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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
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[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 408 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
3131 chm die Gerichtsherren von Kronmetz zwar von den sogenann ten Kämmerlingen jährlich eine Tagrobot an, können aber ihre Ansprüche nicht gesetzlich erweisen; dagegen genießen die Gerichtsherren des Lehengerichts Spor, Flavon, und Beifort, einige gemeßene und ungemeßene Hand- und Fuhrroboten, größtentheils gegen Entschädigung an Kost und Trank, mit er haltener landesfürstlicher Bewilligung. Im Landgerichte Vez- Mno sind die Gemeinden der äußern Prätur verbunden, das Hm der ärarialischen Wiese

auf dem Gebirge Dondoli zu mähen, zu rechen, zu dürren, und nach Haus zu fuhren; dann hat die Gemeinde Pedigatto den ärarialischen Wein von ^arca in das Schloß Trient zu führen» Im Landgerichte Per- gine haben die 7 äußeren Gemeinden das Materiale zur Un terhaltung des Schloßes in Porgine theils auf eigene Kosten beizuschaffen und zuzuführen, theils blos zuzuführen. Die Ge meinde Porgine allein für sich ist verbunden, die Straße von Pergins nach dem Schloße daselbst zu unterhalten, Oehl, Schmalz und Salz

nach Caldonazzo führen, und die Gerichtsherren auf der Jagd begleiten. Im Landgerichte divezzano haben die Ilnterthanen des Palrimo- nialgerichlcs Segonzano jährlich zur Bearbeitung der Wein reben 175 Männerfrohnen, 18V Weiberfrohnen, und 50 Och senfrohnen zu stellen, dann den Zehent von Segonzano, So- ver, Gratin, Grumes, Valda, A Ibi a no , Grumes Colivi, und Val in der Frohn nach Segonzano ut führen. Aehnliche Frohnen bestehen im Landgerichte Levko, und zwar fordert im Lehengerichte Tel

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 462 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
haben aber auch diejenige Personalgerichtsbarkeit, die ihnen vorhin über die Besitzer oder Einwohner der in ihr Urbar ge hörigen Häuser eigen gewesen ist: der Fall, daß sich die Ge richtsbarkeit zwischen dem Urbarrichter und dem Landgerichte theile, kann daher nur dieser seyn, wenn der Jnnhaber des Hauses, weil er dasselbe nicht bewohnt, unter die Personalge richtsbarkeit des Urbarialgerichts nicht gehört;' in diesem letzter» Fall stehen dem Urdargerichte nur die Wirkungen der' Realge

die Urbarämter, wo solche bestehen, ingleichen die Landgerichte jener Gegenden, wo Urbarämter sind, zu ihrer Benehmung zu verständigen. net 3. Welches man einem hochlöblichen inner und o. ö. Appellaziönsgerichte zur gefälligen Wissenschaft hiemit zu eröff nen die Ehre hat. ad 4, Dem o. ö. Kameral-Administrator wird also diese höchste Entschließung zur Wissenschaft und zur Verständigung der unter der Admmistrazion der Haller-Damen und Sonnen burger Stifter stehenden Urbarämter hiemit eröffnet

. ad 5. Diese' höchste Verordnung wird hiemit der Käme« ral-Buchhaltüng zur amtlichen Wissenschaft mitgetheilt." Inns bruck den 23. Oktober 1789. Rach der Mittheilung des vorstehenden Dekretes erhoben sich zwischen dem Urbaramte und dem Landgerichte Nattenberg neue Anstände. Das Urbaramt beschwerte sich nämlich, daß ihm das Landgericht Nattenberg seit einiger Zeit jede Personal- gerichtsbarkeit' entzogen • habe, während dieses Landgericht nicht dulden wolle, . daß das Urbaramt auf dem Grunde des Hof dekretes drin

