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Title Z - A
Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy
Year:
1907
Bericht über die Verbreitung der Reblaus (Phylloxera vastatrix) in Österreich in den Jahren 1904, 1905 und 1906 sowie über die behufs Wiederherstellung der zerstörten Weinpflanzungen getroffenen Maßnahmen und die hiebei gemachten Erfahrungen : nebst den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen, betreffend die Reblaus
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Page 178 of 335
Author: / veröffentlicht im Auftrage des k. k. Ackerbauministeriums
Place: Wien
Publisher: Im Verl. d. Ackerbauminist.
Physical description: 332 S. : Kt.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Reblaus ; s.Schädlingsbefall
Location mark: II 109.504
Intern ID: 203292
Nummer Ort der Garten anlage Kroriland Name des Besitzers und Art des Grundstückes 14 15 16 17 18 Graz, Körösistraße Nr. 72/74 Messendorf bei Graz 19 20 21 22 23 Triest Triest Triest Triest Triest Triest Feldkirch Feldkirch Steiermark Wilhelm Klenert, Baumschulen Steiermark Wilhelm Klenert, Baumschulen Stadt Triest Stadt Triest Stadt, Triest Stadt Triest Stadt Triest Stadt Triest Vorarlberg Vorarlberg Jakob Bändel, Handelsgärtnerei Josef Cucovich, Handels gärtnerei Martin German, Handels

- gärtnerei Josef Maron, Handelsgärtnerei Regina Per otti, Handelsgärtnerei Michael Tercion, Handels gärtnerei Franz Dieterle, Handelsgärtnerei Fidel Summer, Handelsgärtnerei Durch dieses Verzeichnis wird jenes vom 13. Dezember 1905 außei Kraft gesetzt. Wien, am 19. Dezember 1906. Vom k. k. Äckerbauministenom.

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
1900
In letzter Stunde! : der Weinbau ist in Gefahr und ärger bedroht durch das Gesetzwerden der Abänderung des § 59 und 60 der Gewerbeordnung als durch die Phylloxera-Invasion ; Notschrei eines Weinproduzenten
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Page 5 of 23
Place: Wien
Publisher: Dorn
Physical description: 21 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Österreich ; s.Weingesetz ; z.Geschichte 1900
Location mark: II 108.422
Intern ID: 206911
directe Aufforderung, nur solche Gewerbetreibende oder Kauf leute aussuchen dürfen, die sich mit dem Verkauf oder der Ver arbeitung der betreffenden Waaren befassen. Jnwieferne es ge stattet sein soll, ohne vorherige Aufforderung Bestellungen zu sammeln, kann der Handelsminifter hinsichtlich gewisser Geschäfts zweige und Gewerbeartikel nach Anhörung der Handels- und Gewerbekammern bestimmen." Wie ich informirt bin — ich verfolge die Frage schon lange — haben die Bndapester, Temesvarer und mehrere

andere Kammern sich entschieden für die Ausnahme des Weines ausgesprochen, und auch die verschiedenen Agriculturvereme ihre Stimme im Interesse der Ausnahme des Weines erhoben, und sollen damit offene Thüren emgerannt worden sein, da es, wie ich höre, nicht in den Inten tionen des Handels- und Ackerbauministers gelegen war, und ist — die Beschränkung für Wein zu statuiren. — Dort in Ungarn, wo die Gefahr eine eingebildete war, haben rechtzeitig die Interessenten ihre Stimme erhoben — wie steht

es hier bei uns in Oesterreich damit? Unsere Weinproducenten schwiegen bisher, weil wohl Niemand von ihnen den Gesetzentwurf, der nur den Handels- und Gewerbe kammern zur Begutachtung vorliegt, kennt, oder die Tragweite des Gesetzwerdens zu ermessen vermag! Im Motivenberichte steht: „da die Consumenten leicht in der Lage sind, sich ihren Bedarf bei Producenten zu decken!" — Ist es also den Producenten als solchen erlaubt, die Privatkunden auszusuchen? Wenn ja, habe ich leeres Stroh gedroschen — dann Gottlob

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