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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 29 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
52 Tirol. gnaden sioss Tirol sulle warten mit wachten, wegmachen und andern, als von alter herkomen und in unserm gnadbrief begriffen ist. Darzu sich ain in Gwnisov, um diè nach'-den Doiiavg'egendm abgehenden Próviàntlìeferwngen zu überwachen. (Mommsen, Corpus inscriptionum- 3, 107.) Der Ort war hart an der Grenze von Rhätien und. dem. Gebiet von Trient, doch noch in letzterem. Nach dem vierten Jahrhundert wird derselbe ober nicht, mehr erwähnt bin im J. 114t (La- durner f Albert III . -ùon

Tirol in Ferdin. Zeitschr. B, 14, 6); doch gehören diè im südlichen Flügel des Schlösse» noch jetzt voifindlicheri ■ Details wohl schon dem Ii, Jahrhundert an. (Mittheilungen der k. h. Central-Commission 13, XXXVIII). BfA der Gründung von Neustift waren die Grafen Albert und Per cht old ah Zeugen anwesend {Font. rer. qustr. 34, 2). Ein paar Decennien später, im J. Ii63, wird schon eines Chunradus praefectus urbis de Tyrolis Erwähnung gethan (Mohr, Cod. diplom. 1, ]96) und nach zwei weitem Decennien

abermals (Goswin, 67). Gleich seitig kommen noch andere Ministerialen von Tirol vor (ibidem) ;-im 13. Jahrhun derte ist aber nur mehr von einem. Schlosse Tirol die Rede (Mohr, Cod. diplom. 1, 344). Uebrigens darf man bei dem Namen urba nicht àllemàl an eine Stadl denken, denn u?n dieselbe Zeit (1217) wird auch einer urbs St. Michaelis gedacht (Chronik von Fiecht 242); es 'ist damit' icohl nur die Festigkeit und' der grosse Umfang des Schlosses angedeutet-., , Im 13, Jahrhunderte war das Schloss Tirol

der regelmässige Aufenthaltsort der Grafen von Tirol und Tirol-Görz; im 14. Jahrhundert hingegen residierten dieselben • häufig, namentlich König Heinrich von Böhmen 1 auf dem Schlosse Zenòberg oder vn 'der Stadt Meran. Der Ort Tirol führt imAnfange des 14. Jahrhunderts :den Nàmen 'villa oder Dorf (Gosvin 129, 210 f 213). Von den österreichischen Herzogen nahm, nur Leopold III. noch einen etwas längeren Aufenthalt auf dem Schlosse Tirol;.. fortan hielten sich daselbst die Landesfürsten nur vorübergehend

auf. Das Schloss war nur mehr' der regelmässige Aufenthaltsort des Burggrafen von 'Èirol, -der übrigens auch ein Schloss in Moral (Ortenstein) hatte, und der ihm ■-untergebenen 'Beamten, wie des' Kellners und Prohsle» von Tirol. In der Folge, wenn nicht schon früher, kamen, auch■ diese Aemter fort, das des Frohstes nach Zenoberg (Der deutsche Antheil, des Bisthwis Trìent t /, 265) und des Kellners nach. Meran. Seitdem die Würde des Burggrafen mU der Würde eines Hauptmannes an der Etsch vérèìtii ioorden

1
Books
Category:
History
Year:
1850
Fünf genealogische Tafeln von tirolischen Adelsgeschlechtern
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Page 6 of 8
Author: Kögl, Joseph Sebastian / Kögl
Place: Wien
Physical description: 5 Bl.
Language: Deutsch
Notations: Aus: Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen ;2,2;
Subject heading: g.Tirol ; s.Adel ; s.Genealogie
Location mark: II 102.434
Intern ID: 265276
Genealogie der Vögte von Matsch, Grafen von Kirchberg in Tirol. Taf. IV. fa dem Seitenthale Matsch in Vinsehgaa liegen die Ruinen der Bargen Alt- oder Ober-Matsch und Neu- oder Unter . Materie. Jone -war das eigentliche Stamm haus, dieses wurde bet der Theilung in Linien erbaut, and stand schon vor dem Jahre 1243. Als die Aeltesten un<l mächtigsten Herren im Gaue hatten sie die Leute des Hochsliftes Chur von Pontalto bis zar Etschbrüeke bei Meran, die Klöster Mariaberg und Münster

unter ihrer Bevogtung, und sie nannten sieh daher die Vögte von Matsch- Zu grosser Gewalt kamen sie vorzüglich durch sie Lehen der Hochstifte Chur und Camo. War ihr Eigenthum seihst schon gross , so erhob sich mit diesen ihr Ansehen der gestalt, dass es einst in ihrer Macht eben so gut, wie in jener der gleichzeitigen, gewaltigen Grafen von Eppati gestanden wäre, sich allmälig, wie die eher später kräftig auftauchenden Grafen von Tirol, zur Landesherrschaft emporzuschwingen, Unheilvolle Ereignisse trübten den Glanz

(Eiranus), Vogt von Malsch, libto 1251, 63^ war 1275 7-eogo in der Stiftungsurkundc von Slams, wurde 1282 mit Pusciavio belohnt, und um das Jahr 1233 von seinem Todfeind« Schwikcr von neichenberg getiidtet. — Gattin : Adelheid Gräfin von Montfort, Schwester des Bischofs Friedrich von Chur; ihr anderer Bruder, Ulrich Graf von Monfort, verzichtet« 1284 gegen den Grafen Meinhard II. von Görz und Tirol als Vormünder der Nachstehendes aller Ansprüche und des Erbrechtes auf Ey r s und aller Güter im Gebirge

. Adelheid, Gattin des Friedrichs von Cnstell- barco. 1313, 33, 30. Hartwig, Vogt von Matscb,-wurde vom Herzoge Conrad von Teck 1349 gefangen, und lebte noch 1351, 58. Ulrich IV., Vogt vou Matsch, Graf von KirchbergT^Landesverweaer in Tirol, einziger Holm, j im Nor. 1384. Lidwig von Bcìmdeì?hM!n^»?ìehnt!^hì^3lTT!rTìormu?^da^!^nÌM}«waÌMn Besitz nehmen wollte, dagegen Pusciavio und Chiavenna den Mailändern überlassen musste. In dem durch die Entfernung des Landesfürsten Johann Heinrich von Düliram

befehdete er seine Vettern zu Ohcr-Maisch, brach ihren Thurm zu Mals, den kleinen unter Churhurg und das Taubenhaus, und behielt ihre Gäter für sieh. Im J. 1359 übernahm er und sein Sohn vom Grafen von Werdcnberg das Schloss Greife uste in in Engedein, das Lehen von Chur war. Bei dem Regierungsantritte Meinhard III., Grafen von Görz und Tirol, erschien er (der Alte genannt) mit dem Sohne auf dem grossen Landtage zu Meran 1301 an der Spitze tirolischen Adels. Durch seine Ehe mit Agnes, Gräfin

2
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 65 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Allgemeines über das Land Tirol Die von Mais Sittich von Wolkenstein um 1600 verfaßte Landesbeschreibung von Tirol (im Druck herausgegeben 1936 in Scklernschriften Bd. 34) beschreibt die Gerichte an den Welschen Confinen, an der Etsch, am Eisack und im Pustertal sowie in den Stiftern Trient und Brixen nach ihrer Lage, den zugehörigen Ortschaften, Wirtschaftsverhältnissen und son stigen Merkwürdigkeiten. Die Zugehörigkeit der einzelnen Gerichte zu den Kreisen nach den Verordnungen von 1783, 1788

und 1803 siehe a. a, O. S. 294—298, ferner in dem 1778 erschienenen Büchlein „Geschichte der Grafschaft Tirol' von Roschmann, ale Verfasser ungenannt, S. 5 ff. Die Gliederung der Kriminal- und Schubgerichte innerhalb der Kreise nach dem Stande von 1805, der zugleich jene des mittelalterlichen Gerichtswesens wiedergibt, siehe bei Hammer, Die Justizbehörden in Tirol, im Sammler für Gesch. u. Stat. Tirols Bd. 1 (1806) S. 244 ff., und bei Mages, Die Justizverwaltung in Tirol (1887) S. 232 ff. Einheitliche