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 45 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
schränken, sondern gegen alle Obereigenthnmer ein gleiches Be nehmen zu beachten haben, daher auch in jenen Bezirken, wo das h. Aerar keine Oberergenthumsrechte besitzt, mit derselben Aufmerksamkeit vorzugehen ist." Innsbruck am 7. November 1834. Eröffnet sämmtlichen Kreisämtern. AlS der ständische große Ausschußkongreß vermittelst Note vom 12. Mai 1837 Z. SSL auf die Vorstellung eines Ver- ordneten wegen Kauf- und TauschprotokoArungen über grund rechtbare Realitäten von Seite der Landgerichte

ohne vorläufige Beibringung des grundherrlichen Konsenses bei dem Gubernium darauf antrug, daß die Gubernialzirkularverordnung vom v. Oktober 1821 in Betreff der Anmeldung der Besitzveränderun- gen bei Realitäten gemischten Eigenthums in Erinnerung ge bracht werde, erging an fämmtliche 7 KreiSamter folgendes Gubernialdekret: „Bei dem diesjährigen ständischen großen Ausschußkongreffe ist die Beschwerde vorgekommen, daß die Landgerichte die von der k. k. obersten Justizstolle im Einverständnisse

, oder seines Beamten, oder seines Verwalters, daß er gegen die Fähigkeit des Nachfolgers dem Gute vorzustehen, und die darauf hastenden Lasten Zu Entrichten, nichts einzu- wenden habe, nicht beigebracht wird, öfter ganz außer Acht las sen, und derlei Kaust und Tauschprotokcllirungen ohne vor läufig die grundherrliche Erklärung sich beibringen zu lassen, vorzunehmen pflegen. Da nun dieses Verfahren der obigen Vorschrift zuwid er läuft, so wird das k. k. :c. beauftragt, die Landgerichte seines Kreises

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Page 252 of 259
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXXX, 224 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/1
Intern ID: 204226
, Telfs, Landeck und Fürstcnburg, welche Baube willigungen und Waldbenutzungen nachsuchen, ihre dieß- fallsigen Gesuche an die betreffenden Waldmeistereien in duplo halbbrüchig geschrieben, einznreicheu, welche letzte ren alsdann nach genauer Untersuchung und vorgenomme nen Augenscheine ihre Gutachten beizusetzen, und diese Gesuche an das König!. Salzoberamt in Hall einzubeför dern haben. Die Königs. Landgerichte in gedachten Forstdistrikten haben daher bei dergleichen Gesuchen nur alsdann

weiter geeignet zu verfahren, wenn die Bittsteller sich mit den erforderlichen Bewilligungen der Salinen * Administration ausweisen können. Diese vorbemerkten allerhöchsten Bestimmungen erstre cken sich jedoch nur ans die König!. Landgerichte in den erwähnten Salinen-Forst - Distrikten, und in den übrigen bleibt die Verordnung der König!. Hof-Commisston in ih rer vollen Anwendung. Hiernach haben sich die König!. Landgerichte genau zu achten, und die Bau- oder Kulturlustigen Unterthanen, in vorkommenden Fallen

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 454 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
i I ì J 449 7. Dm Landgerichten wird nachdrücklichst aufgetcagen, daß sie die Sachverständigen von ihrer Pflicht ernstlich und genau unterrichten, und dieselben Zugleich anweisen sollen , auf das. pünktlichste und unabweichlich an diese Vorschrift sich zu halten, und ohne Partheylichkeit und Nebenabsichten ihre Erkenutniß abzugehen, wie denn auch die sämmtlichen Landgerichte hiermit erinnert werden, dieses Geschäft nach der gegenwärtigen Vor schrift, und nach Recht und Billigkeit Zu leiten

eines durch Brand beschädigten Hauses von 1500 fl. W. W. für 6' Termine der Betrag von 11 fl. 15 kr. W» W. für jedes Jahr aus der landesfürstlichen Steuerkasse als eine Steuer-Aushülfe bemessen werden. 9. Wenn daher die von den Sachverständigen dem Land gerichte der obigen Vorschrift gemäß vorgelegten Angaben von denselben in der Tabelle über den Feuer-Schaden zur Folge des denselben so eben zukommenden Unterrichtes eingetragen ist; so ist die Tabelle von dem Landgerichte und den Sachverständi gen

