¬Die¬ ältesten Statuten von Trient und ihre Überlieferung
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Author:
Voltelini, Hans ¬von¬ / von Hans von Voltelini
Place:
Wien
Publisher:
Hölder
Physical description:
S. [85] - 269
Language:
Deutsch
Notations:
Aus: Archiv für österr. Geschichte, Bd. 92, 1. Hälfte.
Subject heading:
g.Trient ; s.Recht ; z.Geschichte
Location mark:
II 245.604
Intern ID:
426644
einen Backenstreich versetzt, .in palatici episcopates', der als höher befriedet erscheint, eine Bestimmung, die nur für Trient Bedeutung hatte, nicht mehr für Rovereto. In c. 1B—20 wird heim Verbrechen der Falsehmiinzung ausdrücklich betont, dass es ,in civitate Tridenti vel eius diocesi 4 begangen sei. R c. 54 nennt den .vicarius curiae Tridentinae', e, 63 und 64 ,clistrictus et episcopatus Tridentinus' ganz sinnlos in einem Statut für das nicht mehr zu Trient gehörige Rovereto. Dabei
werden in e. GB als Grenzen des Trienter Districts angegeben Crivelli in (jardolo. Castoller, Buco di Vela, Sancta Marina 1 an der Strasse gegen Nomi und Castelvedro an der Strasse nach divezzano. Diese Orte begrenzen wohl das nähere Gebiet der Stadt Trient. stehen aber mit Rovereto in gar keiner Beziehung. Noch öfter ist die Rede von ,civjtas, episcopatus, distrietus Tridentinus'. 2 Ein Verbot der Ausfuhr gewisser Waren ,a Tridente inferi us' , wie es c. 63 und c. 157 bieten, war für Rovereto ganz über flüssig
. Aus diesen Stellen ergibt sich unzweifelhaft, dass bei der Bearbeitung der Roveretaner Statuten ein für Trient erlassenes Statut die Vorlage gebildet haben muss. Ganz ausdrücklich ist dies gesagt in c. ü der neuen Roveretaner Statuten, indem hier bei Erbschaftsklagen der Be weis der Verwandtschaft , secundum formam iuris et statutormn nostrorum civitatis Tridenti' angeordnet wird. Der ,liber origi nali.« Statutorum veterani comunitatis et hommum Roveredi', den Jacobus de l'ersi che! lo bearbeitet