Übersichten über die Gliederung der Gemeinden innerhalb der einzelnen Ge richte für ganz Tirol sowie der Einwohnerzahlen derselben enthält der Band Generalsteuer- kataster von 1780 (IStA. Kat. Gen.). Auf jenem Kataster aufgebaut ist eine Handschrift unter dem Titel „Totalaiisweia über die neue Steuerrepartition von^lllü' in Il'erri. Dipani. Nr . 1356, diese enthält für die einzelnen Gerichte die Zahlen der Einwohner, Häuser, Haustiere, der be bauten Flächen, Äcker, Wiesen, Mähder, Wälder

und der Grasrechte auf den Almen. Weitere Einwohnerstatistiken oder — wie man damals sagte — Populationstabel len auf Grund jenes Katasters von 1780 sind außer den eben genannten und wie diese nur handschriftlich überliefert, von mir aber oben S. 49 f. zur Einwohner- und Größenstatistik der Gerichte mitgeteilt: Ein Verzeichnis der Gerichte Tirols mit deren Einwohner- und Häuserzahlen nach dem Stande von 1780, eine Handschrift als Beilage einer „Beschreibung der fürstl. Grafschaft Tirol'_I Fqrd. Dipa nLJNr. 1194

/III; eine auch in den einzelnen Zahlen damit übereinstimmende Ta belle im IStA. .Pestarchiv __X, 47; ein drittes solches Verzeichnis bietet die „Tabelle des Populationsstandee von Tirol von 1780' IFerd. Dipaul. JJr. 994/JVidie Zahlen sind in dieser zweiten Tabelle etwas höher als in den eriieren'nämlich 577.700, statt 564,900 Einwohner für ganz Tirol samt den Fürstentümern Brisen und Trient; diese zweite Tabelle enthält auch die Bevölkerungszahlen für die einzelnen Gerichte der Fürsten tümer

3
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 480 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 952 — § 18 , K. Maximilian 1499 das alte Verbot der Einfuhr fremden Weines nach Trient bestätigte, erlaubte er auch den weinproduzierenden Untertanen des Trienter Bischofs die Verführung ihrer Weine nach Tirol, weil sie ein Teil dieses Landes und mit diesem uniert seien, nur mußte der Wein- suhrmcmn eine Bescheinigung des Käufers mit Angabe des Herkunstsortes des Weines zum Beweise mit sich sichren, daß es sich nicht um außerhalb des Landes gekauften Wein handle. Um wenigstens

dieselbe aber im November 1528 provisorisch wieder auf 300. Erst die Innsbrucks Übereinkunft K. Ferdinands vom 26. Febr. 1529 mit den Trienter Wein- Produzenten schlichtete den Streit wenigstens sür einige Zeit. Ihr zusolge durften jährlich vor dem 24. April 325 Fuhrfässer, d. i. 650 carri, jeder carro zu 8 Urnen Bozner Maßes gerechnet, also 5200 Urnen (orne) = 4040'40 hl aus dem Hochstift Trient über Uls (Noce) und Eves (Avisio), d. i. über die Südgrenze der Grafschast Tirol, und durch dieses Land ausgesührt

Aussuhrmenge war der traft besonderen Erlaubnispatentes ausgeführte Wein nicht inbegriffen (Alberti, 196). Gegen Vorweisung solcher Patents oder Paßbriese konnten für den Bedarf des Hofes, des Regiments und der Kammer ausländische Weine importiert werden. Hofleute und Beamte betrieben nicht selten mißbräuchlichen Handel mit ans- ländischen Weinen (Hirn, Eh. Ferdinand II., l, 411), auch mit solchen von Rovereto, obwohl K. Maximilian den Roveretanern verboten hatte (7. Aug. 1511), ihren Wein nach Tirol

oder Trient und dessen Distrikt zu verführen (Alberti, p. 221). **) 1525 svrderte die „Bauernschaft an der Etsch' und insbesondere des Ge-- richtes Salurn, daß kein Trientner oder ander Welschwein über die Wasser Eves (Avisio) und Uls (Noce) vor Georgi und RMfer Wein^(von Riva), überhaupt nicht eingeführt werden dürfe (Acta Tirol.'ttC M). ' . § 18 — 953 — anderen.*) Die krast Privilegs gestatteten 650 carri Trienter Weines zahlten zu Lavis keinen Zoll, während der auf Grund besonderer Patente ausgeführte

Wein daselbst hohen Zoll entrichten mußte. Da die Trienter ihren Wein später auch auf der Etsch nach Tirol verfrachteten, pro- testierten hiegegen 1563 die Südtiroler unter Hinweis aus das Verbot der übereinkunst von 1529. Die Konsuln von Trient sandten zum Landtag in Innsbruck 1573 Gesandte, welche auf alte Zeugenaussagen zugunsten der Verfrachtung auf der Etsch hinwiesen sowie auf die Ungangbarkeit der Straßen zur Winterszeit. Eine der Verfrachtung auf der Etsch günstige Entscheidung fällte

4
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 144 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Burgfrieden Tirol frieder im Lande sich zu sichern, allein ohne Erfolg. Vielmehr wurden sie den anderen Gemeinden des Burggrafenamtes in Hinsicht des Steuerwesens völlig gleichgestellt, offenbar weil ihre Dienstverpflichtungen auf das Schloß Tirol bedeutungslos ge worden waren 1 ). Natürlich ließ sich unter solchen Umständen auch die gerichtliche Sonderstellung nicht mehr halten, wenn überhaupt dieselbe jemals wirklich im ganzen Umfange der genannten Gemeinden bestanden hat. Doch entwickelte

sich außerdem noch ein engerer Burgfriedensbereich für das Schloß Tirol, und dieser behauptete sich auch, nachdem die Gemeinden Tirol und Grätsch längst ihren Burgfriedenscharakter eingebüßt hatten. Die Ansätze zu diesem engeren Burgfrieden sind in der bereits zitierten Ordnung des Schlosses Tirol von 1505 deutlich gegeben, indem die Inhaber von acht Höfen der Gemeinde Tirol zu ganz besonderen persönlichen Diensten auf das Schloß verpflichtet er scheinen. Diese Höfe lagen alle in einem geschlossenen Räume

zwischen der Mutt- spitze, den beiden äußersten Muttgräben und dem Abfalle gegen Grätsch und werden in den Steuerakten seit dem 16. Jh. stets als Burgfriede Tirol dem Dorfe Tirol als Sonderbildung gegenübergestellt, zerfielen aber selbst wieder in zwei Techneien, nämlich Kronsbichl (westlich des Schloßgrabens) und dem Burgfrieden im engsten Sinne mit den Mutthöfen 2 ). Aus dem J. 1749 ist eine „Steuerbereitung im Burgfrieden neben dem Haupte schlösse Tirol, hierin auch die dem Hauptschlosse mit Jurisdiktion

tirolischer Jurisdiktion' bildend ausgewiesen. Diese Gerichtsbarkeit, die vom Landeshauptmann an der Etsch als Burggrafen oder dessen Unterhaupt mann auf Tirol ausgeübt werde, umfasse „durchaus die Zivilsachen' (a. a. 0. f. 3100). In demselben Sinne sagt eine amtliche Beschreibung von 1802 (IStA. Cod. 2454), das Schloß Tirol habe die Burgfriedensgerechtigkeit über den Burger-, Kofler- und Schneeweishof und den Rofenhof im Ötztal, das Richteramt stehe dem Unterhauptmann zu außer über Malefiz

, dieses dem Stadt- und Landgericht Meran, die Yerfachungen dem Kellenamt. Anich verzeichnet keinen Burgfrieden für das Schloß Tirol. Die Stelle eines Unterhauptmannes auf Schloß Tirol wurde im J. 1803 zum letztenmale besetzt (IStA. Kameralarchiv 92, 2403), im J. 1808 dasselbe aber an einen Privaten verkauft. Damit ist jedenfalls die behandelte Burgfriedens- iurisdiktion endgiltig erloschen. Im J. 1816 hat die Stadtgemeinde Heran das Schloß Tirol erworben und es dem Kaiser Franz I. als ein Ehrengeschenk

5
Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 91 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
verkaufen (Cod. Wang n. 14 in Font. rer. austr. 5 Bd.) und nach kurzer Zeit sahen sie sich nicht nur um alle Jurisdictionsrechte, sondern auch um alle Eigenthumsrechte in dieser Gegend gebracht, aber fast ebenso auch die Bischöfe von Trient. Denn da letztere die Grafen von Tirol mit einem Theil der Grafschaft Bozen belehnten, so gaben sie diesen hiedurch Veranlassung, ihre Macht auf Kosten des Bisthums immer weiter auszubreiten. Haben sie vielleicht den Bezirk Möllen sofort von den Bischöfen bekommen