Zu unterzeichnen, und das obrigkeitliche Siegel beyzudru cken, und solche Mittelst des Kreisamtcs an die Landesstelle ein zusenden. Damit aber von den beschädigten Eigenlbümern nicht der Vorwurf gemacht werden könne, daß der Schaden von den Sachverständigen nicht gehörig erhoben, und dem Gerichte an gezeigt worden fty; so sollen . die Partheyen das Recht haben, diese Tabelle, vor der Einsendung an das Kreisamt, Zn ihrer Aeberzeugung bey dem Landgerichte einzusehen, und die Erin nerungen anzubringen

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 405 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
, Innsbruck, Landeck, Meran, Vozen, Oes, Male, Tione und Riva gar keine Frohnen Wehr. Wenige Ueberbleibftl derselben zeigen sich noch in den k. Landgerichten des Unterinnthales. Im Landgerichte Kufstein sind einige wenige Private berechtigt, das Getreide-Schneiden und Ein- führen in der Frohn zu fordern. Das nämliche gilt vom Land gerichte Rattenberg, worin nur im Pfieggerichte Rothholtz we nige , den obigen gleiche Frohnen eristiren, und vom Landge richte Schwaz, worin einige Grundherren zur Erndtezeit

Hand- frvhnen und Schnitt *■ oder Zehentfuhren zu fordern haben, wel che jedoch immer mit einem Gegenreichniß von Kost und Trunk gleichsam vergütet werden, und nur aus parziellen Verträgen hervorgehen. . Unter den Landgerichten des OberinnthalS sinden sich nur im Landgerichte Fürstenburg und Reutte Neste von Frohnen. In beiden sind cS wenige grundherrüche, größtentheils gemes sene Frohnen, welche im Heumähen, in Hm-, Holz- und Wein- fuhren bestehen. Mehrere Frohnen kommen noch im KreiSamte

Pusterthal vor. Im Landgerichte Briren werden gegenwärtig noch n) ehemaligen Gerichte Lißen 88^ Maadzchichten, 83 Iettschichten, dann 2 Tag Robot mit 3 paar Ochsen, b) im ehemaligen Gerichte Niedervintl ii MaaDschichten, n) im Herrschaftgerichte Rodeneck nach dem iö jährigen Durchschnitte 134 Handfrohnen und 142 Fuhrfrohnen, <i) im Lehengerichte Sterzing 8 Re« chen-, 46 Maadschichten und 2 zwcispännige Robotfuhren; dann dry dem Schloße Straßberg dd Robottage, e) im Patrimo- nialgerichte Reifensiein

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 212 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
in Erinnerung gebracht, daß bei den jedes maligen Begutachtungen der Baugesuche auch zugleich die da für zu entrichtenden Rekognizionszinse mit zu begutachten seyen. Da man sich übrigens bisher häust'g überzeugen mußte, daß bey den gutachtlich unterstützten Baubewilligungen in dem Salinen--Forstmspekzionsdistrikte Hall nicht allzeit die Bewilli gungen der k. Generaladministrazion der Salinen zuvor erhöhst und beygebracht wurden, so werden die k. Landgerichte auf die diesfalls unterm 14. April

d. I. erlassene Verordnung wieder- hohlt ernstlich amnit verwiesen." Innsbruck den isren De zember 1811 . f * b. Landgerichte, und davon der königl. welche vj m ( j ton öu Innsbruck Mittheilung gemacht , von ch-l. die Verordnung zur Nachricht genommen wurde. vero^.5'"^^sung der Rentämter auf die k. h. Gubernial- kos».!.. ^ ß ?oru 30. Juni 1807, im Betreffe der jährlichen Re- ©S ' ünl) dresfällige Bestimmung rückstchtlich der kre.sp- Ausdruck; Dekret der k. b. Finanzdrrekzion des Jnn- ^enrämter"' 1913 Zahl

