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Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 523 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 1038 — § 18 Stateti an der Meraner Münze, wofür ihm Gras Meinhard 1275 das Schloß Heinfels bei SMan übergab. Die Prägung der Adlergroschen, die noch in die Zeit der bloßen Verwaltungsteilung zurückreichte und deshalb Gemein- schastsmünze war, ist Wohl hierauf eingestellt worden.*) Auch nach Mein- hards Tode (1295) wurde sein Name aus den Zwainzigern beibehalten, erst die Habsburger ersetzten seinen Namen durch den des jeweiligen Landesherrn. Während die Adlergroschen nur in Tirol

oder verpachtet hatte, so tat dies auch Graf Meinhard II. mit der Meraner Münzstätte. Der Graf nahm die Gesellschaft der Münz- Pächter und ihr Gesinde in landesherrlichen Schutz und gewährte ihnen den Gerichtsstand vor seinem Hofgericht. Vor 1289 fällt das Wirken des Münz- Pächters Pagano von Bergamo mit seiner Gesellschaft. Es folgt Tenga von Florenz, der wie es scheint, von 1289—1306 an der Spitze der Meraner Münzpachter stand, die Namen seiner Gesellschafter wechseln. 1306 ver- pachtete Herzog Otto

die Münze an die Goldschmiede Chunlin und Konrad Aechter um 200 Mark Berner jährlich auf drei Jahre, nach deren Ablauf an eine Gesellschaft Florentiner Kaufleute und Lienzer Juden. 1312 traten an die Spitze der Münzpachtung Meister Nikolaus von Köln und die beiden schon erwähnten Meraner Goldschmiede/1318 verpachtete König Heinrich die Münze samt dem Münzwechsel auf drei Jahre an seinen Salzmeier zu Hall, Burchard Wadler und dessen Bruder Ulrich von München um 300 Mark Berner, doch wurde 1319

IV. von 1401 kommt kreuzer und zwainziger vor, in der Meraner Mllnzordnung H. Friedrichs IV. von 1407 nur mehr kreuze?. Die Meraner Stadtordnung (Zeitschrift für deutsches Alter- tum VI, 413 f.) enthält in ihrem aus den ööer-Jahren des 14. Jahrh. stammen- den Hauptteil neben Pfunden und Schillingen (als Rechnungsmünzenj nur gros und zwainziger, bloß in zwei eingeschobenen Nachträgen aus der Wende des 14. und 15. Jahrh. findet sich die Bezeichnung kreuzer. Der älteste Fall, wo der Kreuzer auch im größeren

Geldverkehr auftritt, ist die Urkunde über die Abrechnung der Stadtgemeinde Innsbruck mit den Söhnen des verstorbenen Herrn Botsch von Florenz von 1374, wo von Abzahlung in nur güte kraeutzer Meraner mfinzz die Rede ist (Moser, Die Entstehung und Verbreitung des Namens „Kreuzer' für den Meraner Zwainziger — Grossus in: Schlern- Schriften IX, 235 s.). Z 18 - 1039 - Ertrag für den Landesherrn sich noch weiter verminderte, fetzten sich aus Meraner, Münchner, Florentiner und einem Trienter Bürger zusammen

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 524 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
- 1040 - § 18 anderen Zollstätten des Landes vorgenommen; nach dem Wahrzeichen der Zollerhebung nannte man diesen Ort die „Silberstange' *) Der land- fremde Kaufmann mußte fur jedes Fuder Wein oder jede Saumladung Ol/ die er ausfuhren wollte, zwei Mark Silber Trienter Gewichtes, der Inländer aber die Hälfte dessen der Meraner Münzstätte zur Einlösung nberlassen, welches nach dem festen Ansatz von 1.?V- Pfund Berner für die lötige Gewichtsmark übernahm. Konnten sich beide Teile

.^) Das Silber, das man in der Meraner Münzstätte statt des chemisch reinen Metalls verwendete, wird in der Ordnung Petermanns von Schenna von 1361 „lötig' genannt. Für Zwainziger sollte die rauhe Mark haben H'A Lot „lötiges' Silber und dazu solle der Münzmeister legen „zwei lot chupfer minder ain quentlein'. Um den Feingehalt der Meraner lötigen Mark zu ermitteln, verglich Luschin den durch die Münzordnungen vor- geschriebenen Münzfuß der Zwainziger mit dem Durchschnittsergebnis von 18 Feingehaltsproben

verschiedener Ausgaben von Meinhartszwain- zigern. Dasselbe erreicht 0-879 oder '14 Lot 1 Grän***) chemisch reinen Silbers. Vom „lötigen Silber', einer hochhältigen Mischung, sind die Meraner Mimzordnungen ausgegangen. Luschin nimmt es zu 15 Lot oder s3s /jooo fein an und rechnet davon den in der Abmachung mit Pagano von Bergamo von ca.. 1285 vorgeschriebenen Kupferzusatz der quarteria tria et dimidium, d. i. 7 / s Lot, zur Mark Silber ab, die '/ mo ausmachen, und gelangt mit 938 — 55 —883