, so war bereits Albert III, auch schon im Be sitze des Gerichts Jenesien (Bibl. tirol. D. n. 1331 f. 90 Ms.) und Meinhard 11. wusste Greifenstein von den Serren von Greifenstein, die die Bischöfe von Trient damit belehnt hatten (J % JRöggel, das Schloss Greifenstein und dessen Besitzer in „Beitrüge zur Geszhizhiz ole. von Tirol uncLVoralberg' 4, 245) zu erwerben (Bibl. tiról. D. n. 227 f. 5. 6.) und ausserdem noch viele andere. Besitzungen in den ge nannten Gerichten. Trotz aller Anstrengungen konnten

einen eigenen Richter, selbst, für Maleßzsachen, gewahrte (S. Seite 184). Bas kleine Gericht Burgstall ist wohl dem mächtigen Volkmar von Burgstall zu Gefallen von Möllen abgelöst worden y da es zu seiner Zeit, in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, zuerst auftaucht und im engsten Zusammenhange mit der gleich namigen Burg erscheint (Tirol. Arch, 2, 139 f). Ganz dunklen Ursprungs ist das nur aus zwölf Höfen und einem Lehen bestehende Gericht Gargazon, das seit dem Anfange des 17. Jahrhunderts

dem Kellenamte von 'Meran einverleibt erscheint (Burglechner 3, 4, 1060). Im späteren Mittelalter lag das Gericht Möllen va sehr verschiedenen Händen. So besassen es, bald als Pflege, bald als Pfand im 14. Jahrhundert nacheinander Heinrich von Schenna (Schönachs Urkunden), VoÜcmar von Burgstall (Tirol. Arch. 2, 139f), Gebhard Kamer (Freiberg, Ludw.d. Brdbgr. 169), Margaretha Maullasch, Frie drich von Greifenstein und Rudolf Lassherger (A. Huber, Vereinigung Nrn. 129. 262. 338. Schatsarch. Rep

Uriels Antheil, die Gerichte Möllen und Jenesien mit der Hälfte des Schlosses, durch Kauf zuerst an die Gerardi von Castello und dann, am 25. Juli 166 7 um 7300 fl., an Graf Joh. Dom.'Wolkenstein über, während .Ehrenreichs Antheil die Grafen v. Spaur 1704 ankauften (Staffier ib. Bibl. tirol. D. n. 992, V, Ms.). Wie die Spaur Burgstall , so behaupteten die Wolkenstein 'M'òlten und Jenesien bis in unser Jahrhundert. Durch die bäuerische Verordnung vom 21. Nov. 1806 kamen letztei'e zum Landgerichte

6
Books
Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 4 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
2 Schloss Tirol. paumbwald, auch gejaide und vischens halben gehörig, und von alters untzher löblichen herkumen, auch durch die hauptleufc und burckgrafen bisher - hantgehabt, und durch die von Tyrol, auch* durch die nach be- meist vorstmaister, waidleut, jäger und geschwor ne vischer auf bevelch 5 Rom: kay: Mt: etc. bei geshwornem aide vor dem wolgebornen herrn Leonharten herrn zu Yells, lanthaubtman an der Etsch und burggrafen zu Tyrol, herrn Gaudentzen Wotschen, landverweser, ritter Hansen

Händl oder anfangs des 12. ist auch ein Theil der Grafschaft Bosen an die Grafen von Tirol gekommènj vielleicht geschah es in Folge der um die Mitte des 12. Jahr hunderts zwischen beiden Grafengeschlechtern herrschenden Fehde, durch welche die Macht der Eppaner gebrochen wurde (Sammler 5, 29 f). Jedenfalls warm die Grafen von Tirol im letzten Viertel des 12. Jahrhunderts im Besitze eines Theiles der Grafschaft Bozen (Durig 12f.). Damit war die Grundlage für. die Bildung des Burggrafenamtes gegeben

; aber es lässt sich aus Mangel an. Quellen nicht ver folgen, wie und warum dieselbe erfolgte. Der Name eines Burggrafen von Tirol erscheint zuerst im Jahre 1233, der de* Burggrafenamtes im Jahre 1310; aber bis in das letzte Viertel des 13. Jahr hunderts erscheint der Burggraf von Tirol nicht bedeutender als andere Burggrafen und vereinte, wie es scheint, mit dem Amte eines Wächters der Burg nur das eines Verwalters der Burgeinkiinfte • auch erstreckte sich damals sein Amtsbezirk kaum über das Gebiet

Tirol den Burggrafen zum 'Stellvertreter zu machen. Thatsache ist.es, dass die Würde der. Burggrafen gegen'Ende des 13. und anfangs des 14. Jahrhunderts sichtlich steigt, und .das hängt doch sicherlich mit der Ver mehrung ihrer Amtsbefugnisse zusammen. Zwei Urkunden des Markgrafen Ludwig von Brandenburg aus dem Jahre 1346 zeigen den. damaligen Burggrafen Petermann von Schenna im Besitze der vollen richterlichen Gewalt über polizeiliche und über Malefizsachen, und sein Amtsbezirk dehnte

des Burggrafen zu Meran für das Burggrafenamt Recht sprach (Ohronile von. Meran, Uric. Nr. 3, 11, 13, 14, 34 t 36). Des Burggrafen Gerichtsbarkeit schränkte sich auf die adelige Civil- gerichtsbarkeit ein. Zur Zeit des' Herzogs Sigmund wurde aber dies Amt zuerst vorübergehend und dann für immer mit der Würde eines Hauptmanns, an der EtscK vereint, der dafür die Verpflichtung übernahm, regelmässig auf Tirol zu residiren und zu Meran auf Verlangen ein adeliges Gericht tu halten (Bibliothtca tirol. D, 1165

7
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 269 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
7 ì'- IK-'t f'Vr- ifT-U. » > /-<■-:' a/-'-V r:, . — 528 — § 18. H. Tirol. § 18. Quellen und Bearbeitungen. Bibliographische Hilfs- mittel: Unter.ki.rcher< Tirolisch-vorarlbergische Bibliographie, fortlaufend, in: BeilageDi Nene Tiroler Stimmen 189ö—1901, später in:FMGTV.^) — Largaiolli, Bibliografia del Trentino (1475—1903), 2. edizione, Trento 1904. — Zàndouati und andere Autoren, Bolletino bibliografico trentino, fortlaufend, in: A. A. A.**) seit 1901. Über die Rechtsquellen im allgemeinen

vgl.: Rapp, Über das vaterländische Statutenwesen, in: Beiträge zur Geschichte, Statistik, Naturkunde und Kunst von Tirol und Vorarlberg, 3., 5. und 8. Bd. — v. Luschin, Österreichische Reichsgeschichte, S. 29f., 144f., 345f., 351s. — Hasenöhrl, Beiträge zur Geschichte der Rechtsbildung und der Rechtsquellen in den österreichischen Alpenländern bis zur Rezeption des römischen Rechtes, hg. von Luschin, in: AÖG. XCIII. Band, S. 258f., 275 f., 303, 339f., 341 f. 1. Gesetze und Weistümer

und in der sogenannten Lombarda vor 1100 systematisch verarbeitet wurde (hg. von Bluhme in Leges IV, 607s.). Im Nordwesten des heutigen Tirol, soweit Alamannen hier vor- Händen waren, besonders aber in Vorarlberg galten die leges Alaman- norum aus der Regierungszeit des Herzogs Lantfried (wahrscheinlich 717—719), hg. von Lehmann in Mon. Germ., Leguni Sectio I, tomusV, pars 1 (Quartformat). Im übrigen Tirol bis zum Lech im Nordwesten und zur Etsch im Süden galt die lexJßa,m\variorum (s. oberi S. 7 und 222). Jene lex

aber auch im östlichen Rätien, dem heutigen Tirol, angewendet worden. Hg. hat sie Z e um er in lion. Germ., Leges V, 289 f.*) b. Landesgesetze im weiteren Sinne. Ein Landsriedensgesetz ist das von 1229, dessen Einhaltung von Bischof Heinrich III. von Brixen, dessen Kapitel, dem Grafen Albert III. von Tirol und den Ministerialen der Kirche Brixen auf drei Jahre beschworen wurde; das Gebiet, für welches der Landfriede galt, erstreckte sich von der Neuenbnrger (Lienzer) Klause bis an die Grenzen des Bistums Trient

und in nöidlicher Rich- tung bis zum See bei Mittewald (zwischen Brixen und dem Brenner). Gedruckt in: Sinnacher, Beyträge zur Geschichte der bischöflichen KUche Gäben und Brixen, IV, 218. Spärlich war bis gegen Ende des 15. Jahrh. die landesherrliche Spezialgesetzgebung. Zu erwähnen ist das Gesetz vom 25. April 1312, welches König Heinrich von Böhmen, Graf von Tirol, mit seinem Rate und seinen Dienstleuten (Ministerialen) in Betreff des Übersiebnens der schädlichen Leute nach Gefangennahme erließ. Gedruckt