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 763 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
vom 12. Juli 4839 Z. 13752 in den Konsensen ausbedungenen Extrakte aus den verfachten Veränderungurkunden, und auf wessen Kosten er sie auszustellen habe. Hierüber erließ die ?. k. vereinigte Kameralgefällen.-Ver- waltung unterm 7. April 1844 Z. 372? an die Kameralbe- zirksverwaltung in Vrixen folgende Weisung: Vermög einer vom k. k. Landesgubernium hieher mitge- theilte'n Verhandlung hat das Rentamt Lienz dem Landgerichte Windlschmatrei ein Verzeichniß über die im Laufe des Verwal- tungsiahres

18^ an 49 Parteien ausgefertigten grundherrli chen Konsense zu Besitzveränderungen mit dem Ersuchen über geben , die nach den Bestimmungen der §§* 3. und 4* der Gu- bernialinstrukzion vom 12. Juli 1839 Z. 13753 in den Kon sensen ausbedungenen legalen Extrakte aus den verfachten Ver änderungsurkunden auf Kosten der Parteien verfassen zu lassen, und dem Rentamts einzuhändigen. Da diese Extrakte nicht vom Landgerichte, sondern von dem iedesmaligen Grundholden ausbedungen werden, und diese Be- dinaunq

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 59 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
42 An sämmtliche Stiftungs - Administrationen. „Da unter Heutigem sämmtliche Landgerichte angewiesen worden sind, die abschriftlich anliegende Verordnung der K. Prov. Et. Kuratel vom 27. Juni 1807 , und die Gubernialverord- nung vom ö. Juli i 806 Nr. 9207 Domain auch auf die den Stiftung sfonds grundrechtbaren Güter anzuwenden ; so erhält die Administration zu ihrer Nachachtung mit dem Anhänge Kenntniß, daß die darin verordneten Anzeigen allenfalls dem einzusendenden

Laudemialverzeichnisse jedesmal beizulegen seien." An alle Landgerichte. .. ,DaS K. Landgericht erhalt hiemit den Auftrag, die Gu- Lernialverordnung vom 5. Juli *806 Nr. 9207 Domain und die Verordnung der Pros. EtatS-Kuratel vom 27 . Juni 1807 wegen der grundrechtbaren Güter auf die den Stistungsfonds grundrechtbaren Objekte gleichmäßig anzuwenden." Innsbruck den 10 . Februar 1809. K. V. StiftungskomMission. Zur Zeit, als die tirolischen Stifte unter die konigl. baier- sche Administrazion gesetzt waren, wurden häufig Käufe

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 409 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
Im Areise Iloveredo bestehen Moê im Landgerichte Ho- vere «io, und zwar nur in einigen Palrim o nialgc richten fol gende Scharwerke: Im Lehengerichte C-astt^îcnrnt> und Ca- stelnuovo die Einlieferung der Zehenten und Grundzinse zum Schloße, die Unterhaltung der Gebäude, und die Bearbeitung einiger Güter. Im Lehengerichte Nomi die Bearbeitung der sogenannten Chiesura di dentro, das Mähen, und die Heu einbringung von der 21 « Magagna. Im Lehengerichte Bisegno Ilmackern

Biaeoo in gutem Stande erhalten. U. Ob die Frohnen bloß gemeßen sind, oder ob auch ungemeßene Frohnen bestehen? ad II. Aus der eben aufgeführten Beschreibung der noch in Tirol bestehenden Frohnen erhellet, daß zwar die meisten derselben, im strengsten Sinne genommen, gemeßen sind, daß aber nichts destoweniger der ungemeßenen auch noch mehrere bestehen. ISS. Ob allgemeine gesetzliche Regulative über die Schar werke in der Provinz Tirol bestehen? ad !If, Alle k. Landgerichte zeigten