bis auf 4 / lm genau auf jenen Feingehalt, der sich als Durchschnitt aus den 18 Zwainziger-Proben ergab. Gewiß Hut also die Meraner Münze seit Meinhard II. mit lötigem Silber von m / im Feingehalt als rechnungsmäßiger Grundlage gearbeitet. Hienach laßt sich der in den Münzordnungen angesetzte Münzfuß der Meraner Münzen ermitteln, wenn man beim Korn die. durch den Einschub des lötigen Silbers *) Stolz im 2tß@. XCVTI, 669. **) Luschin in: NZ. N. F. XII, 147 f. ***) Die Mark wurde in 16 Lot zu 18 Grän, im ganzen

also in 288 Grän eingeteilt (Luschin, Münzkunde^, 200). §18 - 1041 - (0-938) an Stelle des chemisch reinen Metalls (1*000) eintretende Ver schiebung berücksichtigt. Die rauhe Mark für die Zwainziger, die man nach der Abmachung mit Pagano gemäß der heute üblichen Berechnungsweise auf lö'lg Lot oder 0'945 fein schätzte, ist in Wirklichkeit vom 13. bis tief ins 14. Jahrh. hinein nur zu 14 Lot 2 Grün oder 8 '/ mo fein ausgebracht worden. Alle Ansätze fürs Korn in den Meraner Münzorduungeu bedürfen daher

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 468 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
der Bozner Märkte in hellem Lichts. 8 18 — 92g — Pfingstmarkt in ihre Stadt zu ziehen. Schon 1517 beschwerten sich öie Meraner bei den Boznern, daß die Kausleute, statt zum Psingst- markt nach Meran zu kommen, ihre Waren in Bozen niederlegten. 1532 wandten sie sich mit ihren Klagen über den Rückgang des Handels an den gerade hier weilenden Kaiser Karl V. und erlangten ein Mandat des- selben vom 8. März d. I. an den Landrichter von Gries und Bozen, in welchem er auf den ihm gewordenen Bericht Bezug nimmt

, daß die Kaufleute aus deutschen und welschen Landen, die auf die Meraner Jahrmärkte fahren wollen, alle ihre Waren zu Bozen niederlegen und daselbst verkaufen, so daß sie nicht mehr nach Meran kommen, was den kaiserlichen Zöllen und der Stadt Meran zu großem Nachteil gereiche. Wie schon früher dem Landeshauptmann a. d. E. so gebot er nun dem genannten Landrichter, in Bozen öffentlich ausrufen zu lassen, daß die Kaufleute, die die Jahrmärkte von Meran besuchen wollen, ihre Waren, mit Ausnahme von Kupfer

, *) Stampfer a. a. O., 68. 1542 richtete die Stadt Meran eine Beschwerde- schrisl au den Landtag, worin sie über den Versall ihrer Märkte klagt; es be- ständen hier zwar zwei Jahrmärkte, allein die fremden Kausleute bringen ihre Waren nach Bozen und verkaufen dort das ganze Jahr hindurch (a. a. O., 77). In einer Eingabe der Meraner von 1573 an den Landeshauptmann a. d. E. heißt es, daß der Bozner Corporischristi-M>arkt, der dem Meraner Psiugstmarkt entsprach, nimmer im Gebrauch sei. Jener Bozner Markt

wird in einem Bericht des Bürgermeisters und Rates von Bozen an den Landeshauptmann vom G. Juli 1584 geradezu als Meraner Markt bezeichnet (Huter a.a.O., 17, A. 28). **) Stolz, tn: Schlern-Schristen II, 142f. Werunsky, Osterr. Reichs- und Rechtsgeschichte. 59

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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 361 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 714 - A IS Nach Empörung ^der Bauern in den österreichischen Vorlanden sowie im Allgäu traten auch die Bauern der Gerichte Thaur und Rettenberg (bei. Hall), die des Gerichtes Sonnenburg (bei Innsbruck), die des Etschtales ' und des Pustertales mit Beschwerdeartikeln hervor. Es kam ferner zur Plünderung mehrerer Klöster und Burgen- Der von den Aufständischen im Burggrafenamte erwählte Meraner Ausschuß forderte alle Städte und Gerichte des Landes und der Gebiete von Brixen und Trient

auf, je zwei Abgeordnete nach Meran^ zu schicken. Erzherzog' Ferdinang berief jedoch eine Tagung von ' Äeriretern der unteren Stände nach Innsbruck ein und verhinderte dadurch eine direkte Teilnahme der nordtirolischen Städte und .Gerichte an der Meraner Versammlung. Letztere tagte anfangs Juni*) und stellte ein religiöses, sozialpolitisches und wirtschaftliches Reformprogramm von 63 Artikeln auf, über dessen Annahme auf dem allgemeinen Landtage, den der Erzherzog nach Innsbruck ausgeschrieben

hatte, beraten werden sollte.^) An der Spitze des Meraner Programmes steht die Forderung, daß Erzherzog Ferdinand in der Grafschaft Tirol alleiniger Herr sei. Alle verpfändeten Schlösser, Städte und Gerichte, - alle Zinsen und Herrschaftsrechte einheimischer und auswärtiger Bischöfe ■ und Äbte sollen dem Landesfürsten überantwortet werden, man verlangtem 1 also Einziehung des Kirchengntes und überdies Aufhebung der.Bistümer und der meisten Klöster. Mit den Inhabern landesfürstlicher Pfandschaften

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