8
Books
Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 308 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
— 608 — § IS- der anwesenden Fürsten und Reichsvasallen bestätigte der Kaiser iene Schenkung nnd belehnte Rudolf, dessen Brüder und ihre Erben/ mit allen Gebieten nnd Rechten, die in der Grafschaft Tirol, am Flusse Etsch, im Jnnwl und im Gebirge daselbst vom h. Römischen Reiche lehenrührig seien. Wenn auch in diesem Lehenbriefe im Gegensatze zu den erwähnten Reichsakten seit 1335, welche die ganze Grafschaft Tirol usw. als Reichslehen bezeichneten, nur die i n ihr gelegenen Reichs- Iehen

verliehen erscheinen, so werden doch die von den Bischösen lehn- rührigen Komplexe und damit die Bedeutung ihrer Lehensherrlichkeit mit Nichtachtung der historischen Rechtsverhältnisse stark Herabgernin- dert*) Schon am 8. Mai 1364 zu Budissin entsagten die beiden Wittels- bachischen Markgrafen Ludwig und Otto von Brandenburg als Oheime des verstorbenen Herzogs Meinhard III., Grasen von Tirol, allen An sprüchen auf Tirol zugunsten der Herzoge von Österreich. Die Herzoge Stephan d. Ä., Albrecht

und des erfteren Sohne Stephan d. I., Friedrich nnd Johann von Bayern leisteten im Frieden zu Schärding (29. Septem ber 1369) gegen Entschädigung von 116.000 sl. gleichfalls Verzicht auf Tirol; die Herzoge Albrecht III. und Leopold III. von Listerreich ver- pflichteten sich u. a., Markgräfin Margareta, die frühere Herrin Tirols, zur Verzichtleistung auf Kufstein, Kitzbühel und die übrigen Güter in Bayern, die ihr als Wittum verschrieben waren, zu bewegen. Rattenberg wurde stillschweigend als zu Bayern gehörig

angenommen.**) Auch die jüngere Linie der Grafen von Görz machte auf Tirol. Ansprüche auf Grund des Teilungsvertrages der Brüder Meinhard V. und Albert II. Grafen von Görz von 1271, demzufolge im Falle erbenlosen Todes des einen alle Lehen und Allode desselben an den überlebenden oder dessen Erben fallen sollten (f. oben S. 490). Graf Albrecht IV. von Görz entsagte bereits 6. Juni 1364 seinen Ansprüchen auf Tirol zu Gunsten der Herzoge von Österreich; von seinem Bruder, dem Grafen Mein- hard VII

Trient und die übrigen Besitzungen seines Stiftes zurück, wosür der Bischof für sich und seine Nachfolger eidlich versprach, den Herzogen und ihren Erben, Grafen zu Tirol, als seinen tritt der Bund der Gotteshausleute in allen wichtigeren Angelegenheiten neben Bischof und Kapitel selbständig auf. Vgl. P l a t t n e r, Die Entstehung des Freistaates der drei Bünde, 147 f. ■*) Turba, a.a.O., 88f. ^') Hub er, Vereinigung, Ivb, IIS. . ***) Ebenda. § 18. — 609 — Erbvögten gehorsam zu sein un d'tòte

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 22 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Land und Landesfürst sind zu dieser Zeit als Zeugen der Urkunden nach den Personen des Fürstenstandes unter den Grafen und Edlen (nobiles) eingereiht. Allerdings werden sie auch schon seit etwa 1230 vereinzelt von inlän dis chen Urkundenschreibern mit dem Beiwort „illustris', d. h. erlaucht, das sonst meist nur den Fürsten gegeben wird, ausgezeichnet sowie mit „Dei gracia'. Nachdem aber Gral Meinhard II, von Tirol im Jahre 1286 das Herozgtum Kärnten als Reichslehen erhalten hatte, wurden

er und dann seine Nachfolger auch in ihrer Stellung als Grafen von Tirol als „prineipes' Fürsten bezeichnet und alsbald für sie gerade in Urkunden des Etschlandes der Titel „p r i n- c e p s terre' d. i, Landesfürst auffallend oft verwendet. Stolz Schlernschr. 9 S. 434—451. — Doch habe ich hier die älteste Erwähnung des Aus druckes ,,princeps terre' für unser Gebiet nicht angeführt, nämlich von 1283 und mit Bezug auf den Bischof von Brixen und den Grafen von Tirol (Santifaller Brix. IJrk. S. 225). Ferner

in curia vel extra curiam dominorum principum terre aut in quolibet alio loco'. — 1305 Oktober 6 (IStA. Urk. I, 3824) Bertold von Rubein zu Niedermais kauft ein Gut zu Tanaus, der Verkäufer verzichtet- auf alle Rechte, die sich aus „iittere seu privilegia principum terre' ergeben können. Die Mehrzahl wird deshalb verwendet, weil damals die drei Brüder Otto, Ludwig und Heinrich Grafen von Tirol gewesen sind. Weiters finden sich ähnliche Gewährschaftsforineln mit Anführung des „prineeps terre

' in Urkunden von 1320 Jan. 27 über ein Gut zu Lana (IStA. Pb. 302), von 1330 März 19 für Ulten (Pb. 790), von 1335 Jan, 6 für Natums (Pb. 937), Ferner wird mitunter bei dem Verkauf von Gütern angegeben, daß sie an Güter des Landesfürsten, „prineeps terre' oder auch „prineeps huius terre' grenzen so laut Urkunde von 1332 April 1 (IStA. Pb. 1274) im Dorf Tirol, 1334 April 17 (Pb. 1275) in Heran, 1338 Juni 6 (Pb. 1453) in Grätsch bei Meran, 1339 Okt. 1 (Pb. 516) in Kurtatsch, 1311 und 1357 in Passeier

(Tarneller, Arch. öst. Gesch. Bd. 100 S. 220 und 241), 1341 in Deutschnofen (a. a. 0. 106 S. 24 Nr. 113) und 1347 Okt. 7 (AB. 2 Nr. 53) für Tsehars, wobei gesagt wird „prineeps huius terre seu provincie', 1344 April 17 für Corata oder Grätsch bei Meran und 1342 April 19 für Gereut bei Terlan (Arch, Dornsberg), 1342 für Holten ,.prineeps terre', 1402 für Terlan „Fürst ditz Lands' (Stolz Dm. 3/2 S. 13 u. 92). Die deutsche Bezeichnung „Landfürst' und „Herr unseres Fürstentums zu Tirol' findet sich erstmals

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 127 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol schiiis in die Etsch mündender Seitengraben ist, wird dadurch angedeutet, daß be reits damals das Gebiet, das später als das Landgericht Meran oder als das Burggrafen amt bezeichnet wird, gegenüber der übrigen Grafschaft Vintschgau bereits eine ge wisse Sonderstellung erlangt hat. An der Töll war auch eine Brücke über die Etsch und von dieser führte auf deren rechtem Ufer eine Landstraße von Vintschgau hinab gegen Lana, auf dem linken gegen Meran

; an dieser Brücke war auch seit dem 13. Jh. eine. Hauptzollstätte 1 ). Im Gefolge jener alten Gau- und dann Landesgrafen von Tirol wird 1163 und 1183 ein „Chumadus prefectus urbis de Tyrolis' nach verschiedenen anderen Dienst mannen als Zeuge erwähnt 2 ). „Prefectus' bedeutet soviel wie Vorsteher, Befehlshaber oder Amtsverwalter, „urbs' eine große Burg, nicht etwa eine Stadt, „prefectus urbis' also soviel wie Burggraf von Tirol. Auch die Burggrafen von Bruck bei Lienz und Saben bei Klausen, werden in Urkunden

des 12. Jh. mit dem Titel „Prefectus' bezeichnet 3 ). In einer Urkunde des Grafen Albrecht von Tirol von 1213 (Goswin S. 73), wird unter den Zeugen ein Eberhardus de Tirol und ein sacerdos Johannes purchgravius genannt. Hier dürfte „Burggraf', da der Mann geistlichen Standes ist, als Beiname der Familie gemeint sein, der er angehört hat. Jedenfalls beweist dies, daß der Ausdruck „Burggraf' damals schon seit längerem in Tirol üblich gewesen ist. Laut Urkunde von 1233 befiehlt der Graf Albert von Tirol seinem Burggrafen