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 463 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
Grundholden In allen Fällen nach den Entschieden von den Jahren 4575 und 1719, oder nach den besondem, vorhin be standenen rechtlichen.Verträgen gebühre. , Diese Gubernialansicht wurde in dem Hofdekrete ääo. 42. Febr. 1790 Z. sss gebilligt, denn es heißt darin: „Das Gubernium hat die höchsten Entschließungen über die zwischen dem-Landgerichte und Urbargerichte zu Rattenberg erhobene Jurisdikzionsstreite ganz wühl eingenommen, und ge bührt den Urbarämtern Kufstein und Nattenberg die Personal

des k. b. G. LandeskommiffariateS ääo. 19. Juli 1806 wurde jedoch bei der Orgamsirung der Landgerichte und Rentämter be stimmet , daß, da alle niedere und höhere Gerichtsbarkeit, welche damal im Namen des Königs ausgeübt wurde, in erster In stanz den Landgerichten zustehe, alle übrige königl. Gerichts barkeiten auf dem Lande zu zessiren haben. Da ferner'die Urbarialgerichte nach der Wiedervereinigung der Provinz Tirol und Vorarlberg mit dem Erzhanse Oesterreich nicht wieder hergestellet wurden, so sind dieselben aus der Reihe

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Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 759 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
In Folge o, h. Entschließung vom 26. Juli, und h. Hof kammer-Verordnung dom 20. August d. I., Z. 31342, wird die oben bezeichnete Instruktion nachträglich in folgenden Punk ten erläutert und ergänzt: .. §. 4 . Um bei künftiger Verfassung der Besitz ver ander- ungs-Ausweise sowohl das Interesse des h. Aerars und der betheiligten Fonde, wie jenes der Grundholden selber ZU sichern, haben die Landgerichte in den periodisch einzustellenden Auswei sen drei Rubriken zu eröffnen

, und zwar: a. über den geschlossenen Kaufspreis, b. über den Werth der vorhandenen Feld- oder Vemay- erungs'-Nutzungen, Fahrnisse, die unter jenem Kaufspreise be griffen sind, r, über den Nettopreis des Gutes. %, 2. Um jedoch diese Rubriken genau ausfüllen zu kön nen, haben die Landgerichte gleich bei Errichtung des Kaufver trages darauf zu bestehen, daß die kvntrahirenden Partheien bei Festsetzung des Kaufpreises diese einzelnen Rubriken über vor läufige Erinnerung zur Wahrheit genau angeben, wozu der Grundzinshvld ohnehin

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
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Page 385 of 872
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XVI, 853 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,2
Intern ID: 204229
und gegen Beobachtung der Forstkulturvorschristen ganz frei gegeben und keiner andern Gebühr oder Belastung, als der Erwerbsteuer unterworfen wurde. Auch abgesehen von der Freigebung sol cher Branntweinbrennereien würde eine Rekognizivn, in so ferne sie nichts als eine Gewerbverleihungtare ist, darum nicht ein- treten dürfen, weil nach der Hofkammerverordnung v. S. Juli 4825 Z. 18403 (Gub. Z. 14280. Provinz. Gesetzs. Jahrg. 4825 S. 369.) die zum Wirkungkreise der Landgerichte gehöl rigen Gewerbsverleihungen taxfrei

zu verhandeln sind, die frag» lichen Gewerbe aber, vor ihrer Freigebung , offenbar zum Wir» kungkrrise der ersten Instanz,, also auch der Landgerichte, a» hörten 0 - Ganz in diesem Sinne beantwortete die k. k. allgem. kammer mit Dekret vom 4. August 1834 Z. 30461. eine ihx vom Gubernium vorgctragene Anfrage, wie folgt: ¥ „Auf die in dem Berichte vom 16. Mai d. I. Z. ‘0557 gestellte Anfrage, ob die Rekognizionszinse für Branntweinbrwn- nereien, und die Reichnisse für Wurzelgraben und Beerensam meln noch fort

