Zkmnier, eine Küche, ein großer Saal und ein mit einer eisernen Thür versehenes, feuersicheres Gewölbe, im zweiten Stocke vier heizbare und ein u«heizbares Zimmer, eine Küche mit einer Kammer, wodurch man zum großen Schloßthurm gelangt, und eine ganz gewölbte Kapelle. Zum Schlosse gehören mehrere Gerechtsame, denen gegenüber das h. Ärar jede weitere Haftung ab lehnt, a. Die Ge meinde Burgeis ist laut des am 22. April 1498 errichteten Vertrags ver bunden, zur -Aufrechthaltung der Wasserleitung
in daS Schloß Fürstenburg das nöthkge Holz zu Brmmenröhren aus ihren eigenthümlicheu Waldungen auszuzeigen, dagegen der Schloßeigenthümer das Holz hiezu selbst zu schla gen und herbeizusühren schuldig ist, und den Holzzeigern als Gegeurekchuiß eine Märende von Käse, Brod und Trunk zu verabreichen hat. Ix Die Ge meinde Burgeis ist laut des obigen Vertrags schuldig, das Vieh des Schloß besitzers, d. i. Ochsen, Stiere, Kälber, Kühe und Schafe w. im Frühjahre und Herbste, wie und wohin die Burgeiser ihr eigenes