(burgravius noster), auf dem Hofe des Klosters Steingaden zu Dorne bei Naturns keine Abgabe (exactio) aufzulegen und sein Nachfolger Graf Meinhard bezeichnet in einer Bestätigung von 1272 diese Abgabe geradezu als „jus purchgravius, quod in vulgari dorfrecht vocatur' (Auer, Steingaden Nr. 4 u. 12). Der Burggraf auf Tirol hatte also für den Landesfürsten das Steuerwesen zu verwalten. 1237 wird in einer Zeugenreihe von tirolischen Dienstmannen am Schlüsse einHainricus de Tyrol, purch gravius Eberlinus

genannt, der sicherlich Burggraf auf Tirol gewesen ist, während für den Eberhardus purchgravius in einer Bozner Urkunde von 1237 dies fraglich ist (Acta Tirol. 2 Nr. 829 u. 911). Laut einer Urkunde von 1248 sitzt „Bertoldus bur- gravius in judicio loco domini sui Alberti comitis de Tyrol juxta ecclesiam s. Lau- rentii aput Leunam' (Lana) und entscheidet einen Streit betreffs Güter des Klosters Weingarten dortselbst (Württemberg. Urkb. 4 S. 180). Der Burggraf führt also den Vorsitz im Gerichte

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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 29 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
Stolz. Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 1S7 In Schriften, die seit dem Ende des 13. Ih- in Tirol geschrieben worden sind, werden Baiern (ösvZris) gegenüber Tirol als ein eigenes deutsches Land betrachtet, seine Herzoge als Reichsfürsten, welche demgemäß dem Tiroler Landesfürsten nicht über-, sondern gleichgeordnet sind, der alte Stammesname Baiern (àvan) nur für seine Bewohner verwendet, in ähnlicher Weise wie der Aal Schwaben (Zuevis oder Zuevi) für dieses letztere Gebiet

, das für Tirol jenseits des Fern- und Arlberges lag^. Selbstverständlich hat dies die staatsrechtliche und völkische Zugehörigkeit der Grafschaft Tirol zum deutschen Reiche und zur deutschen Nation nicht berührt, vielmehr wird beides in Schriften, die vom 13.—19. Jh. sowohl im Lande Tirol wie auch außerhalb desselben verfaßt worden sind, immer wieder betont^. Das Alpengebiet, das zu den Herzogtümern Baiern und Schwa ben gehört hat, wird in den Schriften des früheren Mittelalters (vom s.^13. Ih.) oft

gegenüber dem Herzogtum Baiern erhalten. And ebenso der Bischof von Ehur gegenüber dem Herzogtum Schwa ben. Diese Auffassung erhellt am besten aus dem Hilfeleistungs vertrag. der 1265 zwischen den Bischöfen von Brixen und den Grafen von Tirol und Görz abgeschlossen wurde und demnach räumlich für den Bereich der Bistümer (episcczpatus) Brixen, Trient und Ehur So werden in den Rechnungsbüchern der Tiroler Kammer zu den Sahren 1295 und 1305 Kosten für Söldner „ex kAVsà et Suevm und Luevi' verrechnet

(Zt. Ferd. Bd. »2 S. 160! Arch. Jbk. Cod. 282 s 38. Cvd. 285 f. W). In der Chronik des Goswin von Marienberg in Tirol, die um 1379 geschrieben wurde, werden „kZvsà' von den „nostre partes' und „conimes' bzw. von der ..terrZ Htbesis'. Land an der Etsch oder Tirol unterschieden und die „Lsvari et /XlemLin' (Baiern und Schwaben) als im Lande Tirol Fremde bezeichnet. (Ausgabe in Tir. Geschichtsquellen Bd. 2 S. 1W, 1W, 218). — In einer àlrkunà von 128Ä (Arch. Jbk. I, 3870) spricht ein Herr von Starkenberg

bei Im st in Tirol von seinen Eig enleu ten ..da usse zs Swaben'. 53) Delege bei Stolz die Ausbreitung des 'Deutschtums in Südtirol (1927) Dd. 1 S. 101—11S: Stolz, Tirol als politischer Körper im Sammelwerk ..Tirol. Land. Volk und Geschichte' S. 358 ff.

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 146 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
- und Steingaden den Markelhof zu Schreckbühel, (Ferdinand. Bibl. XL1V. i. 11* Mon. Bote. 3, 21 f. Font. rer. austr. D. 34, 479. 483). Dass auch die Besitzungen der Bischöfe von Trient, der Grafen von Eppan und Tirol in Altenburg sehr bedeutend waren, braucht kaum hervorgehoben zu werden (Bonelli Notizie 3, 178. Hormayr, Gesch. von Tirol 2, 226. Statth.- Arch. Schatzarch. Nrn. 830. 1054; ibid. Urkund. Cop. 1, 290. 310). Die älteste von allen obgenannten Burgen war aber Sigmundsb-on oder Forniigar

, wie sie bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts heisst. Dieselbe erscheint bereits im 10. Jahrhundert als sehr starke Feste, die Berengar von Ivrea auf seinem Zuge nach Italien nicht , zu nehmen vermag (Mon. Germ, histor. 3, 334). Die Bischöfe von Trient machen sie zum Sitze ihres Gastaldionen von Bozen, und dies war wohl die Ursache des Entslehens eines .eigenen Burgfriedens. Zeitweise sind die Inhaber auch im Besitze des unter der Feste am TJebergange über die Etsch errichteten Zolles (Hormayr, Gesch. von Tirol

2, 214). Als die Grafen von Tirol die Jurisdiction über Bozen im 13. Jahrhundert zeitweise ganz und dann grösstenteils an sich rissen, sank sie zum Ansitze des berühmten Adelsgeschlechtes der Herien von Firmtan herab, die einen Theil davon schon im Jahre 1370 an Herzog Leopold III., den übrigen 1473 an Herzog Sigmund verkauften. Von diesem bedeutend vergrössert, führte sie fortan den Namen Sigmundskron und war eine der stärksten Festen im Lande. Nun kam sie als landesfürstliche Pfiege

oder Pfandschaft (um 1000 fi.) in verschiedene Hände und theilte in unserem Jahr hundert das Schicksal des Gerichtes Altenburg. (Tirol. Arch, 3, 242—260. Bo nelli Notiz. 3, 338 ff. Statth. Arch. Pestarch. XXVI. 479. Bibl. tirol. D. n. 418, III). Die Gegend von Eppan war schon zu Rdmerzeit stark besiedelt, wie die vielen Münzen und die andern hier aufgefundenen AUerthümer bezeugen und wahrscheinlich führte bereits damals eine Strasse durch das Gebiet von Ueb&'etsch (Ferdinand. Zeitschr. 3, 22, 57 ff.). Der Name

Eppan kommt wohl vom lateinischen Appianum, d. h. Landgut des Appius. Weniger sicher erscheint es jedoch, oh unter dem Appianum, das nach Paulus Diaconus die Franken im Jahre 590 auf ihrem Zuge durch Tirol zerstörten, derselbe Ort zu verstehen ist ; der neueste. Forscher hierüber, Freiherr von Hohenbühel-Heufler, spricht sich dagegen aus und Altenburg. 287 kunt. menigclich, das unser getrewen N., die unterthanen unsers gericht Altenburg durch ire erbere potachaft vor unser erschinen

13
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Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 48 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
203 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol IWgZZ) Brixen und die Grafen von Tirol und Görz^. Ausdrücklich für die einzelnen Grafen von Tirol und Herzoge von Kärnten wird ziemlich vst in Kaufurkunden von Meraner Notaren von 1305 bis 134Q „princeps terre' gesagt und Zwar einerseits in der Währschafts- formel, dah nämlich der Verkäufer dem Käufer eines Gutes das Besitzrecht an diesem vor dem Gerichte des Landesfürsten oder vor anderen Gerichten (in curia äominorum principum terre vel

derselben genommen und ins Lateinisch? übersetzt. Es ist daher anzunehmen, dah das Wort ..Lantsfürst' damals schon in der Umgangssprache der Gegend üblich gewesen ist. Sollte es aber von den Notaren ganz neu gebildet worden sein, sy drückt es eben deren Meinung von der Herrschergewalt der Grafen von Tirol in deren Lande aus. Ein Chronist von Vicenza aus der Zeit um 13W spricht mit Bezug aus die damaligen Grasen von Tirol und Herzoge von Kärnten von der „Regierung ihres Reiches' »Z. Auch andere italienische