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
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Page 250 of 259
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: XXXX, 224 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/1
Intern ID: 204226
, Zahl 12042 Salz. Mit dem Mimsterial-Dekrete v. 24. Juli 1810 erhielt der k. Hofkommissar in Tirol Graf von Thürheim, im Be treffe der Bauführnngen, und der Kultur öder Waldgründe den Auftrag, „die Äufrechthaltung der zeither bestandenen Forstordnung zu benachdrücken." Hierüber wurde an samnnliche Landgerichte des Inn- kreises, so wie an das f. b. prov. General-Kommissariat des Eisackkreises folgende Hofkommissi'on-Weisung üäo. 13. August 1810 ad Num. 3511 erlassen: „Zufolge allerhöchster

Entschließung äcko. 24. Juli a. c. erhalt das k. b. Landgericht N. N. den Auftrag (hat das k. b. prov. G. K. sammtliche untergeordnete Landge richte zu beauftragen) bei Jnstrm'rung der Gesuche um Bau führungen, und Kultur oder Waldgründe die Vorschriften der bisher bestandenen Forstordnungen nicht außer Augen zu lassen. Ueber sammtliche diesfallstge Gesuche haben daher die k. Landgerichte künftig die interesstrte Gemeinde, oder Weid- berechtigte , dann die Lokalforstbehörde unter einem präklu siven Termin

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Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Page 300 of 473
Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
Wm k. f, Administration wird auf die «kt Bericht vom ?. dieses Monats, Z. \ % f hieher gestellte Art fr age bedeutet, à in dem hierertigen Dekrete vom 8. Hezembâ 1820, stt t enthaltene Bestimmung, welcher geinäfi die der» Mußten durch Elemenrarereignisse Zugegangenen, als Grund- läge eines Gaben-Nachlaß - Antrages angenommenen BefchädW Hungen von dem Landgerichte mir Zuziehung des betreffenden Rentamtes odgeschätzt werden sollen, ihrem Geiste nach diese Abschätzungen keinetwegeS jederzeit

, sich die genauedleberZeugung von der dkigkeik des Nemlkateü verschaffen, dagegen aber auch für milhaften können, wornacb die unmittelbare Schadens- von den Landgerichten und Rentämtern selbst allers nur für dir wichtigeren Fälle Vorbehalten bleibt. IlebrigenS bat es von ter anbefohlenen Bid!rung der Nach« Wlibelle durch die Landgerichte wieder abzukommen. Wovon k. k. Ktreisamt in Ver feig des bierortigen Dekrets vom Jänner d. I. Rro. % pp -ur nöttügen Wissenschaft, und Uachkraglichen entsprechenden Eröffnung

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Books
Category:
Natural sciences, Agriculture, Domestic economy , Law, Politics
Year:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
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Author: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Place: Innsbruck
Publisher: Rauch
Physical description: IV, 467 S.
Language: Deutsch
Subject heading: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Location mark: II 106.001/2,1
Intern ID: 204227
von dergleichen Vorfäl len gemacht werden soll. Im Falle durch ElementarZufälle die Passage auf den Straffen gesperrt ist, haben die Strassenmeistor über Aufforde rung der Landgerichte sogleich einzuschreiten, und die Wiederer öffnung der Hauptstrasse zu bewirken. Die diesfällige Gnber- malverordmmg vom 8. Februar 18 1 6, Zahl 2433 Bau, lau tet so: l „Das k. k. Kreisamt in Schwatz hat, wie ans seinem hier anliegenden Bericht zu ersehen ist, unterm 30ten v. M. die durch Anhäufung des Schnees gesperrte Passage

auf dem Brennerberge und die Zur schnellen Oeffnung dieser Passage ge troffene Verfügung angezcigt, und mit seiner Anzeige zugleich den Antrag verbunden, daß bey solchen Elementar Zufällen, wo augenblickliche Hilfe nothwmdig ist, die betreffenden Weg meister über Aufforderung der Landgerichte sogleich einschreiten, und die Wiedereröffnung der Hauprftrasse bewirken sollen» Da man den kreisämtlichen Antrag sehr zweckmässig fin det, so wird der prov. Hof- und Landes Bau Dirootion auf- getragen, hiernach an sämmtliche

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