns mit den Gebieten von Steyr, Hallstadt und Ischl, aber ohne Wiener-Neustadt, Leopold alle übrigen Länder, also Steiermark, Kärnten, Krain, (österreichisch) Istrien. Feltre und Belluno, 1 ) Tirol und die Vorlande und dazu noch 100.000 Ducaten. Falls der eine Zweig in männlicher Linie abstürbe, sollten seine Besitzungen an den anderen fallen. Wenn einer von ihnen minderjährige Kinder hinterließe

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 26 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
reiche Besitzungen inne, so die Andechser Stein und anderes,*) die Spon heimer Laibach, Krainburg und Landstraß. Durch die Lostrennung der Marken und Grafschaften ira Osten und Süden wurde die Gewalt des Herzogs auf das heutige Kärnten mit dem angrenzenden Theile Tirols beschränkt. Nur die Bezirke von Windisch- grätz, Murau und wahrscheinlich auch die Mark an der Sann (auch von Ci Iii), gehörten damals noch zu Kärnten, nicht zu Steiermark. 2 ) 3. Tirol. 3 ) Das „Land im Gebirge

IV. dem Bischöfe Altwin von Brixen, der im Kampfe mit den Päpsten einer seiner treuesten Anhänger war, die Grafschaft Pusterthal. So entstanden im heutigen Tirol zwei geistlichePürsten- thtimer, das des Bischofs von Trient im Süden und Westen, das des Bischofs von Brixen in der Mitte gegen Norden und Osten zu. Doch hatte dies keinen Bestand, weil die Bischöfe diese Graf schaften nicht dauernd unter ihrer eigenen Verwaltung behielten, sondern weltliche Große damit belehnten. Die Bischöfe von Trient ließen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 27 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
Grafen von Tirol. Sein Enkel Heinrich erhielt um 1170, vielleicht nach dem Absterben eines Zweiges der Grafen von Eppan, vom Bischöfe auch den Mitbesitz der Grafschaft, Bozen. Die Bisehöfe von Brixen behaupteten ein noch beschränkteres Ge biet als jene von Trient, weil sie alle ihre Grafschaften weiter verliehen, und zwar den größeren Theil, jene im ünterinnthale und Pusterfchale, tun 1165 an die ohnehin schon sehr mächtigen G rafen von Andechs, die in Siidbaiern und Franken mehrere Grafschaften

des „Landes ira Gebirge' zu einem Ganzen vereinigt wurde, ist vorzüglich das Werk des (irafon Albert von Tirol, des Urenkels Adalberts, von dessen Stammburg das Land daher mit Kocht den Namen erhalten hat. Da er keine Söhne, sondern nur zwei Töchter hatte, von denen eine mit dorn Grafen Meinhard von Görz. die andere mit dem Herzoge Otto II. von Meranien vermählt war, so suchte er seinen Töchtern und Schwieger söhnen nicht bloß den Besitz seiner Eigengüter, sondern auch seine weit umfangreicheren Lehen

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Category:
Law, Politics
Year:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Page 187 of 386
Author: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Place: Wien [u.a.]
Publisher: Tempsky
Physical description: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Location mark: II A-19.074
Intern ID: 75617
der den Wunsch aussprach, dass seine drei Söhne diese ungetheilt regieren möchten. 3 ) In einer .. Auszeigung' vom 25. Februar 1554 aber nahm er eine Th eilung der Er bland e vor, von welchen Maximilian II. das Erzherzogthum Österreich mit der Stadt Stej'r, Hallstatt und Ischl, Fer dinand Tirol und die Yorlande, Karl Steiermark mit der Grafschaft Cilli, Kärnten, Kram, Görz, Triest und das österreichische Istrien erhalten, von den Einkünften alle möglichst gleichviel beziehen, von den Schulden aber Maximilian

die Hälfte, die beiden anderen je ein Viertel übernehmen sollten. Wenn eine Linie im Mannesstamme ausstürbe, sollten ihre Besitzungen an die anderen fallen. Die jüngeren Brüder sollten ohne Zustimmung des ältesten, der ihr ..Vorgeher' sein und die Beicbsleben zu gesammter Hand empfangen sollte, keinen Krieg anfangen, keine Bündnisse schließen und ihm gegen die Türken Hilfe leisten. So bildeten sieh nach dem Tode Ferdinands I. 1564 in Österreich drei regierende Linien. Doch fielen Tirol und dieVorlande

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