Schriften aus dem 14. und 15. Ih. bezeichnen die Grafen von Tirol als Principes. Fürsten. Im Jahre 1335 sind die Grafen von Tirol aus dem Hause Gott, die zugleich Herzoge von Kärnten waren, ausgestorben, ihr Nachfolger in Tirol wurde 1341 Ludwig, Herzog von Bayern, durch Heirat der Erbtochter und kraft Belehnung mit der Grafschaft Tirol durch Deutschen Kaiser, der sein Bater war. Nach dessen Tode erwarb im Jahre 1363 die Grafschaft Tirol Rudolf, Herzog von Osterreich, Steiermark und Kärnten

aus dem Hause Habsburg. In der Äbergabs- urkunde der Tochter und Gemahlin der beiden vorhergegangenen Landesfürsten, der Gräfin Margareta, spricht diese von „unseren Fürstentum, Lande und Herrschaften, die würdigen und edlen Grafschaften zu Tirol und zu Görz, die Lande und Gegenden an der Etsch und im Inntal' mit allen nur erdenklichen dazugehörigen Be- Scmtifaller, Me Urkunden der Drixner HochstiftSarchive Bh -, S. 225. ') Aähero Angaben über diese Urkunden hei Stolz, Lanbesfurstenàm, a.a.O. S. Ä48ff

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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 23 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Allgemeines über das Land Tirol gedacht war und sich als besonderer Titel nicht durchgesetzt hat. Wohl aber bürgerte sich seit Kaiser Max I., erstmals aufzufinden 1508, die Bezeichnung „F ii r s t- liche Grafschaft Tirol' und „Geforsteter Graf von Tirol' ein, die Wendung „Gefürstete Grafschaft Tirol' erst seit 177Q 1 ), In den Urkunden, mit welchen die deutschen Kaiser im Jahre 1027 und vor- und nachher die Grafschaften, wie erwähnt, verliehen haben, wird das Landgebiet derselben mit den darauf

haftenden Rechten, öffentlichen Befugnissen und Einkünften aufgefaßt 2 ). Nachdem um 1250 die Grafschaften in einer Hand vereinigt waren und von einer neuen einheitlichen Grafschaft Tirol gesprochen wurde, werden anfangs in den Teilungsverträgen um diese aus den Jahren 1254 und 1271 als Zubehör des Landgebietes mehr im allgemeinen die Rechtstitel des Besitzes, Lehen und Eigen, Gerichtsbarkeiten und Vogteien, Hoheitsrechte und Lehensrechte, sowie die zugehörigen Dienstmannen und andere abhängige Leute

von Tirol auf alle Angelegenheiten des ö ffentlichenLebens, auf die Rechtspflege im weitesten Sinne, auf die Wahrung des Landfriedens, auf das Heeresaufgebot, das Lehenswesen und den Burgenbau, auf die Steuerhoheit, das Straßen-, Markt-, Zoll- und Münzregal, auf das Forst- und Bergregal, auf die allgemeine Ordnungsgewalt und Gesetzgebung und zwar auf die gesamte Bevölkerung des Landes und deren einzelne Stände, Körperschaften und Gemeinden. Erschöpfend im einzelnen und im ganzen gibt

diese Herrschaftsgewalt der Landesfüxsten. von Tirol die Zubehörsformeln der Urkunden an, mit welchen die Grafschaft Tirol in den Jahren 1359 und 1363 von den bisherigen Inhabern der landesfiirstlichen Gewalt an Hexzog Rudolf von Österreich übertragen worden ist 4 ). 1 ) Stolz a. a. O. S. 451—456. 2 ) So bei der Grafschaft Bozen „cornilatus Bauzani cum pertinenciis et utilitatibus, cum distrietis, placitis, cunctis publicis functionibus et redibicionibus', also die Grafschaft mit allem Zubehör raid Nutzungen

'. *) Huber, Vereinigung Tirols mit Österreich S. 193 und 221; hier heißt in heutiger Schreib weise die sehr ausführliche Formel: „Unsere Fürstentümer, Lande und Herrschaften, nämlich die Grafseihaften vi Tirol und zu Görz, die Land und Gegenden an der Etsch und das Imitai mit der Burg zu Tirol und mit allen anderen Burgen, Klausen, Städten, Tälern, Gebirgen, Märkten, Dörfern, Weilern, Lehen, Höfen, Vogteien, Gerichten, Münzen, Mauten, Zöllen.

15
Books
Category:
History
Year:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Page 34 of 96
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: München
Publisher: Beck
Physical description: S. 161 - 252
Language: Deutsch
Notations: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Subject heading: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Location mark: II 268.079
Intern ID: 495618
192 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol war dieser und ebenso der Bischof von Trient mit seinem größeren Gebiete im Süden des Landes trotz ihres Ranges als Fürsten des Deutschen Reiches der Schutzherrschaft der Grafen und Landesfürsten von Tirol unterstellt und auch dem Steuer-- und Wehrverbande der Tiroler Landschaft und damit dem Lande Tirol eingegliedert. Jene geographische Disposition ist auch schon im Mittelalter bewußt ge wesen, dies besagt das Schreiben, mit welchem Herzog

Rudolf von Osterreich im Iahre 1363 dem Dogen von Venedig seine Erwerbung des Landes Tirol angekündigt hat: Daß er nämlich nun die Äber- gänge zwischen Deutschland und Italien beherrsche. Die Grenzen der Herrschaft der Grafen von Tirol (iermm! äominü sui) und damit des Landes Tirol, werden erstmals in der Urkunde Wer die Verleihung der Zoll- und Strahenhoheit an die Grafen von. Tirol seitens des deutschen Königs vom Jahre 1305 angegeben, gegen Süden der Efeis d.i. der Avisio an seiner Mündung

. (Arch. öst. Gesch. Bd. 90, S. öi>3.) In der Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer durch den Tiroler Landesfürsten v. I. 1320 (Veichsgauarch. Jbk. Cod. 116) werden als Grenzen seines Herrschaftsgebietes im Jnntal genannt: im Osten der Ziller, und im Westen die Aschau (am Lech bei Reutte), der Arelperch (Arlberg) nnd N« Dinstermintz (Finstermünz bei Aauders). Die letztere Örtlichkeit war aber nicht eine äußere Grenze des Landes Tirol, sondern nur innerhalb desselben zwischen dem Änntal

und dem Vintschgau, ebenso wie dieselbe Urkunde alz Grenze den Jaufen und Mittenwald (südlich Sterzing) bei der heutigen Franzensfeste) anführt, weil eben das Landgericht Sterzing südlich des Brenners damals und später zum Wipptal und damit zum Jnntal gerechnet wurde. Dieselben Grenzen erscheinen auch «in dem Vertrage, den 1333 Kaiser Ludwig. Herzog von Bayern, mit den Herzogen von Österreich über die Teilung des Landes Tirol abgeschlossen Hat. der aber dann nicht durchgeführt worden

ist, nur wird hier für Mittenwald südlich Sterzing die dort gelegene Hvlzbrücke genannt (Huber. Vereinigung Tirols mit Österreich S. IM f.). Eine ahnliche Erwähnung enthält auch eine Urkunde von 1338 (Stolz, Deutschtum in Südtirol Bdt T S. 109). Eine für die Südseite etwas andere Grenzbestimmung des Landes Tirol bietet eine bisher nicht besprochene Urkunde von 1363 April 31. (Reichsarchiv Innsbruck II, Mg). Laut derselben gelobte Hainreich der Schuetze von Pinzagen bei Brixen vor dem „Gerichte zu Villanders an der Mnchstatt

16
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Category:
Law, Politics
Year:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Page 129 of 180
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Innsbruck
Publisher: Wagner
Physical description: XII, 172 S.
Language: Deutsch
Notations: Schlern-Schriften ; 40
Subject heading: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark: II Z 92/40,1
Intern ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Während die letzteren bald nach. 1300 ganz verschwinden 1 ), bewerben sich seither um das Amt des Burggrafen auf Tirol Mitglieder der besten Adelsfamilien und in den kommenden Zeiten der häufigen Dynastienwechsel vermag derselbe als erster über den Mittelpunkt des Landes und die Residenz gesetzter Beamter eine immer wich tigere Rolle zu spielen. Dieser Stellung gemäß, rückt der Burggraf von Tirol jetzt in den Zeugenreihen der Urkunden an den ersten

