Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Author:
Stolz, Otto / von Otto Stolz
Place:
Innsbruck
Publisher:
Wagner
Physical description:
XII, 172 S.
Language:
Deutsch
Notations:
Schlern-Schriften ; 40
Subject heading:
g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Location mark:
II Z 92/40,1
Intern ID:
105174
Gericht Niederlana gebräuchlich. das nach, dem Aussterben der Herren von Leunenburg bei deren Stamm verwandten, den Herren von Brandis als tirolisches Lehen geblieben ist 1 ). Trotz seiner Kleinheit hatte das Gericht stets eine durchaus selbständige Verwaltung Vinter einem Richter, der zugleich Gerichtsschreiber war, laut seiner Verfachbücher. 1810 wurde dieses echte, uralte Patrimonialgericht aufgehoben und dem Landgerichte Lana einverleibt (kgl. Bayer;. Regierungsblatt 1810 S. 925). Gemäß
seiner Entstehungsart besaß das Gericht Niederlana keine räumliche Abrundung, sondern die ihm unterstehenden Höfe und Güter lagen verstreut innerhalb des Gerichtes Stein und seiner Teilgemeinden von Mitter- und Nieder lana. Des Näheren gehörten laut der Angabe von Tarneller im AöG. Bd. 101 S. 388ff., die sich auf den Steuerkataster von 1775 stützt, in Niederlana. 13 Höfe und Güter, nämlich. Schaff er, Ort, Mesen, Kerzenmacher, Hasenwirt, Kinderle, Schwarz!, Pali, Gradler, Schrentewein, Gaul, Schauberle, Stauder