Platz vor allen anderen Adeligen, so 1316 und 1328 (IStA. ürk. 13405 u. 3424). Folgende Männer haben laut der landesfürstl, Rechnungsbücher (Kogler Arch., öst. Gesch. 90 S. 637 f.) das Amt eines Burggrafen von Tirol bekleidet: 1290 Jakob, seit 1292 Konrad Grandner, 1303 Bertold Gruber, seit 1314 Ulrich von Cordo, 1324 Albert von Camian, seit 1325 Heinrich von Annenberg, 1330 Konrad Ar- berger, seit 1330 Volkmar von Burgstall, seit 1342 Konrad von Schönna. Im J. 1346 übernahm das Amt Petermann

von Schönna und behielt es bis zu seinem Tode 1369 2 ), worauf es eine Zeit lang, nachweisbar im J. 1370, Petermanns Schwiegersohn Hans von Starkenberg verwaltete (IFerd. Egger Tarantsberg 130). Aber schon 1372 erscheint als Burggraf von Tirol Ulrich Magnus (Tir. Weist, 4, 24), 1380 bis 1388 Heinrich der Friedinger (IFerd. Egger Gandegg 208; IStA. Schatzarch. 3610) Jäger, Gesch. d. landständ. Verfassung 2, 28), 1388 bis 1394 Johann der Jedens- peuger 3 ). 1396 erhält Siegmund von Starkenberg

das Burggrafenamt 4 ), 1402 mußte es dieser aber an Friedrich von Fiednitz übergeben (IStA, Urk. 1272). Zum J. 1406 wird Michael von Wolkenstein (a. a. O. 1098), 1411 Ekkehard von Villanders (Lichnowskia. a. 0.7 Reg. 1228 b); 1412 Georg von Villanders (Archivber. 1 Nr. 2489) 1415 Konrad Hartenf eider (IStA. Urk. 1133), 1420—1432 Hans von Königsberg 6 ), 1434 wieder Konrad Hartenf elder als Burggraf auf Tirol genannt (IStA. Schatzarch. 3660). 1437 erhält dieses Amt Ulrich von Weispriach (a. a. 0.1431), 1443

erscheint an dessen Stelle Wolfart Fuchs (Rief a. a. 0, 309), 1447 Parzival von Annenberg (a. a. 0. 314), 1457 erhält es Graf Erhart von Kirchberg (IStA. Sch.atzarch. 1325). 1460 wird zum erstenmal das Amt des Burggrafen auf Tirol mit dem des Haupt mannes an der Etsch oder Landeshauptmannes verbunden, und diese Vereini- Urkbuch 6, 271 u. 274; Ried, Cod. Dipl. Ratiabon. 1, 488); 1272 Bertoldus Ruf us purgravius de Tyrol (Font. rer. austr. II. Ser. 1, 129); 1276 burcravius Bertoldus de Aichach, Schrido

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 96 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
nachmalen nit mehr legen ze behalten. Doch wie der Flaßer brief lautend, was sie auf das Neuhaus dienen sollen järlich, das soll bei kraft bleiben, bis auf der herrschaft widerrufen, doch in der geding : Wann die herrschaft von Tirol gewaltsteuer auf das land legt, so mag die herrschaft auf das gericht in Haß und Campbell sonderlich 20 auflegen, oder sie mag das laßen, also doch, daß die herrschaft das gericht zu dem Neuenhaus bedenken und erkennen soll, daß ihm desto gütlich geschehe. Do das beschah

30 und in dem andern jähr. Die 5 Siegeln hängen. \ 24. Neuhaus*) B Beiträge zur 'Geschichte, Statistik etc. von Tirol und, Vorarlberg 8, 106 ff. ». iX Ez ist ze merchen, daz herr TJlreich von Corde, purchgraf ze Tyrol, herr Wernher von Tablai, herr Hainrich von Schennan sint chomen in *) Das Gericht Neubau», auch Terlan genannt (J. Ladurner, Schloss Maul- lasch oder Neuhaus in Tirol. Arch. 2, 41—66)^ welches in älterer Zeit zum Burggrafenamte, später sum Etschviertel gehörte, erstreckte sich zu beiden Seiten der Etsch

ober Nals; unter den vier Edelsitzen befand sich auch einer, Namens Siebeneich. Der Bestand dieses Gerichtsbezirkes lässt sich erst für den Anfang des 14. Jahrhunderts mit Sicherheit nachweisen, doch wird schon in der ersten Hälfte des 13. öfters eine pertinentia novae domus erwähnt, wie 1236 (Zibock 4. 118 7 m Ferd. Bibl. V. f 1). Vielleicht schon Albert III. von Tirol, jedenfalls aber Meinhard IL hat ihn geschaffen und hier einen eigenen Richter bestellt, während in früherer Zeit die Grafen

selbst hier Gericht hielten. Der Bezirk war für die Grafen von Tirol, als äusserster Vorposten und Operationsbasis ihrer Macht gegen die der Eppaner auf Greifenstein und gegen die ihrer Lehensherren, der Bischöfe von Trient in Bozen, von äusserster Wich tigkeit und so erbauten sie sich hier ì wahrscheinlich gegen den Willen der letztem, eine Doppelburgwie es scheint } von besonderer Festigkeit, von der der eine Theil oben auf dem Felsen stand und in den Ruinen des Schlosses Maultasch noch er- halten

ist, der andere gerade darunter in der Ebene, nun spurlos verschwunden. Dieser muss von bedeutendem Umfange und von einer Mauer umgeben gewesen sein, denn in Urkunden König Heinrichs werden Grundstücke und Häuser genannt, die innerhalb der Mauer lagen, und ist von einer obern und einer untern Pforte, letztere gegen Gries gelegen, die Rede (ScKònachs Urkunden-Sammlung. Tirol. Arch. 2 , 49. 51). Dieselbe hiess Neuhaus und gab dem ganzen Gerichte den Na men; bald, wahrscheinlich in den Kämpfen Herzog Meinharts

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Category:
History
Year:
1934
Welschtirol und seine geschichtlichen Beziehungen zum deutschen Siedlungs- und Staatenraum
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Page 1 of 5
Author: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place: Berlin
Physical description: S. [9] - 12
Language: Deutsch
Notations: Aus: Der Nornenbrunnen (Beilage zur Zeitschrift "Deutsche Arbeit") ; 8,3. - In Fraktur
Subject heading: g.Trentino ; z.Geschichte
Location mark: III 112.126
Intern ID: 189148
V,' 'r- 1 -' — 1 v- «V;^ *- •' > ,'V^/ -•• '• MssMiMlMM , und seine geschichtlichen^' Das Gebiet der Grafschaft Tirol^ ist'.iir^der.^Hauptsache. aus den südlichen Grafschaften dtS 'seit! d?m*k'.'-Aahrhuàrt; ^'^.begründeten StammeSherzogtums. JKt.'SS'aj uva.r« n.oder- •xy; 33 n i e r ii entstaàir. Das Juntal, daS Eisacktal, -das Puster- ^ v lai und das E ischial züvischen Bozcu inch Meran ,ho ben/sicher.^ 'f^on seit jener Zeit diesem - Herzogtum- BahernHngehört, -.der- -- 7 Vintschgan

' I'..-v .93 r ixen', aus jenen inl Etschtal. das/der Bischöfe.->on^ T-r i e.n t.-. Di« Bischöfe' haben unter- ihvxr Lehenshoheit'die. - Grafen in jenen Gebieten belassen und im.'lö.Jh. hat eines. I >. dieser Grafengeschlcchter und zwar dasjenige, das sich nach dem'. Schlosse Tirol bei Mcran benannte^alle.diese! Grafschafteivein-', f' schließlich Bozen und dann mich noch weiter -südwärts, bis La- ^.. ---vis, halbwegs zwischen Bozen und. Trient, zu einem. ge< ^ - schlossenen Lande, der G ra s s cha'f t-^T.i r o.l

. vereinigt, die bald als ein selbständiges Glied des Deutschen Reiches gegol» - ^eiv hat. .So ist das duitsche^ Haustlgebiet Von-Tirol entstanden. ^7'. - Das Fürsteirtnni des Bischofs /von Brixcn wurde auf feine Residenzstadt nnd einige- umkiegeà...- Landgemeinden .be» schränkt, jenes von Trient behaupte te. em größeres. Gebiet im i77 Umkreise seiner Hauptstadt. - ..Wenn auch Ärixeu und Trient M ^ eigene Fürstentümer des Deutschen Meiches geblieben find und p-.'y'bajicx ..nn-Jnrtent ottch eine eigene

Verlvaltung gehabt haben, M''-s» war doch der-.Landesfürst von Tirol auf Grund des alten |: •/.'•.SJofltcitjerhältttiffcS deren Schutzherr nach außen, die beiden' ^?->^.Hochstifter Mitglieder der Tiroler.Landschaft und dem Lande ^5>-.. TiroIhmsichtlich der ' Landesverteidigung dauernd ..kon- föderiert,-!wie man damals.,sägte.'-In >der VierlelSeinteilung : 7-7 deS».Land«S Tirol bildeten sie eigene Viertel, Stift Brixen und j' Stift Trient. - ' '■>• ■ . ; 7- , , ' : ;7 l ^ ; •' ' Nicht nur etwa in Brixen

^-^nterhattigen.'-'JnsolgeVder Ausdehnung des.Politischen^Bereiches der Grafschaft. Tirol Mld der beut- ' scheu .^Siedlung bis zu in Avisio,..die im.. 13.- Jahrhundert 'be- .gon>rcü.l)ob'c>i,<betrach'tet'e man allgeniein, auf.' deutscher, wie 'auf.^tal.ienischer.Seite, im ,15. Jahrhundert' und. später die .Mündung des 'EvehS (Avisio) uMdepUlz! in die Etsch ^^Äuch.'Äx^'k.t'gs^nen' Ortschaften Lavish-Welsch' .und Mutschinetz als die /Grenzen der deutschen Landes- >>>ld Bplks- <?rv'gegeu''die welsche

19
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Category:
Law, Politics
Year:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Page 580 of 598
Author: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Place: Wien
Publisher: Manz
Physical description: VII, 989 S.
Language: Deutsch
Notations: In Fraktur
Subject heading: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Location mark: II 109.498/1
Intern ID: 132993
- 1152 - §18 schreibe:'. Auch die Gemahlin des Landesherrn hatte einen Kammer- meister wit einigen Kämmerern. Meinhards Söhne Otto, Ludwig und Heinrich hatten getrennte Kammern, doch wurde dabei eine gewisse Ein- heit bewahrt, Herzog Ottos Kammer erledigte die gemeinsamen Finanz- sachen. Nach Ottos Tode <1310) gab es nur mehr eine einzige Kammer. Als in den 30erjahren des 14. Jahrh. das Schloß Tirol bzw. Meran als Residenz des Landesherrn immer mehr zum Sitze der Zentralverwaltung wurde, oblag

die Bestreitung der Kosten der Hoshaltung aus Grund zu- gewiesener Einkünfte dem „Burggrafen von Tirol'. Ein Kammer- meister erscheint urkundlich 1339. Außerdem hatten die „Viztume'*) eine wichtige Stellung in der Finanzverwaltung inne. Unter dem Markgrafen Ludwig scheint auch der Hauptmann an der Etsch einen leitenden Einfluß aus die Finanzverwaltung besessen zu haben, da der 135V für den Fall der Abwesenheit des Hauptmannes bestellte Viztum die oberste Finanzverwaltung übernahm. Dieselbe wurde

auch von der Gräsin Marga- reta dem von ihr am 20. Jan. 1363 bestellten Hauptmann bei der Etsch übertragen, die Kämmerer waren nur mehr seine Hilfsorgane. Solange Tirol mit den österreichischen Ländern zusammen einen gemeinsamen Landesfürsten hatte (1363—1379), bestand eine gewisse Zentralisation der obersten Finanzverwaltung, besonders des Kassenwesens, die vom Kammermeister als Hoszahlmeister geführt wurde. Nach dem Neuberger Teilungsvertrag von 1379 sindet sich ein „Amtmann des Herzogs Leopold

in der (Smsschast Tirol' und ein „Kammermeister', es gab also eine Landes-Finanzverwaltung und eine Hof-Kassenführung. Die Kompetenz des tirolischen Amtmannes war wohl der des österreichischen Hubmeisters, der auch den Titel „Amtmann' führte, nachgebildet. Gegen Ende der Merjahre versah der Hauptmann a. d. Etsch den obersten Kassendienst, bald erscheint neben ihm ein Amtmann a. d. E. bis 1392. Der Nachfolger des letzteren lieferte die Einnahme-Überschüsse seines Amtsbezirkes an *) Vicedomini

der Grafschaft Tirol, die dem Sitze des Hofes fernlagen, so von 130S —1S11 im Oberinntal, dein fechs oberinnlalifche Gerichte unterstanden, 1312 unterstand das ganze Jnntal einem Viztum, in den 20er Jahren des 14. Jahrh. erscheint ein „Pfleger im Jnntal', der aber keinen Nachfolger hatte. Diese lokalen Viztume hatten die Verwaltungstätigkeit und Finanzverwaltung der ihnen untergeordneten Richter zu beaufsichtigen. Je 5 der von K. Heinrich 1312 eingesetzten 10 „Land- Pfleger' standen Süd- bzw. Nvrdtirvl

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Category:
History
Year:
1888
Burggrafenamt und Etschland ; 1.- (¬Die¬ tirolischen Weisthümer ; T. 4, Hälfte 1).- (Österreichische Weisthümer ; Bd. 5)
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Page 98 of 283
Author: Zingerle, Ignaz Vinzenz [Hrsg.] / im Auftr. der Kaiserl. Akad. der Wiss. hrsg. von Ignaz V. Zingerle ...
Place: Wien
Publisher: Braumüller
Physical description: 560 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Weistum;f.Quelle
Location mark: II 7.798/5,1
Intern ID: 95148
190 Neuhaus. habent, herr Sweykert von Prand ez, herr Rämprecht yon Payrsperoh, herr Wernher von Ochsenpühel, herr Haintzel Vinche von Chatzenzunge, und Strassherg } aber als bischöfliche Lehen an die Grafen von Tirol fielen (Sinnacher 6, 226 f) und diese Lehenshoheit immer mehr schwand. In die letzten beiden Jahrhunderte des Mittelalters faüt auch die Entstehung der Hauptmannschaß an der Etsch, deren Competenz im Laufe des 15. und anfangs des 16. Jahrhunderts über das ganze Gebiet

der Grafschaft Tirol südlich Dom Centraikamm der Alpen mit Ausnahme des Puslerthales und in beschrank- . terem Masse selbst über die beiden Fürstenthümer Trient und Brixen sich er weiterte und so zur Landeshauptmannschaft wurde. (P. J. Ladurner, Die Landeshauptleute in Tirol. Archiv 2, 1—40). Die Würde, von der diese den Ausgang nimmt, taucht zuerst in der Regierungszeit der Söhne Meinhards II., des Prinzen Johann von Böhmen und des Markgrafen Ludwig von Brandenburg auf; da erscheinen in den Urkunden

sind; zugleich ist er wohl auch Landrichter von Gries-Bozen, ein Amt, das wir noch in der zweiten Hälfte des IS. Jahrhunderts, wo noch Adel, Ministerialen, Bürger und Bauern in edlen Sachen vor einem gemeinsamen Richter Recht nehmen, den Burggrafen von Tirol in Stellvertretung des Landesfürsten üben sehen (Bibl. lirol. D. n. 227, 32 Ms.) Eine so ausgedehnte Gewalt verliehen die Herzoge von Oesterreich jedoch an keinen ihrer Diener mehr, obwohl auch die ersten Grafen Tirols aus diesem Hause in der Regel

abwesend waren. Sie schlössen nicht bloss von den Amts- befugnissen ihrer Stellvertreter die wichtigsten, die Verleihung von Lehen aus, sondern theilten, wie es scheint, wenigstens zeitweise, das Land in drei, in vielen Stücken einander beigeordnete Verwaltungsgebiete, das des Hauptmannes im Innihale mit seinem Sitze in Hall (Huber, Vereinigung Nrn. 887, 389, 407, 408), das des Burggrafen von Tirol und das des Hauptmannes an der Etsch, Da indessen die Zahl der Exemptionen von den Landesgerichten

sich wohl stark vermehrt hatte, so konnten an den beiden Orlen, die inmitten der zahlreichsten Adelsansitze lagen, zu Meran-Tirol und Bozen-Gries, wo auch die Mittelpunkte für die Landgerichte waren, um so % leichter sich die „Hofrechtezwei später zu einem vereinte Adels gerichte in Civilsachen unter dem Vorsitz des Hauptmannes an der Etsch, ent wickeln, Die Hauptmannschaft im Innthale ging jedoch bald \wieder ein und ward ist so überflüssiger, als mit Friedrich IV. die Landesfürsten ihre dauernde

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